Betreff
Bericht über die Nutzung des muslimischen Begräbnisfeldes auf dem Kommunalfriedhof Lünen-Niederaden
Vorlage
10/0539
Aktenzeichen
sie-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Im Jahr 2000 wurde durch die Verwaltungen und die Ausländerbeiräte der Städte Lünen, Bergkamen und Kamen ein Bedarf für Bestattungen nach muslimischen Grundsätzen gesehen, der in dieser Form durch die Kommunalfriedhöfe nicht abgedeckt war.

 

Aufgrund dessen wurde im Dezember 2000 zwischen den o. a. Städten eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen, auf dem Kommunalfriedhof Lünen-Niederaden ein Begräbnisfeld für Muslime einzurichten. Es wurden 60 Gräber vorgesehen, die dem islamischen Ritus entsprechend nach Mekka ausgerichtet sind. Die drei Städte teilten sich die Kosten der Errichtung des Begräbnisfeldes wie folgt:

 

Stadt Lünen                        52 %                        ~ 11.610,-- €

Stadt Bergkamen                        31 %                      ~   6.921,-- €

Stadt Kamen                        17 %               ~   3.795,-- €

 

Folgende Sonderregelungen wurden vereinbart:

 

1.      Bestattungen sollen an Freitagen nicht vor dem muslimischen Mittagsgebet stattfinden.

2.      Das Verfüllen der Gräber durch die Angehörigen im Anschluss an die Beisetzung wird gestattet.

3.      Die Ruhezeit beträgt bei Kindern und Erwachsenen 50 Jahre.

4.      Auch bei Umbettungen ist die Ruhezeit von 50 Jahren zu beachten.

5.      Wahlgrabstätten können für eine Dauer von 50 Jahren (Nutzungszeit) erworben werden.

6.      Das Nutzungsrecht kann jederzeit gegen Zahlung der jeweiligen Gebühr bis zu einer Gesamtdauer von 50 Jahren wiedererworben bzw. verlängert werden.

7.      Bei Vernachlässigung des Grabes kann das Nutzungsrecht entzogen und das Grab eingeebnet werden, wenn der Nutzungsberechtigte nicht ermittelt werden kann und sich nach 6 Monaten öffentlichem Aushang auf dem Friedhof nicht gemeldet hat.

8.      Die Trauerfeiern sollen nicht länger als eine Stunde dauern.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung trat am 01.01.2001 in Kraft. Sie hat eine Laufzeit von 20 Jahren und verlängert sich jeweils um 5 Jahre, sofern sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Vereinbarungsende gekündigt wird.

 

Insgesamt wurden bislang 35 Bestattungen durchgeführt, hiervon entfallen auf Bergkamen 6, auf Kamen 1 sowie auf Lünen 28.

 

Als  Anlage 1 ist die Auflistung der Belegung des muslimischen Begräbnisfeldes von 2001 bis 2010  insgesamt sowie für Bergkamen aufgeschlüsselt beigefügt.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Vögeding

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Siebert