Betreff
Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der Trianel Service GmbH durch die Trianel GmbH, hier: Ausräumung des Gremienvorbehaltes seitens der GSW als Gesellschafter der Trianel
Vorlage
10/0586
Aktenzeichen
20.44 mö-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 04.04.2011 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

Der Entscheidung der Geschäftsführung der GSW als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH - mit dem erklärten Vorbehalt der notwendigen Gremienbeschlüsse der GSW -, an der nachfolgenden einstimmigen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 11.03.2011 mitzuwirken, wird zugestimmt:

 

Auszug aus der Beschlussvorlage der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 11.03.2011:

 

„Die Trianel Service GmbH ist ein Beteiligungsunternehmen der Trianel GmbH und hat ein eingetragenes Stammkapital in Höhe von 500.000,00 €. Das Stammkapital ist in vier Geschäftsanteile zum Nennbetrag von je 100.000,00 € und zwei Geschäftsanteile zum Nennbetrag von je 50.000,00 € eingeteilt. Die Trianel GmbH ist an der Trianel Service GmbH mit einem Geschäftsanteil zum Nennbetrag von 100.000,00 € (dies entspricht einer Beteiligung in Höhe von 20 %) beteiligt.

 

Die Gesellschafterversammlung stimmt zu, dass die Trianel GmbH die fünf weiteren Geschäftsanteile zum Nennbetrag von insgesamt 400.000,00 € zu den nachstehenden Konditionen von den Mitgesellschaftern der Trianel Service GmbH erwirbt und die Abtretung annimmt und somit die Trianel GmbH 100%iger Gesellschafter der Trianel Service GmbH wird.

 

Die Gesellschafterversammlung ermächtigt die Geschäftsführung, mit den Mitgesellschaftern der Trianel Service GmbH in Verhandlungen über den Erwerb und die Annahme der Übertragung der Geschäftsanteile einzutreten, wobei der Kaufpreis den Buchwert (Eigenkapital) der Beteiligung zum Stand 31.12.2010 nicht übersteigen soll. Ein darüber hinausgehender Kaufpreis bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates der Trianel GmbH, der von der Gesellschafterversammlung ermächtigt wird, entsprechende Beschlüsse in diesem Zusammenhang zu fassen. Die Gesellschafterversammlung ermächtigt die Geschäftsführung der Trianel GmbH, sämtliche zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

 

Eventuelle Gremienvorbehalte seitens der Gesellschafter zu diesem Beschluss müssen bis zum 30. September 2011 ausgeräumt werden.“

 

Sachdarstellung:

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) ist an der Trianel GmbH mit zurzeit 0,92 % beteiligt. Die Trianel GmbH beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile an der Trianel Service GmbH zu erwerben. Somit ist die GSW mittelbar über den Anteil an der Trianel GmbH an dem Erwerb der Geschäftsanteile beteiligt. 

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 04.04.2011 wurde die Erhöhung der mittelbaren Beteiligung beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW wird eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.

 

Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen (Anlage 1: Vorlage Aufsichtsrat).

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Mölle