Betreff
Sozialarbeiterische Dienstleistungen des Sozialamtes der Stadt Bergkamen
Vorlage
10/0807
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Leistungsempfänger in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Jahr 2005 wurde im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) das Sozialhilferecht neu gestaltet. Die Beratung und Unterstützung ist nach § 11 SGB XII eine zentrale Aufgabe der Sozialhilfe, die durch die Stadt Bergkamen sicherzustellen ist

Um sowohl den gesetzlichen als auch den örtlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurde im Sozialamt neben den bestehenden Stellen in der Sachbearbeitung in 2007 eine Sozialarbeiterstelle mit 30 Wochenstunden eingerichtet.

Diese Stelle umfasst insbesondere folgende Aufgabengebiete:

·         Sozialarbeiterische Betreuung des Personenkreises des SGB XII

-     Nicht erwerbsfähige Personen

-     Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben

Neben der allgemeinen Beratung bei leistungsrechtlichen Fragen findet Beratung und Hilfestellung statt bei:

-     finanziellen Schwierigkeiten

-     Überprüfung der Notwendigkeit des Zuschusses "Essen auf Rädern"

-     Überprüfung der Notwendigkeit hauswirtschaftlicher Hilfe (bis 2010)

-     Ausfüllen notwendiger Unterlagen u. Anträge

-     Wohnungssuche

-    persönliche Beratung und Vermittlung nach Notwendigkeit an den psychosozialen Dienst des Gesundheitsamtes, Suchtberatung, Schuldnerberatung, Sozialstaffel und Seniorenbüro

·         Anregung von Betreuungen

Es findet eine Beratung über die Notwendigkeit, Inhalte und Umfang einer rechtlichen Betreuung statt. Bei Bedarf wird die Betreuung angeregt bzw. werden Angehörige auf Alternativen hingewiesen. Im Vorfeld kommt es zum Austausch mit Angehörigen, Pflegediensten, der Betreuungsstelle des Kreises Unna, bei bestehenden Betreuungen mit den gesetzlich bestellten Betreuern.

·         Allgemeine Wohnungsangelegenheiten, Wohnraumversorgung und Vermeidung von Obdachlosigkeit

Aufgrund einer Mitteilung des Amtsgerichtes im Rahmen von § 36 Abs. 2 SGB XII, dass eine Klage auf Räumung von Wohnraum eingegangen ist, werden Hilfestellungen zwecks Vermeidung von Räumungen und dadurch verbundene Obdachlosigkeit angeboten. Diese Dienstleistung besteht für alle betroffenen Bürger Bergkamens.

 

Folgende Hilfsangebote werden unterbreitet:

-            Ursachenermittlung der Mietrückstände

-            Bestandsaufnahme der finanziellen Situation

-            Überlegungen zur Tilgung der Mietrückstände

-            Verhandlungen mit dem Vermieter über Ratenzahlungsvereinbarungen

-     ggf. Kontaktaufnahme zum Jobcenter Kreis Unna wegen Miet- und Ratenzahlungen

-     Hilfe bei Darlehensbeschaffung beim Jobcenter Kreis Unna oder Sozialamt

-            Hilfestellung bei Wohnungssuche/Ausgabe Vermieterliste

-            Angebot der Budgetplanung/Haushaltsbuchführung

-            Vermittlung zur Schuldnerberatung

Wohnungslose, die in städtischen Unterkünften untergebracht sind, werden sozialarbeiterisch betreut. Eine Unterbringung auf dem freien Wohnungsmarkt wird angestrebt. Hier ist anzumerken, dass bei bestehender Schuldenproblematik und persönlichen Schwierigkeiten es mitunter sehr schwierig ist für diesen Personenkreis Wohnungen zu finden.

 

Nachfolgend wird dargestellt, wie die angebotenen sozialen Dienstleistungen in Anspruch genommen wurden:

                2008                2009                2010                2011

allgem. Beratungen 88                  102                  125                  121                       

Überprüfung "Essen auf Rädern"          -                      3                      1                      4

Überprüfung Haushaltshilfe                    22                      4                      4                      6

Anregung/Beratung Betreuung     9                      3                      4                      7

Beratung bei Energierückständen            5                    30                    40                    30

Räumungsklagen            105                  114                  120                  143

Fälle insg.:                  229                  256                  294                  311

 

Der Bereich der Räumungsklagen nimmt in der täglichen Arbeit immer mehr Raum ein und wird deswegen gesondert dargestellt:

                2008                2009                2010                2011

Räumungsklagen            105                  114                  120                  143

Beratungsfälle                    60                    59                    52                    65

Vermiedene Räumungen 47                    40                    35                    36

Durchgeführte Räumungen 13                    15                    27                    32

Erforderliche Unterbringungen in städt. Unterkünften  3                      3                      2                      1

 

Besondere Bedeutung gewinnt die Anzahl der durchgeführten Räumungen in den ersten beiden Monaten in 2012. Hier sind bereits 19 Termine zur zwangsweisen Räumung von Wohnraum angesetzt bzw. bereits durchgeführt.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Vorhaltung dieser Dienstleistungen nicht nur die Erfüllung einer rechtlichen Vorgabe, sondern sowohl aus sozialer wie auch wirtschaftlicher Sicht ein wichtiger Baustein in der städtischen Sozialarbeit.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Vögeding

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Potnek