Betreff
Schulanfänger zum Schuljahr 2011/2012
Vorlage
10/0518
Aktenzeichen
hoe-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Seit der Aufhebung der Rechtsverordnung zur Abgrenzung der Schulbezirke zum Schuljahr 2008/2009 haben die Eltern der Schulanfänger die Möglichkeit, ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Der Beginn der Schulpflicht ist im § 35 Schulgesetz NRW und Artikel 7 des zweiten Schulrechtsänderungsgesetzes vom 27. Juni 2006 geregelt. Danach soll schrittweise bis zum Schuljahr 2014/2015 der Stichtag für die Einschulung auf den 31. Dezember vorgezogen werden. Stichtag für das Einschulungsalter zum Schuljahresbeginn 2011/2012 ist der 30. September. Das bedeutet, dass die Schulpflicht für die Kinder beginnt, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden. Das sind alle Kinder, die im Zeitraum 02.09.2004 bis einschließlich 01.10.2005 geboren wurden. Die Landesregierung beabsichtigt jedoch, das Einschulungsalter nicht weiter generell für alle Kinder vorzuziehen, sondern den Stichtag für das Einschulungsalter auf den 30. September festzusetzen. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren für das 5. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist inzwischen eingeleitet.

 

Im August 2010 wurden die Erziehungsberechtigten der im Schuljahr 2011/12 schulpflichtig werdenden Kinder angeschrieben und über das Anmeldeverfahren informiert. Mit dem Anschreiben haben die Eltern Anmeldescheine erhalten, die zentral bei Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport erfasst und auf Vollständigkeit überprüft wurden. In den Fällen, in denen Eltern trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung nicht reagiert haben, wurde der Außendienst des Bürgerbüros bzw. das Jugendamt eingeschaltet. Mittlerweile liegen die Anmeldescheine für alle schulpflichtigen Kinder vor.

 

Mit dem Anmeldeschein haben sich die Eltern für eine Grundschule ihrer Wahl entschieden, die dann die Termine für die Anmeldungen vergeben hat. Diese wurden von den Eltern gemeinsam mit ihrem Kind wahrgenommen und fanden in der Zeit vom 08.11. bis 19.11.2010 an den jeweiligen Grundschulen statt. Die Anmeldungen haben sich im Rahmen der Aufnahmekapazitäten der Schulen bewegt, d.h. jedes Kind hat Aufnahme an der von den Eltern gewünschten Schule gefunden.

 

Der frühe Anmeldetermin wird vom Gesetzgeber damit begründet, dass in der Zeit bis zur Einschulung eine gründliche Erfassung der Lernausgangslage, eine umfassende Beratung der Eltern über Fördermöglichkeiten und die Sprachstandsfeststellung verbunden mit den Zuweisungen zu den Sprachkursen erfolgen kann.

 

Nach jetzigem Stand ergeben sich 469 Schülerinnen und Schüler die in 20 gebildeten Klassen die ersten Jahrgänge besuchen (siehe Anlage 1). Da jedoch noch nicht abschließend über alle gestellten Anträge auf vorzeitige Einschulung entschieden wurde sowie die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in der ersten Klasse der Schuleingangsphase verbleiben, noch nicht endgültig feststeht, kann sich hier noch eine geringfügige Verschiebung ergeben.

 

Die gesamte Zahl der Schulanfänger hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 506 auf 469 und die Anzahl der gebildeten Klassen von 22 auf 20 verringert (siehe Anlagen 2, 3 und 4). Die durchschnittliche Klassenstärke ist mit 24 Kindern pro Klasse gleich geblieben. Die statistischen Zahlen für die Vorjahre basieren auf den amtlichen Schuldaten des Landesbetriebes Informatik und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) mit Stichtag 15.10. und geben somit die tatsächlich eingeschulte Kinderzahl zum jeweiligen Schuljahresbeginn wieder.

 

An der Preinschule gibt es die flexible Schuleingangsphase, d. h. in den Jahrgangsstufen 1 und 2 gibt es keine jahrgangsbezogenen Klassen. Zum Schuljahr 2011/2012 werden drei jahrgangsübergreifende Lerngruppen für die ersten und zweiten Klassen mit insgesamt 62 Kindern und einer durchschnittlichen Gruppenstärke von 21 Kindern gebildet. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Anmeldezahlen haben die Jahnschule, die Overberger Schule und die Pestalozzischule mit jeweils 27 Kindern die höchste durchschnittliche Klassenstärke, die niedrigste Klassenstärke hat die Freiherr-von-Ketteler-Schule mit 20 Kindern in den Eingangsklassen.

 

Die Pfalzschule nimmt 30 Kinder weniger auf als im letzten Jahr. Dies resultiert u.a. daraus, dass im letzten Jahr mit 94 die Anmeldezahl überdurchschnittlich hoch war und vier Eingangsklassen gebildet werden mussten. Auch die Pestalozzischule hat einen deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, es wurden 13 Kinder weniger angemeldet. Die Schillerschule hat trotz sinkender Schülerzahlen neun Anmeldungen mehr als im Vorjahr.

 

Zu den Staatsangehörigkeiten der Kinder der zukünftigen Schuljahre kann keine aussagekräftige Angabe gemacht werden. Grund hierfür ist die ausländerrechtliche Gesetzesregelung, wonach ausländische Kinder die in Deutschland geboren sind unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche und türkische Staatsangehörigkeit erhalten und sich erst in der Zeit zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden müssen. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit wird nach § 36 Abs. 2 Schulgesetz zwei Jahre vor der Einschulung durch das Schulamt festgestellt, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Kinder des Einschulungsjahrganges, bei denen ein Förderbedarf festgestellt wurde, wurden entweder in einer Tageseinrichtung für Kinder gefördert oder haben an einem anderen vorschulischen Sprachförderkurs teilgenommen.

 

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtzahl der Schulanfänger um 37 Kinder verringert. Insgesamt gibt es in Bergkamen 472 schulpflichtige Kinder zum Schuljahr 2011/2012. Zusätzlich wurden acht Antragskindern angemeldet. Es liegen vier auswärtige Anmeldungen vor, davon drei aus Lünen zur Alisoschule und eine Anmeldung aus Hamm zur Overberger Schule. 13 Schülerinnen und Schüler werden eine Grundschule außerhalb Bergkamens besuchen, zwei Kinder eine Förderschule.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup