Betreff
Korruptionsprävention - jährlicher Bericht -
Vorlage
10/0541
Aktenzeichen
kli-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage Drucksachen Nr. 10/0541 zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.03.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, über das Thema Korruptionsprävention jährlich zu berichten.

Das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW, das zum 01.03.2005 in Kraft getreten ist, wurde mittlerweile bis zum 31.12.2012 erneut befristet.

Das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW enthält zahlreiche Transparenzregelungen sowie Melde- und Anzeigepflichten, die auch den kommunalen Bereich betreffen. Die Meldung von Vergabeausschlüssen und Verfehlungen im Vergaberegister wurde auch für den kommunalen Bereich verbindlich gemacht.

 

Nachfolgend wird über die gesetzlich vorgeschriebenen und die darüber hinausgehenden freiwilligen Maßnahmen zur Korruptionsprävention berichtet:

 

1.       Anfragen nach § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz („Vergaberegister“)

 

Bei der Informationsstelle des Finanzministeriums NRW wurde das Vergaberegister eingerichtet. Dieses enthält Informationen über Vergabeausschlüsse und Hinweise auf Verfehlungen von Firmen. Die Stadt Bergkamen ist verpflichtet, bei Dienstleistungsaufträgen über 25.000 Euro und bei Bauaufträgen über 50.000 Euro eine Anfrage an das Vergaberegister zu stellen. Im Gegenzug besteht die Verpflichtung, dem Vergaberegister die Daten der Firmen zu melden, die im Sinne des Korruptionsbekämpfungsgesetzes auffällig  geworden sind.

 

Im Jahr 2010 wurde das Vergaberegister wie folgt angefragt:  

                       

 

Stadtämter/ Eigenbetriebe                                             

 

Anzahl der Anfragen

Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt         

2

Amt für Grundstücks- und Gebäudewirtschaft

9

Stadtbetrieb Entwässerung

7

Baubetriebshof

2

EntsorgungsBetriebBergkamen

2

Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport

5

Fachdezernat Innere Verwaltung

2

Bürgerbüro (Ordnungsangelegenheiten/Feuerwehr)

2

Rechnungsprüfungsamt

1

 

Gesamt

 

32

 

 

Es lagen keine Eintragungen im Vergaberegister vor.       

 

2.       Anzeigen nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz (Vergabeanzeigen und Veräußerungsregister)

 

Gemäß § 16 Abs. 1 müssen die Vergabe von Aufträgen, die einen Wert von 200.000 Euro übersteigen und gem. Abs. 2 die Vermögensveräußerungen über 200.000 Euro der Gemeindeprüfungsanstalt NRW angezeigt werden. Im Jahre 2010 wurden 5 Vergaben, jedoch keine Grundstücksveräußerungen über 200.000 Euro angezeigt.

 

 

Vergabeanzeigen/Vergaberegisternummer

 

 

 

Stadtamt

 

Projekt/ Objekt

 

SEB/12295

Kanal- u. Straßenerneuerung Landwehrstraße

SEB/13339

Inliner-Kanalsanierung Alisostr./Am Römerberg

SEB/13693

Kanalerneuerung Stichstraße

SEB/14055

Kanalsanierung am Römerberg/Alisostraße II.Bauabschnitt

SEB/14057

Kanalsanierung Lessingstraße

 

Veräußerungsregister

 

 

Fehlanzeige

Fehlanzeige

 

3.       Nachfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Im Jahre 2010 hat es keine Nachfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegeben.

 

4.   Veröffentlichungspflicht gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz

 

§ 17 sieht eine jährliche Veröffentlichung der beruflichen Daten, Beraterverträge, Mitgliedschaften in Gremien und Organen sowie Vereinsfunktionen öffentlicher Mandatsträger (Bürgermeister, Ratsmitglieder und Sachkundiger Bürger) vor.

 

Durch die Offenlegung werden berufliche Betätigungen, andere Mandate und Ehrenämter während der Zeit der parlamentarischen Arbeit transparent und somit deren Vereinbarkeit dargestellt. Der Weg der Offenlegung auch der ehrenamtlichen Funktionen kann Aufschluss geben über die Entscheidungen der Mandatsträger zugrunde liegenden Motivationen.

 

Die Angaben hierzu werden zum 01.03.2011 auf der städtischen Homepage aktualisiert.

 

5.       Anzeigepflicht des Hauptverwaltungsbeamten gem. § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz

 

Der Bürgermeister kommt seiner Anzeigenpflicht  gem. § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz gegenüber dem Rat nach. Außerdem veröffentlicht er seine Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften in Organen, Gremien und Vereinen auf seiner privaten Website.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Klinger