Betreff
Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen,
hier: Umgestaltung der Straße "Im Breil" zur Sackgasse
Vorlage
10/0831
Aktenzeichen
66 rau-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bergkamen beschließt, die Anwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW des Herrn Staubach, die Straße „Im Breil“ als Sackgasse auszuweisen, abzulehnen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Mit Schreiben vom 28.01.2012 beantragt Herr Jörg Staubach, Im Breil 5, 59192 Bergkamen, die Straße „Im Breil“, Bergkamen-Mitte, als Sackgasse auszuweisen.

 

Herr Staubach begründet seinen Antrag mit Lastkraftwagen, die mit mehr als 30 km/h diese Straße befahren würden, Nichtanlieger konvoimäßig die Straße nutzen würden und dass sein Vorstoß bei der Polizei, die Straße „Im Breil“ auf die Einhaltung der Beschilderung „Anlieger frei“ zu kontrollieren, bisher noch keinen Erfolg gehabt hätte.

 

Ein ähnlich gelagertes Schreiben, unterzeichnet von mehreren Anliegern der Straße „Im Breil“ war Ende des Jahres 2009 Veranlassung dafür, dass die Stadt Bergkamen eine eigene Verkehrszählung für diese Straße durchgeführt hat. Schwerpunktmäßige Aussagen im Jahre 2009 der Anlieger waren ebenfalls zu hohes Fahrzeugaufkommen für eine Anliegerstraße und überdurchschnittliche Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge.

 

Da sich die normale Verkehrssituation für die Straße „Im Breil“ seit 2009 bis zum heutigen Tag nicht wesentlich geändert hat, können die Ergebnisse der Messungen Ende des Jahres 2009 herangezogen und wie folgt zusammengefasst werden:

 

Im Bereich der vg. Straße wurden real 753 Fahrzeuge / Tag gezählt, ca. 44 im Durchschnitt / Stunde. Die Geschwindigkeit V 85 betrug 37,6 km/h. Dies ist in einer Tempo 30 Zone ein Wert, der als hinnehmbar gilt und bei dem aus Gründen der Verkehrssicherheit keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen ergriffen werden sollten. V 50 lag bei 30 km/h absolut identisch mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Straße „Im Breil“. Pro Zeitintervall der Messung gab es keine Auffälligkeiten.

 

Seit Ende des Jahres 2011 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Landwehrstraße zwischen der Bamberg- und Heinrichstraße nur einspurig in Richtung Osten befahrbar. Diese verkehrstechnische Einschränkung hat zweifellos vorübergehend, also auch zum Zeitpunkt des Schreibens von Herrn Staubach vom 28.01.2012 Einfluss auf die Straße „Im Breil“.

 

Es ist davon auszugehen, dass nach Aufhebung dieser Verkehrsbeschränkung im Mai / Juni 2012 sich die dortige Verkehrssituation wieder normalisieren wird, und zwar auf die im Jahr 2009 festgestellten Zählwerte.

 

Zusätzlich wurde im Mai 2010 ein Kennzeichenverfolgung durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung Bergkamen durchgeführt. Demnach wurden an einem Tag bei einer maximalen Fahrzeit von drei Minuten diese Straße tatsächlich von 164 Fahrzeugen durchfahren. Gezählt wurde an der Einmündung Breil / Heinrichstraße und ebenso an der Einmündung Breil / Bambergstraße. Insgesamt wurden ca. 1.500 Kennzeichen bei den Ein- und Ausfahrten erfasst.

 

Selbst bei diesen Fahrzeugmengen, die die Straße „Im Breil“ als Hauptsammelstraße nutzen und von der Bambergstraße zur Heinrichstraße oder zurück unterwegs sind, kann objektiv nicht von einer dadurch bedingten zusätzlichen Verkehrsbelastung gesprochen werden. Subjektiv wird man diese Menge von 174 Fahrzeugen immer als zusätzliche Verkehrsmenge wahrnehmen. Aber immer noch befährt der größte der Anlieger aus dem Baugebiet selbst die Straße „Im Breil“. Sie ist und bleibt eine Sammelstraße für ihr gesamtes Einzugsgebiet. Bei einem höheren Motorisierungsgrad führt dies zwangsläufig auch zu einer höheren Verkehrsbelastung im Baugebiet. Durch diese zusätzliche Verkehrsmenge ist keine wahrnehmbare Verkehrslärmbelastung gegeben.

 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, es bei der derzeitigen verkehrsrechtlichen Situation zu belassen:

 

-          Mit der Ausschilderung eines Tempo-30-Gebietes,

-          dem Durchfahrtsverbot in den Straßen „Im Breil“ und Eichendorffstraße.

 

Mit dem Bezirksbeamten der Polizei soll gemeinsam darauf hingewirkt werden, dass die getroffenen StVO-Zeichenregelungen eingehalten werden.

 

   

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Raupach