Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 04.04.2011 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
Der Entscheidung der Geschäftsführung der GSW als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH - mit dem erklärten Vorbehalt der notwendigen Gremienbeschlüsse der GSW -, an der nachfolgenden einstimmigen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 11.03.2011 mitzuwirken, wird zugestimmt:
Auszug aus der Beschlussvorlage der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 11.03.2011:
„Die Trianel Service GmbH ist ein
Beteiligungsunternehmen der Trianel GmbH und hat ein eingetragenes Stammkapital
in Höhe von 500.000,00 €. Das Stammkapital ist in vier Geschäftsanteile zum
Nennbetrag von je 100.000,00 € und zwei Geschäftsanteile zum Nennbetrag von je
50.000,00 € eingeteilt. Die Trianel GmbH ist an der Trianel Service GmbH mit
einem Geschäftsanteil zum Nennbetrag von 100.000,00 € (dies entspricht einer
Beteiligung in Höhe von 20 %) beteiligt.
Die Gesellschafterversammlung stimmt zu, dass die
Trianel GmbH die fünf weiteren Geschäftsanteile zum Nennbetrag von insgesamt
400.000,00 € zu den nachstehenden Konditionen von den Mitgesellschaftern der
Trianel Service GmbH erwirbt und die Abtretung annimmt und somit die Trianel
GmbH 100%iger Gesellschafter der Trianel Service GmbH wird.
Die Gesellschafterversammlung ermächtigt die Geschäftsführung,
mit den Mitgesellschaftern der Trianel Service GmbH in Verhandlungen über den
Erwerb und die Annahme der Übertragung der Geschäftsanteile einzutreten, wobei
der Kaufpreis den Buchwert (Eigenkapital) der Beteiligung zum Stand 31.12.2010
nicht übersteigen soll. Ein darüber hinausgehender Kaufpreis bedarf der
Zustimmung des Aufsichtsrates der Trianel GmbH, der von der
Gesellschafterversammlung ermächtigt wird, entsprechende Beschlüsse in diesem
Zusammenhang zu fassen. Die Gesellschafterversammlung ermächtigt die
Geschäftsführung der Trianel GmbH, sämtliche zur Umsetzung dieses Beschlusses
erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Eventuelle Gremienvorbehalte seitens der Gesellschafter
zu diesem Beschluss müssen bis zum 30. September 2011 ausgeräumt werden.“
Sachdarstellung:
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) ist an der Trianel GmbH mit zurzeit 0,92 % beteiligt. Die Trianel GmbH beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile an der Trianel Service GmbH zu erwerben. Somit ist die GSW mittelbar über den Anteil an der Trianel GmbH an dem Erwerb der Geschäftsanteile beteiligt.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 04.04.2011 wurde die Erhöhung der mittelbaren Beteiligung beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW wird eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.
Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der
Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen (Anlage 1: Vorlage
Aufsichtsrat).
Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Mölle |
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