Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderungssatzung vom ... zur Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 25.03.2010, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Die städtische Elternbeitragssatzung bedarf aufgrund einer
Gesetzesänderung einer rechtlichen Anpassung. Der
Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 22.07.2011 eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz) beschlossen. Darin enthalten ist u. a. die Regelung einer
Beitragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung. Da das
Gesetz bereits am 01.08.2011 in Kraft getreten ist, soll auch diese
Satzungsänderung rückwirkend in Kraft treten.
In der Elternbeitragssatzung muss aufgrund der gesetzlichen
Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr der § 1 geändert werden.
Ergänzt werden soll darüber hinaus der § 7 der
Elternbeitragssatzung „Beitragsermäßigung und Härteregelungen“. Mit der
Ergänzung des § 7 wird für die Stadt Bergkamen festgelegt, dass auch das zweite
und jedes weitere Kind beitragsfrei bleiben, wenn das erste Kind im letzten
Kindergartenjahr in den Genuss einer gesetzlichen Beitragsbefreiung kommt.
Die Änderungen in der als Anlage 1 beiliegenden Änderungssatzung sind fett markiert. Zur besseren Übersicht ist die komplette Neufassung der Elternbeitragssatzung als Anlage 2 beigefügt
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Harder |
StA 30 Roreger |