Betreff
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2012/2013 (einschl. der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) und ihrer Anlagen an den Rat
Vorlage
10/0721
Aktenzeichen
mq-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung 2012/2013 (einschl. der  Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) nebst Anlagen entgegenzunehmen und zur Vorberatung gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. In der Ratssitzung am 15.12.2011 soll über den Erlass der Haushaltssatzung 2012/2013 (einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) beraten und beschlossen werden.

 

Sachdarstellung:

 

Der am 06.10.2011 vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung 2012/2013 (einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) wird nebst Anlagen gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat mit der Bitte zugeleitet,

 

a)      ihn an den Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung gemäß § 59 GO NRW zu verweisen,

b)      in der Ratssitzung am 15.12.2011 über den Erlass der Haushaltssatzung 2012/2013 (einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) gemäß § 80 Abs. 4 GO NRW zu beschließen.

 

Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein, d. h., die Erträge müssen mindestens genauso hoch sein wie die Aufwendungen. Die vorgenannte Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.

 

Die Ausgleichsrücklage der Stadt Bergkamen in Höhe von 20,3 Mio. € ist bereits im Haushaltsjahr 2010 komplett aufgezehrt und steht somit ab 2011 nicht mehr zur Verfügung.

 

Die Aufstellung des Ergebnisplanes 2012 und 2013 führt zu Defiziten, die es erforderlich machen, das bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2010/2011 aufgestellte und von der Kommunalaufsicht genehmigte Haushaltssicherungskonzept gemäß § 76 Abs. 1 GO NRW fortzuschreiben. Die Fehlbedarfe belaufen sich ohne Umsetzung von HSK-Maßnahmen auf:

 

Haushaltsjahr 2012

       10.125 T€ =

Verringerung der allgemeinen Rücklage um 16,93 %

Haushaltsjahr 2013

         7.367 T€ =

Verringerung der allgemeinen Rücklage um 14,83 %

 

Da die Schwellenwerte des § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW in zwei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 5 % überschritten werden, ist die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich.

 

Die Neufassung des § 76 Abs. 2 Satz 3 GO NRW ermöglicht den Konsolidierungszeitraum bis auf maximal 10 Jahre nach dem laufenden Haushaltsjahr (2012) zu verlängern. Bisher war vorgesehen, den Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2014 wieder zu erreichen. Dieses Ziel kann aufgrund der tatsächlichen Finanz- und Wirtschaftsentwicklung nicht eingehalten werden.

 

Unter Einbeziehung des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes (Zeitraum 2012 bis 2016) ist es möglich, nunmehr im letzten Jahr der Finanzplanung also im Haushaltsjahr 2016 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

 

Das auf der Finanzplanung aufgesetzte Haushaltssicherungskonzept beinhaltet 30 Einzelmaßnahmen (davon 5 neue Maßnahmen) mit einem Gesamtvolumen von 17,0 Mio. €. Zusammengefasst ergeben sich jahresbezogen nachfolgende Fehlbedarfe/Überschüsse:

 

 

2012

2013

2014

2015

2016

Finanzplanung Haushalt 2012/2013

- 10.124.981

- 7.367.314

- 6.813.771

- 5.998.092

- 4.916.540

+ HSK-Maßnahmen

 

+  1.388.151

+ 2.478.057

+ 3.648.567

+ 4.024.269

+ 5.434.492

Fehlbedarf/Überschuss

-  8.736.830

-  4.889.257

-  3.165.204

-  1.973.823

+   517.952

 

Aus der obigen Tabelle ist ersichtlich, dass nach Umsetzung sämtlicher Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes im Jahr 2016 erstmalig die Erträge die Aufwendungen übersteigen und somit kein Eigenkapitalverzehr mehr stattfindet. Außerdem sieht der Teilfinanzplan Investitionen im Planungszeitraum von 29,3 Mio. € vor. Den hierfür erforderlichen Kreditaufnahmen in Höhe von 8,1 Mio. € stehen planmäßige Tilgungen von 8,9 Mio. € gegenüber, sodass eine Reduzierung der Verschuldung im Finanzplanungszeitraum 2012 – 2016 von 0,8 Mio. € erfolgt. Die Umsetzung der HSK-Maßnahmen der Jahre 2012/2013 ist buchungsstellenscharf in den Entwurf 2012/2013 eingearbeitet und somit auch in der Haushaltssatzung enthalten.

 


 

Der Entwurf der Haushaltssatzung (einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) nebst Anlagen liegt ab dem 18.11.2011 im Rathaus der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen, aus. Alle Einwohner und Abgabepflichtigen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Auslegungsfrist Einwendungen bei der vorgenannten Stelle zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen hat.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

Mitunterzeichnung:

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Haeske