Beschlussvorschlag:
Der Behindertenbeirat nimmt die Vorlage Drucksache Nr. 10/0532 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland in Kraft. Nun ist sie geltendes deutsches Recht und muss umgesetzt werden. Dabei muss Deutschland das Leitbild der Konvention achten: Die Inklusion, also die vollumfängliche Einbeziehung behinderter Menschen in die Gesellschaft von Anfang an. Die Inklusion ist klar zu unterscheiden von der in Deutschland bekannten Integration: Nicht (mehr) der behinderte Mensch muss sich anpassen, damit er in der Gesellschaft dabei sein kann. Stattdessen muss sich die Gesellschaft mit ihren Strukturen anpassen. Eine inklusive Gesellschaft bezieht behinderte Menschen mit ihren Bedürfnissen von Anfang an ein und grenzt gar nicht erst aus, um die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Zur weiteren Information füge ich eine Abhandlung mit dem Titel „Die Auswirkungen der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf die Kreise“ des Herrn Reiner Limbach, Beigeordneter beim Landkreistag Nordrhein-Westfalen (Anlage 1) sowie einen Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 28.09.2010 zum Tagesordnungspunkt 11 Aktionsplan „Inklusives Gemeinwesen“ (Anlage 2) bei.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Vögeding |
Sachbearbeiter Klose |
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