Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen nimmt die Ausführungen der Vorlage, Drucksache Nr. 10/0711, zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Ausgangssituation
Mit Beschluss des
Rates der Stadt Bergkamen vom 17.02.2011 (Drucksache Nr. 10/0514) wurde die
Verwaltung beauftragt, das Thema „Einführung der Ehrenamtskarte
Nordrhein-Westfalen“ in einer ausführlichen Vorlage darzustellen.
Die detaillierte
Vorstellung des Konzeptes der Ehrenamtskarte NRW erfolgt unter Punkt 2. Hierzu
gehören Zielsetzung, Rahmenbedingungen, Verleihungskriterien,
Einführungsmodalitäten, notwendige personelle und finanzielle Ressourcen der
betreffenden Kommune sowie Angaben zum Umsetzungsstand.
Zahlen, Daten und
Fakten rund um die Entwicklung des Ehrenamtes finden sich unter Punkt 3.
Dargestellt sind die zentralen Ergebnisse der Prognos AG-Studie
„Engagement-Atlas 2009“.
Unter Punkt 4
erfolgt schließlich eine Bestandsaufnahme des bestehenden und seit vielen
Jahrzehnten gewachsenen vielfältigen ehrenamtlichen Engagements in Bergkamen.
Dieses Engagement wird seitdem in unterschiedlicher Form durch Bürgermeister,
Politik und Stadtverwaltung, aber auch durch private Sponsoren begleitet und
unterstützt. Hinzu kommt eine aktive Kultur der Anerkennung. Hierzu gehört seit
2004 insbesondere die jährlich stattfindende feierliche Verleihung der
Ehrennadel der Stadt Bergkamen entsprechend der Ehrenordnung der Stadt
Bergkamen.
Die nachfolgenden
Ausführungen sind wie folgt gegliedert:
2. Die
Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen
2.1 Zielsetzung
2.2 Partner / Vergünstigungen
2.3 Voraussetzungen
2.4 Ausgestaltung und Geltungsbereich
der Ehrenamtskarte NRW
2.5 Landesweite Kriterien für die
Vergabe der Ehrenamtskarte NRW
2.6 Kommunale Kriterien für die Vergabe
der Ehrenamtskarte NRW
2.7 Fünf Schritte zur Einführung der
Ehrenamtskarte
2.7.1 Entscheidung über
das Vergabekonzept
2.7.2 Gewinnung von
Partnern mit vergünstigten Angeboten
2.7.3 Öffentlichkeitsarbeit
2.7.4 Organisation des
Bewerbungsverfahrens
2.7.5 Überreichung der
Ehrenamtskarte
2.8 Rahmenbedingungen
und Auswirkungen auf die durchführende
Verwaltung
2.9 Umsetzungsstand
der Ehrenamtskarte NRW auf Landesebene
2.10 Umsetzungsstand
der Ehrenamtskarte NRW im Kreis Unna
3. Bürgerschaftliches Engagement – Ein Exkurs
3.1 Bürgerschaftliches Engagement -
Tätigkeiten und Motive
3.2 Bürgerschaftliches
Engagement in den Regionen
3.3 Einflussfaktoren auf das
bürgerschaftliche Engagement
3.4 Die Zukunft des bürgerschaftlichen
Engagements
3.5 Fazit
4. Das
Ehrenamt in Bergkamen – Eine Bestandsaufnahme
4.1 Ehrenamtliches Engagement in Zahlen
4.2 Förderung des ehrenamtlichen
Engagements durch die Stadt Bergkamen
4.2.1 Die Ehrenordnung
der Stadt Bergkamen
4.2.2 Finanzielle,
materielle und organisatorische Unterstützungsformen von ehrenamtlichem
Engagement
4.3 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Bergkamen
4.4 Die Jugendleiter-Card „Juleica“
2. Die Ehrenamtskarte
Nordrhein-Westfalen
2.1 Zielsetzung
Mit der Ende 2008
durch das Land Nordrhein-Westfalen eingeführten Ehrenamtskarte verbindet sich
die Zielsetzung, freiwilliges ehrenamtliches, zeitlich überdurchschnittliches
Engagement im Sinne der Gesellschaft und Gemeinschaft anzuerkennen und zu
würdigen. Die Ehrenamtskarte soll Dank und Wertschätzung ausdrücken und
verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. So erhalten
Inhaberinnen und Inhaber der Karte Vergünstigungen in ausgewählten
öffentlichen, privaten und gemeinnützigen Einrichtungen auf kommunaler, aber
auch landesweiter Ebene.
Die Ehrenamtskarte
ist ein gemeinsames Projekt der Landesregierung und der Kommunen in
Nordrhein-Westfalen. Viele Unternehmen unterstützen es, indem sie
Vergünstigungen für die Inhaberinnen und Inhaber der Karte gewähren. Ziel des
Landes ist es, die Ehrenamtskarte mittelfristig in allen NRW-Kommunen bekannt
zu machen und flächendeckend einzuführen.
2.2 Partner / Vergünstigungen
Die
Ehrenamtskarte wurde vom Land Nordrhein-Westfalen initiiert. Zuständig für die
Betreuung des Projektes ist das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur
und Sport NRW / Referat 214 „Bürgerschaftliches Engagement, gesellschaftliches
Engagement von Unternehmen“. Partner sind die Gemeinden, Städte und Kreise. Sie
werden von der Landesregierung bei der Einführung der Ehrenamtskarte
unterstützt, z.B. bei der Öffentlichkeitsarbeit, mit Workshops und
Arbeitshilfen. Zur Einführung der Karte schließt die Landesregierung mit den
teilnehmenden Kommunen jeweils eine entsprechende vertragliche Vereinbarung ab
(Mustervereinbarung s. Anlage 1).
Neben den Kommunen
räumt auch das Land NRW selbst Vergünstigungen für öffentliche Angebote ein.
Beide werben zudem bei Firmen und Einrichtungen um deren Beteiligung am
Projekt.
Die zu
gewährenden Vergünstigungen werden von den Projektteilnehmenden selbst
festgelegt. Denkbar sind z.B.
·
Vergünstigungen
in öffentlichen Einrichtungen, z.B. reduzierte Eintrittspreise für Museen,
Bibliotheken, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie
Ermäßigungen bei Volkshochschulkursen und Theatern
·
Vergünstigungen
durch lokale Projektpartner aus Wirtschaft, Kultur und Sport, z.B. Ermäßigungen
oder Sonderaktionen im Einzelhandel, in Restaurants, in Apotheken, in Kinos und
Sportstätten, bei Reisen und Führungen usw.
Die
lokalen Projektpartner weisen per Aufkleber im Bereich der Kasse oder im
Eingangsbereich auf ihre Beteiligung an dem Projekt Ehrenamtskarte NRW hin.
Eine Liste der örtlichen Partner ist darüber hinaus bei der jeweiligen
Stadtverwaltung erhältlich. Auch im Internet findet sich unter „www.ehrensache.nrw.de“
eine stets aktuelle Übersicht aller kommunalen und landesweit geltenden
Vergünstigungen.
2.3 Voraussetzungen
Voraussetzung für
die Einführung der Ehrenamtskarte ein entsprechender Ratsbeschluss der
jeweiligen Kommune. Zudem muss die Verwaltung die erforderlichen Arbeiten
leisten können.
2.4 Ausgestaltung und
Geltungsbereich der Ehrenamtskarte NRW
Die
Ehrenamtskarte, die in allen teilnehmenden Kommunen gilt, ist eine goldfarbene
Plastikkarte, ähnlich einer Bank- oder Mitgliedskarte, für Portmonee bzw.
Brieftasche. Sie sieht landesweit gleich aus, ist jedoch mit dem Wappen
und/oder dem Logo der teilnehmenden Kommune versehen. Einheitlich gestaltetes
Material zur Öffentlichkeitsarbeit wie Informationsblätter, Plakate und
Kassenaufkleber stellt das Land NRW zur Verfügung.
2.5 Landesweite Kriterien
für die Vergabe der Ehrenamtskarte NRW
·
Die
Ehrenamtskarte erhält, wer ein überdurchschnittliches Engagement von mindestens
fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr für das Gemeinwohl ausübt.
Diese Vorgabe ist von der Idee geleitet, den Charakter einer besonderen
Würdigung zu wahren und eine inflationäre Vergabe zu verhindern.
Das Engagement kann bei einem oder unterschiedlichen Trägern erfolgen. Möglich
ist auch ein Einsatz verteilt auf einzelne zeitintensive Aktivitäten mit
insgesamt 250 h/Jahr. Zum geleisteten Zeitaufwand zählt auch die Teilnahme an
Schulungen und Supervisionen. Die Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen,
die insb. der Geselligkeit dienen, werden nicht als Engagement für das Gemeinwohl
betrachtet.
Besonderheit: Auch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr können sich
für die Ehrenamtskarte bewerben. Die Vorgaben - mind. 5 h/Woche, keine
Aufwandsentschädigung - gelten analog. Bereitschaftszeiten, in denen keine
Tätigkeit ausgeübt wird oder rein gesellige Zusammenkünfte können nicht als
anrechenbare Arbeitszeit gezählt werden.
·
Mitglieder
freier Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus oder „frei“ Engagierte sind in die
Vergabe ausdrücklich mit eingeschlossen.
·
Pauschale
Aufwandsentschädigungen gelten als Ausschluss-Kriterium. Die Erstattung
entstandener Kosten oder geringe Aufwandsentschädigungen, die de facto als
Auslagenersatz zu betrachten sind, stellen kein Hindernis für die Vergabe der
Karte dar.
Besonderheit: Politisches Engagement ist grundsätzlich wie ein Ehrenamt
in anderen Bereichen zu bewerten. Aufgrund des Ausschlusskriteriums der
Aufwandsentschädigung ist eine Vergabe der Ehrenamtskarte an Ratsmitglieder
jedoch nicht möglich.
Zu diesem Thema gibt es vor Ort unterschiedliche Regelungen, z.B.:
-> Politisches Engagement ist grundsätzlich von der Vergabe ausgeschlossen.
-> Nicht formalisierter Konsens, dass politisch aktive Engagierte keinen
Antrag stellen.
-> Bewusste Auszeichnung auch politisch engagierter Menschen
Seitens des Landes gibt es hierzu keine grundsätzlichen Kriterien, sofern die
grundsätzlichen Kriterien (Mindeststundenzahl, keine Aufwandsentschädigung)
beachtet werden.
Besonderheit: Mitglieder von Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht
erwähnt bzw. vom Verfassungsschutz beobachtet werden, sollen keine
Ehrenamtskarte erhalten.
2.6 Kommunale Kriterien
für die Vergabe der Ehrenamtskarte NRW
Bei der Vergabe der
Ehrenamtskarte können die Kommunen neben der verbindlichen Berücksichtigung der
landesweiten Kriterien auch zusätzliche lokale Besonderheiten berücksichtigen
und entsprechende Vergabekriterien vorgeben, z.B.:
·
Begrenzung der
Anzahl der an einem Ort ausgegebenen Ehrenamtskarten
·
Begrenzung der
Geltungsdauer
·
Vorgabe der Dauer
der bereits geleisteten ehrenamtlichen Tätigkeit
·
Zeitraum der
Bewerbung
·
Einbindung der
Ehrenamtskarte in andere lokale oder regionale Formen der Engagementförderung
Über die
Ausgestaltung des Vergabekonzeptes entscheiden die kommunalen Partner vor Ort.
2.7 Fünf Schritte zur
Einführung der Ehrenamtskarte
2.7.1
Entscheidung über das Vergabekonzept
Die Entscheidung über die
kommunalen Vergabekriterien soll möglichst gemeinsam mit allen lokalen
Schlüsselakteuren erfolgen, um eine breite Akzeptanz der Vorgehensweise und der
Auswahlkriterien zu erreichen. Denkbar sind Runde Tische unter Teilnahme von
Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Sport, Wohlfahrtspflege und
anderen sowie der für die Vergabe der Jugendleiter-Card (Juleica) zuständigen
Stelle.
->
Kontingentierung oder unbegrenzte Abgabe
Für eine Kontingentierung
der auszugebenden Ehrenamtskarten spricht:
·
Reduzierung von
Befürchtungen bei Anbietern, dass eine zu große Zahl von Vergünstigungen in
Anspruch genommen werden könnte
·
Vermeidung
eines übermäßigen Zeitaufwandes für die betroffenen Verwaltungskräfte
·
Gezieltes
Herausheben eines kleineren Personenkreises, der sich durch
überdurchschnittliches Engagement auszeichnet (Möglichkeit einer Warteliste,
Vermeidung einer inflationären Kartenausgabe).
Eine Reihe von
Kommunen verzichtet dagegen gezielt auf eine Kontingentierung, um keine
Ehrenamtlichen abweisen zu müssen.
->
Geltungsdauer
Die Festlegung einer
Geltungsdauer ist sinnvoll, da freiwilliges ehrenamtliches Engagement nicht
immer über einen längeren Zeitraum ausgeübt wird. Nach Ablauf kann die
Ehrenamtskarte neu beantragt werden.
In den bislang beteiligten Kommunen ist die Karte meist zwei Jahre gültig, in
manchen Fällen auch drei Jahre. Bei einer zweijährigen Laufzeit kann eine
mögliche missbräuchliche Nutzung der Karte eingeschränkt werden. Eine längere
Geltungsdauer führt hingegen zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes.
Die Begünstigten sollten bei der Ausgabe der Karte gebeten werden, bei vorzeitiger
Beendigung des ehrenamtlichen Engagements ihre Ehrenamtskarte zurückzugeben.
Auf Kontrollen wird jedoch in der Praxis verzichtet.
-> Persönliche
Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber
·
Vorgabe der
ehrenamtliche Tätigkeitsdauer (z.B. zwei, drei oder fünf Jahre)
Als Anreiz für kontinuierliches Engagement wird häufig die Geltungsdauer der
Karte an die vorherige Tätigkeitszeit gekoppelt.
·
Mindestalter:
Auf die Festlegung eines Mindestalters wird in der Regel verzichtet.
·
Wohnsitz bzw.
Einsatzort: Im Regelfall sind Wohn- und Einsatzort identisch. Andernfalls wird
i.d.R. in der Kommune die Anerkennung ausgesprochen, in der das ehrenamtliche
Engagement ausgeübt wird.
-> Zeitraum / Zeitpunkt
der Bewerbung
Möglich
sind kontinuierliche Bewerbungen oder die Festlegung einer Bewerbungsfrist.
·
Muss das
Interesse für die Ehrenamtskarte erst geweckt werden, ist eine kontinuierliche
Vergabe sinnvoll. Auch ist die Beantragung für Bürger und Vereine ohne
Zeitdruck möglich. Eine Wartezeit für die Ehrenamtlichen entsteht nicht. Die
Bearbeitung der Anträge kann zudem ohne spürbaren Zusatzaufwand in die
regulären Verwaltungsabläufe eingebunden werden.
·
Festgelegte
Bewerbungsfristen ermöglichen einheitliche Laufzeiten der Ehrenamtskarten.
Zudem ist eine Kontingentierung der Karte möglich, wenn ein (zu) hohes
Interesse erwartet wird. Bei Fristsetzungen kommt es für die bearbeitende
Stelle zu einem punktuell hohen, gleichzeitig aber auch überschaubaren
Arbeitsaufwand.
·
Möglich ist
auch ein Wechsel von einer zunächst kontinuierlichen Vergabe hin zu einer
befristeten Bewerbung.
->
Einbindung der Ehrenamtskarte in andere lokale oder regionale Maßnahmen der
Engagementförderung
Die feierliche
Übergabe der Ehrenamtskarte kann als eigenständige öffentlichkeitswirksame
Veranstaltung durchgeführt werden. Denkbar sind besondere Bausteine, etwa eine
Tombola mit Preisen privater Anbieter, die als Kooperationspartner der
Ehrenamtskarte agieren. Die Übergabe lässt sich aber auch gut integrieren in
bestehende Veranstaltungen, z.B. den Tag des Ehrenamtes am 05. Dezember oder
lokale Festivitäten wie Jubiläen.
2.7.2 Gewinnung
von Partnern mit vergünstigten Angeboten
Wünschenswert ist
die Einwerbung hochwertiger Vergünstigungen. Neben dem – legitimen – Marketingaspekt
bei Partnern aus der Wirtschaft soll ausdrücklich die Wertschätzung des
bürgerschaftlichen Engagements die Hauptrolle spielen.
Eine Festlegung von
Gütekriterien ist sinnvoll. So sind Angebote von Spielhallen oder allgemein
zugängliche Rabattkarten weniger geeignet. Ein Blumenstrauß, von einem
teilnehmenden Floristen zum Geburtstag überreicht, stellt dagegen ein größeres
Zeichen der Anerkennung dar als manch monetäre Vergünstigung. Gefragt sind
Fantasie und Vielfalt!
Bisher eingeworbene Vergünstigungen und Angebote aller teilnehmenden Kommunen
und von Landesseite finden sich in den Bereichen Ausstellungen und Museen,
Banken und Sparkassen, Büchereien, Dienstleistungen, Einzelhandel,
Freizeitparks, Gastronomie, Kinos, Konzerte, Parks, Schlösser und Burgen,
Schwimmbäder und Badeseen, Theater, Oper und Musical, Tourismus, Weiterbildung,
Veranstaltungen, Versicherungen, Zoologische Gärten und Tierparks (vgl. „www.ehrensache.nrw.de“).
Die teilnehmenden Kommunen
sind auch nach dem Projektstart gehalten, kontinuierlich weitere Unterstützer
zu gewinnen. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung kann Gespräche mit
Firmen erleichtern (s. Anlage 2). Die Gewährung von Vergünstigungen kann
jederzeit widerrufen werden.
Erfahrungswerte:
·
Erfahrungsgemäß
nutzen die Inhaber der Ehrenamtskarte diese im Schnitt einmal pro Monat. Der
ideelle Wert der Karte wird damit weit höher eingeschätzt als die tatsächliche
Nutzung.
·
Eigene,
möglichst großzügige Vergünstigungen der Kommunen erleichtern eine erfolgreiche
Akquise bei privaten Anbietern.
·
Interessante
Beispiele: Gutscheine im Bereich Gastronomie, Rabatte für Übernachtungen zu
auslastungsschwachen Zeiten (drei Übernachtungen zum Preis von zwei),
Sponsoring von Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen z.B. durch große
Energieversorger sowie einmalige Sonderaktionen, z.B. Führung durch die
Kulissen des Theaters, eine alternative Stadtführung oder ein Kochkurs sowie
sonstige attraktive und maßgeschneiderte Veranstaltungen für einzelne Felder
des ehrenamtlichen Engagements.
·
Besonders
erfolgversprechend ist die Ansprache von Handeltreibenden, die sich selbst
ehrenamtlich engagieren.
2.7.3
Öffentlichkeitsarbeit
Das Ministerium für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport stellt den Kommunen für ihre lokale
Öffentlichkeitsarbeit unterschiedliche Materialien zur Verfügung, u.a. Flyer,
Kassenaufkleber, Plakate mit Eindruckmöglichkeiten für Angaben der Kommunen
sowie das Logo der Ehrenamtskarte in verschiedenen Größen (zur Verwendung von
Briefen u.a.).
Die von den Kommunen
eingeworbenen Vergünstigungen sowie befristete oder einmalige Sonderaktionen
werden durch das Land zudem auf der Website „www.ehrensache.nrw.de“
einheitlich eingepflegt und ständig aktualisiert. Es empfiehlt sich, vor Ort
eine gedruckte Fassung der örtlichen Vergünstigungen bereit zu halten, da nicht
alle Engagierten über einen Internetzugang verfügen.
Die Einführung der
Ehrenamtskarte sollte bereits mit dem Beginn des Bewerbungsverfahrens
öffentlichkeitswirksam begleitet werden. Dazu gehört eine entsprechende
Pressearbeit sowie eine möglichst frühzeitige Einbindung der örtlichen
Freiwilligenagenturen, Vereine, Organisationen, Initiativen, Projekte und
interessierter Anbieter von Vergünstigungen. Das Verfahren kann damit
gleichzeitig für eine grundlegende Kommunikation zwischen Kommunen und der
Bürgerschaft sowie zu einer grundsätzlichen Reflexion des Themas „Ehrenamt“ führen.
·
Mögliche
positive Auswirkung: Vielfach haben sich Menschen durch die öffentliche
Diskussion erst zu einem ehrenamtlichen Engagement entschlossen.
·
Mögliche
unerwünschte Auswirkungen: Die Vergabekriterien wie Mindeststundenzahl und das
Ausschlusskriterium der Aufwandsentschädigung könnten zur Ablehnung führen.
Auch könnte der Eindruck von „Engagierten erster und zweiter Klasse“ entstehen.
Da die Ehrenamtskarte jedoch nur ein zusätzlicher Baustein in einer
facettenreichen Anerkennungskultur ist, sollten weitere Möglichkeiten der
Anerkennung genutzt und gepflegt werden (z.B. innerhalb der Vereinsstrukturen
oder bei städtischen Veranstaltungen).
Wichtig ist die
Herstellung von Transparenz, ein breiter Konsens sowie die Gewinnung vieler
Unterstützer.
2.7.4
Organisation des Bewerbungsverfahrens
·
Erstellung
eines Bewerbungsformulars „Bewerbung für die Vergabe der Ehrenamtskarte“ mit
Angabe der notwendigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen durch die Kommune
auf Grundlage des vorgegebenen Formulars durch das Land. Dieses kann grafisch
und inhaltlich erweitert werden um städtisches Logo,
Schriftzüge, Farben etc. (Beispiel s. Anlage 3)
Die Bewerbungsformulare werden auf „www.ehrensache.nrw.de“ sowie auf den kommunalen
Websites eingestellt. Sie können darüber hinaus auch vor Ort auf dem
postalischen Weg versendet werden.
·
Die
ehrenamtlich Tätigen bewerben sich jeweils selbst.
·
Die bei der
Kommune für die Vergabe Zuständigen kontrollieren lediglich die Stimmigkeit der
Angaben. Die Prüfung und Bestätigung der Bewerberangaben erfolgt vorab per
Stempel und Unterschrift durch die gegenzeichnende(n) Organisation(en).
·
Ehrenamtler,
die sich in freien Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus oder einzeln engagieren,
können sich ihren Einsatz durch andere Organisationen (Pfarrer, Ärzte usw.)
oder die Nutznießer ihrer Arbeit bestätigen lassen.
·
Die öffentliche
Ankündigung des Bewerbungsverfahrens hängt von der gewünschten Resonanz ab. Bei
einer Kontingentierung der Ehrenamtskarte bietet sich eine Platzierung auf der
kommunalen Website an. Ein automatischer Zähler informiert dann über die noch
verbleibenden Karten. Bei einer Vergabe ohne Kontingentierung kann eine breite
Öffentlichkeit erreicht werden durch Pressearbeit, Info-Veranstaltungen,
Informationen im Internet und konkrete Anschreiben an alle Vereine. Auf diesem
Wege ist gewährleistet, dass eine zeitnahe Vergabe im Rahmen einer großen
öffentlichen Veranstaltung realisierbar ist.
2.7.5
Überreichung der Ehrenamtskarte
Die Vergabe der
Ehrenamtskarte bietet einen guten Anlass für öffentlichkeitswirksame
Veranstaltungen, bei der neben den Ehrenamtlichen auch weitere
Projektbeteiligte hervorgehoben werden können. Dazu zählen z.B.
Vergünstigungsanbieter und Sponsoren, Vereinsvorsitzende der
Ehrenamtskarten-Inhaber oder auch Familienangehörige der Engagierten.
Die erstmalige
Vergabe der Ehrenamtskarte in einer Kommune wird vom Ministerium für
Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW unterstützt. Eine
Einladung zu einem Ministerbesuch oder der Teilnahme der Staatssekretärin ist
jedoch frühzeitig zur Terminfestlegung abzusprechen.
Unterschiedliche
Formen der Übergabe sind denkbar:
·
Übergabe durch
Bürgermeister und Sozialdezernenten inkl. Dankesschreiben des Bürgermeisters
·
Festakt,
anschließender postalischer Versand der Karte
·
Übergabe durch
Bürgermeister, gemeinsam mit prominentem, sozial engagierten „Promi“
·
Zeitnahe
Zustellung durch postalischen Versand inkl. Begleitschreiben
2.8
Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf die
durchführende Verwaltung
In welchem Umfang
personelle und finanzielle Ressourcen für die Einführung, begleitende Aktionen,
Verleihung sowie die langfristig Ausgabe der Ehrenamtskarte vorgehalten werden
müssen, hängt maßgeblich vom gewählten Vergabekonzept ab.
Personelle Rahmenbedingungen und Auswirkungen
·
Eine
Kontingentierung der auszugebenden Karten verringert den personellen Aufwand
ebenso wie die Vorgabe einer längeren Geltungsdauer.
·
Die
verbindliche Festlegung eines Stichtags für die Bewerbungen führt zu einem
zeitlich höheren, dafür aber eingegrenzten und vorab planbaren Zeitaufwand, als
dies bei „laufenden“ Anträgen der Fall wäre.
·
Die
kontinuierliche Gewinnung von externen Partnern für Vergünstigungen - auch über
die Startphase des Projektes hinaus - ist zeitintensiv, kann aber in die
Verwaltungsabläufe integriert werden.
·
Die Einführung
und insb. die erstmalige Ausgabe inkl. aller zu leistenden Aufgaben,
Öffentlichkeitsarbeit, Schaffung der formalen und organisatorischen Strukturen,
Veranstaltungsorganisation inkl. Einladungen, Rückmeldungen usw. wird zu einem
wesentlich erhöhten Arbeitsvolumen führen. Langfristig wird sich der
Arbeitsaufwand aufgrund der dann bestehenden Strukturen und Erfahrungen reduzieren.
·
Die offizielle
Kartenverleihung kann ggf. mit einer bestehenden Veranstaltung kombiniert
werden, um Synergieeffekte zu erzielen.
Finanzielle
Rahmenbedingungen und Auswirkungen
·
Mit
Unterzeichnung der Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte zwischen dem
Land NRW und der beteiligten Kommune erhält die Kommune eine einmalige
zweckgebundene Anschubfinanzierung. Diese beläuft sich bei Kommunen über 50.000
Einwohnern auf 3.000 Euro (sofort abrufbar). Die Bestätigung der sachgemäßen
Verwendung wird per Unterschrift bestätigt; ein anschließender
Verwendungsnachweis entfällt.
Darüber hinaus stellt das Land ein Erstkontingent an Ehrenamtskarten kostenfrei
zur Verfügung (Anzahl nach Absprache). Bei einer späteren Nachbestellung der
Ehrenamtskarte werden, je nach Auflage, Kosten i.H.v. ca. 0,65 €/Karte fällig
(Stand: Mai 2011). Eine Kostenreduzierung durch gemeinsame Bestellungen
mehrerer Kommunen ist möglich.
Flyer, Kassenaufkleber, Plakate mit Eindruckmöglichkeiten u.ä. werden – auch
langfristig – durch das Ministerium kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für weitere Informationen,
Erfahrungsaustausch und sonstige Unterstützung bietet das Ministerium mehrmals
pro Jahr Workshops an.
·
Neben der o.g.
finanziellen Unterstützung sind keine weiteren Landes- oder sonstige Mittel
abrufbar. Die Kosten für eine jährliche offizielle Verleihung sowie ggf.
weitere Veranstaltungen oder Aktionen in den Folgejahren übernehmen die
beteiligten Kommunen (z.B. Empfang mit Catering, Blumen, Musik, Technik, GEMA,
ggf. Raummiete).
·
Kommunale
Vergünstigungen oder Sonderaktionen für Ehrenamtskarten-Besitzer können
monetärer oder ideeller Art sein und stark variieren.
Einige Beispiele:
-> prozentuale Ermäßigungen bis hin zum freien Eintritt für Theaterbesuche,
Kulturveranstaltungen, Museen, VHS, Musikschulen etc.
-> Vergünstigungen bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, z.B.
Verkehrsgesellschaft, Schwimmbäder usw.
-> gezielte Veranstaltungen nur für Ehrenamtskarten-Besitzer, z.B. auf
Einladung des Bürgermeisters
-> Vorhaltung von „VIP“-Plätzen im Theater
-> Glückwunschkarte zum Geburtstag durch den Bürgermeister
Über die entstehenden Kosten kann keine pauschale Aussage getroffen werden.
Diese sind abhängig von der jeweiligen Auswahl der kommunalen Angebote oder
Aktionen.
Während insbesondere die ideellen Angebote keine oder nur geringe Kosten
verursachen, können Subventionen bei Eintrittsgeldern durchaus zu
Einnahmeverlusten führen. Diese fallen nach den Erfahrungen der bereits länger
teilnehmenden Kommunen jedoch gar nicht oder nur kaum ins Gewicht. Dies liegt
zum einen an einer Nutzungsquote der Karte von durchschnittlich 1-2 x pro Monat
pro Karteninhaber. Zum anderen steht dem Einnahmeverlust z.B. bei einem
Theaterbesuch häufig eine Mehreinnahme durch die Begleitperson entgegen, die
den vollen Preis zahlt und das Theater unter anderen Umständen vielleicht gar
nicht besucht hätte.
·
Eine
Kostenerstattung für Einnahme-Ausfälle von privaten Unternehmen ist
grundsätzlich nicht vorgesehen. Vereinzelte Kommunen haben sich jedoch zur
Übernahme verpflichtet, z.B. im Bereich der städtischen Eigenbetriebe bzw.
kommunalen Gesellschaften (Verkehrsbetriebe o.a.)
2.9
Umsetzungsstand der Ehrenamtskarte in
Nordrhein-Westfalen
Der Umsetzungsstand
gestaltet sich lt. Internet-Portal des MGFFI NRW mit Stand vom 23.09.2011 wie
folgt:
Von den 396 Städten
und Gemeinden in NRW beteiligen sich bislang 122 (rund 1/3) an dem Instrument
der Ehrenamtskarte NRW. Ausgegeben wurden bislang rund 12.600 Karten. Das entspricht
einem Durchschnitt von 103 Karten pro Kommune.
Die jeweilige Anzahl
der ausgegebenen Ehrenamtskarten variiert sehr stark und hängt maßgeblich vom
Projekteinstieg der einzelnen Kommunen, der Einwohnerzahl sowie von der
konkreten Umsetzung vor Ort ab. „Spitzenreiter“ ist mit großem Abstand die
Stadt Neuss mit 1.683 ausgegebenen Ehrenamtskarten. Die Hälfte der Städte und
Gemeinden haben bisher jedoch jeweils weniger als 50 Karten verliehen.
Die Verleihung und
Ausgestaltung der Ehrenamtskarte ist in unterschiedlichster Form in die
Anerkennungskultur der einzelnen Kommunen eingebunden, je nach
Leistungsfähigkeit und Bereitschaft der öffentlichen Hand sowie privater
Projektpartner.
So fiel der
Startschuss der Ratinger Ehrenamtskarte im Rahmen einer Matinee am Ende der
Aktionswoche des bürgerschaftlichen Engagements. In Mülheim existiert neben der
2009 eingeführten Ehrenamtskarte NRW auch weiterhin die bereits 2006
eingeführte „Mülheimer Freiwilligenkarte“, mit der Ehrenamtlichen bereits für
ein wöchentliches Engagement von 2 h/Woche gedankt wird. Mit der Verlosung
eines Rundflugs des Bayer Luftsportclubs unter allen lokalen
Ehrenamtskarteninhabern wird das ehrenamtliche Engagement in Leverkusen besonders gewürdigt. Weitere Beispiele finden
sich unter „www.ehrensache.nrw.de“
Die Erfahrungen in
den Kommunen, die die Karte bereits eingeführt haben, sind bislang positiv.
Dies gilt auch vor dem Hintergrund der eher verhaltenen Inanspruchnahme der
Ehrenamtskarte. Gerade in dem ideellen Wert der Auszeichnung scheint der
besondere Reiz für die zu Ehrenden zu bestehen.
Seitens der
Landesregierung NRW ist es erklärtes Ziel, die Ehrenamtskarte mittelfristig
landesweit einzuführen. Andere Bundesländer haben dieses Ziel zum Teil schon
umgesetzt, z.B. Hessen.
2.10 Umsetzungsstand der Ehrenamtskarte
NRW im Kreis Unna
- Im Kreis Unna hat bislang lediglich die
Stadt Werne die Ehrenamtskarte eingeführt.
- Die Stadt Unna hat einen entsprechenden
Vorstoß abgelehnt.
- Auf Kreisebene wurde die Einführung der
Ehrenamtskarte auf Anregung der Senioren-Union Kreis Unna im Ausschuss für
Arbeit, Soziales und Familie am 06.06.2011 sowie im Kreisausschuss am
27.06.2011 diskutiert. Im Ergebnis wurde beschlossen, sich auf Weiteres
nicht an dem Projekt der „Ehrenamtskarte NRW“ zu beteiligen.
3. Bürgerschaftliches Engagement – Ein Exkurs
Im Rahmen einer
ausführlichen Studie ermittelte die Prognos AG repräsentative Zahlen und Trends
zum bürgerschaftlichen Engagement der deutschen Bevölkerung. Die Ergebnisse
wurden im „Engagement-Atlas 2009“ zusammengefasst und veröffentlicht. Die
wesentlichen Daten sind im Folgenden dargestellt.
3.1 Bürgerschaftliches Engagement -
Tätigkeiten und Motive
Engagementbereitschaft: Soziale Bindung, Zeitbudget
und sozialer Status als wichtigste Einflussfaktoren
- Bundesweit sind 34% aller Personen über
18 Jahre bürgerschaftlich engagiert (32% der Frauen, 36% der Männer – Die
Werte nähern einander zunehmend an).
- Besonders aktiv ist die Gruppe zwischen 30
und 55 Jahren. Bei den Jüngeren entscheidet die familiäre und berufliche
Situation über das eher zurückhaltende ehrenamtliche Engagement. Bei den
Älteren ist der Grund noch nicht untersucht.
- Erwerbstätigkeit und höherer
Bildungsabschluss führen zu mehr bürgerschaftlichem Engagement. 2/3 der
Engagierten sind erwerbstätig. Die Quote bei den Teilzeitbeschäftigten
liegt am höchsten. Besonders niedriger Anteil: Rentner und
Arbeitssuchende. Zudem entscheidend: die soziale Einbindung.
- 50% der Personen mit einem Einkommen von
über 4.000 Euro sind engagiert, dagegen nur 24% der Personen mit einen
Einkommen unter 1.000 Euro.
- Je höher die Bildung, desto höher das
ehrenamtliche Engagement:
46% der Uni- oder FH-Absolventen sind aktiv, bei Personen mit Volks- und Hauptschulabschluss nur 27%.
Sport, Freizeit und Geselligkeit als
Engagementbereiche am beliebtesten
- 35,9% engagieren sich im Bereich Sport,
Freizeit und Geselligkeit. Es folgen mit Abstand (Addition über 100%
aufgrd. Mehrfachengagement):
- Kinder und Jugend (26,5%)
- Kirche und Religion (21,3%)
- Soziales, Gesundheit und Pflege (18,8%)
- Kultur, Musik und Bildung (14,8%)
- Lokales, Feuerwehr etc. (14,1%)
- Engagement für Ältere (10,7%)
- Politik und Interessenvertretung (7,8%)
- Umwelt und Tierschutz (7,7%)
Bei den zuletzt genannten Bereichen fällt auf, dass sich hier zwar weniger Menschen engagieren, dafür aber häufig mit höherer Stundenzahl als in anderen Bereichen. - Die Generation 55+ arbeitet
überdurchschnittlich in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Pflege oder
für Ältere. Die Jüngeren unter 30 Jahren wählen die Bereiche Sport,
Freizeit und Geselligkeit, Kinder und Jugend.
Gründe für das Engagement: Wer sich
engagiert, will mitgestalten
- Knapp 1/3 der Ehrenamtler sehen ihr
Engagement insb. als wichtige gesellschaftliche Aufgabe, anhand derer sie
sich in die Gemeinschaft einbringen, aber auch ihre soziale Integration
finden können.
- 17% der engagierten Bürgerinnen und
Bürger halten es für möglich, ihr Engagement auszuweiten – 10% wollen es reduzieren.
- Auch unter den derzeit nicht Engagierten
können 9% es sich bestimmt, 28% vielleicht vorstellen, sich in Zukunft zu
engagieren.
Der gesamtgesellschaftliche Nutzen des
bürgerschaftlichen Engagements
- Ehrenamtliche wenden im
Bundesdurchschnitt monatlich 16,2 Stunden für ihre Arbeit auf.
- Nach Bundesländern differenziert liegen
die Zahlen zwischen 14 h/Monat (Hamburg, Saarland) und 24 h/Monat
(Bremen).
- NRW: Engagementstunden pro Engagierte
Person und Monat 18,0 -> insg.
1.003 Mio Stunden/Jahr (Schätzung)
- Summe der geschätzten Arbeitsstunden für
bürgerschaftliches Engagement in der BRD: über 4,6 Mrd. Stunden pro Jahr.
- Die Anzahl der durch Erwerbstätige
erbrachten Arbeitsstunden lag 2007 bei 57 Mrd. Das bürgerschaftliche
Engagement beträgt damit an der für die gesamte Volkswirtschaft erbrachten
jährlichen Arbeitsleistung einen Anteil von 7,5% (NRW 7,7%).
- Bei einem willkürlich angenommenen
Stundenlohn von 7,50 Euro ergibt sich eine jährliche Arbeitsleistung im
Wert von rd. 35 Mrd. Euro. Gemessen am Volkseinkommen der BRD 2007 ist
dies ein Anteil von 2%.
3.2 Bürgerschaftliches Engagement in den
Regionen
Regionale Unterschiede beim Engagement
- Der Anteil der Ehrenamtlichen in der
Bevölkerung schwankt regional stark. Die südlichen Bundesländer sind
aktiver als die nördlichen. Besonders auffällig ist das West-Ost- sowie
das Land-Stadt-Gefälle.
- In ländlichen Landkreisen ist das
Engagement zumeist höher als in Agglomerationsräumen und Kernstädten. Fast
linear sinkt die Engagementquote mit zunehmender Ortsgröße ab.
- Beim Anteil der bürgerschaftlich
Engagierten liegt NRW seit 1999 im durchschnittlichen Bereich: 1999 – 4.
Rang (von 16 Bundesländern), 2004 – 6. Rang). Im Vergleich zur
durchschnittlichen Engagementquote von 34,3% für die Gesamt-BRD (West
36,3%, Ost 26,5%) belegte NRW 2008 den 8. Rang mit 32%.
Traditionelles und innovatives Engagement im
Vergleich
- Bürgerschaftliches Engagement passt sich
an gesellschaftliche Entwicklungen und Wege der Lebensgestaltung an.
- Die traditionellen Formen des
Engagements bestehen auch weiter. Gerade in Regionen, die vom
strukturellen Wandel betroffen sind, entwickeln sich aber auch neue Formen
des Engagements. Eine Verdrängung ist nicht zwangsläufig zu beobachten.
- Neue Formen bürgerschaftlichen
Engagements: stärkere Projektbezogenheit, absehbare begrenzte Dauer,
weniger Orientierung an vorgegebenen Organisationsmustern in Vereinen und
Initiativen.
3.3 Einflussfaktoren auf das
bürgerschaftliche Engagement
Unterschiedliche
Engagementquoten sind bedingt durch soziokulturelle, politische und ökonomische
Faktoren. Dazu gehören regionale Traditionen der politischen Mitwirkung und
Vereinskultur sowie politisch-institutionelle Rahmenbedingungen. Folgende
Aussagen können als allgemeingültig festgehalten werden:
- Eine große Anzahl an Familien mit
Kindern, wenig Single-Haushalte sowie eine hohe Geburtenrate beeinflussen
das bürgerschaftliche Engagement überaus positiv.
- Eine lückenhafte Betreuungssituation von
Kindern und Jugendlichen erhöht die Bereitschaft zum Engagement.
- Eine hohe Kirchenbindung der Bürger
einer Region fördert das Klima bürgerschaftlichen Engagements. Hier wird
der Ost-West-Gegensatz besonders deutlich.
- Eine problematische soziale Lage in
einer Region mit hoher Arbeitslosigkeit, vielen Sozialhilfeempfängern und
vergleichsweise hoher Kriminalitätsrate begründet niedrige Engagementwerte
in diesem Gebiet.
- Starke Unterschiede zwischen den
Regionen erklären sich auch durch unterschiedliche Traditionen, das
gesellschaftliche und das Privatleben zu gestalten.
- Besonders interessant: Der
„Mitmach-Effekt“! Ein hoher Anteil engagierter Bürger in einem Landkreis
beeinflusst das Engagement jedes Einzelnen positiv.
3.4 Die Zukunft des bürgerschaftlichen
Engagements
Prognosen für Deutschland
- Deutschland im Jahr 2030: Wir werden
weniger und wir werden älter.
- Damit verbunden sind erhebliche
Herausforderungen in allen Bereichen: Wirtschaftswachstum und
Arbeitsmarkt, Schulen und Universitäten, Gesundheitswesen und Sozialstaat,
Infrastruktur und öffentlicher Personennahverkehr, Kinderbetreuung und
Altenpflege, Einkaufsmöglichkeiten, Kultur-, Sport- und Freizeitangebote.
Dabei ist mit großen regionalen Unterschieden zu rechnen.
Konsequenzen der demografischen Entwicklung
Trend 1 |
Die Gruppe der 60-
bis 75-Jährigen wird wachsen. |
Trend 2 |
Die Gruppe der
75++ -Jährigen wird wachsen. |
Trend 3 |
Weniger Kinder
werden in der Gesellschaft leben. |
Trend 4 |
Ein größerer Teil
der Erwerbstätigen wird am Arbeitsmarkt gebraucht werden und arbeiten müssen
(steigende Erwerbsquote). |
Trend 5 |
Die finanziellen
Handlungsspielräume der Kommunen werden sich einschränken. |
Trend 6 |
Bei zunehmenden
Einkommensunterschieden wird das verfügbare Einkommen für alle im
Durchschnitt geringer werden. |
Trend 7 |
Wir werden
verstärkt in den Städten wohnen. |
Trend 8 |
Wir werden stärker
selbst organisiert und individualisierter leben. |
Trend 9 |
Weltweite
Kommunikation und Information wird zur Selbstverständlichkeit werden und
überall möglich sein. |
Trend 10 |
Unterschiedliche
Kulturen werden die Gesellschaft prägen. |
Auswirkungen auf das bürgerschaftliche
Engagement
- Engagementbereiche zur gesellschaftlichen
Teilhabe und Beteiligung an bürgerschaftlichen Aktivitäten mit
unmittelbarem Zielgruppenbezug werden sich besonders positiv entwickeln.
Hierzu gehört das Engagement für ältere Bürgerinnen und Bürger, für Kinder
und Jugendliche sowie in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Pflege.
Hinzu kommt der Bereich der Integration.
- Nur unwesentliche Nachfragesteigerung
wird es in anderen Tätigkeitsfeldern geben: Umwelt und Naturschutz,
Kultur, Musik und Bildung, Sport, Freizeit und Geselligkeit, Lokales
Bürgerengagement, Feuerwehr und Rettungsdienste.
- Im Bereich Politik und
Interessensvertretung stehen Politikverdrossenheit und Mitgliederschwund
dem steigenden Bedarf an bürgerschaftlichem Engagement entgegen. Der Trend
zur Individualisierung führt zu verstärktem, aber eher kurzzeitigem und
projektbezogenem Engagement außerhalb der Parteienlandschaft. Neue Formen
der Bürgerbeteiligung wie Bürgerinitiativen und soziale Bewegungen werden
die Aktivitäten der öffentlichen Institutionen vermehrt ergänzen. Dies
betrifft insb. die lokale Ebene.
- Die Nachfrage nach bürgerschaftlichem
Engagement im Bereich Kirche und Religion wird zurückgehen.
3.5 Fazit
- Bürgerschaftliches Engagement in den
Regionen wird immer wichtiger
- Das bürgerschaftliche Engagement muss
gestärkt werden. Hierzu gehört eine vielseitig gestaltete
Anerkennungskultur.
- Notwendig ist die Entwicklung neuer
Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement sowie die dafür notwendige
Infrastruktur. Gefordert sind hier gleichermaßen öffentliche und private
Institutionen sowie Unternehmen.
4. Das Ehrenamt in Bergkamen – Eine
Bestandsaufnahme
4.1 Ehrenamtliches
Engagement in Zahlen
Zurzeit sind rund
300 Vereine und Verbände, Institutionen und Organisationen in Bergkamen aktiv.
Die Themenbereiche sind vielfältig:
- Soziales / Politik / Kirche 26
%
- Sport 28 %
- Natur und Tiere, Siedlergemeinschaften
und 18 %
Kleingärten - Musik, Traditionspflege und Sonstiges 28 %
Die aktiven Gruppen
und Organisationen ermöglichen nicht nur einer ungezählten Anzahl von
Vereinsmitgliedern die Ausübung ihrer Interessen. Viele der Mitglieder sorgen
mit ihrem zusätzlichen ehrenamtlichen Engagement im Vorstand, aber oft auch
ohne „gewählte“ Funktion dafür, dass die notwendige Selbstverwaltung der
Vereine und Verbände im Sinne des Gemeinwohls verlässlich abgewickelt wird und
langfristig funktioniert.
Eine besonders
wichtige Aufgabe für das Gemeinwohl übernehmen die Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr sowie des Technischen Hilfswerkes und des Deutschen Roten Kreuzes.
Im politischen
Bereich hat das ehrenamtliche Engagement direkte Auswirkungen auf die
Entwicklung der Stadt Bergkamen sowie des Kreises Unna. So sind im Bergkamener
Stadtrat 44 Ratsmitglieder ehrenamtlich aktiv. Hinzu kommen rund 100
sachkundige Bürgerinnen und Bürger (inkl. Stellvertreterinnen und
Stellvertreter), die in den Fachausschüssen beratend tätig sind. Zudem gehören
acht Bergkamenerinnen und Bergkamener dem Unnaer Kreistag an.
Darüber hinaus gibt
es viele Bürgerinnen und Bürger, die sich – ohne strukturelle oder zeitlich
festgelegte Einbindung in einem Verein, einem Verband oder einer Partei –
ehrenamtlich engagieren. Der Einkauf für den älteren Nachbarn, ein
Vorlesenachmittag im Seniorenheim, die spontane Betreuung der Nachbarskinder,
weil deren Mutter plötzlich kurzfristig länger arbeiten muss – die Formen des
Ehrenamtes sind vielfältig.
Über die genaue Zahl
der Ehrenamtlichen, die Altersstrukturen sowie zu den inhaltlichen und
zeitlichen Schwerpunkten des ehrenamtlichen Engagements in Bergkamen gibt es
bislang noch keine differenzierten Aussagen. Es kann jedoch davon ausgegangen
werden, dass die im Punkt 3 dargestellten Ergebnisse des „Engagement-Atlas
2009“ auch auf die Stadt Bergkamen herunter gebrochen werden können.
4.2 Förderung
des ehrenamtlichen Engagements durch die Stadt Bergkamen
Die Stadt Bergkamen
unterstützt und fördert das ehrenamtliche Engagement ihrer Bürgerinnen und
Bürger in vielfältiger Weise. Hierzu zählt zum einen eine langjährig und mit
hoher Akzeptanz praktizierte Anerkennungskultur durch den Rat der Stadt
Bergkamen und den Bürgermeister. Für die alltägliche Arbeit gibt es zudem in
unterschiedlichen Bereichen der Stadtverwaltung ein breites Angebot an
ideeller, personeller und finanzieller Unterstützung für die Arbeit von
Vereinen und Verbänden in breiter, aber auch individueller Form.
4.2.1 Die
Ehrenordnung der Stadt Bergkamen
Die Ehrenordnung der
Stadt Bergkamen sieht auf Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen die Verleihung
unterschiedlicher Auszeichnungen vor. Dazu gehören: Ehrennadel, Silbermedaille,
Ehrenmedaille (Gold), 25 Jahre Ratsmitgliedschaft, Ehrenring,
Ehrenratsmitgliedschaft, Ehrenbürgermeister sowie das Ehrenbürgerrecht.
Ehrennadel der Stadt Bergkamen
Zur Anerkennung
eines langjährigen ehrenamtlichen Engagements (mind. 15 Jahre) verleiht der
Bürgermeister der Stadt Bergkamen auf Grundlage der Ehrenordnung der Stadt
Bergkamen seit 2004 die Ehrennadel der Stadt Bergkamen als ideelle Anerkennung.
Die Verleihung der durch die Vereine vorgeschlagenen Personen findet einmal
jährlich in festlichem Rahmen statt.
In der Zeit von 2004
bis 2010 wurden bislang 682 Personen mit der Ehrennadel der Stadt Bergkamen
ausgezeichnet.
Silbermedaille der Stadt Bergkamen
Für herausragendes
Engagement, insb. mit regionaler und überregionaler Bedeutung bzw. für eine
10-jährige Tätigkeit als Ratsmitglied wurden seit Stadtgründung insgesamt 280
Silbermedaillen verliehen.
Goldmedaille der Stadt Bergkamen
Hinzu kommen 82
goldene Ehrenmedaillen, die – einzeln per Ratsbeschluss - für wesentliche
herausragende, meist langjährige ehrenamtliche Leistungen bzw. 15-jährige
Ratsmitgliedschaft verliehen wurden. Die Verleihung erfolgte durch den Rat der
Stadt Bergkamen.
Weitere Auszeichnungen
Die weiteren
Ehrungen stellen sich wie folgt dar:
25 Jahre
Ratsmitgliedschaft 0
Ehrenring 8
Ehrenratsmitgliedschaft 22
Ehrenbürgermeister
1
Ehrenbürgerrecht 1
Hinzu kommen 20
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bergkamen, denen das Bundesverdienstkreuz
verliehen wurde.
4.2.2
Finanzielle, materielle und organisatorische Unterstützungsformen von
ehrenamtlichem Engagement
Die Formen der
Unterstützung für ehrenamtlich Aktive sind vielfältig. Neben der besonderen
ideellen Wertschätzung entsprechend der Ehrenordnung der Stadt Bergkamen
existieren weitere Formen der aktiven kontinuierlichen Begleitung und Förderung
des Ehrenamtes. Diese werden durch die Vereine selbst, engagierte private
Unternehmen auf lokaler Ebene sowie durch Politik und Stadtverwaltung
übernommen, entwickelt und gepflegt. Dazu gehören:
Vereinsinterne Ehrungen
Die Geschichte der
vereinsinternen Anerkennungskultur ist so lang wie die Geschichte der Vereine
selbst. Die Ehrung für langjährige Mitgliedschaften, insbesondere aber der Dank
für jahre-, häufig jahrzehntelange aktive Vorstandsarbeit mit Urkunden und
Blumen, Ansprachen und dem dazugehörigen Pressefoto ist eine wichtige Facette
im gemeinschaftlichen Vereinsleben.
Die Ehrungen erfahren
ggf. durch die Anwesenheit des Bürgermeisters, der Ortsvorstehenden oder
politische Vertreterinnen und Vertreter zudem eine zusätzliche Wertschätzung.
Spenden und Sponsoring
Ehrenamtliches
Engagement in Bergkamen erfährt traditionsgemäß große Wertschätzung seitens
Sponsoren aus der freien Wirtschaft. Hier sind insbesondere die Sparkasse
Bergkamen-Bönen sowie die GSW Kamen-Bergkamen-Bönen zu nennen, die die
freiwillige Arbeit der Bürgerinnen und Bürger mit finanzieller Unterstützung
bei Vereinsfesten und Jubiläen, Aktionen u.ä. unterstützen.
Zudem engagieren
sich private Unternehmen für die „gute Sache“ und spenden regelmäßig - auf
eigene Initiative oder auf Anregung der Stadt Bergkamen – Geld- oder
Sachleistungen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Altenarbeit usw.
(z.B. C&A u.a.).
Unterstützung der ehrenamtlichen Aktivitäten
durch die Stadtverwaltung als „laufendes Geschäft“
Die nachfolgende
Tabelle gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Themenfelder sowie die
Art der Unterstützung.
Stadtämter/ Sachgebiet |
Zielgruppe |
Leistungen |
Zeitauf-wand Std / Monat |
Finanzieller Auf- wand pro Jahr (soweit bezifferbar) |
Sozialamt/ Integrationsbüro |
Interkulturelles
Netzwerk (seit 2010) |
·
Monatliche
Treffen für die ehrenamtlichen Vorsitzenden ·
Bereitstellung
von mehrsprachigen Flyern ·
Materialien |
15 |
Anschubmittel für
½ Jahr = 29.450,00 € durch Land NRW inkl. 5.000,00 €
für Flyer und sonstige Materialien |
Sozialamt/ Integrationsbüro |
Gesundheits-lotsinnen (entstanden aus
dem Netzwerk) |
·
Kostenlose
Schulungen ·
Bereitstellung
von Flyern und Materialien ·
2
Lotsinnen-Treffen in 2011 |
4 – 5 |
ca. 40,00 € |
Sozialamt/ Seniorenbüro |
Seniorenhilfering Bergkamener
Netzwerk Demenz |
·
Zuschüsse für
Betreuer von Seniorengruppen, für die Arbeit in den Altentagesstätten sowie
für Einzel-Veranstaltungen nach Antragstellung ·
Fahrtkostenerstattung
für Ehrenamtliche im Seniorenhilfering ·
Infos u.
Beratung, kostenlose Fort- und Weiterbildungsangebote, Arbeitsmaterialien und
Fahrdienste durch Zivildienststaffel ·
Jährliche
„Dankeschön“-Veranstaltung für Seniorenhilfering und Netzwerk Demenz ·
2x jährlich
TN „Kreisseniorentag“ |
|
6.500,00 € (jährliches
Gesamt-budget: 7.310,00 €) |
Sozialamt |
Behindertenarbeit |
·
Jährl.
Verteilung von Fördermitteln lt. Beschluss des Behindertenbeirates |
|
7.470,00 € |
Sozialamt |
Suchtkrankenhilfe |
·
Jährl.
Verteilung von Fördermitteln lt. Beschluss des Ausschusses für Familie,
Soziales und Senioren |
|
4.610,00 € |
Rechtsamt |
Schiedspersonen = 8 Personen und
deren Stellvertretungen |
·
Jahresbeiträge
an den Bund der Deutschen Schiedsmänner ·
Dienstzimmerentschädigung ·
Gesetzestexte ·
Finanzierung
von Fortbildungslehrgängen ·
Materialien/Arbeitsmittel ·
Unterstützung
bei Schiedsverhandlungen ·
Öffentlichkeitsarbeit |
mind. 1 - 2 |
5.600,00 € zzgl.
Lehrgangskosten (120,00 € /
Lehrgang) |
FDI/Stadtmar-keting / Archiv |
Gästeführer Gästeführerring seit 01.05.2011 |
·
Einmal jährliche
Essenseinladung durch Bürgermeister |
|
|
Gleichstellungs-stelle |
Mädchen/Frauen |
·
Kostenübernahme
des Internationalen Frauentages sowie Nachtreffen als „Dankeschön“ ·
Referentin zu
Fachthemen z.B. Frauengruppen ·
Inhaltliche
Beratungen im Einzelfall z. B. häusliche Gewalt |
|
1. 600,00 € (in
2011) |
Amt für Weiterbildung, Schulverwaltung und
Sport VHS |
Jugendleiterinnen
und -leiter mit „Juleica“ |
·
Ermäßigung
des Unterrichtsentgeltes um |
|
|
Amt für Weiterbildung, Schulverwaltung und
Sport Schulen u. Turnhallen |
AWO, DRK, anerk.
Jugend- u.Behinderten-organisationen, Senioren-Gruppen, polit. Parteien,
Gewerkschaften |
·
Befreiung von
Nutzungsentgelten von städtischen Räumen, Schulen und Turnhallen |
|
|
Amt für Weiterbildung, Schulverwaltung und
Sport |
Sportvereine Stadtsport-gemeinschaft |
·
Beratung und
Betreuung, Geschäftsführung ·
Zuschüsse,
insb. zur Jugendarbeit sowie für Sonderprojekte ·
Befreiung von
Nutzungsentgelten von städtischen Räumen, Schulen und Turnhallen |
|
|
Ordnungswesen/ Feuerwehr |
Freiwillige
Feuerwehr (s. auch Punkt
4.3) |
·
Aufwandsentschädigung
f. Wehrführer, Stellvertreter und Löschgruppenführer ·
Erfrischungsgelder ·
Erstattung
von Verdienstausfall |
|
|
Jugendamt |
Jugendleiterinnen
und –leiter mit der „Juleica“ (s. auch Punkt
4.4) |
·
25 % auf
Veranstaltungen (z. B. Besuch Phantasieland) |
|
|
Jugendamt |
Spielplatzpaten Eltern-/
Fördervereine von Kindergärten und Familienzentren |
·
Beratung und
Betreuung |
|
|
Jugendamt |
Stadtjugendring Verein für
Familiäre Kindertagespflege |
·
Beratung und
Begleitung, Unterstützung bei Aktionen und Veranstaltungen ·
Geschäftsführung |
|
|
Kulturreferat insb. Stadtmuseum, Stadtbibliothek |
Fördervereine der
Einrichtungen Lesepaten |
·
Erstellen von
Kopien od. ähnliches ·
Ein
gemütliches Beisammensein am Jahresanfang ·
Befreiung von
der Jahresgebühr |
|
|
Baubetriebshof / EBB |
Siedlergemein-schaften
und Freiwillige für Säuberungsaktionen |
·
Für
Säuberungsaktionen: Gerätschaften stellen, z.B. Handschuhe, Greifzangen,
Unkraut abfahren, Mulch zur Verfügung stellen |
unregel-mäßig |
|
Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt |
Landschaftswächter/ Kleingärtner |
·
Beratung und
Betreuung |
|
|
4.3 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Bergkamen
Eine Feuerwehr zu
unterhalten, ist Pflichtaufgabe der Kommune (§ 1 FSHG – Gesetz über den
Feuerschutz und die Hilfeleistung). Aufgrund der besonderen Historie unterhält
die Stadt Bergkamen keine hauptamtliche, sondern eine Freiwillige Feuerwehr.
Die Mitglieder sind
ausschließlich ehrenamtlich, d. h. ohne Bezahlung und neben ihrem Beruf in der
Feuerwehr tätig. Mit der Übernahme der Aufgabe, in Notfällen Menschen und Tiere
zu retten und zu schützen, Brände zu bekämpfen, technische Hilfe zu leisten und
Sachgüter vor Schäden durch Feuer und andere Gewalten zu bewahren, leisten sie
in besonderer Weise und häufig unter schweren Bedingungen einen wichtigen
unverzichtbaren Dienst für die Stadt und insbesondere für das Wohl aller
Bergkamener Bürgerinnen und Bürger.
Die Anforderungen jeglicher Art
(Ausbildung, Ausstattung etc.) gelten wie für eine Berufsfeuerwehr. Die
Leistungsfähigkeit insgesamt wird jährlich durch die Bezirksregierung geprüft
und ist Grundlage der regelmäßig neu zu beantragenden Ausnahmegenehmigung.
Diese entbindet die Stadt Bergkamen von der Pflicht, eine hauptamtliche Wache
einzurichten.
Folgende finanzielle Leistungen
werden durch die Stadt Bergkamen erbracht:
- Aufwandsentschädigungen für Wehrführer,
Stellvertreter und Löschgruppenführer (anteilig analog zur Entschädigung
für Stadtverordnete (75 % / 50 % / 20% / 10 %)
- Pauschal Aufwandsentschädigungen für
besondere Aufgaben, z.B. für EDV-Koordinator
- Erfrischungsgelder ab der 2.
Einsatzstunde (1,80 € /Person), dient zudem auch der Unterstützung der
Dienstfähigkeit im Einsatz (Getränke etc.)
- Der Verdienstausfall im Falle eines
Einsatzes während der regulären Arbeitszeit wird dem jeweiligen
Arbeitgeber erstattet.
Generelle und individuelle Unterstützung
erhält die Freiwillige Feuerwehr zudem durch die ideelle, organisatorische und
fachliche Begleitung seitens des Bürgermeisters, Vertretern der Ratsfraktionen,
der beteiligten Fachämter sowie des Baubetriebshofs.
Im Bedarfsfall können die Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehr auch kostenfrei psychologische Betreuung durch den
Notfallseelsorger des Kreises Unna in Anspruch nehmen.
Eine Einbindung in das
Vorschlagsverfahren zur Verleihung der Ehrennadel der Stadt Bergkamen findet
nach Absprache mit der Wehrführung nicht statt. Stattdessen werden Ehrungen mit
internen Auszeichnungen nach den Bestimmungen des Feuerwehrwesens und im wehrinternen Rahmen durch den
Bürgermeister und die Wehrführung vorgenommen. Im Einzelfall nimmt der
Bürgermeister in Absprache mit der Wehrführung zusätzliche Ehrungen vor.
4. Die Jugendleiter-Card „Juleica“
Die Jugendleiterinnen- und
Jugendleiter-Card, kurz „Juleica“ wurde mit Beschluss des
Jugendhilfeausschusses am 20.02.2001 eingeführt (Drucksache Nr. 8/403/II). Mit
dem Nachfolgeausweis des alten Jugendgruppenleiter-Ausweises sollte die
Verbesserung der Legitimation der Card-Inhaber und eine stärkere Wertschätzung
der ehrenamtlichen Arbeit im Bereich des Jugendwesens erreicht werden.
Im Rahmen der Bergkamener „Juleica“
wurden folgende Vergünstigungen für Card-Inhaberinnen und –Inhaber beschlossen:
- Freistellung vom Dienst unter
Fortzahlung der Bezüge für städtische Bedienstete, die als Inhaber der
„Juleica“ ehrenamtlich an Jugendmaßnahmen teilnehmen (bei Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen)
- 25% Ermäßigung für Veranstaltungen des
Kulturreferates, z.B. Kabarett-Reihe im Studio-Theater, Mittwochs-Mix in
der Galerie „sohle 1“ sowie für Kammerkonzerte der Musikschule
- 25% Ermäßigung für Veranstaltungen des Jugendamtes
Die Ausstellung der „Juleica“
ist, entsprechend den Kriterien des Sonderurlaubsgesetzes, an bestimmte
Bedingungen gebunden. Dazu gehören die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe
und eine Grundausbildung in der Kinder- und Jugendgruppen-Arbeit. Die
Qualifikation als Jugendleiterin bzw. Jugendleiter muss durch Unterschrift des
Trägers bestätigt werden. Die Ausgabe erfolgt durch das Jugendamt.
In Absprache mit dem Kreis Unna,
gelten folgende zusätzlichen Kriterien:
- Grundausbildung von 40 Stunden (Nachweis
durch den Träger)
- 15 Stunden jährliche Fortbildung
- 40 Stunden aktive Kinder- und
Jugendarbeit im Jahr
Weitere Ermäßigungen und
Vergünstigungen durch private Unternehmen, Institutionen und Organisationen,
Betriebe und Firmen im Stadtgebiet sind, ggf. gegen eine Erstattung des
Ausfalls, möglich, sofern ein entsprechender Nachweis erbracht wird und die
Vergünstigung im fachlichen Zusammenhang mit der Funktion als Jugendleiterin
bzw. –leiter steht.
Verfahrensweg und aktueller Sachstand
Nach erfolgreich absolvierter
Jugendleiter-Schulung, organisiert z.B. durch den Stadtjugendring, die
Schreberjugend oder das DRK, können die Jugendleiterinnen und Jugendleiter die
„Juleica“ beim Kinder- und Jugendbüro beantragen. Dort werden die Karten
jeweils für eine Laufzeit von drei Jahren ausgestellt.
Z.Zt. gibt es 36
Jugendleiterinnen und –leiter, die eine „Juleica“ besitzen. Seit 2001 wurden
insg. 67 Jugendleiter-Karten vergeben.
Inwieweit städtische
Vergünstigungen tatsächlich in Anspruch genommen werden, ist nicht bekannt.
Eine finanzielle Erstattung gibt es nicht. Private Unternehmen oder
Organisationen sind nicht in das System eingebunden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiterin Lichtenhof |
|