Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung der Stadt
Bergkamen zur Kenntnis
Sachdarstellung:
1. Hintergrund
In § 5 Schulgesetz NRW ist eine generelle Aussage zu dem Thema Öffnung von
Schule und Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern getroffen. In Abs. 2
heißt es:
„Schulen
sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der
freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnern
zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen
und jungen Volljährigen tragen und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben.“
Konkretisiert wird dies im Runderlass des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung vom 21.10.2010 zur Berufs- und Studienorientierung. Demnach
sollen junge Menschen befähigt werden, eigene Entscheidungen im Hinblick auf
den Übergang ins Studium oder Erwerbsleben vorzubereiten und
selbstverantwortlich zu treffen. Die Berufs- und Studienorientierung ist eine
gemeinsame Aufgabe von Schule und Berufsberatung der Agenturen für Arbeit.
Nach Aussage der Kammern bemängeln viele Unternehmen seit Jahren die
unzureichende Ausbildungsreife und Berufswahlorientierung ihrer
Ausbildungsplatzbewerber. Angebotene Ausbildungsplätze können häufig nicht
besetzt werden oder es müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um
den Erfolg der Ausbildung zu gewährleisten. Die Industrie- und Handelskammer zu
Dortmund vertritt hier die Auffassung, dass die Ursachen für diese Entwicklung
zweifelsohne sehr vielfältig seien; unbestritten sei jedoch, dass sowohl
Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte und Eltern vielfach die
Anforderungen der Wirtschaft nicht in genügendem Maße kennen.
Aus der NRW-Erklärung der
NRW-IHK, Handwerkskammer-Tag sowie der Unternehmensverbände und den Ministerien
für Wirtschaft und Schule vom 10.02.2010 zum landesweiten Ausbau von
Partnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen lässt sich u.a. entnehmen,
dass es Ziel der Partnerschaften ist, dem
Unterricht eine größere Nähe zur Arbeits- und Wirtschaftswelt zu verleihen und
ihn anwendungs- und praxisnäher zu gestalten.
Der neu gefasste
Ausbildungskonsens des Landes NRW vom 31.01.12, beschließt zur Einführung eines
transparenten, geschlechtersensiblen „Neuen Übergangssystems Schule – Beruf in
NRW“ mit klaren Angebotsstrukturen für Schüler und Schülerinnen folgende
Umsetzungsschritte in den vier Handlungsfeldern:
- Berufs- und Studienorientierung
- Übergangssystem
- Attraktivität des dualen Systems
- kommunale Koordinierung
Ziel der kommunalen Koordinierung ist es, ein nachhaltiges und systematisches
Übergangssystem Schule – Beruf anzustoßen, erforderliche Abstimmungsprozesse zu
organisieren und zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung sowie dem
gezielten Abbau der unübersichtlichen Maßnahmenvielfalt beizutragen. Im Rahmen
der kommunalen Koordinierung sorgt die Kommune dafür, dass mit den regionalen
Partnern ein gemeinsames Verständnis über das Zusammenwirken der
Zuständigkeiten erreicht, Rollen geklärt, Absprachen und Vereinbarungen
getroffen und deren Einhaltung nachgehalten werden.
In welcher Form ab 2013 die einzelnen Kommunen betroffen sein werden, wird sich
nach der Einführung des neuen Systems im Jahr 2012 in 7 ausgewählten
Referenzkommunen (u.a. Dortmund) herausstellen.
2. Zielsetzung
Im Rahmen des Ausbildungskonsenses NRW unterbreiten Unternehmen den
weiterführenden Schulen ein Angebot zur Zusammenarbeit in Form von
Lernpartenschaften. Unterstützt werden sie bei ihren Bemühungen von einer
örtlichen Koordinierungsstelle sowie der IHK, die Partnerschaften anbahnen,
begleiten und bei der Evaluierung behilflich sind. Dabei sollen Schülerinnen
und Schüler über einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren eine
Ausbildungsreife erlangen und Schritt für Schritt Themen von Wirtschaft und
Berufsleben aus verschiedenen Blickwinkeln kennen lernen.
Die Lernpartnerschaften sind darauf ausgelegt, Schülerinnen und Schülern
wesentlich intensiver als bisher im Unterricht den betrieblichen Alltag sowie
Anforderungen an Schulabsolventen zu vermitteln. Die Jugendlichen sollen in die
Lage versetzt werden, ihre Fähigkeiten zu erkennen und zielgerichtet und
zugleich flexibel einen passenden Ausbildungsberuf bzw. eine Studienrichtung zu
wählen.
Auf der anderen Seite bekommen die Betriebe die Gelegenheit, potenzielle
Bewerber um Ausbildungsstellen und Praktikantenplätze frühzeitig kennen zu
lernen oder Schulen in Bezug auf Unterrichtsschwerpunkte zu beraten. Für die
Betriebe besteht der Vorteil darin, dass der Gesamtaufwand für Ausbildung
mittelfristig reduziert werden kann. Daneben spielen aber auch Themen wie
Imagepflege usw. für Unternehmen eine nicht zu vernachlässigende Rolle.
3. Vorgehen beim Aufbau von
Lernpartnerschaften und Kooperationsfelder
Seit Jahren
standen Maßnahmen, wie Betriebsbesichtigungen, Praktika und
Kontaktveranstaltungen im Vordergrund der Berufsorientierung an Schulen. Durch
Lernpartnerschaften sollen die Unternehmen in die Schulen gehen und ihr Know
how in die Klassenräume bringen, in dem sie den Lehrern bei der
praxisorientierten Gestaltung des Unterrichtes helfen.
Der Weg zu einer Kooperation beginnt mit einem gegenseitigen Kennenlernen der
Partner sowohl im Betrieb als auch in der Schule. Bei diesen ersten
Kooperationsgesprächen können mögliche Kooperationsfelder ausgelotet werden,
die dann letztendlich in einer Konkretisierung der Vorschläge enden.
Unterstützt durch die Koordinierungsstelle bei der IHK bzw. den Schulträgern
werden die Kooperationsvereinbarungen erstellt und anschließend unterzeichnet.
Die Umsetzung der Vereinbarung in der Praxis liegt dann in den Händen der Verantwortlichen
in Schule und Betrieb.
Die IHK zu Dortmund hat für diese Arbeiten zum Aufbau von Lernpartenschaften
aber auch zur Begleitung und anschließenden Evaluation extra eine Stelle
eingerichtet. Zuständig bei der IHK zu Dortmund für die Partnerschaften von
Unternehmen und Schulen ist Herr Heinrich Schlep.
Die Evaluation der praktischen Zusammenarbeit sollte in regelmäßigen Abständen
stattfinden. Die koordinierenden Stellen bieten hierbei an, das unter ihrer
Regie durchzuführen. Für die Gesamtheit der Lernpartenschaften hat dies den
Vorteil, dass im Rahmen der Netzwerkarbeit gute Beispiele von einzelnen
Partenschaften auf andere übertragen werden können.
Konkrete Beispiele für gemeinsame Maßnahmen können sein:
in der Schule:
· Informationsmaterial des Betriebes im Unterricht
· Experten aus dem Betrieb im Unterricht
· Azubis informieren Schüler
· Chef als Lehrer
· kleine Arbeitsaufträge des Betriebes an die Schule
· Gesprächsforen Betrieb Schule (Schulleitung, Koordinatoren,
Fachkonferenzen, Schulpflegschaft)
· Chef und Eltern;
im Betrieb:
· Unterricht im Betrieb, Werkstatt, Labor
· Lehrer bzw. Schüler unterrichten Azubis
· Schüler arbeiten mit Azubis zusammen
· Betreuung von Facharbeiten
· Training persönlicher und sozialer Kompetenz
· Praktika für Schüler (Schülerbetriebspraktikum,
Blockpraktikum, Langzeitpraktika, Tagespraktikum)
· Praktika für Berufswahlkoordinatoren und
Lehrerbetriebspraktikum
· kulturelle Beiträge der Schule oder praktische Hilfen zur
Gestaltung besonderer Anlässe im Unternehmen
4. Konkrete Kooperationen
von Bergkamener Schulen
Im Rahmen der Idee „Öffnung von Schule“ und der oben angegebenen Verordnung und
Vereinbarung gibt es in Bergkamen bereits zahlreiche Kooperationen, die Schulen
mit externen Partnern eingegangen sind. Zu nennen sind hier z. B. Kooperationen
mit privaten Unternehmen und auch der öffentlichen Verwaltung wie
Stadtbibliothek Bergkamen, Universitäten usw.
Zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf, Stichwort
verbesserte Berufsorientierung und Ausbildungsreife, gibt es auch in Bergkamen
tiefer gehende Kooperationen zwischen weiterführenden Schulen und Betrieben,
sogenannte Lernpartnerschaften. Diese sind teils durch Eigenengagement der
einzelnen Schulen und der Betriebe, zum Teil aber auch in enger Koordinierung
zwischen der IHK zu Dortmund und dem Schulträger entstanden.
Nach dem oben vorgestellten Programm der Partnerschaften zwischen Unternehmen
und Schulen sind in Bergkamen seit 2008 folgende Partnerschaften eingegangen
worden:
Datum |
Schule |
Betrieb |
26.05.2008 |
Hellwegschule |
POCO |
15.01.2009 |
Heide-Hauptschule |
Baubetriebshof u.
Entsorgungsbetrieb Bergkamen |
17.02.2009 |
Willy-Brandt-Gesamtschule |
Bayer Schering Pharma AG |
06.10.2009 |
Frh.-v.-Stein-Realschule |
Gemeinschaftsstadtwerke
Kamen-Bönen-Bergkamen |
26.10.2009 |
Willy-Brandt-Gesamtschule |
IKEA Kamen |
04.11.2009 |
Städt. Gymnasium Bergkamen |
Sparkasse Bergkamen-Bönen |
03.12.2009 |
Willy-Brandt-Gesamtschule |
AOK |
09.02.2012 |
Realschule Oberaden |
Volksbank Kamen-Werne eG |
26.04.2012 |
Willy-Brandt-Gesamtschule |
Sparkasse Bergkamen-Bönen |
11.05.2012 |
Frh.-v.-Stein-Realschule |
Kaufland Filiale Töddinghauser
Straße |
Als Muster ist eine Kooperationsvereinbarung als Anlage 1 beigefügt.
5.
Ausblick
Bisher konnten fast alle Bergkamener Schulen mit
mindestens einer Lernpartnerschaft versorgt werden. Aufgrund der fachlichen und
inhaltlichen Bandbreite, die Schulen für ihre Absolventen benötigen, ist eine
erweiterte Zahl von Lernpartnerschaften je Schule anzustreben. Voraussetzung
dazu ist, dass sich genügend geeignete und interessierte Betriebe finden, diese
Aufgabe zu stemmen und dass Schulen in der Lage sind, sich diesen Betrieben
gegenüber zu öffnen.
Wenn es darüber hinaus gelingt, die bestehenden
Partnerschaften zu stabilisieren, stetig zu verbessern und mit geeigneten
Maßnahmen zu einer echten Kooperationsroutine zu kommen, können die Ziele eines
deutlich verbesserten Übergangsmanagements Schule-Wirtschaft-Leben zukünftig
erreicht werden. Profitieren werden in jedem Fall die jungen Menschen und ihre
Eltern, und die Firmen können ihre Fachkräfte und deren Nachwuchs im Sinne
einer stabilen Wirtschaftsregion sichern.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck |
|
Amtsleiter Kray |
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