Betreff
Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 9 - familienergänzende und familienersetzende Maßnahmen bei den Buchungsstgellen:
06.36.09.5331 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 90.000,00 € und
06.36.09.5332 Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen in Höhe von 1.750.000,00 €
Vorlage
10/0690
Aktenzeichen
har-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 9 – familienergänzende und familienersetzende Maßnahmen bei den Buchungsstellen

- 06.36.09.5331 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in  

  Höhe von 90.000,00 € und

- 06.36.09.5332 Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen in

  Höhe von 1.750.000,00 €.

                      

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 6 i. V. m. §§ 27 ff. Sozialgesetzbuch VIII verpflichtet, bei nachgewiesenem Bedarf Hilfen zur Erziehung zu gewähren. Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2011 für das Produkt 9 (Familienergänzende, -ersetzende Maßnahmen) folgende Finanzmittel für die Sachkonten

 

06.36.09.5331     soziale Leistungen an natürliche Personen

                           außerhalb von Einrichtungen (Familienpflege)                960.000,00 €

und

 

06.36.09.5332   soziale Leistungen an natürliche Personen    

                          innerhalb von Einrichtungen (Heimpflege)                      3.705.000,00 €

 

zur Verfügung gestellt.

 

Grundlage für die Mittelanmeldung des Jugendamts waren die Fallzahlen Mitte 2009.

Im Jahr 2010 stieg die Zahl der stationären Unterbringungen auf zwischenzeitlich 100 deutlich an. Um einen weiteren Anstieg der Fallzahlen zukünftig zu vermeiden und als Ergebnis einer Organisationsuntersuchung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), wurde der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamts mit zusätzlichem Personal ausgestattet.

 

Mit dem zusätzlichen Personal wurde ein Rückführungsmanagement eingerichtet und die Falldichte für den einzelnen Sozialarbeiter verringert. In einer Zielvereinbarung mit dem Verwaltungsvorstand hat sich das Jugendamt Mitte 2010 verpflichtet, die Fallzahlen kontinuierlich um jährlich 3 Fälle reduzieren.

 

Die vorgenannten organisatorischen Veränderungen führten in der Folgezeit zu einer Verringerung der stationären Unterbringungen. Trotz der ersten Erfolge werden nach einer aktuellen Hochrechnung zum Haushaltsansatz 2011 dennoch folgende Haushaltsmittel benötigt:

 

-  Sachkonto 06.36.09 5331 Leistungen außerhalb von Einrichtungen             +      90.000,00 €

-  Sachkonto 06.36.09.5332 Leistungen innerhalb von Einrichtungen       +  1.750.000,00 €

 

insgesamt                                                                                                         + 1.840.000,00 €

 

Gegenüber dem Vorjahr konnten die Aufwendungen um mehr als 250.000,--€ gesenkt werden:

 

 

HH-Ansatz

ÜPL

Gesamt

Differenz

2010

4.915.000

1.861.848

6.776.848

 

2011

4.665.000

1.840.000

6.505.000

- 271.848

 

Die notwendigen Mehraufwendungen können nicht innerhalb des Jugendamtbudgets ausgeglichen werden. Da auch keine wesentlichen Mehrerträge in diesem Jahr zu erwarten sind, müssen die Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige Aufwendung nur zulässig, wenn eine Deckung der Aufwendungen im lfd. Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Aufwendungen       - wie im vorliegenden Fall - erheblich sind, ist der Kämmerer verpflichtet, die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen.

 

Eine Deckung ist im Budget des Jugendamtes und im Budgetbereich 2 nicht vorhanden. Die überplanmäßige Aufwendung ohne Deckung ist in jeder Hinsicht unumgänglich und zur Erfüllung einer Pflichtaufgabe erforderlich. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus, um die noch ausstehenden Heimrechnungen für die Monate Oktober bis Dezember 2011 und die Kostenerstattungen anderer Jugendämter in der Familienpflege für das 2. Halbjahr 2011 zahlbar machen zu können.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden.

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 1.840.000,00

Produkt-/Sachkonto:             

06.36.09.5331 Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. von Einrichtungen     90.000,00 €

06.36.09.5332 Soz. Leistungen an natürl. Pers. innerh. von Einrichtungen  1.750.000,00 €

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

keine Deckung vorhanden

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

I. Beigeordneter

Mitunterzeichnung

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Reiß

Sichtvermerk StA 20     

 

 

 

 

Marquardt