Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Vorlage Drucksache Nr. 10/0794 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
In der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 09.03.2005 wurde die Verwaltung beauftragt,
über das Thema Korruptionsprävention jährlich zu berichten.
Das
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW, das zum 01.03.2005 in Kraft getreten ist, war
zunächst bis zum 28.02.2009 befristet. Die Befristung wurde bis zum 31.12.2010
und nunmehr erneut bis zum 31.12.2012 ein zweites Mal verlängert.
Das
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW enthält zahlreiche Transparenzregelungen sowie
Melde- und Anzeigepflichten, die auch den kommunalen Bereich betreffen. Die
Meldung von Vergabeausschlüssen und Verfehlungen im Vergaberegister wurde auch
für den kommunalen Bereich verbindlich gemacht.
Nachfolgend wird
über die gesetzlich vorgeschriebenen und die darüber hinausgehenden
freiwilligen Maßnahmen zur Korruptionsprävention berichtet:
1. Anfragen nach § 8
Korruptionsbekämpfungsgesetz („Vergaberegister“)
Bei
der Informationsstelle des Finanzministeriums NRW wurde das Vergaberegister
eingerichtet. Dieses enthält Informationen über Vergabeausschlüsse und Hinweise
auf Verfehlungen von Firmen. Die Stadt Bergkamen ist verpflichtet, bei
Dienstleistungsaufträgen über 25.000 Euro und bei Bauaufträgen über 50.000 Euro
eine Anfrage an das Vergaberegister zu stellen. Im Gegenzug besteht die
Verpflichtung, dem Vergaberegister die Daten der Firmen zu melden, die im Sinne
des Korruptionsbekämpfungsgesetzes auffällig geworden sind.
Im
Jahr 2010 wurde das Vergaberegister wie folgt angefragt:
Stadtämter/
Eigenbetriebe |
Anzahl der Anfragen |
Amt
für Planung, Tiefbau und Umwelt |
4 |
Amt
für Grundstücks- und Gebäudewirtschaft |
17 |
Stadtbetrieb
Entwässerung |
6 |
Baubetriebshof |
1 |
EntsorgungsBetriebBergkamen |
6 |
Amt
für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport |
4 |
Fachdezernat
Innere Verwaltung |
3 |
Bürgerbüro
(Ordnungsangelegenheiten/Feuerwehr) |
2 |
|
|
Gesamt |
43 |
Es lagen keine Eintragungen im Vergaberegister vor.
2. Anzeigen nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
(Vergabeanzeigen und Veräußerungsregister)
Gemäß
§ 16 Abs. 1 müssen die Vergabe von Aufträgen, die einen Wert von 200.000 Euro
übersteigen und gem. Abs. 2 die Vermögensveräußerungen über 200.000 Euro der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW angezeigt werden. Im Jahre 2010 wurden 5 Vergaben,
jedoch keine Grundstücksveräußerungen über 200.000 Euro angezeigt.
Vergabeanzeigen |
|
Stadtamt/Vergaberegisternummer
|
Projekt/Objekt |
Stadtbetrieb
Entwässerung/16927 |
Kanalsanierung
Landwehrstraße/An der Lanver |
Amt für
Planung Tiefbau und Umwelt/17042 |
Sanierung
Potsdamer Straße |
Stadtbetrieb
Entwässerung/17189 |
Kanalsanierung
Rünthe Ost |
Fachdezernat
Innere Verwaltung/17428 |
Breitbandausbau
Industriegebiet Bergkamen-Rünthe
|
Stadtbetrieb
Entwässerung/17895 |
Kanalsanierung
Landwehrstraße |
|
|
Veräußerungsregister
|
|
Fehlanzeige
|
Fehlanzeige |
3. Nachfragen nach dem
Informationsfreiheitsgesetz
Im Jahre 2011 hat es eine Nachfrage nach
dem Informationsfreiheitsgesetz gegeben.
Nachfragen nach dem
Informationsfreiheitsgesetz |
|
Stadtamt
|
Projekt/Objekt |
63 |
Bauvoranfrage
für das Grundstück Erlentiefenstraße/Ecke Königsstraße |
4. Veröffentlichungspflicht gem. § 17
Korruptionsbekämpfungsgesetz
§
17 sieht eine jährliche Veröffentlichung der beruflichen Daten,
Beraterverträge, Mitgliedschaften in Gremien und Organen sowie
Vereinsfunktionen öffentlicher Mandatsträger (Bürgermeister, Ratsmitglieder und
Sachkundiger Bürger) vor.
Durch
die Offenlegung werden berufliche Betätigungen, andere Mandate und Ehrenämter
während der Zeit der parlamentarischen Arbeit transparent und somit deren
Vereinbarkeit dargestellt. Der Weg der Offenlegung auch der ehrenamtlichen
Funktionen kann Aufschluss geben über die den Entscheidungen der Mandatsträger
zugrunde liegenden Motivationen.
Die
Angaben hierzu werden jährlich, jeweils zum 01.03., auf der städtischen
Homepage aktualisiert.
5. Anzeigepflicht des
Hauptverwaltungsbeamten gem. § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Der
Bürgermeister kommt seiner Anzeigenpflicht
gem. § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz gegenüber dem Rat nach. Außerdem
veröffentlicht er seine Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften in Organen,
Gremien und Vereinen auf seiner privaten Website.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Klinger |
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