hier: Schulsozialarbeit
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
I. Bildungs- und Teilhabepaket
Die gesetzliche
Grundlage für das Bildungs- und Teilhabepaket – das Gesetz zur „Änderung des
Sozialgesetzbuch II (SGB II)“ – wurde durch den Bundestag und den Bundesrat am
25.02.2011 beschlossen, am 29.03.2011 verkündet und ist zum 01.04.2011, z.T.
rückwirkend zum 01.01.2011, in Kraft getreten.
Berechtigt sind Kinder und
Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Leistungen nach § 2
AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das Bildungspaket
gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum
Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei
18 Jahren.
Das Bildungs-
und Teilhabepaket beinhaltet folgende Komponenten:
- Schulausflüge
und mehrtägige Klassenfahrten
Übernommen werden die tatsächlichen Aufwendungen, wenn es sich um eine offizielle Schulveranstaltung handelt. Dies beinhaltet die Kosten für die Fahrt, Unterbringung, Verpflegung sowie Eintrittsgelder oder Leihgebühren z.B. für Skier oder Helme.
- Schulbedarfspaket
Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf jeweils zum 01. August 70 € und zum 01. Februar 30 € zur Anschaffung der Schulausstattung, z.B. Tornister, Schreib,- Rechen,- und Zeichenmaterialien.
- Schülerbeförderung
Grundsätzlich richtet sich der Anspruch auf Beförderung nach der Schülerfahrkostenverordnung. Der Eigenanteil für das Flash-Ticket plus der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II ist grundsätzlich über die Regelsätze abgedeckt. Ansprüche nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können daher nur in Ausnahmefällen gegeben sein, z.B. wenn die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges außerhalb des Kreises Unna liegt.
- Mittagessen
Anpruchsberechtigte zahlen für eine Mittagsmahlzeit Ihres Kindes in der Schule einen Eigenanteil von 1 € pro Mahlzeit, der Restbetrag wird in Form eines Zuschusses gewährt. Für die verpflichtende Teilnahme an den Mittagsmahlzeiten in den Bergkamener Offenen Ganztagsgrundschulen werden die Beiträge nicht pro Mahlzeit abgerechnet sondern pauschaliert in Höhe von monatlich 50 € für 11 Monate im Schuljahr erhoben und direkt vom Schulträger eingezogen. Auf der Grundlage der Anzahl der durchschnittlichen Schultage pro Jahr errechnet sich der Eigenanteil der Berechtigten auf 18 € monatlich für 11 Monate im Schuljahr. Es kann derzeit keine genaue Aussage über die Anzahl der bereits gestellten Anträge getroffen werden, da die Jobcenter die Schulträger hierüber nicht informieren. Bis einschl. des Schuljahres 2010/11 wurden Zuschüsse zum Mittagessen an Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe über das Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ gewährt. Alle Berechtigten in den Bergkamener Offenen Ganztagsgrundschulen erhielten ohne formellen Antrag einen Zuschuss in Höhe von 330 € pro Schuljahr, hiervon 200 € aus Landesmitteln und 130 € als Eigenanteil des Schulträgers. Der zu zahlende Anteil war mit 20 € monatlich um 2 € höher als der jetzt nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu leistende monatliche Beitrag. Eltern von Schülerinnen und Schülern weiterführender Schulen haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Zuschuss zum Mittagessen zu stellen, sofern an den Schulen eine warme Mahlzeit angeboten wird. Die finanzielle Abwicklung erfolgt hier über die Anbieter, also die Schulen oder Mensavereine.
- Lernförderung
Als notwendig wird Lernförderung angesehen, wenn die Versetzung in die nächste Klassenstufe oder in Abschlussklassen weiterführender Schulen der Schulabschluss nicht erreicht wird. Der Nachweis über die Notwendigkeit wird von der Schule erstellt die ebenfalls bestätigt, dass eine entsprechende Lernförderung dort nicht angeboten wird.
- Soziale
und kulturelle Teilhabe
Für die Teilnahme an Vereins-, Kultur – oder Ferienangeboten erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren monatlich 10 €. Der Betrag kann für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Unterricht in künstlerischen Fächern oder Teilnahme an Freizeiten verwendet werden.
Die Leistungen werden mit Ausnahme des
Schulbedarfspaketes und der Schülerbeförderung nicht als Geldleistung an die
Berechtigten gewährt, sondern in Form von Dienst- und Sachleistung. So werden
z.B. die Kosten für die Mittagsmahlzeit direkt vom Jobcenter an den Schulträger
weitergeleitet.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen
ist jedoch ein Antrag des Berechtigten, lediglich die Leistungen für das
Schulbedarfspaket werden antragsunabhängig gewährt.
Empfängerinnen und Empfänger von
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld stellen ihre Anträge in der Dienststelle
des Jobcenters. Für Anträge von Kindern und Jugendlichen im Wohngeldbezug, im
Bezug des Kinderzuschlages, Sozialhilfe oder Grundsicherung bei
Erwerbsminderung ist der Kreis Unna zuständig. Die Anträge können beim Kreis
Unna oder dem örtlichen Sozialamt Bergkamen gestellt werden.
II.
Schulsozialarbeit
Zusätzlich zu den genannten Leistungen sieht
das Bildungs- und Teilhabepaket die Förderung von Schulsozialarbeit vor.
In Bergkamen sind bereits an der
Willy-Brandt-Gesamtschule zwei Schulsozialarbeiter vollzeitbeschäftigt und an
der Albert-Schweitzer-Schule, der Hellwegschule Rünthe und der Hellwegschule –
Nebenstelle Weddinghofen - jeweils eine Schulsozialarbeiterin
teilzeitbeschäftigt tätig. Diese Schulsozialarbeiter/innen wurden über das Land
NRW eingestellt.
Grundlage hierfür ist der Runderlass des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Beschäftigung von Fachkräften für
Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ vom 23.01.2008 (ABl MRW S. 97, S.
142). Hiernach können Schulen mit einer Lehrerstellenzahl von bis zu 100
Stellen in der Regel bis zu einer Lehrerstelle (von mehr als 100 mit bis zu
zwei Lehrerstellen) mit einer Fachkraft für Schulsozialarbeit besetzen.
Darüber hinaus können Städte und Gemeinden
eigenes Personal einstellen. Dies ist aber an den Bergkamener Schulen nicht der
Fall, da es sich um eine innere Schulangelegenheit und somit um eine
Landesaufgabe handelt. Als darüber hinaus gehende freiwillige Leistung der
Stadt Bergkamen ist Schulsozialarbeit derzeit nicht finanzierbar.
Im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepaketes stellt der Bund für drei Jahre jährlich 400 Mio. € für Schulsozialarbeit und
Mittagessen in Horten zur Verfügung. Diese Mittel dürfen nicht dazu benutzt
werden, vorhandene Strukturen zu finanzieren sondern ausschließlich um
zusätzlichen Angebote bereitzustellen.
Über die Umsetzung
haben die beteiligten Ministerien die Kreise und kreisfreien Städte mit Schreiben
vom 07. Juli 2011 informiert.
Generell liegt die
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes den Kreisen und kreisfreien
Städten. Der Kreis Unna erhält einen Anteil von 2,8 % der Bundesbeteiligung an
den laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung für Schulsozialarbeit. Aufgrund
der bisherigen tatsächlichen Aufwendungen im laufenden Jahr steht für das Jahr
2011 eine Fördersumme von 2,3 Mio. € und für die beiden folgenden Jahre von
mindestens 2 Mio. € zur Verfügung. Die Mittel werden nach Schülerzahlen (amtl.
Statistik für das Schuljahr 2010/11) auf die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden verteilt.
Die Stadt Bergkamen
erhält einen Anteil von 233.085,24 € (10,13%).
Diese Regelung hat
der Kreistag in der Sitzung am 28.06.2011 beschlossen.
In der Sitzung am
25. Juli hat die Schuldezernentenkonferenz beschlossen, dass zwischen dem Kreis
Unna und den Städten und Gemeinden eine Vereinbarung zur Umsetzung der
Schulsozialarbeit geschlossen wird. Diese regelt u.a. die Erstellung des
Verwendungsnachweises, die Verteilung für die Folgejahre anhand der
Schülerzahlen und die Auswertung nach Ablauf der Förderung.
Die Förderung wurde
auf drei Jahre begrenzt.
Nach den Richtlinien
der beteiligten Ministerien soll Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepaketes dazu dienen „insbesondere die Bildung und Teilhabe der
betroffenen Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. (…) Hieraus folgt
insbesondere die Zielgruppenorientierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepaketes auf den Personenkreis der bildungs- und
teilhabeberechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.“
Als Beispiel für die
Aufgaben der Schulsozialarbeit wird die Vermittlung von Leistungen aus dem
Bildungs- und Teilhabepaket entweder durch Anregung von Anträgen bei den
Betroffenen oder durch Gewinnung von Vereinen oder weiteren Partnern genannt.
Grundsätzlich obliegt die Umsetzung jedoch der freien Ausgestaltung durch die
kommunalen Leistungsträger.
Aufgrund von
Rückmeldungen von Schulleitungen und Leitungen der Offenen Ganztagsgrundschulen
in der Vergangenheit war bereits bekannt, dass hier ein Bedarf für
Schulsozialarbeit besteht. Um einen erzieherischen Qualitätsstandard zu
gewährleisten, wurde bereits von Anfang an vertraglich festgelegt, dass die
Leitungen der Offenen Ganztagsgrundschulen pädagogisches Fachpersonal, also
Erzieher/innen, Sozialpädagogen oder Sozialpädagoginnen oder Personen mit
gleichwertiger Qualifikation sein müssen. Es hat sich jedoch in der Praxis
gezeigt, dass oftmals bei den Kindern, die ganztags betreut werden, erhebliche
erzieherische Defizite bestehen, die mit den Kapazitäten des vorhandenen
Fachpersonals nicht bewältigt werden können. In vielen Fällen sind dies auch
Kinder, die nach dem Bildungs- und Teilhabepaket berechtigt sind. Insofern wird
hier die Förderung zielgruppenorientiert greifen.
Darüber hinaus hat
auch die Willy-Brandt Gesamtschule als größte Schule in Bergkamen weiteren
Bedarf angemeldet.
Aufgrund der
dreijährigen Befristung der Maßnahme und im Hinblick darauf, dass es sich bei
Schulsozialarbeit um eine originär innere Schulangelegenheit handelt, sollte
die Einstellung der Schulsozialarbeiter/innen nicht durch die Stadt Bergkamen
sondern durch die Träger der Jugendhilfe erfolgen. Insbesondere an den Offenen
Ganztagsschulen wird bereits seit Jahren Personal durch Trägern eingestellt
wird und es sind nutzbare Strukturen in der Zusammenarbeit zwischen dem
Personal der OGGS, der Schulleitung und dem Jugendamt gewachsen.
Auf der Grundlage
der Angebote der Träger und der Anzahl der Berechtigten nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket wurden die Stunden auf die Offenen Ganztaggrundsschulen wie folgt
verteilt:
a) Schulen unter
Trägerschaft der AWO Bildung und Lernen gGmbH:
Overberger Grundschule,
Bergkamen-Overberge
7 Wochenstunden
Preinschule,
Bergkamen-Oberaden 7 Wochenstunden
Jahnschule,
Bergkamen-Oberaden 16 Wochenstunden
Albert-Schweitzer-Schule,
Bergkamen-Oberaden 14 Wochenstunden
Pestalozzischule,
Bergkamen-Mitte 16
Wochenstunden
Gerhart-Hauptmann-Schule,
Bergkamen-Mitte 20 Wochenstunden
b) Schulen unter
Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises:
Pfalzschule,
Bergkamen-Weddinghofen 14
Wochenstunden
Frh.-v.-Ketteler-Schule,
Bergkamen-Rünthe 10
Wochenstunden
Außerdem werden für
Projekte und Aktionen an den o.g. Schulen zusätzlich 8.000 € bereitgestellt.
Für die
Schulsozialarbeit an Offenen Ganztagsschulen wird somit insgesamt ein Betrag in
Höhe von 137.600 € pro Schuljahr verausgabt.
Die
Schulsozialarbeiterin an der Willy-Brandt-Gesamtschule ist über den Verein zur
Betreuung von Schulkindern e.V. angestellt und hat eine zu leistende
Wochenarbeitszeit von 39 Stunden, wobei die Ferien bis auf die erste und letzte
Woche in den Sommerferien frei sind. Umgerechnet ergibt sich somit unter
Berücksichtigung des zustehenden
Erholungsurlaubes eine zu vergütende Wochenarbeitszeit von 34,98 Stunden.
Die darüber hinaus
zur Verfügung stehenden Mittel werden für förderungsfähige Einzelprojekte an
den Schulen der Sekundarstufe I insbesondere im Bereich der Berufsorientierung
und –vorbereitung und dem Übergang Schule –
Beruf verausgabt.
Über die inhaltliche
Ausgestaltung wird es zwischen Schule, Träger und Schulträger eine Vereinbarung
geben. Diese kann für jede Schule entsprechend der individuellen Bedürfnisse
unterschiedliche Schwerpunkte aufweisen.
Die
Schulsozialarbeit an Bergkamener Schulen soll sich auf folgende Handlungsfelder
konzentrieren:
- Verbesserung der Chancen von Kindern und
Jugendlichen an gesellschaftlicher Teilhabe durch Integration in
Strukturen wie Sportvereine, Kirchen und Verbände und in weitere
außerschulische Bildungs- und Freizeitangebote
- Beratung und Einzelfallhilfe durch die
Arbeit sowohl mit den Schülerinnen und Schülern als auch mit den Eltern und
Sorgeberechtigten
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit zur
Erlangung und Verbesserung persönlicher und sozialer Kompetenzen
- Berufsorientierung, Hilfe beim Übergang
Schule - Beruf
Die
Schulsozialarbeiter/innen haben zum 01.10.2011 ihren Dienst aufgenommen. Für
die Teilzeitkräfte der Offenen Ganztags-Grundschulen wurde bereits festgelegt,
an welchen Tagen sie an den Schulen im Einsatz sind, die genauen Zeiten werden
noch in Absprache mit den Schulleitungen und den OGGS-Leitungen festgelegt.
Am 05.10. hat es ein
vom Schulträger organisiertes Treffen zwischen den neu eingestellten
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, Vertretern der Träger, des
Jugendamtes und des Amtes für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport gegeben,
bei dem alle Personen Gelegenheit hatten, sich persönlich kennenzulernen und
erste Schritte für eine zukünftige gemeinsame Arbeit festzulegen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
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