Betreff
Vorgaben für die weitere Planung im Zuge der Straßenerneuerung der Landwehrstraße für den Kreuzungsbereich mit Ebertstraße / Bambergstraße
Vorlage
10/0701
Aktenzeichen
reu-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr beschließt, die durch Lichtsignalanlagen gesteuerte Kreuzung Landwehrstraße / Bambergstraße / Ebertstraße aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der städtebaulichen Situation nach der Kanalsanierung wieder herzustellen und durch eine Neuführung des Radverkehrs auf der Fahrbahn, durch veränderte Markierungen und Fahrbahnteiler zu optimieren und verkehrssicher zu gestalten.

Sachdarstellung:

 

Der SEB betreibt z. Z. den 2. Bauabschnitt der Kanalsanierung in der Landwehrstraße von der Bambergstraße bis zur Heinrichstraße. Betroffen ist auch der Kreuzungsbereich Landwehrstraße / Bambergstraße / Ebertstraße.

Im Masterplan Mobilität - Teilbaustein Motorisierter Individualverkehr - Stand Juli 2010 - wurden heute noch durch LSA gesteuerte Kreuzungen hinsichtlich der Verkehrsbelastung auf die grundsätzliche Machbarkeit einer Umgestaltung zum Kreisverkehr untersucht. Die Kreuzung Landwehrstraße / Bambergstraße / Ebertstraße wurde im Ergebnis in die Kategorie „Kreisverkehr möglich“ eingestuft. Es wird vorgeschlagen, im Zuge von Straßenumbaumaßnahmen oder -er- neuerungen Kreisverkehre anzulegen, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen und die städtebauliche Situation dies empfiehlt.

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit Kreisverkehrsanlagen in Bergkamen wurde geprüft, ob der Knotenpunkt zu einem Kreisverkehr umgebaut werden kann.

Polizei, Feuerwehr und VKU haben keine Bedenken gegen eine Kreisverkehrsanlage vorgebracht.

Das Büro Kemmesies, Unna wurde beauftragt, eine entsprechende Vorstudie zu erstellen:

Aufgrund der versetzten Einmündungen wurde eine Sonderlösung mit Ellipse statt Kreis entwickelt. Der Durchmesser an der Schmalseite wurde mit ca. 28 m und in der Längsachse mit ca. 50 m gewählt. Die Breite der Kreisfahrbahn variiert zwischen 7,50 m bis ca. 11,00 m. Die nicht überfahrbare Kreisinsel hat eine Fläche von ca. 390 qm. Die für den Umbau benötigten Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Bergkamen.

StA 61 hat die Verträglichkeit der Nutzungsansprüche untereinander und mit den Umfeldnutzungen für den Knotenpunkt als Kreisverkehrsanlage und als LSA-gesteuerte Kreuzung geprüft:

 

Kreisverkehr

LSA-gesteuerte Kreuzung

Verkehrsqualität und Leistungsfähigkeit

optimierter Verkehrsablauf

kritische Linksabbiegespuren auf der Landwehrstraße können optimiert werden

optimierte Gestaltung des Knotenpunktes

 

unübersichtliche Verkehrsführung durch notwendige Ellipsenform

unübersichtliche Verkehrsführung durch versetzte Einmündungen

verbesserter Verkehrsfluss durch Aufgabe der LSA

Wartezeiten an der LSA

schwierige, die Verkehrsicherheit gefährdende Erschließung der Grundstücke Landwehrstraße 19, 21, 20 und 22 und Bambergstraße 1

direkte Erschließung der Grundstücke im Kreuzungsbereich

ÖV

Umwegfahrten durch Ellipsenform

Wartezeiten an der LSA

Radverkehr

konsequente Führung des Radverkehrs

Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn möglich

Umwegfahrten durch Ellipsenform

Radverkehr kann gezielt über die Kreuzung geführt werden

Unfallgefahr durch mögliche Abkürzungsfahrten gegen die Fahrtrichtung

 

Fußgängerverkehr

deutlich weniger Raum für den Fußgängerverkehr

Aufenthaltsflächen für Fußgänger vor den gewerblichen EG-Nutzungen in den angrenzenden Gebäuden

Sicherheit durch Fahrbahnteiler

Sicherheit durch LSA

Ruhender Verkehr

Verlust von 10 Stellplätzen

Erhalt öffentlicher Stellplätze

Kosten

Neubaukosten: 450.000 € ohne Begrünung

Kosten neue LSA (in 5 Jahren): 30.000 €

Unterhaltungskosten: ca. - 4.000 €

 

hoher Unterhaltungsaufwand für begrünte Kreisinsel

 

Wirtschaftsförderung

Verlust von 10 Stellplätzen auf der Nord- und Südseite für angrenzende Betriebe

 

schwierige Erschließung für bestehende Betriebe im Kreuzungsbereich

 

Städtebau

Ellipsenform städtebaulich nicht integriert

 

undefinierte Restflächen

 

Umweltverträglichkeit

Durch die Ellipsenform bestehen keine günstigeren Lärm- und Schadstoffemissionen wie sie an üblichen Kreisverkehrsanlagen möglich sind.

 

 

Aufgrund der Ellipsenform werden die Vorteile einer Kreisverkehrsanlage an der Kreuzung Landwehrstraße / Bambergstraße / Ebertstraße nicht erreicht. Das trifft insbesondere auf die Nutzungsanforderungen der schwachen Verkehrsteilnehmer zu.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die LSA-gesteuerte Kreuzung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der städtebaulichen Situation nach der Kanalsanierung wieder herzustellen und durch eine Neuführung des Radverkehrs auf der Fahrbahn, durch veränderte Markierung und Fahrbahnteiler zu optimieren und verkehrssicher zu gestalten.

Insgesamt soll für den Straßenzug bis zur Werner Straße die Radverkehrsführung durch Angebotsstreifen auf der Fahrbahn optimiert werden. Die vorhandenen Stellplätze im Straßenraum sind aufgrund der umgebenden Nutzungsansprüche weitgehend zu erhalten.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Reumke