hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Öffentliche Auslegung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, im Sinne von § 2 Abs.1 BauGB die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. OA 100 “An der Dorndelle“ im beschleunigten Verfahren gem.
§13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB für den
in der Anlage 5 gekennzeichneten
Bereich aufzustellen.
2.
Der Rat der
Stadt Bergkamen billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. OA
100 „An der Dorndelle“ der Stadt Bergkamen nebst Begründung im Sinne der
Anlagen
3 und 4 zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Sachdarstellung:
Der Bebauungsplan
Nr. OA 100 „An der Dorndelle“ ist seit dem 23.10.1995 rechtskräftig. Der
Planbereich ist größtenteils als Allgemeines Wohngebiet in ein- und
zweigeschossiger Bauweise ausgewiesen.
Südlich der Straße
Buchweizenkamp sind eine Sukzessionsfläche mit dem Gewässer Rotebach und ein
Spielplatz festgesetzt. Es hat sich herausgestellt, dass sich diese Fläche
nicht entsprechend der Festsetzung Sukzessionsfläche entwickelt hat.
Die Gewässerparzelle
Rotebach hat heute keine gängige Grabenstruktur mehr. 2008 hat ein privater
Investor einen Bebauungsvorschlag für die Fläche südlich der Straße
Buchweizenkamp vorgelegt.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung
am 11.11.2008 vom Grundsatz her einer Bebauung der derzeitigen Grünflächen
südlich der Straße Buchweizenkamp zugestimmt.
Der Entwurf wurde
dem Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr am 30.11.2009 vorgestellt. Der Rat
der Stadt Bergkamen hat am 10.12.2009 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. OA 100 „An der Dorndelle“ gefasst und beschlossen, im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen
Nach dem 1. Entwurf
liegen südlich der Straße Buchweizenkamp ca. 15 nach Süden ausgerichtete
Grundstücke mit ca. 320 bis 640 qm Grundstücksfläche. Die neue
Erschließungsstraße wird an die Straße Buchweizenkamp angebunden. Die ehemalige
Hofanlage Erich-Ollenhauer-Straße 102 soll nach Auskunft des Investors
abgerissen werden. Das Gebäude Erich-Ollenhauer-Straße hat Bestandsschutz (Anlage 1).
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 21.
Januar 2010 bis 04. Februar 2010 durchgeführt.
Die Beteiligung der
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB wurde vom 18. Januar bis 18.
Februar 2010 durchgeführt.
In den
Beteiligungsverfahren wurden Planungshinweise vorgebracht und Bedenken von den
Anwohnern zur Bebauung gegeben (Anlage 2).
In Vorbereitung der
Offenlegung hat die Verwaltung das planerische Konzept überarbeitet. Danach
wird das Ziel verfolgt, die Fläche des nicht mehr vorhandenen Rotebachs einer
Nutzung zuzuführen. Der Entwurf sieht eine reduzierte Bebauung mit 9
Einfamilienhäusern vor, die über zwei zusätzliche private Stichstraßen von der
Straße Buchweizenkamp erschlossen sind.
Vor Erschließung
dieser Flächen sind die belasteten Böden entsprechend dem mit dem Kreis Unna,
Fachbereich Natur und Umwelt, abgestimmten Sanierungskonzept von der
Eigentümerin zu sanieren. Dazu ist mit der Eigentümerin noch ein
städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Die Verwaltung schlägt vor, den
überarbeiteten Bebauungsplanentwurf, 1. Änderung Nr. OA 100 „An der Dorndelle“
einschließlich Begründung zu billigen und dessen Offenlage im Sinne von § 3
Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Der Entwurf der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. OA 100 „An der Dorndelle“ der Stadt Bergkamen
ist der Anlage 3 zu entnehmen. Die
Begründung ist als Anlage 4 der
Vorlage beigefügt.
Östlich des
Plangebietes wird die L 821n durch einen Kreisverkehr mit der Erich-Ollenhauer
Straße verknüpft. Durch den Bau des
Kreisverkehrsplatzes kommt es nördlich der Erich-Ollenhauer-Straße im Flurstück
395 zu einer Flächenüberschneidung. Da die Straßenneubaumaßnahme
planfestgestellt wurde, ist der Geltungsbereich entsprechend anzupassen. Das
Flurstück Gemarkung Weddinghofen, Flur 6, Nr. 395 wird aus dem Geltungsbereich
herausgenommen. Der Aufstellungsbeschluss wird daher neu gefasst ( Anlage 5).
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
5 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiterin Beckmann |
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