Betreff
Klärschlammentleerung des SEB, 1. Änderung der Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 17.12.2010
Vorlage
10/0741
Aktenzeichen
66.44.04
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift dieser Niederschrift beigefügte 1. Änderung zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

 

 

Sachdarstellung:

 

 

I.                    Allgemeines

 

 

Im Landeswassergesetz ist geregelt, dass die Gemeinden die Pflicht haben, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst insbesondere auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung.

 

Die stark angestiegenen Betriebs- und Energiekosten der bisher tätigen Firma sowie der Anstieg der Personalkosten ergibt auf der Grundlage des Angebotes vom 09.09.2009 eine Preissteigerung von 15,70 € auf 17,20 € pro Kubikmeter. Die Gesamtabfuhrkosten für 2012 betragen insgesamt 13.177,47 €. 

 

Unter Berücksichtigung der übrigen Kosten ergibt sich aufgrund der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung ein Gebührensatz von 101,57 €/m³

 

 

 

II.                  Gebührenbedarfsermittlung

 

 

1.                  Kosten der Grubenentleerung

 

Entsorgungskosten gem. Festpreisvereinbarung                      13.177,47 €

 

 

2.                  Personalkosten

 

Anteilige Personalkosten (10 %) eines Mitarbeiters

des SEB, welcher mit der Organisation der Grubenent-

leerung und der Klärschlammbeseitigung betraut ist.                8.394,00 €

 

 

 

3.                  Kosten eines Büroarbeitsplatzes

 

Lt. Empfehlung der KGST, Nr. 4/2011 KGST, sind für einen

Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von

9.700,00 € jährlich anzusetzen:

 

10 % von 9.700,00 €/à                                          970,00 €

 

 

 

4.                  Sachkosten und von anderen Ämtern bezogene Leistungen

 

Lt. Empfehlung des KGST, Nr. 4/2011 KGST, sind

20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sachkosten

und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen

anzusetzen:

 

20 % von 8.394,00 €                                        1.678,80 €

 

 

 

5.                  Entsorgungskosten Lippeverband

 

Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm

wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen

des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hierfür sind in

der Lippeverbandsumlage enthalten.                         6.250,00 €

 

 

 

III.                Gebührenkalkulation

 

1. Grubenentleerung                        13.177,47 €

 

2. Personalkosten                             8.394,00 €

 

3. Büroarbeitsplatz                         970,00 €

 

4. Sachkosten                             1.678,80 €   

 

5. Lippeverband                                 6.250,00 €

 

                                                                                                 30.470,27 €

 

 

            30.470,27 € : 300 m³ = 101,57 €/m³

 

 

Die 300 m³ Klärschlamm sind ein Durchschnittswert aus den Jahren 2010 bis 2011 und für 2012 hochgerechnet.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Die Betriebsleitung des SEB:

 

 

 

 

 

Mecklenbrauck

 

 

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Groß

Sichtvermerk

 

 

 

 

StA 30