Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die 4. Änderungssatzung vom .........zur
Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB)
vom 16.11.2005, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Der Kreistag des Kreises Unna hat in seiner Sitzung am 20.03.2012 den Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes zur Kenntnis genommen und in das Beteiligungsverfahren verwiesen.
Ein zentraler Bestandteil des vg. Konzeptes ist die Einführung einer Wertstofftonne zum 01.07.2012 (siehe Drucksache Nr. 10/0873).
Der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) beabsichtigt vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Bergkamen die operative Abfuhr im Stadtgebiet Bergkamen ab dem 01.07.2012 zu übernehmen (siehe Drucksache Nr. 10/0880). Bereits in den Jahren 2007 und 2010 hat sich der EBB unter der Federführung der Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA) an den Ausschreibungen für die Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) des Dualen System Deutschland (DSD) beteiligt.
Seinerzeit war beabsichtigt, bei Auftragsvergabe an die GWA bzw. den EBB die Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) dementsprechend zum Vertragsbeginn zu ändern.
Durch die nunmehr beabsichtigte Übernahme der Sammlung der
Wertstofftonne im Stadtgebiet Bergkamen zum 01.07.2012 ist § 1 Abs. 2 der
Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB)
vom 16.11.2005 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 02.06.2010 zu ändern.
Nachfolgend sind § 1 alte Fassung und § 1 neue Fassung der vg. Satzung
gegenübergestellt (Änderungen sind in
Fettdruck markiert):
§ 1 alte Fassung
Gegenstand des
Stadtbetriebes
(1) Der
EntsorgungsBetriebBergkamen wird entsprechend den für Eigenbetriebe geltenden
gesetzlichen
Vorschriften und der Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt.
(2) Zweck des
Entsorgungsbetriebes ist die Durchführung des operativen
Fuhrparkgeschäftes
bestehend aus Einsammeln und Transportieren der Fraktionen
Hausmüll, Biomüll und
Papier. Des Weiteren sind die Bereiche Sperrmüll und
Grünschnittabfuhr sowie
Abfuhr der Weihnachtsbäume und das dazugehörige
Abfallgefäßmanagement
Aufgabe des Betriebes. Ebenfalls wird der Entsorgungsbetrieb
mit der Aufgabe der
Durchführung der maschinellen Straßenreinigung betraut. Zusätzlich
kann der Betrieb mit
Aufgaben im organisatorischen/verwaltungstechnischen Ablauf zu
den vg. Kerntätigkeiten
beauftragt werden.
§ 1 neue Fassung
Gegenstand des
Stadtbetriebes
(1) Der
EntsorgungsBetriebBergkamen wird entsprechend den für Eigenbetriebe geltenden
gesetzlichen
Vorschriften und der Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt.
(2) Zweck des
Entsorgungsbetriebes ist die Durchführung des operativen
Fuhrparkgeschäftes
bestehend aus Einsammeln und Transportieren der Fraktionen
Hausmüll, Biomüll,
Papier sowie Wertstoffe und
Leichtverpackungen. Des Weiteren sind die Bereiche Sperrmüll und Grünschnittabfuhr
sowie Abfuhr der Weihnachtsbäume und das dazugehörige Abfallgefäßmanagement
Aufgabe des Betriebes. Ebenfalls wird der Entsorgungsbetrieb mit der Aufgabe
der Durchführung der maschinellen Straßenreinigung betraut. Zusätzlich kann der
Betrieb mit Aufgaben im organisatorischen/ verwaltungstechnischen Ablauf zu
den vg. Kerntätigkeiten beauftragt werden.
In der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EntsorgungsBetriebBergkamen vom 16.11.2005 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 02.06.2010 ist § 1 Abs. 2 wie vor dargestellt zu ändern.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Die
Betriebsleitung des EBB Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter
u. Techn. Beigeordneter |
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Stv.
Betriebsleiter EBB Polplatz |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |
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