Betreff
1. Änderung der Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 25.03.2010 (Elternbeitragssatzung)
Vorlage
10/0760
Aktenzeichen
ha-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderungssatzung vom ... zur Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 25.03.2010, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Die städtische Elternbeitragssatzung bedarf aufgrund einer Gesetzesänderung einer rechtlichen Anpassung. Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 22.07.2011 eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen. Darin enthalten ist u. a. die Regelung einer Beitragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung. Da das Gesetz bereits am 01.08.2011 in Kraft getreten ist, soll auch diese Satzungsänderung rückwirkend in Kraft treten.

 

In der Elternbeitragssatzung muss aufgrund der gesetzlichen Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr der § 1 geändert werden.

 

Ergänzt werden soll darüber hinaus der § 7 der Elternbeitragssatzung „Beitragsermäßigung und Härteregelungen“. Mit der Ergänzung des § 7 wird für die Stadt Bergkamen festgelegt, dass auch das zweite und jedes weitere Kind beitragsfrei bleiben, wenn das erste Kind im letzten Kindergartenjahr in den Genuss einer gesetzlichen Beitragsbefreiung kommt.

 

Die Änderungen in der als Anlage 1 beiliegenden Änderungssatzung sind fett markiert. Zur besseren Übersicht ist die komplette Neufassung der Elternbeitragssatzung als Anlage 2 beigefügt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind: 

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Harder

StA 30

 

 

 

 

Roreger