Betreff
Ehrenamtskultur in Bergkamen
Vorlage
10/0711
Aktenzeichen
li-ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen der Vorlage, Drucksache Nr. 10/0711, zur Kenntnis.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

1.             Ausgangssituation

Mit Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen vom 17.02.2011 (Drucksache Nr. 10/0514) wurde die Verwaltung beauftragt, das Thema „Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen“ in einer ausführlichen Vorlage darzustellen.

 

Die detaillierte Vorstellung des Konzeptes der Ehrenamtskarte NRW erfolgt unter Punkt 2. Hierzu gehören Zielsetzung, Rahmenbedingungen, Verleihungskriterien, Einführungsmodalitäten, notwendige personelle und finanzielle Ressourcen der betreffenden Kommune sowie Angaben zum Umsetzungsstand.

 

Zahlen, Daten und Fakten rund um die Entwicklung des Ehrenamtes finden sich unter Punkt 3. Dargestellt sind die zentralen Ergebnisse der Prognos AG-Studie „Engagement-Atlas 2009“.

 

Unter Punkt 4 erfolgt schließlich eine Bestandsaufnahme des bestehenden und seit vielen Jahrzehnten gewachsenen vielfältigen ehrenamtlichen Engagements in Bergkamen. Dieses Engagement wird seitdem in unterschiedlicher Form durch Bürgermeister, Politik und Stadtverwaltung, aber auch durch private Sponsoren begleitet und unterstützt. Hinzu kommt eine aktive Kultur der Anerkennung. Hierzu gehört seit 2004 insbesondere die jährlich stattfindende feierliche Verleihung der Ehrennadel der Stadt Bergkamen entsprechend der Ehrenordnung der Stadt Bergkamen.

 

Die nachfolgenden Ausführungen sind wie folgt gegliedert:

 

2.         Die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen
2.1            Zielsetzung

2.2       Partner / Vergünstigungen

2.3            Voraussetzungen

2.4            Ausgestaltung und Geltungsbereich der Ehrenamtskarte NRW

2.5            Landesweite Kriterien für die Vergabe der Ehrenamtskarte NRW

2.6            Kommunale Kriterien für die Vergabe der Ehrenamtskarte NRW

2.7       Fünf Schritte zur Einführung der Ehrenamtskarte

2.7.1            Entscheidung über das Vergabekonzept

2.7.2            Gewinnung von Partnern mit vergünstigten Angeboten

2.7.3            Öffentlichkeitsarbeit

2.7.4            Organisation des Bewerbungsverfahrens

2.7.5            Überreichung der Ehrenamtskarte

2.8            Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf die durchführende
Verwaltung

2.9            Umsetzungsstand der Ehrenamtskarte NRW auf Landesebene

2.10            Umsetzungsstand der Ehrenamtskarte NRW im Kreis Unna

 

3.            Bürgerschaftliches Engagement – Ein Exkurs

3.1             Bürgerschaftliches Engagement - Tätigkeiten und Motive
3.2             Bürgerschaftliches Engagement in den Regionen

3.3             Einflussfaktoren auf das bürgerschaftliche Engagement

3.4       Die Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements
3.5       Fazit


4.         Das Ehrenamt in Bergkamen – Eine Bestandsaufnahme

4.1            Ehrenamtliches Engagement in Zahlen

4.2            Förderung des ehrenamtlichen Engagements durch die Stadt Bergkamen

4.2.1             Die Ehrenordnung der Stadt Bergkamen
4.2.2             Finanzielle, materielle und organisatorische Unterstützungsformen von ehrenamtlichem Engagement

4.3       Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bergkamen

4.4       Die Jugendleiter-Card „Juleica“

 

 

2. Die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen

 

2.1 Zielsetzung

Mit der Ende 2008 durch das Land Nordrhein-Westfalen eingeführten Ehrenamtskarte verbindet sich die Zielsetzung, freiwilliges ehrenamtliches, zeitlich überdurchschnittliches Engagement im Sinne der Gesellschaft und Gemeinschaft anzuerkennen und zu würdigen. Die Ehrenamtskarte soll Dank und Wertschätzung ausdrücken und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. So erhalten Inhaberinnen und Inhaber der Karte Vergünstigungen in ausgewählten öffentlichen, privaten und gemeinnützigen Einrichtungen auf kommunaler, aber auch landesweiter Ebene.

 

Die Ehrenamtskarte ist ein gemeinsames Projekt der Landesregierung und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Viele Unternehmen unterstützen es, indem sie Vergünstigungen für die Inhaberinnen und Inhaber der Karte gewähren. Ziel des Landes ist es, die Ehrenamtskarte mittelfristig in allen NRW-Kommunen bekannt zu machen und flächendeckend einzuführen.

 

2.2 Partner / Vergünstigungen

Die Ehrenamtskarte wurde vom Land Nordrhein-Westfalen initiiert. Zuständig für die Betreuung des Projektes ist das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW / Referat 214 „Bürgerschaftliches Engagement, gesellschaftliches Engagement von Unternehmen“. Partner sind die Gemeinden, Städte und Kreise. Sie werden von der Landesregierung bei der Einführung der Ehrenamtskarte unterstützt, z.B. bei der Öffentlichkeitsarbeit, mit Workshops und Arbeitshilfen. Zur Einführung der Karte schließt die Landesregierung mit den teilnehmenden Kommunen jeweils eine entsprechende vertragliche Vereinbarung ab (Mustervereinbarung s. Anlage 1).

 

Neben den Kommunen räumt auch das Land NRW selbst Vergünstigungen für öffentliche Angebote ein. Beide werben zudem bei Firmen und Einrichtungen um deren Beteiligung am Projekt.

 

Die zu gewährenden Vergünstigungen werden von den Projektteilnehmenden selbst festgelegt. Denkbar sind z.B.

·         Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen, z.B. reduzierte Eintrittspreise für Museen, Bibliotheken, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie Ermäßigungen bei Volkshochschulkursen und Theatern

·         Vergünstigungen durch lokale Projektpartner aus Wirtschaft, Kultur und Sport, z.B. Ermäßigungen oder Sonderaktionen im Einzelhandel, in Restaurants, in Apotheken, in Kinos und Sportstätten, bei Reisen und Führungen usw.

 

Die lokalen Projektpartner weisen per Aufkleber im Bereich der Kasse oder im Eingangsbereich auf ihre Beteiligung an dem Projekt Ehrenamtskarte NRW hin. Eine Liste der örtlichen Partner ist darüber hinaus bei der jeweiligen Stadtverwaltung erhältlich. Auch im Internet findet sich unter „www.ehrensache.nrw.de“ eine stets aktuelle Übersicht aller kommunalen und landesweit geltenden Vergünstigungen.

 

2.3 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Einführung der Ehrenamtskarte ein entsprechender Ratsbeschluss der jeweiligen Kommune. Zudem muss die Verwaltung die erforderlichen Arbeiten leisten können.

 

2.4 Ausgestaltung und Geltungsbereich der Ehrenamtskarte NRW

Die Ehrenamtskarte, die in allen teilnehmenden Kommunen gilt, ist eine goldfarbene Plastikkarte, ähnlich einer Bank- oder Mitgliedskarte, für Portmonee bzw. Brieftasche. Sie sieht landesweit gleich aus, ist jedoch mit dem Wappen und/oder dem Logo der teilnehmenden Kommune versehen. Einheitlich gestaltetes Material zur Öffentlichkeitsarbeit wie Informationsblätter, Plakate und Kassenaufkleber stellt das Land NRW zur Verfügung.

 

2.5 Landesweite Kriterien für die Vergabe der Ehrenamtskarte NRW

·         Die Ehrenamtskarte erhält, wer ein überdurchschnittliches Engagement von mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr für das Gemeinwohl ausübt. Diese Vorgabe ist von der Idee geleitet, den Charakter einer besonderen Würdigung zu wahren und eine inflationäre Vergabe zu verhindern.

Das Engagement kann bei einem oder unterschiedlichen Trägern erfolgen. Möglich ist auch ein Einsatz verteilt auf einzelne zeitintensive Aktivitäten mit insgesamt 250 h/Jahr. Zum geleisteten Zeitaufwand zählt auch die Teilnahme an Schulungen und Supervisionen. Die Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen, die insb. der Geselligkeit dienen, werden nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet.

Besonderheit: Auch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr können sich für die Ehrenamtskarte bewerben. Die Vorgaben - mind. 5 h/Woche, keine Aufwandsentschädigung - gelten analog. Bereitschaftszeiten, in denen keine Tätigkeit ausgeübt wird oder rein gesellige Zusammenkünfte können nicht als anrechenbare Arbeitszeit gezählt werden.

·         Mitglieder freier Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus oder „frei“ Engagierte sind in die Vergabe ausdrücklich mit eingeschlossen.

·         Pauschale Aufwandsentschädigungen gelten als Ausschluss-Kriterium. Die Erstattung entstandener Kosten oder geringe Aufwandsentschädigungen, die de facto als Auslagenersatz zu betrachten sind, stellen kein Hindernis für die Vergabe der Karte dar.

Besonderheit: Politisches Engagement ist grundsätzlich wie ein Ehrenamt in anderen Bereichen zu bewerten. Aufgrund des Ausschlusskriteriums der Aufwandsentschädigung ist eine Vergabe der Ehrenamtskarte an Ratsmitglieder jedoch nicht möglich.

Zu diesem Thema gibt es vor Ort unterschiedliche Regelungen, z.B.:
-> Politisches Engagement ist grundsätzlich von der Vergabe ausgeschlossen.
-> Nicht formalisierter Konsens, dass politisch aktive Engagierte keinen Antrag stellen.
-> Bewusste Auszeichnung auch politisch engagierter Menschen

Seitens des Landes gibt es hierzu keine grundsätzlichen Kriterien, sofern die grundsätzlichen Kriterien (Mindeststundenzahl, keine Aufwandsentschädigung) beachtet werden.

Besonderheit: Mitglieder von Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt bzw. vom Verfassungsschutz beobachtet werden, sollen keine Ehrenamtskarte erhalten.

2.6 Kommunale Kriterien für die Vergabe der Ehrenamtskarte NRW

Bei der Vergabe der Ehrenamtskarte können die Kommunen neben der verbindlichen Berücksichtigung der landesweiten Kriterien auch zusätzliche lokale Besonderheiten berücksichtigen und entsprechende Vergabekriterien vorgeben, z.B.:

·         Begrenzung der Anzahl der an einem Ort ausgegebenen Ehrenamtskarten

·         Begrenzung der Geltungsdauer

·         Vorgabe der Dauer der bereits geleisteten ehrenamtlichen Tätigkeit

·         Zeitraum der Bewerbung

·         Einbindung der Ehrenamtskarte in andere lokale oder regionale Formen der Engagementförderung

Über die Ausgestaltung des Vergabekonzeptes entscheiden die kommunalen Partner vor Ort.

 

2.7 Fünf Schritte zur Einführung der Ehrenamtskarte

 

2.7.1 Entscheidung über das Vergabekonzept
Die Entscheidung über die kommunalen Vergabekriterien soll möglichst gemeinsam mit allen lokalen Schlüsselakteuren erfolgen, um eine breite Akzeptanz der Vorgehensweise und der Auswahlkriterien zu erreichen. Denkbar sind Runde Tische unter Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Sport, Wohlfahrtspflege und anderen sowie der für die Vergabe der Jugendleiter-Card (Juleica) zuständigen Stelle.

 

-> Kontingentierung oder unbegrenzte Abgabe
Für eine Kontingentierung der auszugebenden Ehrenamtskarten spricht:

·         Reduzierung von Befürchtungen bei Anbietern, dass eine zu große Zahl von Vergünstigungen in Anspruch genommen werden könnte

·         Vermeidung eines übermäßigen Zeitaufwandes für die betroffenen Verwaltungskräfte

·         Gezieltes Herausheben eines kleineren Personenkreises, der sich durch überdurchschnittliches Engagement auszeichnet (Möglichkeit einer Warteliste, Vermeidung einer inflationären Kartenausgabe).

Eine Reihe von Kommunen verzichtet dagegen gezielt auf eine Kontingentierung, um keine Ehrenamtlichen abweisen zu müssen.

-> Geltungsdauer
Die Festlegung einer Geltungsdauer ist sinnvoll, da freiwilliges ehrenamtliches Engagement nicht immer über einen längeren Zeitraum ausgeübt wird. Nach Ablauf kann die Ehrenamtskarte neu beantragt werden.
In den bislang beteiligten Kommunen ist die Karte meist zwei Jahre gültig, in manchen Fällen auch drei Jahre. Bei einer zweijährigen Laufzeit kann eine mögliche missbräuchliche Nutzung der Karte eingeschränkt werden. Eine längere Geltungsdauer führt hingegen zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes.
Die Begünstigten sollten bei der Ausgabe der Karte gebeten werden, bei vorzeitiger Beendigung des ehrenamtlichen Engagements ihre Ehrenamtskarte zurückzugeben. Auf Kontrollen wird jedoch in der Praxis verzichtet.

-> Persönliche Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber

·         Vorgabe der ehrenamtliche Tätigkeitsdauer (z.B. zwei, drei oder fünf Jahre)
Als Anreiz für kontinuierliches Engagement wird häufig die Geltungsdauer der Karte an die vorherige Tätigkeitszeit gekoppelt.

·         Mindestalter: Auf die Festlegung eines Mindestalters wird in der Regel verzichtet.

·         Wohnsitz bzw. Einsatzort: Im Regelfall sind Wohn- und Einsatzort identisch. Andernfalls wird i.d.R. in der Kommune die Anerkennung ausgesprochen, in der das ehrenamtliche Engagement ausgeübt wird.

 

-> Zeitraum / Zeitpunkt der Bewerbung

Möglich sind kontinuierliche Bewerbungen oder die Festlegung einer Bewerbungsfrist.

·         Muss das Interesse für die Ehrenamtskarte erst geweckt werden, ist eine kontinuierliche Vergabe sinnvoll. Auch ist die Beantragung für Bürger und Vereine ohne Zeitdruck möglich. Eine Wartezeit für die Ehrenamtlichen entsteht nicht. Die Bearbeitung der Anträge kann zudem ohne spürbaren Zusatzaufwand in die regulären Verwaltungsabläufe eingebunden werden.

·         Festgelegte Bewerbungsfristen ermöglichen einheitliche Laufzeiten der Ehrenamtskarten. Zudem ist eine Kontingentierung der Karte möglich, wenn ein (zu) hohes Interesse erwartet wird. Bei Fristsetzungen kommt es für die bearbeitende Stelle zu einem punktuell hohen, gleichzeitig aber auch überschaubaren Arbeitsaufwand.

·         Möglich ist auch ein Wechsel von einer zunächst kontinuierlichen Vergabe hin zu einer befristeten Bewerbung.

 

-> Einbindung der Ehrenamtskarte in andere lokale oder regionale Maßnahmen der Engagementförderung

Die feierliche Übergabe der Ehrenamtskarte kann als eigenständige öffentlichkeitswirksame Veranstaltung durchgeführt werden. Denkbar sind besondere Bausteine, etwa eine Tombola mit Preisen privater Anbieter, die als Kooperationspartner der Ehrenamtskarte agieren. Die Übergabe lässt sich aber auch gut integrieren in bestehende Veranstaltungen, z.B. den Tag des Ehrenamtes am 05. Dezember oder lokale Festivitäten wie Jubiläen.

 

 

2.7.2 Gewinnung von Partnern mit vergünstigten Angeboten

Wünschenswert ist die Einwerbung hochwertiger Vergünstigungen. Neben dem – legitimen – Marketingaspekt bei Partnern aus der Wirtschaft soll ausdrücklich die Wertschätzung des bürgerschaftlichen Engagements die Hauptrolle spielen.

 

Eine Festlegung von Gütekriterien ist sinnvoll. So sind Angebote von Spielhallen oder allgemein zugängliche Rabattkarten weniger geeignet. Ein Blumenstrauß, von einem teilnehmenden Floristen zum Geburtstag überreicht, stellt dagegen ein größeres Zeichen der Anerkennung dar als manch monetäre Vergünstigung. Gefragt sind Fantasie und Vielfalt!

 

Bisher eingeworbene Vergünstigungen und Angebote aller teilnehmenden Kommunen und von Landesseite finden sich in den Bereichen Ausstellungen und Museen, Banken und Sparkassen, Büchereien, Dienstleistungen, Einzelhandel, Freizeitparks, Gastronomie, Kinos, Konzerte, Parks, Schlösser und Burgen, Schwimmbäder und Badeseen, Theater, Oper und Musical, Tourismus, Weiterbildung, Veranstaltungen, Versicherungen, Zoologische Gärten und Tierparks (vgl. www.ehrensache.nrw.de“).

 

Die teilnehmenden Kommunen sind auch nach dem Projektstart gehalten, kontinuierlich weitere Unterstützer zu gewinnen. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung kann Gespräche mit Firmen erleichtern (s. Anlage 2). Die Gewährung von Vergünstigungen kann jederzeit widerrufen werden.

 

Erfahrungswerte:

·         Erfahrungsgemäß nutzen die Inhaber der Ehrenamtskarte diese im Schnitt einmal pro Monat. Der ideelle Wert der Karte wird damit weit höher eingeschätzt als die tatsächliche Nutzung.

·         Eigene, möglichst großzügige Vergünstigungen der Kommunen erleichtern eine erfolgreiche Akquise bei privaten Anbietern.


·         Interessante Beispiele: Gutscheine im Bereich Gastronomie, Rabatte für Übernachtungen zu auslastungsschwachen Zeiten (drei Übernachtungen zum Preis von zwei), Sponsoring von Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen z.B. durch große Energieversorger sowie einmalige Sonderaktionen, z.B. Führung durch die Kulissen des Theaters, eine alternative Stadtführung oder ein Kochkurs sowie sonstige attraktive und maßgeschneiderte Veranstaltungen für einzelne Felder des ehrenamtlichen Engagements.

·         Besonders erfolgversprechend ist die Ansprache von Handeltreibenden, die sich selbst ehrenamtlich engagieren. 

 

2.7.3 Öffentlichkeitsarbeit

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport stellt den Kommunen für ihre lokale Öffentlichkeitsarbeit unterschiedliche Materialien zur Verfügung, u.a. Flyer, Kassenaufkleber, Plakate mit Eindruckmöglichkeiten für Angaben der Kommunen sowie das Logo der Ehrenamtskarte in verschiedenen Größen (zur Verwendung von Briefen u.a.).

 

Die von den Kommunen eingeworbenen Vergünstigungen sowie befristete oder einmalige Sonderaktionen werden durch das Land zudem auf der Website „www.ehrensache.nrw.de einheitlich eingepflegt und ständig aktualisiert. Es empfiehlt sich, vor Ort eine gedruckte Fassung der örtlichen Vergünstigungen bereit zu halten, da nicht alle Engagierten über einen Internetzugang verfügen.

 

Die Einführung der Ehrenamtskarte sollte bereits mit dem Beginn des Bewerbungsverfahrens öffentlichkeitswirksam begleitet werden. Dazu gehört eine entsprechende Pressearbeit sowie eine möglichst frühzeitige Einbindung der örtlichen Freiwilligenagenturen, Vereine, Organisationen, Initiativen, Projekte und interessierter Anbieter von Vergünstigungen. Das Verfahren kann damit gleichzeitig für eine grundlegende Kommunikation zwischen Kommunen und der Bürgerschaft sowie zu einer grundsätzlichen Reflexion des Themas „Ehrenamt“ führen.

 

·         Mögliche positive Auswirkung: Vielfach haben sich Menschen durch die öffentliche Diskussion erst zu einem ehrenamtlichen Engagement entschlossen.

·         Mögliche unerwünschte Auswirkungen: Die Vergabekriterien wie Mindeststundenzahl und das Ausschlusskriterium der Aufwandsentschädigung könnten zur Ablehnung führen. Auch könnte der Eindruck von „Engagierten erster und zweiter Klasse“ entstehen.
Da die Ehrenamtskarte jedoch nur ein zusätzlicher Baustein in einer facettenreichen Anerkennungskultur ist, sollten weitere Möglichkeiten der Anerkennung genutzt und gepflegt werden (z.B. innerhalb der Vereinsstrukturen oder bei städtischen Veranstaltungen).

 

Wichtig ist die Herstellung von Transparenz, ein breiter Konsens sowie die Gewinnung vieler Unterstützer.

 

2.7.4 Organisation des Bewerbungsverfahrens

·         Erstellung eines Bewerbungsformulars „Bewerbung für die Vergabe der Ehrenamtskarte“ mit Angabe der notwendigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen durch die Kommune auf Grundlage des vorgegebenen Formulars durch das Land. Dieses kann grafisch und inhaltlich erweitert werden um städtisches Logo, Schriftzüge, Farben etc. (Beispiel s. Anlage 3)
Die Bewerbungsformulare werden auf „www.ehrensache.nrw.de“ sowie auf den kommunalen Websites eingestellt. Sie können darüber hinaus auch vor Ort auf dem postalischen Weg versendet
werden.

·         Die ehrenamtlich Tätigen bewerben sich jeweils selbst.

·         Die bei der Kommune für die Vergabe Zuständigen kontrollieren lediglich die Stimmigkeit der Angaben. Die Prüfung und Bestätigung der Bewerberangaben erfolgt vorab per Stempel und Unterschrift durch die gegenzeichnende(n) Organisation(en).

·         Ehrenamtler, die sich in freien Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus oder einzeln engagieren, können sich ihren Einsatz durch andere Organisationen (Pfarrer, Ärzte usw.) oder die Nutznießer ihrer Arbeit bestätigen lassen.

·         Die öffentliche Ankündigung des Bewerbungsverfahrens hängt von der gewünschten Resonanz ab. Bei einer Kontingentierung der Ehrenamtskarte bietet sich eine Platzierung auf der kommunalen Website an. Ein automatischer Zähler informiert dann über die noch verbleibenden Karten. Bei einer Vergabe ohne Kontingentierung kann eine breite Öffentlichkeit erreicht werden durch Pressearbeit, Info-Veranstaltungen, Informationen im Internet und konkrete Anschreiben an alle Vereine. Auf diesem Wege ist gewährleistet, dass eine zeitnahe Vergabe im Rahmen einer großen öffentlichen Veranstaltung realisierbar ist.

 

2.7.5 Überreichung der Ehrenamtskarte
Die Vergabe der Ehrenamtskarte bietet einen guten Anlass für öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, bei der neben den Ehrenamtlichen auch weitere Projektbeteiligte hervorgehoben werden können. Dazu zählen z.B. Vergünstigungsanbieter und Sponsoren, Vereinsvorsitzende der Ehrenamtskarten-Inhaber oder auch Familienangehörige der Engagierten.

 

Die erstmalige Vergabe der Ehrenamtskarte in einer Kommune wird vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW unterstützt. Eine Einladung zu einem Ministerbesuch oder der Teilnahme der Staatssekretärin ist jedoch frühzeitig zur Terminfestlegung abzusprechen.

 

Unterschiedliche Formen der Übergabe sind denkbar:

·         Übergabe durch Bürgermeister und Sozialdezernenten inkl. Dankesschreiben des Bürgermeisters

·         Festakt, anschließender postalischer Versand der Karte

·         Übergabe durch Bürgermeister, gemeinsam mit prominentem, sozial engagierten „Promi“

·         Zeitnahe Zustellung durch postalischen Versand inkl. Begleitschreiben


2.8              Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf die durchführende Verwaltung

In welchem Umfang personelle und finanzielle Ressourcen für die Einführung, begleitende Aktionen, Verleihung sowie die langfristig Ausgabe der Ehrenamtskarte vorgehalten werden müssen, hängt maßgeblich vom gewählten Vergabekonzept ab.

Personelle Rahmenbedingungen und Auswirkungen

·         Eine Kontingentierung der auszugebenden Karten verringert den personellen Aufwand ebenso wie die Vorgabe einer längeren Geltungsdauer.

·         Die verbindliche Festlegung eines Stichtags für die Bewerbungen führt zu einem zeitlich höheren, dafür aber eingegrenzten und vorab planbaren Zeitaufwand, als dies bei „laufenden“ Anträgen der Fall wäre.

·         Die kontinuierliche Gewinnung von externen Partnern für Vergünstigungen - auch über die Startphase des Projektes hinaus - ist zeitintensiv, kann aber in die Verwaltungsabläufe integriert werden.

·         Die Einführung und insb. die erstmalige Ausgabe inkl. aller zu leistenden Aufgaben, Öffentlichkeitsarbeit, Schaffung der formalen und organisatorischen Strukturen, Veranstaltungsorganisation inkl. Einladungen, Rückmeldungen usw. wird zu einem wesentlich erhöhten Arbeitsvolumen führen. Langfristig wird sich der Arbeitsaufwand aufgrund der dann bestehenden Strukturen und Erfahrungen reduzieren.

·         Die offizielle Kartenverleihung kann ggf. mit einer bestehenden Veranstaltung kombiniert werden, um Synergieeffekte zu erzielen.

 

Finanzielle Rahmenbedingungen und Auswirkungen

·         Mit Unterzeichnung der Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte zwischen dem Land NRW und der beteiligten Kommune erhält die Kommune eine einmalige zweckgebundene Anschubfinanzierung. Diese beläuft sich bei Kommunen über 50.000 Einwohnern auf 3.000 Euro (sofort abrufbar). Die Bestätigung der sachgemäßen Verwendung wird per Unterschrift bestätigt; ein anschließender Verwendungsnachweis entfällt.

Darüber hinaus stellt das Land ein Erstkontingent an Ehrenamtskarten kostenfrei zur Verfügung (Anzahl nach Absprache). Bei einer späteren Nachbestellung der Ehrenamtskarte werden, je nach Auflage, Kosten i.H.v. ca. 0,65 €/Karte fällig (Stand: Mai 2011). Eine Kostenreduzierung durch gemeinsame Bestellungen mehrerer Kommunen ist möglich.

Flyer, Kassenaufkleber, Plakate mit Eindruckmöglichkeiten u.ä. werden – auch langfristig – durch das Ministerium kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für weitere Informationen, Erfahrungsaustausch und sonstige Unterstützung bietet das Ministerium mehrmals pro Jahr Workshops an.

·         Neben der o.g. finanziellen Unterstützung sind keine weiteren Landes- oder sonstige Mittel abrufbar. Die Kosten für eine jährliche offizielle Verleihung sowie ggf. weitere Veranstaltungen oder Aktionen in den Folgejahren übernehmen die beteiligten Kommunen (z.B. Empfang mit Catering, Blumen, Musik, Technik, GEMA, ggf. Raummiete).

·         Kommunale Vergünstigungen oder Sonderaktionen für Ehrenamtskarten-Besitzer können monetärer oder ideeller Art sein und stark variieren.

Einige Beispiele:
-> prozentuale Ermäßigungen bis hin zum freien Eintritt für Theaterbesuche, Kulturveranstaltungen, Museen, VHS, Musikschulen etc.
-> Vergünstigungen bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, z.B. Verkehrsgesellschaft, Schwimmbäder usw.
-> gezielte Veranstaltungen nur für Ehrenamtskarten-Besitzer, z.B. auf Einladung des Bürgermeisters
-> Vorhaltung von „VIP“-Plätzen im Theater
-> Glückwunschkarte zum Geburtstag durch den Bürgermeister

Über die entstehenden Kosten kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Diese sind abhängig von der jeweiligen Auswahl der kommunalen Angebote oder Aktionen.

Während insbesondere die ideellen Angebote keine oder nur geringe Kosten verursachen, können Subventionen bei Eintrittsgeldern durchaus zu Einnahmeverlusten führen. Diese fallen nach den Erfahrungen der bereits länger teilnehmenden Kommunen jedoch gar nicht oder nur kaum ins Gewicht. Dies liegt zum einen an einer Nutzungsquote der Karte von durchschnittlich 1-2 x pro Monat pro Karteninhaber. Zum anderen steht dem Einnahmeverlust z.B. bei einem Theaterbesuch häufig eine Mehreinnahme durch die Begleitperson entgegen, die den vollen Preis zahlt und das Theater unter anderen Umständen vielleicht gar nicht besucht hätte.

·         Eine Kostenerstattung für Einnahme-Ausfälle von privaten Unternehmen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Vereinzelte Kommunen haben sich jedoch zur Übernahme verpflichtet, z.B. im Bereich der städtischen Eigenbetriebe bzw. kommunalen Gesellschaften (Verkehrsbetriebe o.a.)

2.9              Umsetzungsstand der Ehrenamtskarte in Nordrhein-Westfalen

 

Der Umsetzungsstand gestaltet sich lt. Internet-Portal des MGFFI NRW mit Stand vom 23.09.2011 wie folgt:

 

Von den 396 Städten und Gemeinden in NRW beteiligen sich bislang 122 (rund 1/3) an dem Instrument der Ehrenamtskarte NRW. Ausgegeben wurden bislang rund 12.600 Karten. Das entspricht einem Durchschnitt von 103 Karten pro Kommune.

 

Die jeweilige Anzahl der ausgegebenen Ehrenamtskarten variiert sehr stark und hängt maßgeblich vom Projekteinstieg der einzelnen Kommunen, der Einwohnerzahl sowie von der konkreten Umsetzung vor Ort ab. „Spitzenreiter“ ist mit großem Abstand die Stadt Neuss mit 1.683 ausgegebenen Ehrenamtskarten. Die Hälfte der Städte und Gemeinden haben bisher jedoch jeweils weniger als 50 Karten verliehen.

 

Die Verleihung und Ausgestaltung der Ehrenamtskarte ist in unterschiedlichster Form in die Anerkennungskultur der einzelnen Kommunen eingebunden, je nach Leistungsfähigkeit und Bereitschaft der öffentlichen Hand sowie privater Projektpartner.

 

So fiel der Startschuss der Ratinger Ehrenamtskarte im Rahmen einer Matinee am Ende der Aktionswoche des bürgerschaftlichen Engagements. In Mülheim existiert neben der 2009 eingeführten Ehrenamtskarte NRW auch weiterhin die bereits 2006 eingeführte „Mülheimer Freiwilligenkarte“, mit der Ehrenamtlichen bereits für ein wöchentliches Engagement von 2 h/Woche gedankt wird. Mit der Verlosung eines Rundflugs des Bayer Luftsportclubs unter allen lokalen Ehrenamtskarteninhabern wird das ehrenamtliche Engagement in Leverkusen besonders gewürdigt. Weitere Beispiele finden sich unter „www.ehrensache.nrw.de 

 

Die Erfahrungen in den Kommunen, die die Karte bereits eingeführt haben, sind bislang positiv. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der eher verhaltenen Inanspruchnahme der Ehrenamtskarte. Gerade in dem ideellen Wert der Auszeichnung scheint der besondere Reiz für die zu Ehrenden zu bestehen.

 

Seitens der Landesregierung NRW ist es erklärtes Ziel, die Ehrenamtskarte mittelfristig landesweit einzuführen. Andere Bundesländer haben dieses Ziel zum Teil schon umgesetzt, z.B. Hessen.

 

2.10            Umsetzungsstand der Ehrenamtskarte NRW im Kreis Unna

  • Im Kreis Unna hat bislang lediglich die Stadt Werne die Ehrenamtskarte eingeführt.
  • Die Stadt Unna hat einen entsprechenden Vorstoß abgelehnt.
  • Auf Kreisebene wurde die Einführung der Ehrenamtskarte auf Anregung der Senioren-Union Kreis Unna im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Familie am 06.06.2011 sowie im Kreisausschuss am 27.06.2011 diskutiert. Im Ergebnis wurde beschlossen, sich auf Weiteres nicht an dem Projekt der „Ehrenamtskarte NRW“ zu beteiligen.

 


 

3.            Bürgerschaftliches Engagement – Ein Exkurs

 

Im Rahmen einer ausführlichen Studie ermittelte die Prognos AG repräsentative Zahlen und Trends zum bürgerschaftlichen Engagement der deutschen Bevölkerung. Die Ergebnisse wurden im „Engagement-Atlas 2009“ zusammengefasst und veröffentlicht. Die wesentlichen Daten sind im Folgenden dargestellt.

 

3.1 Bürgerschaftliches Engagement - Tätigkeiten und Motive

 

Engagementbereitschaft: Soziale Bindung, Zeitbudget und sozialer Status als wichtigste Einflussfaktoren

  • Bundesweit sind 34% aller Personen über 18 Jahre bürgerschaftlich engagiert (32% der Frauen, 36% der Männer – Die Werte nähern einander zunehmend an).
  • Besonders aktiv ist die Gruppe zwischen 30 und 55 Jahren. Bei den Jüngeren entscheidet die familiäre und berufliche Situation über das eher zurückhaltende ehrenamtliche Engagement. Bei den Älteren ist der Grund noch nicht untersucht.
  • Erwerbstätigkeit und höherer Bildungsabschluss führen zu mehr bürgerschaftlichem Engagement. 2/3 der Engagierten sind erwerbstätig. Die Quote bei den Teilzeitbeschäftigten liegt am höchsten. Besonders niedriger Anteil: Rentner und Arbeitssuchende. Zudem entscheidend: die soziale Einbindung.
  • 50% der Personen mit einem Einkommen von über 4.000 Euro sind engagiert, dagegen nur 24% der Personen mit einen Einkommen unter 1.000 Euro.
  • Je höher die Bildung, desto höher das ehrenamtliche Engagement:
    46% der Uni- oder FH-Absolventen sind aktiv, bei Personen mit Volks- und Hauptschulabschluss nur 27%.

Sport, Freizeit und Geselligkeit als Engagementbereiche am beliebtesten

  • 35,9% engagieren sich im Bereich Sport, Freizeit und Geselligkeit. Es folgen mit Abstand (Addition über 100% aufgrd. Mehrfachengagement):
     
    - Kinder und Jugend (26,5%)
    - Kirche und Religion (21,3%)
    - Soziales, Gesundheit und Pflege (18,8%)
    - Kultur, Musik und Bildung (14,8%)
    - Lokales, Feuerwehr etc. (14,1%)
    - Engagement für Ältere (10,7%)
    - Politik und Interessenvertretung (7,8%)
    - Umwelt und Tierschutz (7,7%)
    Bei den zuletzt genannten Bereichen fällt auf, dass sich hier zwar weniger Menschen engagieren, dafür aber häufig mit höherer Stundenzahl als in anderen Bereichen.
  • Die Generation 55+ arbeitet überdurchschnittlich in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Pflege oder für Ältere. Die Jüngeren unter 30 Jahren wählen die Bereiche Sport, Freizeit und Geselligkeit, Kinder und Jugend.

 

Gründe für das Engagement: Wer sich engagiert, will mitgestalten

  • Knapp 1/3 der Ehrenamtler sehen ihr Engagement insb. als wichtige gesellschaftliche Aufgabe, anhand derer sie sich in die Gemeinschaft einbringen, aber auch ihre soziale Integration finden können.
  • 17% der engagierten Bürgerinnen und Bürger halten es für möglich, ihr Engagement auszuweiten – 10% wollen es reduzieren.
  • Auch unter den derzeit nicht Engagierten können 9% es sich bestimmt, 28% vielleicht vorstellen, sich in Zukunft zu engagieren.

 

Der gesamtgesellschaftliche Nutzen des bürgerschaftlichen Engagements

  • Ehrenamtliche wenden im Bundesdurchschnitt monatlich 16,2 Stunden für ihre Arbeit auf.
  • Nach Bundesländern differenziert liegen die Zahlen zwischen 14 h/Monat (Hamburg, Saarland) und 24 h/Monat (Bremen).
  • NRW: Engagementstunden pro Engagierte Person und Monat 18,0 ->  insg. 1.003 Mio Stunden/Jahr (Schätzung)
  • Summe der geschätzten Arbeitsstunden für bürgerschaftliches Engagement in der BRD: über 4,6 Mrd. Stunden pro Jahr.
  • Die Anzahl der durch Erwerbstätige erbrachten Arbeitsstunden lag 2007 bei 57 Mrd. Das bürgerschaftliche Engagement beträgt damit an der für die gesamte Volkswirtschaft erbrachten jährlichen Arbeitsleistung einen Anteil von 7,5% (NRW 7,7%).
  • Bei einem willkürlich angenommenen Stundenlohn von 7,50 Euro ergibt sich eine jährliche Arbeitsleistung im Wert von rd. 35 Mrd. Euro. Gemessen am Volkseinkommen der BRD 2007 ist dies ein Anteil von 2%.

 

3.2 Bürgerschaftliches Engagement in den Regionen

 

Regionale Unterschiede beim Engagement

  • Der Anteil der Ehrenamtlichen in der Bevölkerung schwankt regional stark. Die südlichen Bundesländer sind aktiver als die nördlichen. Besonders auffällig ist das West-Ost- sowie das Land-Stadt-Gefälle.
  • In ländlichen Landkreisen ist das Engagement zumeist höher als in Agglomerationsräumen und Kernstädten. Fast linear sinkt die Engagementquote mit zunehmender Ortsgröße ab.
  • Beim Anteil der bürgerschaftlich Engagierten liegt NRW seit 1999 im durchschnittlichen Bereich: 1999 – 4. Rang (von 16 Bundesländern), 2004 – 6. Rang). Im Vergleich zur durchschnittlichen Engagementquote von 34,3% für die Gesamt-BRD (West 36,3%, Ost 26,5%) belegte NRW 2008 den 8. Rang mit 32%.

 

Traditionelles und innovatives Engagement im Vergleich

  • Bürgerschaftliches Engagement passt sich an gesellschaftliche Entwicklungen und Wege der Lebensgestaltung an.
  • Die traditionellen Formen des Engagements bestehen auch weiter. Gerade in Regionen, die vom strukturellen Wandel betroffen sind, entwickeln sich aber auch neue Formen des Engagements. Eine Verdrängung ist nicht zwangsläufig zu beobachten.
  • Neue Formen bürgerschaftlichen Engagements: stärkere Projektbezogenheit, absehbare begrenzte Dauer, weniger Orientierung an vorgegebenen Organisationsmustern in Vereinen und Initiativen.

 

3.3 Einflussfaktoren auf das bürgerschaftliche Engagement

Unterschiedliche Engagementquoten sind bedingt durch soziokulturelle, politische und ökonomische Faktoren. Dazu gehören regionale Traditionen der politischen Mitwirkung und Vereinskultur sowie politisch-institutionelle Rahmenbedingungen. Folgende Aussagen können als allgemeingültig festgehalten werden:

 

  • Eine große Anzahl an Familien mit Kindern, wenig Single-Haushalte sowie eine hohe Geburtenrate beeinflussen das bürgerschaftliche Engagement überaus positiv.
  • Eine lückenhafte Betreuungssituation von Kindern und Jugendlichen erhöht die Bereitschaft zum Engagement.
  • Eine hohe Kirchenbindung der Bürger einer Region fördert das Klima bürgerschaftlichen Engagements. Hier wird der Ost-West-Gegensatz besonders deutlich.
  • Eine problematische soziale Lage in einer Region mit hoher Arbeitslosigkeit, vielen Sozialhilfeempfängern und vergleichsweise hoher Kriminalitätsrate begründet niedrige Engagementwerte in diesem Gebiet.
  • Starke Unterschiede zwischen den Regionen erklären sich auch durch unterschiedliche Traditionen, das gesellschaftliche und das Privatleben zu gestalten.
  • Besonders interessant: Der „Mitmach-Effekt“! Ein hoher Anteil engagierter Bürger in einem Landkreis beeinflusst das Engagement jedes Einzelnen positiv.

 

3.4 Die Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements

 

Prognosen für Deutschland

  • Deutschland im Jahr 2030: Wir werden weniger und wir werden älter.
  • Damit verbunden sind erhebliche Herausforderungen in allen Bereichen: Wirtschaftswachstum und Arbeitsmarkt, Schulen und Universitäten, Gesundheitswesen und Sozialstaat, Infrastruktur und öffentlicher Personennahverkehr, Kinderbetreuung und Altenpflege, Einkaufsmöglichkeiten, Kultur-, Sport- und Freizeitangebote. Dabei ist mit großen regionalen Unterschieden zu rechnen.

 

Konsequenzen der demografischen Entwicklung

 

Trend 1

Die Gruppe der 60- bis 75-Jährigen wird wachsen.

Trend 2

Die Gruppe der 75++ -Jährigen wird wachsen.

Trend 3

Weniger Kinder werden in der Gesellschaft leben.

Trend 4

Ein größerer Teil der Erwerbstätigen wird am Arbeitsmarkt gebraucht werden und arbeiten müssen (steigende Erwerbsquote).

Trend 5

Die finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen werden sich einschränken.

Trend 6

Bei zunehmenden Einkommensunterschieden wird das verfügbare Einkommen für alle im Durchschnitt geringer werden.

Trend 7

Wir werden verstärkt in den Städten wohnen.

Trend 8

Wir werden stärker selbst organisiert und individualisierter leben.

Trend 9

Weltweite Kommunikation und Information wird zur Selbstverständlichkeit werden und überall möglich sein.

Trend 10

Unterschiedliche Kulturen werden die Gesellschaft prägen.

 

Auswirkungen auf das bürgerschaftliche Engagement

  • Engagementbereiche zur gesellschaftlichen Teilhabe und Beteiligung an bürgerschaftlichen Aktivitäten mit unmittelbarem Zielgruppenbezug werden sich besonders positiv entwickeln. Hierzu gehört das Engagement für ältere Bürgerinnen und Bürger, für Kinder und Jugendliche sowie in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Pflege. Hinzu kommt der Bereich der Integration.
  • Nur unwesentliche Nachfragesteigerung wird es in anderen Tätigkeitsfeldern geben: Umwelt und Naturschutz, Kultur, Musik und Bildung, Sport, Freizeit und Geselligkeit, Lokales Bürgerengagement, Feuerwehr und Rettungsdienste.
  • Im Bereich Politik und Interessensvertretung stehen Politikverdrossenheit und Mitgliederschwund dem steigenden Bedarf an bürgerschaftlichem Engagement entgegen. Der Trend zur Individualisierung führt zu verstärktem, aber eher kurzzeitigem und projektbezogenem Engagement außerhalb der Parteienlandschaft. Neue Formen der Bürgerbeteiligung wie Bürgerinitiativen und soziale Bewegungen werden die Aktivitäten der öffentlichen Institutionen vermehrt ergänzen. Dies betrifft insb. die lokale Ebene.
  • Die Nachfrage nach bürgerschaftlichem Engagement im Bereich Kirche und Religion wird zurückgehen.

 

3.5 Fazit

  • Bürgerschaftliches Engagement in den Regionen wird immer wichtiger
  • Das bürgerschaftliche Engagement muss gestärkt werden. Hierzu gehört eine vielseitig gestaltete Anerkennungskultur.
  • Notwendig ist die Entwicklung neuer Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement sowie die dafür notwendige Infrastruktur. Gefordert sind hier gleichermaßen öffentliche und private Institutionen sowie Unternehmen.

 

 

4.         Das Ehrenamt in Bergkamen – Eine Bestandsaufnahme

4.1            Ehrenamtliches Engagement in Zahlen

Zurzeit sind rund 300 Vereine und Verbände, Institutionen und Organisationen in Bergkamen aktiv. Die Themenbereiche sind vielfältig:

 

  • Soziales / Politik / Kirche                                                  26 %
  • Sport                                                                                       28 %
  • Natur und Tiere, Siedlergemeinschaften und               18 %
    Kleingärten
  • Musik, Traditionspflege und Sonstiges                              28 %   

 

Die aktiven Gruppen und Organisationen ermöglichen nicht nur einer ungezählten Anzahl von Vereinsmitgliedern die Ausübung ihrer Interessen. Viele der Mitglieder sorgen mit ihrem zusätzlichen ehrenamtlichen Engagement im Vorstand, aber oft auch ohne „gewählte“ Funktion dafür, dass die notwendige Selbstverwaltung der Vereine und Verbände im Sinne des Gemeinwohls verlässlich abgewickelt wird und langfristig funktioniert.

 

Eine besonders wichtige Aufgabe für das Gemeinwohl übernehmen die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sowie des Technischen Hilfswerkes und des Deutschen Roten Kreuzes.

Im politischen Bereich hat das ehrenamtliche Engagement direkte Auswirkungen auf die Entwicklung der Stadt Bergkamen sowie des Kreises Unna. So sind im Bergkamener Stadtrat 44 Ratsmitglieder ehrenamtlich aktiv. Hinzu kommen rund 100 sachkundige Bürgerinnen und Bürger (inkl. Stellvertreterinnen und Stellvertreter), die in den Fachausschüssen beratend tätig sind. Zudem gehören acht Bergkamenerinnen und Bergkamener dem Unnaer Kreistag an.

 

Darüber hinaus gibt es viele Bürgerinnen und Bürger, die sich – ohne strukturelle oder zeitlich festgelegte Einbindung in einem Verein, einem Verband oder einer Partei – ehrenamtlich engagieren. Der Einkauf für den älteren Nachbarn, ein Vorlesenachmittag im Seniorenheim, die spontane Betreuung der Nachbarskinder, weil deren Mutter plötzlich kurzfristig länger arbeiten muss – die Formen des Ehrenamtes sind vielfältig.

 

Über die genaue Zahl der Ehrenamtlichen, die Altersstrukturen sowie zu den inhaltlichen und zeitlichen Schwerpunkten des ehrenamtlichen Engagements in Bergkamen gibt es bislang noch keine differenzierten Aussagen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die im Punkt 3 dargestellten Ergebnisse des „Engagement-Atlas 2009“ auch auf die Stadt Bergkamen herunter gebrochen werden können.


 

4.2            Förderung des ehrenamtlichen Engagements durch die Stadt Bergkamen
Die Stadt Bergkamen unterstützt und fördert das ehrenamtliche Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Weise. Hierzu zählt zum einen eine langjährig und mit hoher Akzeptanz praktizierte Anerkennungskultur durch den Rat der Stadt Bergkamen und den Bürgermeister. Für die alltägliche Arbeit gibt es zudem in unterschiedlichen Bereichen der Stadtverwaltung ein breites Angebot an ideeller, personeller und finanzieller Unterstützung für die Arbeit von Vereinen und Verbänden in breiter, aber auch individueller Form.

 

4.2.1    Die Ehrenordnung der Stadt Bergkamen

Die Ehrenordnung der Stadt Bergkamen sieht auf Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen die Verleihung unterschiedlicher Auszeichnungen vor. Dazu gehören: Ehrennadel, Silbermedaille, Ehrenmedaille (Gold), 25 Jahre Ratsmitgliedschaft, Ehrenring, Ehrenratsmitgliedschaft, Ehrenbürgermeister sowie das Ehrenbürgerrecht.

 

Ehrennadel der Stadt Bergkamen

Zur Anerkennung eines langjährigen ehrenamtlichen Engagements (mind. 15 Jahre) verleiht der Bürgermeister der Stadt Bergkamen auf Grundlage der Ehrenordnung der Stadt Bergkamen seit 2004 die Ehrennadel der Stadt Bergkamen als ideelle Anerkennung. Die Verleihung der durch die Vereine vorgeschlagenen Personen findet einmal jährlich in festlichem Rahmen statt.

 

In der Zeit von 2004 bis 2010 wurden bislang 682 Personen mit der Ehrennadel der Stadt Bergkamen ausgezeichnet.

 

Silbermedaille der Stadt Bergkamen

Für herausragendes Engagement, insb. mit regionaler und überregionaler Bedeutung bzw. für eine 10-jährige Tätigkeit als Ratsmitglied wurden seit Stadtgründung insgesamt 280 Silbermedaillen verliehen.

 

Goldmedaille der Stadt Bergkamen

Hinzu kommen 82 goldene Ehrenmedaillen, die – einzeln per Ratsbeschluss - für wesentliche herausragende, meist langjährige ehrenamtliche Leistungen bzw. 15-jährige Ratsmitgliedschaft verliehen wurden. Die Verleihung erfolgte durch den Rat der Stadt Bergkamen.

 

Weitere Auszeichnungen

Die weiteren Ehrungen stellen sich wie folgt dar:

 

25 Jahre Ratsmitgliedschaft                                                        0

Ehrenring                                                                                  8

Ehrenratsmitgliedschaft                                                         22

Ehrenbürgermeister                                                                 1

Ehrenbürgerrecht                                                                     1

 

Hinzu kommen 20 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bergkamen, denen das Bundesverdienstkreuz verliehen wurde.

 


4.2.2 Finanzielle, materielle und organisatorische Unterstützungsformen von ehrenamtlichem Engagement

Die Formen der Unterstützung für ehrenamtlich Aktive sind vielfältig. Neben der besonderen ideellen Wertschätzung entsprechend der Ehrenordnung der Stadt Bergkamen existieren weitere Formen der aktiven kontinuierlichen Begleitung und Förderung des Ehrenamtes. Diese werden durch die Vereine selbst, engagierte private Unternehmen auf lokaler Ebene sowie durch Politik und Stadtverwaltung übernommen, entwickelt und gepflegt. Dazu gehören:

 

Vereinsinterne Ehrungen

Die Geschichte der vereinsinternen Anerkennungskultur ist so lang wie die Geschichte der Vereine selbst. Die Ehrung für langjährige Mitgliedschaften, insbesondere aber der Dank für jahre-, häufig jahrzehntelange aktive Vorstandsarbeit mit Urkunden und Blumen, Ansprachen und dem dazugehörigen Pressefoto ist eine wichtige Facette im gemeinschaftlichen Vereinsleben.

Die Ehrungen erfahren ggf. durch die Anwesenheit des Bürgermeisters, der Ortsvorstehenden oder politische Vertreterinnen und Vertreter zudem eine zusätzliche Wertschätzung.

 

Spenden und Sponsoring

Ehrenamtliches Engagement in Bergkamen erfährt traditionsgemäß große Wertschätzung seitens Sponsoren aus der freien Wirtschaft. Hier sind insbesondere die Sparkasse Bergkamen-Bönen sowie die GSW Kamen-Bergkamen-Bönen zu nennen, die die freiwillige Arbeit der Bürgerinnen und Bürger mit finanzieller Unterstützung bei Vereinsfesten und Jubiläen, Aktionen u.ä. unterstützen.

 

Zudem engagieren sich private Unternehmen für die „gute Sache“ und spenden regelmäßig - auf eigene Initiative oder auf Anregung der Stadt Bergkamen – Geld- oder Sachleistungen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Altenarbeit usw. (z.B. C&A u.a.).

 

Unterstützung der ehrenamtlichen Aktivitäten durch die Stadtverwaltung als „laufendes Geschäft“

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Themenfelder sowie die Art der Unterstützung.


 

Stadtämter/

Sachgebiet

Zielgruppe

Leistungen

Zeitauf-wand

Std / Monat

Finanzieller Auf-

wand pro Jahr

(soweit bezifferbar)

Sozialamt/

Integrationsbüro

Interkulturelles Netzwerk

(seit 2010)

·         Monatliche Treffen für die ehrenamtlichen Vorsitzenden

·         Bereitstellung von mehrsprachigen Flyern

·         Materialien

15

Anschubmittel für ½ Jahr = 29.450,00 € durch Land NRW

inkl. 5.000,00 € für Flyer und sonstige Materialien

Sozialamt/

Integrationsbüro

Gesundheits-lotsinnen

(entstanden aus dem Netzwerk)

·         Kostenlose Schulungen

·         Bereitstellung von Flyern und Materialien

·         2 Lotsinnen-Treffen in 2011

4 – 5

ca. 40,00 €

Sozialamt/

Seniorenbüro

Seniorenhilfering

 

Bergkamener Netzwerk Demenz

·         Zuschüsse für Betreuer von Seniorengruppen, für die Arbeit in den Altentagesstätten sowie für Einzel-Veranstaltungen nach Antragstellung

·         Fahrtkostenerstattung für Ehrenamtliche im Seniorenhilfering

·         Infos u. Beratung, kostenlose Fort- und Weiterbildungsangebote, Arbeitsmaterialien und Fahrdienste durch Zivildienststaffel

·         Jährliche „Dankeschön“-Veranstaltung für Seniorenhilfering und Netzwerk Demenz

·         2x jährlich TN „Kreisseniorentag“

 

6.500,00 €

 

(jährliches Gesamt-budget: 7.310,00 €)

Sozialamt

Behindertenarbeit

·         Jährl. Verteilung von Fördermitteln lt. Beschluss des Behindertenbeirates
(12 Gruppen in 2011)

 

7.470,00 €

Sozialamt

Suchtkrankenhilfe

·         Jährl. Verteilung von Fördermitteln lt. Beschluss des Ausschusses für Familie, Soziales und Senioren
(2 Gruppen in 2011)

 

4.610,00 €

Rechtsamt

Schiedspersonen

= 8 Personen und deren Stellvertretungen

·         Jahresbeiträge an den Bund der Deutschen Schiedsmänner

·         Dienstzimmerentschädigung

·         Gesetzestexte

·         Finanzierung von Fortbildungslehrgängen

·         Materialien/Arbeitsmittel

·         Unterstützung bei Schiedsverhandlungen

·         Öffentlichkeitsarbeit

mind. 1 - 2

5.600,00 €

zzgl. Lehrgangskosten

(120,00 € / Lehrgang)

FDI/Stadtmar-keting / Archiv

Gästeführer

 

Gästeführerring

seit 01.05.2011

·         Einmal jährliche Essenseinladung durch Bürgermeister

 

 

Gleichstellungs-stelle

Mädchen/Frauen

·         Kostenübernahme des Internationalen Frauentages sowie Nachtreffen als „Dankeschön“

·         Referentin zu Fachthemen z.B. Frauengruppen

·         Inhaltliche Beratungen im Einzelfall z. B. häusliche Gewalt

 

1. 600,00 € (in 2011)

 

 

Amt für Weiterbildung, Schulverwaltung und Sport

VHS

Jugendleiterinnen und -leiter mit „Juleica“

·         Ermäßigung des Unterrichtsentgeltes um
50 %

 

 

Amt für Weiterbildung, Schulverwaltung und Sport

Schulen u. Turnhallen

AWO, DRK, anerk. Jugend- u.Behinderten-organisationen, Senioren-Gruppen, polit. Parteien, Gewerkschaften

·         Befreiung von Nutzungsentgelten von städtischen Räumen, Schulen und Turnhallen

 

 

Amt für Weiterbildung, Schulverwaltung und Sport

 

Sportvereine

Stadtsport-gemeinschaft

·         Beratung und Betreuung, Geschäftsführung

·         Zuschüsse, insb. zur Jugendarbeit sowie für Sonderprojekte

·         Befreiung von Nutzungsentgelten von städtischen Räumen, Schulen und Turnhallen

 

 

Ordnungswesen/

Feuerwehr

 

Freiwillige Feuerwehr

 

(s. auch Punkt 4.3)

·         Aufwandsentschädigung f. Wehrführer, Stellvertreter und Löschgruppenführer

·         Erfrischungsgelder

·         Erstattung von Verdienstausfall

 

 

Jugendamt

Jugendleiterinnen und –leiter mit der „Juleica“

 

(s. auch Punkt 4.4)

 

·         25 % auf Veranstaltungen (z. B. Besuch Phantasieland)

 

 

Jugendamt

Spielplatzpaten

Eltern-/ Fördervereine von Kindergärten und Familienzentren

·         Beratung und Betreuung

 

 

 

 

Jugendamt

Stadtjugendring

Verein für Familiäre Kindertagespflege

·         Beratung und Begleitung, Unterstützung bei Aktionen und Veranstaltungen

·         Geschäftsführung

 

 

Kulturreferat

insb. Stadtmuseum, Stadtbibliothek

Fördervereine der Einrichtungen

 

 

Lesepaten

·         Erstellen von Kopien od. ähnliches

·         Ein gemütliches Beisammensein am Jahresanfang

·         Befreiung von der Jahresgebühr

 

 

Baubetriebshof /

EBB

Siedlergemein-schaften und Freiwillige für Säuberungsaktionen

·         Für Säuberungsaktionen: Gerätschaften stellen, z.B. Handschuhe, Greifzangen, Unkraut abfahren, Mulch zur Verfügung stellen

unregel-mäßig

 

Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt

Landschaftswächter/

Kleingärtner

·         Beratung und Betreuung

 

 

 

 

 


4.3 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bergkamen
Eine Feuerwehr zu unterhalten, ist Pflichtaufgabe der Kommune (§ 1 FSHG – Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung). Aufgrund der besonderen Historie unterhält die Stadt Bergkamen keine hauptamtliche, sondern eine Freiwillige Feuerwehr.

Die Mitglieder sind ausschließlich ehrenamtlich, d. h. ohne Bezahlung und neben ihrem Beruf in der Feuerwehr tätig. Mit der Übernahme der Aufgabe, in Notfällen Menschen und Tiere zu retten und zu schützen, Brände zu bekämpfen, technische Hilfe zu leisten und Sachgüter vor Schäden durch Feuer und andere Gewalten zu bewahren, leisten sie in besonderer Weise und häufig unter schweren Bedingungen einen wichtigen unverzichtbaren Dienst für die Stadt und insbesondere für das Wohl aller Bergkamener Bürgerinnen und Bürger.

Die Anforderungen jeglicher Art (Ausbildung, Ausstattung etc.) gelten wie für eine Berufsfeuerwehr. Die Leistungsfähigkeit insgesamt wird jährlich durch die Bezirksregierung geprüft und ist Grundlage der regelmäßig neu zu beantragenden Ausnahmegenehmigung. Diese entbindet die Stadt Bergkamen von der Pflicht, eine hauptamtliche Wache einzurichten.

 

Folgende finanzielle Leistungen werden durch die Stadt Bergkamen erbracht:

 

  • Aufwandsentschädigungen für Wehrführer, Stellvertreter und Löschgruppenführer (anteilig analog zur Entschädigung für Stadtverordnete (75 % / 50 % / 20% / 10 %)
  • Pauschal Aufwandsentschädigungen für besondere Aufgaben, z.B. für EDV-Koordinator
  • Erfrischungsgelder ab der 2. Einsatzstunde (1,80 € /Person), dient zudem auch der Unterstützung der Dienstfähigkeit im Einsatz (Getränke etc.)
  • Der Verdienstausfall im Falle eines Einsatzes während der regulären Arbeitszeit wird dem jeweiligen Arbeitgeber erstattet.

 

Generelle und individuelle Unterstützung erhält die Freiwillige Feuerwehr zudem durch die ideelle, organisatorische und fachliche Begleitung seitens des Bürgermeisters, Vertretern der Ratsfraktionen, der beteiligten Fachämter sowie des Baubetriebshofs.

 

Im Bedarfsfall können die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr auch kostenfrei psychologische Betreuung durch den Notfallseelsorger des Kreises Unna in Anspruch nehmen.

 

Eine Einbindung in das Vorschlagsverfahren zur Verleihung der Ehrennadel der Stadt Bergkamen findet nach Absprache mit der Wehrführung nicht statt. Stattdessen werden Ehrungen mit internen Auszeichnungen nach den Bestimmungen des Feuerwehrwesens  und im wehrinternen Rahmen durch den Bürgermeister und die Wehrführung vorgenommen. Im Einzelfall nimmt der Bürgermeister in Absprache mit der Wehrführung zusätzliche Ehrungen vor.

 

4.         Die Jugendleiter-Card „Juleica“

Die Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card, kurz „Juleica“ wurde mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 20.02.2001 eingeführt (Drucksache Nr. 8/403/II). Mit dem Nachfolgeausweis des alten Jugendgruppenleiter-Ausweises sollte die Verbesserung der Legitimation der Card-Inhaber und eine stärkere Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit im Bereich des Jugendwesens erreicht werden.


 

Im Rahmen der Bergkamener „Juleica“ wurden folgende Vergünstigungen für Card-Inhaberinnen und –Inhaber beschlossen:

  • Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge für städtische Bedienstete, die als Inhaber der „Juleica“ ehrenamtlich an Jugendmaßnahmen teilnehmen (bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen)
  • 25% Ermäßigung für Veranstaltungen des Kulturreferates, z.B. Kabarett-Reihe im Studio-Theater, Mittwochs-Mix in der Galerie „sohle 1“ sowie für Kammerkonzerte der Musikschule
  • 25% Ermäßigung für Veranstaltungen des Jugendamtes

 

Die Ausstellung der „Juleica“ ist, entsprechend den Kriterien des Sonderurlaubsgesetzes, an bestimmte Bedingungen gebunden. Dazu gehören die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe und eine Grundausbildung in der Kinder- und Jugendgruppen-Arbeit. Die Qualifikation als Jugendleiterin bzw. Jugendleiter muss durch Unterschrift des Trägers bestätigt werden. Die Ausgabe erfolgt durch das Jugendamt.

 

In Absprache mit dem Kreis Unna, gelten folgende zusätzlichen Kriterien:

  • Grundausbildung von 40 Stunden (Nachweis durch den Träger)
  • 15 Stunden jährliche Fortbildung
  • 40 Stunden aktive Kinder- und Jugendarbeit im Jahr

 

Weitere Ermäßigungen und Vergünstigungen durch private Unternehmen, Institutionen und Organisationen, Betriebe und Firmen im Stadtgebiet sind, ggf. gegen eine Erstattung des Ausfalls, möglich, sofern ein entsprechender Nachweis erbracht wird und die Vergünstigung im fachlichen Zusammenhang mit der Funktion als Jugendleiterin bzw. –leiter steht.

 

Verfahrensweg und aktueller Sachstand

Nach erfolgreich absolvierter Jugendleiter-Schulung, organisiert z.B. durch den Stadtjugendring, die Schreberjugend oder das DRK, können die Jugendleiterinnen und Jugendleiter die „Juleica“ beim Kinder- und Jugendbüro beantragen. Dort werden die Karten jeweils für eine Laufzeit von drei Jahren ausgestellt.

 

Z.Zt. gibt es 36 Jugendleiterinnen und –leiter, die eine „Juleica“ besitzen. Seit 2001 wurden insg. 67 Jugendleiter-Karten vergeben.

 

Inwieweit städtische Vergünstigungen tatsächlich in Anspruch genommen werden, ist nicht bekannt. Eine finanzielle Erstattung gibt es nicht. Private Unternehmen oder Organisationen sind nicht in das System eingebunden.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Lichtenhof