Betreff
Sachstandsbericht zu den Lernpartnerschaften zwischen Bergkamener Schulen und Betrieben
Vorlage
10/0909
Aktenzeichen
kry-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung der Stadt Bergkamen zur Kenntnis

Sachdarstellung:

 

1.      Hintergrund

In § 5 Schulgesetz NRW ist eine generelle Aussage zu dem Thema Öffnung von Schule und Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern getroffen. In Abs. 2 heißt es:

„Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben.“


Konkretisiert wird dies im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 21.10.2010 zur Berufs- und Studienorientierung. Demnach sollen junge Menschen befähigt werden, eigene Entscheidungen im Hinblick auf den Übergang ins Studium oder Erwerbsleben vorzubereiten und selbstverantwortlich zu treffen. Die Berufs- und Studienorientierung ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Berufsberatung der Agenturen für Arbeit.

Nach Aussage der Kammern bemängeln viele Unternehmen seit Jahren die unzureichende Ausbildungsreife und Berufswahlorientierung ihrer Ausbildungsplatzbewerber. Angebotene Ausbildungsplätze können häufig nicht besetzt werden oder es müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um den Erfolg der Ausbildung zu gewährleisten. Die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund vertritt hier die Auffassung, dass die Ursachen für diese Entwicklung zweifelsohne sehr vielfältig seien; unbestritten sei jedoch, dass sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte und Eltern vielfach die Anforderungen der Wirtschaft nicht in genügendem Maße kennen.

Aus der NRW-Erklärung der NRW-IHK, Handwerkskammer-Tag sowie der Unternehmensverbände und den Ministerien für Wirtschaft und Schule vom 10.02.2010 zum landesweiten Ausbau von Partnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen lässt sich u.a. entnehmen, dass es Ziel der Partnerschaften ist, dem Unterricht eine größere Nähe zur Arbeits- und Wirtschaftswelt zu verleihen und ihn anwendungs- und praxisnäher zu gestalten.

 

Der neu gefasste Ausbildungskonsens des Landes NRW vom 31.01.12, beschließt zur Einführung eines transparenten, geschlechtersensiblen „Neuen Übergangssystems Schule – Beruf in NRW“ mit klaren Angebotsstrukturen für Schüler und Schülerinnen folgende Umsetzungsschritte in den vier Handlungsfeldern:

 

  1. Berufs- und Studienorientierung
  2. Übergangssystem
  3. Attraktivität des dualen Systems
  4. kommunale Koordinierung


Ziel der kommunalen Koordinierung ist es, ein nachhaltiges und systematisches Übergangssystem Schule – Beruf anzustoßen, erforderliche Abstimmungsprozesse zu organisieren und zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung sowie dem gezielten Abbau der unübersichtlichen Maßnahmenvielfalt beizutragen. Im Rahmen der kommunalen Koordinierung sorgt die Kommune dafür, dass mit den regionalen Partnern ein gemeinsames Verständnis über das Zusammenwirken der Zuständigkeiten erreicht, Rollen geklärt, Absprachen und Vereinbarungen getroffen und deren Einhaltung nachgehalten werden.

In welcher Form ab 2013 die einzelnen Kommunen betroffen sein werden, wird sich nach der Einführung des neuen Systems im Jahr 2012 in 7 ausgewählten Referenzkommunen (u.a. Dortmund) herausstellen.

 

 

2.      Zielsetzung

Im Rahmen des Ausbildungskonsenses NRW unterbreiten Unternehmen den weiterführenden Schulen ein Angebot zur Zusammenarbeit in Form von Lernpartenschaften. Unterstützt werden sie bei ihren Bemühungen von einer örtlichen Koordinierungsstelle sowie der IHK, die Partnerschaften anbahnen, begleiten und bei der Evaluierung behilflich sind. Dabei sollen Schülerinnen und Schüler über einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren eine Ausbildungsreife erlangen und Schritt für Schritt Themen von Wirtschaft und Berufsleben aus verschiedenen Blickwinkeln kennen lernen.
Die Lernpartnerschaften sind darauf ausgelegt, Schülerinnen und Schülern wesentlich intensiver als bisher im Unterricht den betrieblichen Alltag sowie Anforderungen an Schulabsolventen zu vermitteln. Die Jugendlichen sollen in die Lage versetzt werden, ihre Fähigkeiten zu erkennen und zielgerichtet und zugleich flexibel einen passenden Ausbildungsberuf bzw. eine Studienrichtung zu wählen.
Auf der anderen Seite bekommen die Betriebe die Gelegenheit, potenzielle Bewerber um Ausbildungsstellen und Praktikantenplätze frühzeitig kennen zu lernen oder Schulen in Bezug auf Unterrichtsschwerpunkte zu beraten. Für die Betriebe besteht der Vorteil darin, dass der Gesamtaufwand für Ausbildung mittelfristig reduziert werden kann. Daneben spielen aber auch Themen wie Imagepflege usw. für Unternehmen eine nicht zu vernachlässigende Rolle.

 

3.       Vorgehen beim Aufbau von Lernpartnerschaften und Kooperationsfelder

Seit Jahren standen Maßnahmen, wie Betriebsbesichtigungen, Praktika und Kontaktveranstaltungen im Vordergrund der Berufsorientierung an Schulen. Durch Lernpartnerschaften sollen die Unternehmen in die Schulen gehen und ihr Know how in die Klassenräume bringen, in dem sie den Lehrern bei der praxisorientierten Gestaltung des Unterrichtes helfen.

Der Weg zu einer Kooperation beginnt mit einem gegenseitigen Kennenlernen der Partner sowohl im Betrieb als auch in der Schule. Bei diesen ersten Kooperationsgesprächen können mögliche Kooperationsfelder ausgelotet werden, die dann letztendlich in einer Konkretisierung der Vorschläge enden. Unterstützt durch die Koordinierungsstelle bei der IHK bzw. den Schulträgern werden die Kooperationsvereinbarungen erstellt und anschließend unterzeichnet.
Die Umsetzung der Vereinbarung in der Praxis liegt dann in den Händen der Verantwortlichen in Schule und Betrieb.

Die IHK zu Dortmund hat für diese Arbeiten zum Aufbau von Lernpartenschaften aber auch zur Begleitung und anschließenden Evaluation extra eine Stelle eingerichtet. Zuständig bei der IHK zu Dortmund für die Partnerschaften von Unternehmen und Schulen ist Herr Heinrich Schlep.

Die Evaluation der praktischen Zusammenarbeit sollte in regelmäßigen Abständen stattfinden. Die koordinierenden Stellen bieten hierbei an, das unter ihrer Regie durchzuführen. Für die Gesamtheit der Lernpartenschaften hat dies den Vorteil, dass im Rahmen der Netzwerkarbeit gute Beispiele von einzelnen Partenschaften auf andere übertragen werden können.

Konkrete Beispiele für gemeinsame Maßnahmen können sein:

in der Schule:

·      Informationsmaterial des Betriebes im Unterricht

·      Experten aus dem Betrieb im Unterricht

·      Azubis informieren Schüler

·      Chef als Lehrer

·      kleine Arbeitsaufträge des Betriebes an die Schule

·      Gesprächsforen Betrieb Schule (Schulleitung, Koordinatoren, Fachkonferenzen, Schulpflegschaft)

·      Chef und Eltern;

 

im Betrieb:

·      Unterricht im Betrieb, Werkstatt, Labor

·      Lehrer bzw. Schüler unterrichten Azubis

·      Schüler arbeiten mit Azubis zusammen

·      Betreuung von Facharbeiten

·      Training persönlicher und sozialer Kompetenz

·      Praktika für Schüler (Schülerbetriebspraktikum, Blockpraktikum, Langzeitpraktika, Tagespraktikum)

·      Praktika für Berufswahlkoordinatoren und Lehrerbetriebspraktikum

·      kulturelle Beiträge der Schule oder praktische Hilfen zur Gestaltung besonderer Anlässe im Unternehmen

 

4.   Konkrete Kooperationen von Bergkamener Schulen

Im Rahmen der Idee „Öffnung von Schule“ und der oben angegebenen Verordnung und Vereinbarung gibt es in Bergkamen bereits zahlreiche Kooperationen, die Schulen mit externen Partnern eingegangen sind. Zu nennen sind hier z. B. Kooperationen mit privaten Unternehmen und auch der öffentlichen Verwaltung wie Stadtbibliothek Bergkamen, Universitäten usw.

Zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf, Stichwort verbesserte Berufsorientierung und Ausbildungsreife, gibt es auch in Bergkamen tiefer gehende Kooperationen zwischen weiterführenden Schulen und Betrieben, sogenannte Lernpartnerschaften. Diese sind teils durch Eigenengagement der einzelnen Schulen und der Betriebe, zum Teil aber auch in enger Koordinierung zwischen der IHK zu Dortmund und dem Schulträger entstanden.


Nach dem oben vorgestellten Programm der Partnerschaften zwischen Unternehmen und Schulen sind in Bergkamen seit 2008 folgende Partnerschaften eingegangen worden:


 

Datum

Schule

Betrieb

26.05.2008

Hellwegschule

POCO

15.01.2009

Heide-Hauptschule

Baubetriebshof u. Entsorgungsbetrieb Bergkamen

17.02.2009

Willy-Brandt-Gesamtschule

Bayer Schering Pharma AG

06.10.2009

Frh.-v.-Stein-Realschule

Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bönen-Bergkamen

26.10.2009

Willy-Brandt-Gesamtschule

IKEA Kamen

04.11.2009

Städt. Gymnasium Bergkamen

Sparkasse Bergkamen-Bönen

03.12.2009

Willy-Brandt-Gesamtschule

AOK

09.02.2012

Realschule Oberaden

Volksbank Kamen-Werne eG

26.04.2012

Willy-Brandt-Gesamtschule

Sparkasse Bergkamen-Bönen

11.05.2012

Frh.-v.-Stein-Realschule

Kaufland Filiale Töddinghauser Straße

 


Als Muster ist eine Kooperationsvereinbarung als Anlage 1 beigefügt.

 

5.       Ausblick

Bisher konnten fast alle Bergkamener Schulen mit mindestens einer Lernpartnerschaft versorgt werden. Aufgrund der fachlichen und inhaltlichen Bandbreite, die Schulen für ihre Absolventen benötigen, ist eine erweiterte Zahl von Lernpartnerschaften je Schule anzustreben. Voraussetzung dazu ist, dass sich genügend geeignete und interessierte Betriebe finden, diese Aufgabe zu stemmen und dass Schulen in der Lage sind, sich diesen Betrieben gegenüber zu öffnen.

Wenn es darüber hinaus gelingt, die bestehenden Partnerschaften zu stabilisieren, stetig zu verbessern und mit geeigneten Maßnahmen zu einer echten Kooperationsroutine zu kommen, können die Ziele eines deutlich verbesserten Übergangsmanagements Schule-Wirtschaft-Leben zukünftig erreicht werden. Profitieren werden in jedem Fall die jungen Menschen und ihre Eltern, und die Firmen können ihre Fachkräfte und deren Nachwuchs im Sinne einer stabilen Wirtschaftsregion sichern.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray