Betreff
Zuschuss für Jugendgruppen und -verbände 2011
Vorlage
10/0653
Aktenzeichen
pr-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt zur Kenntnis, dass 21 Jugendgruppen und –verbände unter die Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe Absatz C.5 fallen und bezuschusst werden.

Sachdarstellung:

 

Im Haushaltsjahr 2011 stehen unter dem Sachkonto 06.36.04.5314 für die Durchführung der jugendpflegerischen Arbeit von Jugendgruppen und –verbänden Haushaltsmittel in Höhe von 11.500,00 € zur Verfügung.

 

Nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen wird Jugendgruppen und –verbänden, die dem Stadtjugendring angehören und durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Bergkamen gem. § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe auf örtlicher Ebene  anerkannt sind, ein einmaliger jährlicher Zuschuss gewährt.

 

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der jährlich einzureichenden Mitgliedermeldung der Bergkamener Jugendgruppen und –verbände. Die Stadt Bergkamen gewährt für Bergkamener Mitglieder unter 27 Jahren einheitlich einen „Pro-Kopf-Zuschuss“, der im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ermittelt wird. Förderungsfähig im Sinne dieser Richtlinien sind nur Gruppen, die mindestens 10 Mitglieder unter 27 Jahren nachweisen.

 

Mit Schreiben vom 16.05.2011 wurden die Jugendgruppen und –verbände, die als freie Träger der Jugendhilfe auf örtlicher Ebene tätig sind, gebeten, gemäß den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen nach Abs. C.5 dem Jugendamt der Stadt Bergkamen eine Aufstellung über die Stärke und die Zusammensetzung der Jugendgruppe bzw. des –verbandes einzureichen. Weiterhin waren eine Jahresprogrammübersicht und eine Mitgliederliste beizufügen.

 

Durch die Bergkamener Jugendgruppen und –verbände  wurden 1.019 Mitglieder gemeldet. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ergibt sich ein "Pro-Kopf-Zuschuss" von 11,28 €.

 

Die Bezuschussung der Jugendgruppen und –verbände ergibt sich daraus wie folgt:

 

lfd.

Nr.

 

Name der Jugendgruppe

Mitglieder

bis 26 Jahre

 

Gesamtzuschuss/€

 
  1

 

Pfadfinderbund Weltenbummler

- Stamm Pendragon -

 

 

      29

 

 

327,12

 

 

  2

 

Spielmannszug „Sang und Klang“

 

      13

 

146,64

 

 

  3

 

Kath. Jugend Oberaden, Bezirk St. Barbara

 

      36

 

406,08

 

 

  4

 

KG "Blau Weiß" Bergkamen

 

      35

 

394,80

 

 

  5

 

SMV "Glück Auf" Bergkamen

 

      19

 

214,32

 

 

  6

 

Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth

 

      90

 

          1.015,20

 

 

  7

 

Theaterverein "Volksbühne 20 e. V."

 

      10

 

112,80

 

 

  8

 

Mandolinen- und Gitarrenorchester

 

      23

 

259,44

 

 

  9

 

Ev. Friedenskirchengemeinde in Bergkamen,

Westbezirk – Auferstehungskirche

 

 

     112

 

 

          1.263,36

 

 

10

 

Ev. Friedenskirchengemeinde in Bergkamen,

Ostbezirk – Thomaskirche

 

 

       31

 

 

349,68

 

 

11

 

Kath. Pfarrgemeinde Herz-Jesu Rünthe

 

       12

 

            135,36

 

 

12

 

Jugendspielmannszug

Freiwillige Feuerwehr Bergkamen

 

 

       20

 

 

225,60

 

 

13

 

"DSJ Grüne Insel"

 

       13

 

146.64

 

 

14

 

"Fidele Narrenschar Bergkamen"

 

       35

 

394,80

 

 

15

 

Jugendfeuerwehr Bergkamen

 

       49

 

552,72

 

 

16

 

Ev. Jugend  Martin Luther

     

       75

 

846,00

 

 

17

 

Alevitischer Kulturverein e. V.

   

       80

 

902,40

 

 

18

 

Kath. Kirchengemeinde St. Michael

 

       35

 

394,80

 

 

19

 

DRK Bergkamen e. V.

 

       72

 

812,16

 

 

20

 

Kath. Kirchengemeinde St. Clemens

 

       11

 

124,08

 

 

21

 

Deutsche Schreberjugend / Stadtverband

 

     219

 

2.470,32

 

 

 

                                                                   Gesamt:

 

 1.019

 

11.494,32

 

 

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 11.494,32

Produkt-/Sachkonto:              06.36.04.5314

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Preising

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Kortendiek