Betreff
4. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) vom 16.11.2005
Vorlage
10/0879
Aktenzeichen
70.01.01 pol-gro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 4. Änderungssatzung vom .........zur Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) vom 16.11.2005, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag des Kreises Unna hat in seiner Sitzung am 20.03.2012 den Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes zur Kenntnis genommen und in das Beteiligungsverfahren verwiesen.

 

Ein zentraler Bestandteil des vg. Konzeptes ist die Einführung einer Wertstofftonne zum 01.07.2012 (siehe Drucksache Nr. 10/0873).

 

 

Der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) beabsichtigt vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Bergkamen die operative Abfuhr im Stadtgebiet Bergkamen ab dem 01.07.2012 zu übernehmen (siehe Drucksache Nr. 10/0880). Bereits in den Jahren 2007 und 2010 hat sich der EBB unter der Federführung der Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA) an den Ausschreibungen für die Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) des Dualen System Deutschland (DSD) beteiligt.

Seinerzeit war beabsichtigt, bei Auftragsvergabe an die GWA bzw. den EBB die Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) dementsprechend zum Vertragsbeginn zu ändern.

 

Durch die nunmehr beabsichtigte Übernahme der Sammlung der Wertstofftonne im Stadtgebiet Bergkamen zum 01.07.2012 ist § 1 Abs. 2 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) vom 16.11.2005 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 02.06.2010 zu ändern. Nachfolgend sind § 1 alte Fassung und § 1 neue Fassung der vg. Satzung gegenübergestellt (Änderungen sind in Fettdruck markiert):

 

 

 

 

 

§ 1 alte Fassung

 

Gegenstand des Stadtbetriebes

 

(1) Der EntsorgungsBetriebBergkamen wird entsprechend den für Eigenbetriebe geltenden

gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt.

(2) Zweck des Entsorgungsbetriebes ist die Durchführung des operativen

Fuhrparkgeschäftes bestehend aus Einsammeln und Transportieren der Fraktionen

Hausmüll, Biomüll und Papier. Des Weiteren sind die Bereiche Sperrmüll und

Grünschnittabfuhr sowie Abfuhr der Weihnachtsbäume und das dazugehörige

Abfallgefäßmanagement Aufgabe des Betriebes. Ebenfalls wird der Entsorgungsbetrieb

mit der Aufgabe der Durchführung der maschinellen Straßenreinigung betraut. Zusätzlich

kann der Betrieb mit Aufgaben im organisatorischen/verwaltungstechnischen Ablauf zu

den vg. Kerntätigkeiten beauftragt werden.

 


 

§ 1 neue Fassung

 

Gegenstand des Stadtbetriebes

 

(1) Der EntsorgungsBetriebBergkamen wird entsprechend den für Eigenbetriebe geltenden

gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt.

(2) Zweck des Entsorgungsbetriebes ist die Durchführung des operativen

Fuhrparkgeschäftes bestehend aus Einsammeln und Transportieren der Fraktionen

Hausmüll, Biomüll, Papier sowie Wertstoffe und Leichtverpackungen. Des Weiteren sind die Bereiche Sperrmüll und Grünschnittabfuhr sowie Abfuhr der Weihnachtsbäume und das dazugehörige Abfallgefäßmanagement Aufgabe des Betriebes. Ebenfalls wird der Entsorgungs­betrieb mit der Aufgabe der Durchführung der maschinellen Straßenreinigung betraut. Zusätzlich kann der Betrieb mit Aufgaben im organisatorischen/ verwaltungs­technischen Ablauf zu den vg. Kerntätigkeiten beauftragt werden.

 

 

In der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EntsorgungsBetriebBergkamen vom 16.11.2005 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 02.06.2010 ist § 1 Abs. 2 wie vor dargestellt zu ändern.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Die Betriebsleitung des EBB

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter u. Techn. Beigeordneter

 

 

Stv. Betriebsleiter EBB

 

 

 

 

Polplatz

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger