Betreff
Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Bergkamen vom 02.05.2011
Vorlage
10/0590
Aktenzeichen
sey-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Bergkamen vom 02.05.2011 zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Durch die Einführung des kaufmännischen Buchungssystems in der Kommunalverwaltung (NKF) zum 01.01.2007 sind neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten bzw. zu beachten. Daher ist es notwendig geworden, die betroffenen Dienstanweisungen zu überarbeiten bzw. anzupassen.

Gem. § 31 Abs. 1 GemHVO ist die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen, sie sind vom Bürgermeister in näheren Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen.

Daher muss unter anderem die bisherige Dienstanweisung für die Stadtkasse Bergkamen vom 27.11.2001 außer Kraft gesetzt werden und durch eine neue Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Bergkamen ersetzt werden.

Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 GmHVO NRW ist die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Bergkamen dem Rat der Stadt Bergkamen zur Kenntnis zu geben, da es sich bei den Aufgaben der Finanzbuchhaltung um gewichtige Aufgaben handelt.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Seyffert