Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt
Bergkamen vom 02.05.2011 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Durch die Einführung des kaufmännischen
Buchungssystems in der Kommunalverwaltung (NKF) zum 01.01.2007 sind neue
gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten bzw. zu beachten. Daher ist es
notwendig geworden, die betroffenen Dienstanweisungen zu überarbeiten bzw.
anzupassen.
Gem. § 31 Abs. 1 GemHVO ist die ordnungsgemäße
Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung
des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von
Wertgegenständen sicherzustellen, sie sind vom Bürgermeister in näheren
Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen.
Daher muss unter anderem die bisherige
Dienstanweisung für die Stadtkasse Bergkamen vom 27.11.2001 außer Kraft gesetzt
werden und durch eine neue Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt
Bergkamen ersetzt werden.
Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 GmHVO NRW ist die
Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Bergkamen dem Rat der Stadt
Bergkamen zur Kenntnis zu geben, da es sich bei den Aufgaben der
Finanzbuchhaltung um gewichtige Aufgaben handelt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Seyffert |
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