Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den vom Kämmerer aufgestellten und vom
Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung 2012/2013
(einschl. der Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes) nebst Anlagen entgegenzunehmen und zur
Vorberatung gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW an den Haupt- und Finanzausschuss zu
verweisen. In der Ratssitzung am 15.12.2011 soll über den Erlass der
Haushaltssatzung 2012/2013 (einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes)
beraten und beschlossen werden.
Sachdarstellung:
Der am
06.10.2011 vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf
der Haushaltssatzung 2012/2013 (einschl. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes) wird nebst Anlagen gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem
Rat mit der Bitte zugeleitet,
a)
ihn an den
Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung gemäß § 59 GO NRW zu verweisen,
b)
in der
Ratssitzung am 15.12.2011 über den Erlass der Haushaltssatzung 2012/2013
(einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) gemäß § 80 Abs. 4 GO
NRW zu beschließen.
Gemäß § 75 Abs.
2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein, d. h., die Erträge
müssen mindestens genauso hoch sein wie die Aufwendungen. Die vorgenannte
Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.
Die
Ausgleichsrücklage der Stadt Bergkamen in Höhe von 20,3 Mio. € ist
bereits im Haushaltsjahr 2010 komplett aufgezehrt und steht somit ab 2011 nicht
mehr zur Verfügung.
Die Aufstellung
des Ergebnisplanes 2012 und 2013 führt zu Defiziten, die es erforderlich
machen, das bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2010/2011
aufgestellte und von der Kommunalaufsicht genehmigte Haushaltssicherungskonzept
gemäß § 76 Abs. 1 GO NRW fortzuschreiben. Die Fehlbedarfe belaufen sich ohne
Umsetzung von HSK-Maßnahmen auf:
Haushaltsjahr
2012 |
10.125
T€ = |
Verringerung
der allgemeinen Rücklage um 16,93 % |
Haushaltsjahr
2013 |
7.367
T€ = |
Verringerung
der allgemeinen Rücklage um 14,83 % |
Da die Schwellenwerte des § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW in zwei
aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 5 % überschritten werden, ist die
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich.
Die Neufassung des § 76 Abs. 2 Satz 3 GO NRW ermöglicht den
Konsolidierungszeitraum bis auf maximal 10 Jahre nach dem laufenden
Haushaltsjahr (2012) zu verlängern. Bisher war vorgesehen, den
Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2014 wieder zu erreichen. Dieses Ziel kann
aufgrund der tatsächlichen Finanz- und Wirtschaftsentwicklung nicht eingehalten
werden.
Unter Einbeziehung des fortgeschriebenen
Haushaltssicherungskonzeptes (Zeitraum 2012 bis 2016) ist es möglich, nunmehr
im letzten Jahr der Finanzplanung also im Haushaltsjahr
2016 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Das auf der
Finanzplanung aufgesetzte Haushaltssicherungskonzept beinhaltet 30
Einzelmaßnahmen (davon 5 neue Maßnahmen) mit einem Gesamtvolumen von 17,0
Mio. €. Zusammengefasst ergeben sich jahresbezogen nachfolgende
Fehlbedarfe/Überschüsse:
|
2012 € |
2013 € |
2014 € |
2015 € |
2016 € |
Finanzplanung
Haushalt 2012/2013 |
- 10.124.981 |
- 7.367.314 |
- 6.813.771 |
- 5.998.092 |
- 4.916.540 |
+ HSK-Maßnahmen |
+ 1.388.151 |
+ 2.478.057 |
+ 3.648.567 |
+ 4.024.269 |
+ 5.434.492 |
Fehlbedarf/Überschuss |
- 8.736.830 |
- 4.889.257 |
- 3.165.204 |
- 1.973.823 |
+ 517.952 |
Aus
der obigen Tabelle ist ersichtlich, dass nach Umsetzung sämtlicher Maßnahmen
des Haushaltssicherungskonzeptes im Jahr 2016
erstmalig die Erträge die Aufwendungen übersteigen und somit kein
Eigenkapitalverzehr mehr stattfindet. Außerdem sieht der Teilfinanzplan
Investitionen im Planungszeitraum von 29,3 Mio. € vor. Den hierfür
erforderlichen Kreditaufnahmen in Höhe von 8,1 Mio. € stehen planmäßige
Tilgungen von 8,9 Mio. € gegenüber, sodass eine Reduzierung der Verschuldung im
Finanzplanungszeitraum 2012 – 2016 von 0,8 Mio. € erfolgt. Die Umsetzung der
HSK-Maßnahmen der Jahre 2012/2013 ist buchungsstellenscharf in den Entwurf 2012/2013
eingearbeitet und somit auch in der Haushaltssatzung enthalten.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung (einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes)
nebst Anlagen liegt ab dem 18.11.2011 im Rathaus der Stadt Bergkamen,
Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen, aus. Alle Einwohner und Abgabepflichtigen
haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Auslegungsfrist
Einwendungen bei der vorgenannten Stelle zu erheben, über die der Rat in
öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen hat.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
Mitunterzeichnung: In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
|