Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, den Beigeordneten Bernd Wenske in den „Örtlichen
Beirat“ des Jobcenters Kreis Unna zu entsenden.
Sachdarstellung:
Mit der Reform
des SGB II wurde die Organisation vor Ort auf eine neue Rechtsgrundlage
gestellt. Nachdem bis Ende 2010 eine „ARGE Kreis Unna“ existierte, entstand
durch Vereinbarung des Kreises Unna als Träger nach dem SGB II und den
Arbeitsagenturen in Hamm und Dortmund, ebenfalls Träger nach dem SGB II, eine
Vereinbarung, durch die ab dem 01.01.2011 ein „Jobcenter Kreis Unna“ als
Rechtsnachfolger der ARGE geschaffen wurde. Mit der Neuregelung sind eine Reihe
von Veränderungen verbunden, wie z. B. im Hinblick auf die Gremien des
Jobcenters.
Während im
Rahmen der ARGE neben der Geschäftsführung ein Lenkungsausschuss mit beratender
kommunaler Beteiligung und ein Beirat mit Vertretern aller arbeitsmarktrelevanten
Gruppen existierte, so sind für das Jobcenter gem. § 5 der Vereinbarung Kreis
Unna/Agenturen für Arbeit Dortmund und Hamm vom 05.11.2010 die folgenden Organe
vorgesehen:
-
Trägerversammlung
-
Geschäftsführung
-
„Örtlicher Beirat“
Anders als im
Lenkungsausschuss der ARGE wird die Trägerversammlung nur noch aus sechs
Vertretern der Agenturen für Arbeit und der Kreisverwaltung zusammengesetzt.
Die Geschäftsführung ist in § 7 der Vereinbarung geregelt und entspricht im
Wesentlichen der bisherigen Regelung. Eine Änderung gibt es allerdings beim
Örtlichen Beirat, der eine personelle Straffung erfahren hat. Gem. § 9 Abs. 2
der Vereinbarung sind nur noch 11 Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes
vorgesehen, davon drei Vertreter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Auf Vorschlag
des Kreises sollen die drei Vertreter bzw. deren drei Stellvertreter, die im
Übrigen gem. § 9 Abs. 4 von der Trägerversammlung bestellt werden, von den
kreisangehörigen Kommunen benannt werden. Der Kreis schlägt vor, die ordentlichen
Mitglieder entsprechend der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von den Städten
Lünen, Bergkamen und Unna zu bestimmen, während deren Stellvertreter von den
Städten Kamen, Schwerte und Selm gestellt werden sollen.
Diesem Vorschlag
stimmte die Sozialdezernentenkonferenz in ihrer Sitzung am 10.02.11 zu, weil
die Regelung als sinnvoll und praktikabel angesehen wird. Die genannten
kreisangehörigen Kommunen sind nun aufgefordert, jeweils einen Vertreter an den
Kreis zu melden, damit anschließend die Bestellung erfolgen kann. Aufgrund der
fachlichen Qualifikation sollte es sich um Verwaltungskräfte handeln.
Dem Rat der
Stadt Bergkamen wird empfohlen, den Beigeordneten Bernd Wenske in das Gremium
„Örtlicher Beirat“ des Jobcenters Kreis Unna zu entsenden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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