hier: Städtebauliches Entwicklungskonzept
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, ein städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171
b Abs. 2 BauGB zu erarbeiten, mit dem Ziel ein Stadtumbaugebiet rund um den
Wohnturm festzulegen. Dazu sind die Eigentümer sowie die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Sachdarstellung:
Das Gebäude ist dabei
typisch für den an Quantität und nicht an Qualität ausgerichteten Wohnungsbau
dieser Zeit. Der Wohnturm hat 150 kleine, apartment - ähnliche Wohnungen auf 18
Etagen. Er sollte ursprünglich das Wahrzeichen der neuen Stadt Bergkamen sein.
In den 1980er/90er Jahren hat er sich zu
einem sozialen Brennpunkt entwickelt. Die große Anzahl der Wohnungen war als
Sozialwohnungen vermietet. Die kleinen Wohneinheiten waren teilweise
überbelegt.
Es handelte sich hauptsächlich um
Eigentumswohnungen, die von unterschiedlichen Besitzern noch bis in die 80er
Jahre hinein erworben wurden. Über 100 Eigentümer konnten nur wenig gemeinsam
gegen diese Entwicklung unternehmen. Die privaten Interessen waren zu
unterschiedlich. Zudem waren die Wohnungen als Anlageobjekte erworben worden
und viele Eigentümer waren gar nicht in der Lage größere Investitionen zu
tätigen.
Durch die Entspannung auf dem
Wohnungsmarkt wurden seit den 90er Jahren immer mehr Leerstände im Wohnhochhaus
beobachtet. Im September 2000 waren lediglich 12 Wohnungen belegt.
Aus sozialen und städtebaulichen Gründen
wurde seit Ende der 80er Jahre über die Umnutzung, Um- oder Rückbau des
Gebäudes diskutiert. Mehrere Konzepte wurden – auch unter Beteiligung
verschiedener Investoren – vorgeschlagen, scheiterten aber an mangelnder
Realisierbarkeit, z.B. der komplizierten Eigentumskonstellation, fehlender
Finanzierung oder der architektonischen Konzeption.
Im unmittelbaren Umfeld des Wohnturms, im
Bereich der City und des Einkaufszentrums „Turmarkaden“, konnten umfangreiche
Maßnahmen zur städtebaulichen Aufwertung und Wohnumfeldverbesserung erfolgreich
umgesetzt werden, die auch private Investitionen nach sich zogen. Die erhofften
positiven Effekte auf die Situation des Wohnturms konnten allerdings in der
Folge nicht verzeichnet werden. Das Gebäude wurde schließlich für unbewohnbar
erklärt und wurde leer gezogen.
In der Zwischenzeit verschlechterte sich der Zustand weiter, so dass heute von einer klassischen Schrottimmobilie gesprochen werden kann, die sich negativ auf das städtebauliche Umfeld auswirkt und aufgrund ihrer Dimension das Image der City und der Gesamtstadt Bergkamen prägt.
Ende 2011 ist die CharterHaus Real Estate GmbH als Investor an die Stadt Bergkamen herangetreten, mit der Absicht die Turmarkaden umzubauen und in diesem Zusammenhang den Wohnturm zu erwerben und zurück zu bauen. CharterHaus ist spezialisiert auf in die Jahre gekommene Einkaufszentren in zentraler Lage.
Vor Erwerb des Einkaufszentrums und des Wohnturms musste zunächst die schwierige Eigentumssituation geklärt werden und mittels Realteilung klare Grundstücksverhältnisse geschaffen werden. Dieser Schritt ist inzwischen vollzogen. Es bestehen allerdings noch Rücktrittsrechte seitens CharterHaus.
Ziele des
Stadtumbaus
CharterHaus beabsichtigt, das innerstädtische Einkaufszentrum „Turmarkaden“ umzubauen und unter dem Namen BergGalerie wieder zu beleben. Das Einkaufszentrum steht zu einem großen Teil leer und soll innen und außen durch umfangreiche Umbaumaßnahmen aufgewertet werden. Neue Mieter für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen sollen angeworben werden.
Der Investor erwartet durch den Rückbau des Wohnturms eine städtebauliche Aufwertung und Imageverbesserung mit entsprechenden positiven Effekten für die geplante Umgestaltung des Einkaufszentrums. Da der Turm baulich mit dem Einkaufszentrum verbunden ist, wird die nach dem Abriss entstehende freie Grundfläche in das Konzept des Einkaufszentrums eingebunden.
Ziel ist einen Rückbau des Wohnturms zu
erreichen, um die städtebaulichen Missstände zu beseitigen, somit den
eingeschlagenen Weg des Stadtumbaus in der City erfolgreich fortzusetzen und
das Image der City und Gesamtstadt zu verbessern.
Städtebauförderung – „Stadtumbau West“
Um den Rückbau des Wohnturms zu ermöglichen,
werden für das Jahr 2013 Städtebauförderungsmittel beantragt. Die Stadt
Bergkamen hat bereits ein Rückbaugutachten erstellen lassen, u. a. um die
Kosten des Rückbaus abschätzen zu können. Ohne Gewährung einer Landeszuwendung
aus Mitteln der Städtebauförderung ist der Rückbau nicht möglich.
Die Maßnahme ist nicht im Doppelhaushalt
2012/2013 veranschlagt, da die Haushaltssatzung bereits am 15.12.2011 vom Rat
der Stadt Bergkamen beschlossen wurde. Die Finanzierung des städtischen
Eigenanteils in 2013 ist durch Einsparung bzw. Verzicht einer anderen
Investitionsmaßnahme vorgesehen.
Voraussetzung für eine Förderung ist die
Herbeiführung einer Gebietskulisse gem. Baugesetzbuch:
Das Städtebaurecht bietet verschiedene Instrumentarien. Städtebauliche Missstände werden klassisch mit einem Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB beseitigt. Sind diese gepaart mit einer Konzentration sozialer, ökonomischer und ökologischer Probleme greift in der Regel das Instrumentarium der "sozialen Stadt" gem. § 171 e BauGB. Sind die v. g. Förderfaktoren gepaart mit evidenten Funktionsverlusten aufgrund des demografischen oder wirtschaftlichen Wandels, wird das Instrumentarium des Stadtumbaus gem. § 171 a bis d BauGB genutzt.
Aufgrund der avisierten Förderung im Rahmen
des Programms „Stadtumbau West“ und der vorgefundenen städtebaulichen
Missstände ist die Festlegung eines Stadtumbaugebietes erforderlich. Die
Abgrenzung hat gem. § 171 b Abs. 1 BauGB so zu erfolgen, dass sich die
Maßnahmen zweckmäßig durchführen lassen.
Stadtumbaugebiet
Grundlage für den Beschluss eines
Stadtumbaugebietes ist ein von der Gemeinde aufzustellendes städtebauliches
Entwicklungskonzept, in dem die Ziele und beabsichtigten Maßnahmen im
Stadtumbaugebiet dargelegt sind. Ziele und Maßnahmen des Stadtumbaus sind
insbesondere aus gesamtstädtischen Zielen und Überlegungen abzuleiten.
Kern des Stadtumbaus ist ein konzeptionelles
und konsensuales Handeln. Bei Stadtumbaumaßnahmen soll eine gütliche Einigung
im Vordergrund stehen. Es ist daher eine umfassende Beteiligung und Mitwirkung
der Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträger vorgesehen. Die öffentlichen
und privaten Belange sind dabei gegeneinander und untereinander gerecht
abzuwägen. Zur Ermittlung des Abwägungsmaterials ist eine Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Eigentümer, Mieter
und Pächter durchzuführen.
Die Maßnahmen sollen dann -soweit
erforderlich- durch vertragliche Vereinbarungen mit den Hauptbetroffenen
umgesetzt werden. Diese Stadtumbauverträge nach § 171 c BauGB können als
Gegenstand z.B. den Rückbau baulicher Anlagen, den Verzicht auf Entschädigungen
oder den Lastenausgleich zwischen beteiligten Eigentümern haben.
Gemäß § 171 d BauGB besteht die Möglichkeit
zur Sicherung und sozialverträglichen Durchführung des Stadtumbaus eine Satzung
zu erlassen, die ein Vorgehen gem. §§ 14 und 15 BauGB (Zurückstellung,
Genehmigungspflicht von Vorhaben) ermöglichen.
Weiteres Vorgehen
Der Rückbau des Wohnturmes ist nur im
Einvernehmen mit der Eigentümerin möglich. Die signalisierte Bereitschaft,
gemeinsam, unter der Voraussetzung der Landesförderung, den Rückbau umzusetzen,
muss in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden, mit dem die Modalitäten
des Rückbaus zwischen den Beteiligten bestimmt werden.
Dieser Vertrag sowie das städtebauliche
Entwicklungskonzept und das Abwägungsmaterial werden zu einem späteren
Zeitpunkt dem Rat der Stadt Bergkamen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiterin Thoms |
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