Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Familie, Soziales und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
Durch die
Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige
Leistungsempfänger in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Jahr 2005
wurde im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) das Sozialhilferecht neu
gestaltet. Die Beratung und Unterstützung ist nach § 11 SGB XII eine zentrale
Aufgabe der Sozialhilfe, die durch die Stadt Bergkamen sicherzustellen ist
Um sowohl den
gesetzlichen als auch den örtlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurde im
Sozialamt neben den bestehenden Stellen in der Sachbearbeitung in 2007 eine
Sozialarbeiterstelle mit 30 Wochenstunden eingerichtet.
Diese Stelle umfasst insbesondere folgende
Aufgabengebiete:
·
Sozialarbeiterische Betreuung des
Personenkreises des SGB XII
- Nicht erwerbsfähige Personen
-
Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben
Neben
der allgemeinen Beratung bei leistungsrechtlichen Fragen findet Beratung
und Hilfestellung statt bei:
- finanziellen
Schwierigkeiten
-
Überprüfung der Notwendigkeit des Zuschusses "Essen auf
Rädern"
-
Überprüfung der Notwendigkeit hauswirtschaftlicher Hilfe (bis 2010)
-
Ausfüllen notwendiger Unterlagen u. Anträge
-
Wohnungssuche
-
persönliche Beratung und Vermittlung nach Notwendigkeit an den
psychosozialen Dienst des Gesundheitsamtes, Suchtberatung, Schuldnerberatung,
Sozialstaffel und Seniorenbüro
·
Anregung von
Betreuungen
Es
findet eine Beratung über die Notwendigkeit, Inhalte und Umfang einer
rechtlichen Betreuung statt. Bei Bedarf wird die Betreuung angeregt bzw. werden
Angehörige auf Alternativen hingewiesen. Im Vorfeld kommt es zum Austausch mit
Angehörigen, Pflegediensten, der Betreuungsstelle des Kreises Unna, bei
bestehenden Betreuungen mit den gesetzlich bestellten Betreuern.
·
Allgemeine Wohnungsangelegenheiten,
Wohnraumversorgung und Vermeidung von Obdachlosigkeit
Aufgrund
einer Mitteilung des Amtsgerichtes im Rahmen von § 36 Abs. 2 SGB XII, dass eine
Klage auf Räumung von Wohnraum eingegangen ist, werden Hilfestellungen zwecks
Vermeidung von Räumungen und dadurch verbundene Obdachlosigkeit angeboten.
Diese Dienstleistung besteht für alle betroffenen Bürger Bergkamens.
Folgende
Hilfsangebote werden unterbreitet:
- Ursachenermittlung
der Mietrückstände
- Bestandsaufnahme
der finanziellen Situation
- Überlegungen
zur Tilgung der Mietrückstände
- Verhandlungen
mit dem Vermieter über Ratenzahlungsvereinbarungen
- ggf.
Kontaktaufnahme zum Jobcenter Kreis Unna wegen Miet- und Ratenzahlungen
- Hilfe
bei Darlehensbeschaffung beim Jobcenter Kreis Unna oder Sozialamt
- Hilfestellung
bei Wohnungssuche/Ausgabe Vermieterliste
- Angebot
der Budgetplanung/Haushaltsbuchführung
- Vermittlung
zur Schuldnerberatung
Wohnungslose,
die in städtischen Unterkünften untergebracht sind, werden sozialarbeiterisch
betreut. Eine Unterbringung auf dem freien Wohnungsmarkt wird angestrebt. Hier
ist anzumerken, dass bei bestehender Schuldenproblematik und persönlichen Schwierigkeiten
es mitunter sehr schwierig ist für diesen Personenkreis Wohnungen zu finden.
Nachfolgend wird
dargestellt, wie die angebotenen sozialen Dienstleistungen in Anspruch genommen
wurden:
2008 2009 2010 2011
allgem. Beratungen 88 102 125 121
Überprüfung "Essen auf Rädern" - 3 1 4
Überprüfung Haushaltshilfe 22 4 4 6
Anregung/Beratung Betreuung 9 3 4 7
Beratung
bei Energierückständen 5 30 40 30
Räumungsklagen 105 114 120 143
Fälle
insg.: 229 256 294 311
Der
Bereich der Räumungsklagen nimmt in der täglichen Arbeit immer mehr Raum ein
und wird deswegen gesondert dargestellt:
2008 2009 2010 2011
Räumungsklagen 105 114 120 143
Beratungsfälle 60 59 52 65
Vermiedene Räumungen 47 40 35 36
Durchgeführte Räumungen 13 15 27 32
Erforderliche Unterbringungen in städt.
Unterkünften 3 3 2 1
Besondere Bedeutung gewinnt die Anzahl der
durchgeführten Räumungen in den ersten beiden Monaten in 2012. Hier sind
bereits 19 Termine zur zwangsweisen Räumung von Wohnraum angesetzt bzw. bereits
durchgeführt.
Aus Sicht der Verwaltung ist die
Vorhaltung dieser Dienstleistungen nicht nur die Erfüllung einer rechtlichen
Vorgabe, sondern sowohl aus sozialer wie auch wirtschaftlicher Sicht ein
wichtiger Baustein in der städtischen Sozialarbeit.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Amtsleiter Vögeding |
Sachbearbeiterin Potnek |
|