Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt die Vorlage des SEB zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Laut § 10 Absatz
1 der Eigenbetriebsverordnung NRW ist für die dauernde technische und
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes zu sorgen. Hierzu ist u.
a. ein Überwachungssystem einzurichten, das es ermöglicht, etwaige
leistungsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Zur
Risikofrüherkennung gehören insbesondere:
- die Risikoidentifikation
- die Risikobewertung
-
Maßnahmen der Risikobewältigung einschließlich der Risikokommunikation
-
die Risikoüberwachung/Risikofortschreibung und
- die Dokumentation.
Bereits in den
Jahren 2009 und 2010 wurde im Betriebsausschuss über die Einführung eines
Risikofrüherkennungssystems/Risikomanagementsystems (siehe Drucksache Nr.
9/1632 bzw. 19/0197) sowie die Aktualisierung und Weiterentwicklung des
Risikofrüherkennungssystems (siehe Drucksache 10/0669) berichtet.
Auch im Jahr
2011 wurde das Risikofrüherkennungssystem aktualisiert und weiter entwickelt.
Im Vergleich zu
dem Bericht aus dem Jahr 2010 wurden 9 neue Risiken erkannt und bewertet.
Der Anstieg der
Risikoanzahl ist einerseits auf die erhöhte Risikosensibilität der Mitarbeiter,
aber auch auf veränderte Rahmenbedingungen (wie Gesetzesänderungen, Aufgabenverschiebung, - erweiterung etc.)
zurückzuführen.
Auch die Risiken
aus 2009 bzw. 2010 wurden weiter betrachtet und entsprechende vorbeugende
Maßnahmen ergriffen. Die planmäßige Umsetzung der bereits vereinbarten
Vorbeugungsmaßnahmen, um Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensmaß zu reduzieren,
haben unter anderem zu den kontinuierlich gesunkenen Median- und Mittelwerten geführt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Die
Betriebsleitung des SEB Mecklenbrauck Betriebsleiter |
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Sachbearbeiterin Brandt |
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