Betreff
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. OV 117 "Evolutionspark" der Stadt Bergkamen
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 2 BauGB
2. Verfahren zur Bürgerbeteiligung
Vorlage
10/0512
Aktenzeichen
61.82.117 bo-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. OV 117 “Evolutionspark” der Stadt Bergkamen. Der Geltungsbereich wird gem. Anlage wie folgt begrenzt:

 

im Westen                                          durch die östliche Grenze der Industriestraße, K 16,

 

im Norden                                           durch den Beverbach,

im Osten                                            durch eine Grenze, die ca. 100 m parallel zur Autobahn A 1 liegt und im Wesentlichen durch die Flurstücke Gemarkung Overberge Flur 2, Nr. 365, 157, 259, 166 verläuft,

im Süden                                            durch die nördliche Grenze des Grundstücks Gemarkung Overberge Flur 2, Nr. 647, 650, durch die westliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Gemarkung Overberge Flur 2, Nr. 647 Teilflächen sowie durch die Grundstücke Gemarkung Overberge Flur 2, Nr. 379, 666, 481, 18 und 166.

 

Die zeichnerische Darstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Investor einen vorhabenbezogenen

Bebauungsplan aufzustellen. Basis ist die bisherige Planung für den Evolutionspark Bergkamen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer

Bürgerversammlung mit anschließendem 14tägigen Aushang der Pläne im Amt für Planung,

Tiefbau und Umwelt durchzuführen.

Sachdarstellung:

 

1.      Ausgangslage

 

Die Dinosaurierpark NRW GmbH plant die Realisierung eines 15 bis 20 ha großen landschaftsintegrierten “Evolutionsparks”. Als Standort ist ein bestehendes Waldgebiet innerhalb der Sandbochumer Heide im Stadtteil Overberge vorgesehen.

 

Im Evolutionspark Bergkamen soll mittels lebensgroßer wissenschaftlicher Modelle die Geschichte der Entwicklung des Lebens nachvollziehbar präsentiert werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Ausstellung von Dinosaurier-Exponaten, die entlang eines ca. 3 km langen Rundweges platziert werden.

 

Außerdem geplant sind ein Urzeittunnel, ein Steinzeitdorf, Mitmachaktivitäten, ein Dino-Präsentationsraum (Foto und Film) sowie verschiedene Sonderausstellungen.

 

Der Park wird für eine jährliche sechsstellige Besucherzahl konzipiert . Er soll saisonal vom Frühjahr bis zum Herbst betrieben werden. Zur Erschließung werden zwei befestigte Parkplätze, Zufahrtsstraßen und die Neuanlage mehrerer Waldwege (Länge 2 bis 3 km) vorgesehen. Des Weiteren werden ein Eingangsgebäude, ein Restaurant, ein Ausstellungsgebäude sowie zwei Waldcafes in temporärer Modulbauweise errichtet. Die Einfriedigung des Parks erfolgt naturnah  mit einer Benjeshecke und der Anlage von Teichen; nur an für Besucher gut zugänglichen Stellen wird zur Gewährleistung der Eintrittsgeldleistung ein Stabgitterzaun vorgesehen. Wildwechselmöglichkeiten sind ebenfalls vorgesehen. 

 

2.      Planungsrecht heute

Im derzeitigen Flächennutzungsplan sind die Flächen, die im Norden durch den Beverbach, im Westen durch die Industriestraße, im Süden durch den Landschaftsraum der Hamm-Osterfelder-Bahn und im Osten durch die A 1 abgegrenzt werden, als Fläche für die Forstwirtschaft bzw. Wald dargestellt. Im Rahmen der Projekterörterungen mit der Regionalplanungsbehörde ist festgestellt worden, dass eine Fortschreibung des Regionalplans Dortmund-Unna-Hamm nicht notwendig ist, da die baulichen Anlagen, die im Zusammenhang mit dem Park errichtet werden sollen, regionalplanerisch untergeordneter Art seien. Voraussetzung ist jedoch, dass sowohl im Flächennutzungsplan als auch in einem Bebauungsplan die Nutzungen sowie deren Auswirkungen auf Landschafts- und Artenschutz sowie Erschließung geregelt werden. Daher ist zwischen den beteiligten Behörden vereinbart worden, sowohl im Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen, der sich z. Z. in der Neuaufstellung befindet, als auch durch einen Bebauungsplan die planungsrechtliche Steuerung für den Evolutionspark vorzunehmen.

 

Zum Thema Darstellung Flächennutzungsplan wird auf die Drucksache Nr. 10/0501 verwiesen. Im FNP-Entwurf 2011 werden die Flächen als Sondergebiete “Freizeiteinrichtung Evolutionspark/Dinopark”, Fläche für die Landwirtschaft, für Wald und als Fläche für Freizeit und Erholung, dargestellt.

 

Für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist zwingend ein Einleitungsbeschluss zur Durchführung des Verfahrens notwendig. Der Flächennutzungsplandarstellung folgend wird der Bebauungsplan folgende Ziele rechtsverbindlich regeln: Die Festsetzung der Sondergebiete, die Festsetzung von Flächen für die Landwirtschaft und Wald, die Darstellung der Kompensationsmaßnahmen, die Darstellung der Erschließung sowie die Nutzungen des Evolutionsparkes. Mit dem Investor ist verabredet, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Zulässigkeit dieses Vorhabens durchzuführen. Die Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet. Basis der planerischen Konzeption ist die bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung vorgestellte Konzeption zum Dinopark.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan OV 117 ”Evolutionspark” der Stadt Bergkamen parallel zur Flächennutzungsplanneuaufstellung durchzuführen und den Aufstellungsschluss zu fassen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes OV 117 “Evolutionspark” ist in der Anlage 1 dargestellt.

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden