hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 2 BauGB
2. Verfahren zur Bürgerbeteiligung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. OV 117 “Evolutionspark” der Stadt Bergkamen. Der Geltungsbereich wird gem. Anlage wie folgt begrenzt:
im Westen durch die östliche Grenze der Industriestraße, K 16,
im Norden durch den Beverbach,
im Osten durch
eine Grenze, die ca. 100 m parallel zur Autobahn A 1 liegt und im Wesentlichen
durch die Flurstücke Gemarkung Overberge Flur 2, Nr. 365, 157, 259, 166 verläuft,
im Süden durch die nördliche Grenze des Grundstücks Gemarkung Overberge Flur 2, Nr. 647, 650, durch die westliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Gemarkung Overberge Flur 2, Nr. 647 Teilflächen sowie durch die Grundstücke Gemarkung Overberge Flur 2, Nr. 379, 666, 481, 18 und 166.
Die
zeichnerische Darstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Investor einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan aufzustellen. Basis ist die bisherige Planung für den Evolutionspark Bergkamen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer
Bürgerversammlung mit anschließendem 14tägigen Aushang der Pläne im Amt für Planung,
Tiefbau und Umwelt durchzuführen.
Sachdarstellung:
1. Ausgangslage
Die
Dinosaurierpark NRW GmbH plant die Realisierung eines 15 bis 20 ha großen
landschaftsintegrierten “Evolutionsparks”. Als Standort ist ein bestehendes
Waldgebiet innerhalb der Sandbochumer Heide im Stadtteil Overberge vorgesehen.
Im
Evolutionspark Bergkamen soll mittels lebensgroßer wissenschaftlicher Modelle
die Geschichte der Entwicklung des Lebens nachvollziehbar präsentiert werden.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Ausstellung von Dinosaurier-Exponaten, die
entlang eines ca. 3 km langen Rundweges platziert werden.
Außerdem geplant
sind ein Urzeittunnel, ein Steinzeitdorf, Mitmachaktivitäten, ein
Dino-Präsentationsraum (Foto und Film) sowie verschiedene Sonderausstellungen.
Der Park wird
für eine jährliche sechsstellige Besucherzahl konzipiert . Er soll saisonal vom
Frühjahr bis zum Herbst betrieben werden. Zur Erschließung werden zwei
befestigte Parkplätze, Zufahrtsstraßen und die Neuanlage mehrerer Waldwege
(Länge 2 bis 3 km) vorgesehen. Des Weiteren werden ein Eingangsgebäude, ein
Restaurant, ein Ausstellungsgebäude sowie zwei Waldcafes in temporärer
Modulbauweise errichtet. Die Einfriedigung des Parks erfolgt naturnah mit einer Benjeshecke und der Anlage von
Teichen; nur an für Besucher gut zugänglichen Stellen wird zur Gewährleistung
der Eintrittsgeldleistung ein Stabgitterzaun vorgesehen.
Wildwechselmöglichkeiten sind ebenfalls vorgesehen.
2. Planungsrecht heute
Im derzeitigen
Flächennutzungsplan sind die Flächen, die im Norden durch den Beverbach, im
Westen durch die Industriestraße, im Süden durch den Landschaftsraum der
Hamm-Osterfelder-Bahn und im Osten durch die A 1 abgegrenzt werden, als Fläche
für die Forstwirtschaft bzw. Wald dargestellt. Im Rahmen der Projekterörterungen
mit der Regionalplanungsbehörde ist festgestellt worden, dass eine
Fortschreibung des Regionalplans Dortmund-Unna-Hamm nicht notwendig ist, da die
baulichen Anlagen, die im Zusammenhang mit dem Park errichtet werden sollen,
regionalplanerisch untergeordneter Art seien. Voraussetzung ist jedoch, dass
sowohl im Flächennutzungsplan als auch in einem Bebauungsplan die Nutzungen
sowie deren Auswirkungen auf Landschafts- und Artenschutz sowie Erschließung
geregelt werden. Daher ist zwischen den beteiligten Behörden vereinbart worden,
sowohl im Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen, der sich z. Z. in der
Neuaufstellung befindet, als auch durch einen Bebauungsplan die
planungsrechtliche Steuerung für den Evolutionspark vorzunehmen.
Zum Thema Darstellung
Flächennutzungsplan wird auf die Drucksache Nr. 10/0501 verwiesen. Im
FNP-Entwurf 2011 werden die Flächen als Sondergebiete “Freizeiteinrichtung
Evolutionspark/Dinopark”, Fläche für die Landwirtschaft, für Wald und als
Fläche für Freizeit und Erholung, dargestellt.
Für die
Aufstellung eines Bebauungsplanes ist zwingend ein Einleitungsbeschluss zur
Durchführung des Verfahrens notwendig. Der Flächennutzungsplandarstellung
folgend wird der Bebauungsplan folgende Ziele rechtsverbindlich regeln: Die
Festsetzung der Sondergebiete, die Festsetzung von Flächen für die
Landwirtschaft und Wald, die Darstellung der Kompensationsmaßnahmen, die
Darstellung der Erschließung sowie die Nutzungen des Evolutionsparkes. Mit dem
Investor ist verabredet, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die
Zulässigkeit dieses Vorhabens durchzuführen. Die Inhalte des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes und der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der
Durchführungsvertrag werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet.
Basis der planerischen Konzeption ist die bereits im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung vorgestellte
Konzeption zum Dinopark.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan OV 117 ”Evolutionspark”
der Stadt Bergkamen parallel zur Flächennutzungsplanneuaufstellung
durchzuführen und den Aufstellungsschluss zu fassen.
Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes OV 117 “Evolutionspark” ist in der Anlage 1
dargestellt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Stellv. Amtsleiter Boden |
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