Betreff
Wandel als Chance - Statusbericht 2010
Vorlage
10/0510
Aktenzeichen
frei-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung begrüßt die Mitwirkung der Verwaltung im Rahmen des interkommunalen Arbeitskreises.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die interkommunalen Aktivitäten zur Kompensation von Folgen der Kohlebeschlüsse im Rahmen der definierten Arbeitsschwerpunkte 2011 weiter zu unterstützen und den Ausschuss über die Ergebnisse zu unterrichten.

 

Sachdarstellung:

 

 

Die Kohlebeschlüsse von Bundesregierung und Europäischer Union zur schrittweisen Stilllegung der Steinkohleförderung bis 2018 bedeuten für die betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Wirtschaftsstruktur mit deutlichen Folgewirkungen in anderen Bereichen.

In Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger haben sich die betroffenen Städte, Gemeinden und Kreise bereits Ende 2007 zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, um dieser Entwicklung vorausschauend zu begegnen und Vorschläge zur Kompensation der Beeinträchtigungen zu erarbeiten. Das so entstandene gemeinsame Positionspapier “Wandel als Chance” wurde auf Grund der jüngsten Entscheidungen im Dezember 2010 aktualisiert und liegt nun den Stadträten und Kreistagen vor. Eine gemeinschaftliche Beschlussfassung erhöht die Chancen aller betroffenen Gebietskörperschaften zur Durchsetzung von Kompensationsforderungen bei Land, Bund und EU.

An der Erarbeitung des Positionspapiers haben im Rahmen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft mitgewirkt:

·        die kreisfreien Städte Bottrop, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm und Herne,

·        der Kreis Recklinghausen mit kreisangehörigen Gemeinden,

·        der Kreis Unna mit kreisangehörigen Gemeinden,

·        der Kreis Wesel mit kreisangehörigen Gemeinden sowie

·        der Kreis Steinfurt mit kreisangehörigen Gemeinden in der Kohleregion Ibbenbüren und

·        die Zukunftsaktion Kohlegebiete (ZAK e.V.),

·        die Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH.

 

Die erste Fassung des Positionspapiers “Wandel als Chance” vom September 2008 enthielt insgesamt 25 Projekte für die Metropole Ruhr und den Kreis Steinfurt in den drei Handlungsfeldern “Neu Nutzen + Entwickeln, Erneuern + Erfinden sowie Fördern + Begleiten”. Nach zwei Jahren sind viele Vorhaben umgesetzt oder in der Realisierung. Dazu zählen die Flächenanalyse “Wirtschaftsflächen Ruhr 2009” mit den daraus resultierenden Entscheidungen des Landes zur Flächenförderung oder der “Bildungsbericht Ruhr”

Mit dem Statusbericht 2010 legen die Städte und Kreise umfassend Rechenschaft zum Stand der Umsetzung des Positionspapiers. Der Statusbericht wertet zudem die Erfahrungen bei der Projektrealisierung aus und formuliert neue Ansätze zur vorausschauenden Bewältigung von Folgen der Kohlebeschlüsse.

 

Neue Ansätze:

Die “Schwerpunkte 2011” berücksichtigen den erhöhten Handlungsdruck durch den Entfall der Revisionsklausel, setzen auf den Handlungsfeldern und Projekten aus dem Jahr 2008 auf und formulieren Arbeitsvorgaben in Bereichen, die

·         der weiteren Vertiefung und verstärkten Bearbeitung bedürfen

·         oder auf Grund aktueller Entwicklungen neu hinzu kommen.

 

Dazu gehören:

 

Schwerpunkt: Projektgruppe Bergbauflächen

Die Neunutzung ehemaliger Bergbauflächen ist eine komplexe und langfristige Aufgabe. Um diese Aufgabe zu bewältigen, benötigen die Kommunen eine  ressortübergreifend angelegte Zusammenarbeit mit der Landesregierung und eine aktive Rolle des Grundstückeigentümers, der sich auch mit Eigenmitteln in die Flächenentwicklung einbringen muss.

In aktuellen Fällen zeigt sich, dass die Abstimmung mit der Landesregierung über Zuständigkeiten und die Zusammenführung von Förderprogrammen einen erheblichen Zeit- und Personalaufwand verursacht. Zudem ist erkennbar, dass der Flächeneigentümer RAG Montan Immobilien (RMI) nur bedingt in der Lage ist, notwendige Eigenanteile für Planung und Flächenentwicklung zu mobilisieren. Diese Probleme betreffen laufende Maßnahmen zur Neuentwicklung ehemaliger Bergbauflächen und werden ebenso bei künftigen Stilllegungen auftreten.

Es ist notwendig, dass Land, Kohlestiftung, RAG/RMI und Kommunen für eine definierte Gruppe von Flächen im Wege einer Grundsatzvereinbarung die Zuständigkeiten, Fördermodalitäten und Eigenbeiträge aller Beteiligten grundsätzlich festlegen. Die Vereinbarung soll sich ausschließlich auf solche Bergbauflächen beziehen, deren zügige Neuentwicklung aus Sicht der Kommunen von besonderer Bedeutung ist. Dies sind derzeit:              

Noch in Betrieb:

Bottrop:  Bergwerk Prosper

Ibbenbüren: Anthrazit

Kamp-Lintfort:  Bergwerk West

Marl:  Auguste Victoria

 

Kürzlich geschlossen:

Duisburg: Zeche Walsum

Hamm: Bergwerk Ost

 

Neunutzung läuft/ in Vorbereitung:

Bergkamen: Wasserstadt Aden

Dinslaken: Lohberg

Dorsten: Fürst Leopold

Gelsenkirchen/Herten: Zeche Westerholt

Herten: Schlägel & Eisen

Neukirchen-Vluyn: Niederberg

 

Schwerpunkt: Koordinierte Entwicklung gewerblicher Bauflächen außerhalb der Bergbauflächen

Die Entwicklung gewerblicher Bauflächen ist Grundvoraussetzung für die wirtschaftlichen Perspektiven in Ballungsräumen. Die Metropole Ruhr hat im Rahmen der Analyse “Wirtschaftsflächen Ruhr 2009” nachgewiesen, dass in Teilen der Region mittelfristig mit einer deutlichen Verknappung von Gewerbe- und Industrieflächen zu rechnen ist.

Die Städte und Kreise werden im Rahmen eines geförderten Projekts zum “Gemeinsamen Flächenmanagement” die entsprechenden Analysen zu Bedarf und Verfügbarkeit vertiefen und übergreifende Instrumente zur optimalen Nutzung der verfügbaren Flächen entwickeln. Gleichwohl bleibt ein besonderer Bedarf zur Bereitstellung neuer gewerblicher Bauflächen. Die Städte und Kreise haben dazu im Jahr 2010 erstmals eine gemeinsame Prioritätsliste entwickelt und mit dem Land verhandelt. Diese Prioritätsliste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und gemeinschaftlich gegenüber dem Land vertreten.

Die Nächste Aktualisierung ist für Jahresbeginn 2011 vorgesehen. Dabei ist auch die Frage des Umgangs mit solchen Flächen zu thematisieren, deren Entwicklung von den Städten nicht finanzierbar ist, die aber dennoch zur Abrundung des Flächenangebotes benötigt werden. Dazu kommt nach den derzeitigen Überlegungen die Schaffung eines übergeordneten “Grundstücksfonds” in Betracht.     

 

Schwerpunkt: Ausbau der Regionalbudgets

Auf Anregung und mit Förderung des Wirtschaftsministeriums haben die Städte und Kreise im Laufe des Jahres 2010 fünf teilregionale Entwicklungskonzepte (REK) “zur Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit” erarbeitet und mit konkreten Maßnahmen unterlegt, die im Rahmen definierter “Regionalbudgets” umgesetzt werden. Die Maßnahmen zielen im Schwerpunkt auf Ansätze zur Minderung des Fachkräftemangels, die Stimulierung wissensbasierter Dienstleistungen über Clustergrenzen hinweg und die Zusammenführung von Unternehmensinteressen mit wissenschaftlicher Kompetenz.

Im Rahmen des Positionspapiers 2008 hatten die Städte und Kreise bereits vorgeschlagen, einen Teil der entsprechenden Fördermittel in die regionale Entscheidungskompetenz zu übertragen. Mit der Bereitstellung von Regionalbudgets ist dazu nun ein erster Schritt getan.

Die Städte und Kreise streben an, auf Grundlage der REK die Regionalbudgets aufzustocken und den teilregionalen Partnerschaften im Rahmen definierter Aufgaben zur Stärkung der “regionalen Wettbewerbs-und Innovationsfähigkeit” zusätzliche Handlungsfähigkeit zu ermöglichen. Dazu schlagen die Kommunen vor, bereits im Jahr 2011 im Zuge einer punktuellen Vertiefung und Verdichtung der Regionalen Entwicklungskonzepte die Regionalbudgets auf 1 Mio. € pro Jahr anzuheben.

Die Verstärkung der Regionalbudgets soll gelten für die interkommunalen Entwicklungskonzepte im Rahmen von

·         Zukunftsinitiative Kompetenzregion NiederRhein (Zikon II)    

·         Regionales Entwicklungskonzept für die MEO-Region                                 

·         Regionales Entwicklungskonzept der Emscher-Lippe-Region

·         InDie Region Ruhr

·         Regionales Entwicklungskonzept für die Region Kreis Unna/Hamm

·         Regionale Entwicklungskonzept Münsterland (Konzentration der Budgetabhebung auf den Kreis Steinfurt)

 

Schwerpunkt: Fortsetzung und Optimierung der EU-Förderung

Die Städte und Kreise in den Kohleregionen der Metropole Ruhr und des Kreises Steinfurt werden sich in besonderer Weise in die anstehende Diskussion über eine Fortführung der EU-Regionalförderung nach Auslaufen des derzeit gültigen Ziel 2-Programms einbringen. Sie gehen dabei davon aus, dass den erhöhten Lasten zur Kompensation der Stilllegungen in den Entscheidungsprozessen Rechnung getragen wird. Es kann deshalb grundsätzlich nicht in Frage stehen, dass auch in der nächsten EU-Förderperiode ein Mittelanteil für strukturell benachteiligte Regionen in Nordrhein-Westfalen vorzusehen ist.

Bezogen auf die Fördergegenstände sind dabei folgende Rahmenbedingungen von Bedeutung:

·         Die Neunutzung der ehemaligen Bergbauflächen kann nicht von den Kommunen finnanziert werden. Sie benötigen dafür auch mittelfristig erhebliche finanzielle Hilfen von Land, Bund und EU.

 

·         Allerdings werden viele der ehemaligen Bergbauflächen für eine (gewerbliche) Neunutzung erst in zehn Jahren tatsächlich am Markt verfügbar sein. Es ist deshalb unabdingbar, die gewerbliche Förderung auch für solche Flächen abzusichern, die in den Kohleregionen im Rahmen der Standortvorsorge auch außerhalb der ehemaligen Bergbaubereiche entwickelt werden.

 

·         Zur Stärkung der regionalen Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit ist auch in der nächsten EU-Förderperiode die Bereitstellung von Mitteln für Kommunen, Hochschulen, Instituten und Unternehmen erforderlich. Dabei ist das Instrument der “Clusterwettbewerbe” grundsätzlich sinnvoll. Allerdings müssen die Ergebnisse transparent gemacht und Förderentscheidungen schneller getroffen werden. Außerhalb der Wettbewerbe muss es überdies möglich sein, Förderentscheidungen zur Flächenentwicklung und zur Ansiedlung von Unternehmen/Institutionen auf diesen Flächen nach dem Baukastenprinzip einer abgestimmten Förderung von Flächen und anzusiedelnden Unternehmen/Institutionen zu treffen.

 

·         Eine Konzentration auf exakt definierte Branchen-Cluster vernachlässigt erhebliche Wachstumsmöglichkeiten in übergreifenden Wirtschaftszweigen wie den “wissensbasierten” und den “kreativen” Dienstleistungen oder bei der “Green Economy”. Künftige Förderkulissen müssen deshalb Instrumente zur Unterstützung dieser “Cross-Cluster” einbeziehen.

 

·         Die Diskussion um den Fachkräftemangel illustriert den unmittelbaren Zusammenhang von Bildung und wirtschaftlicher Entwicklung. Es ist deshalb sinnvoll, die Diskussion zur Fortführung der EU-Regionalförderung von Anbeginn auch auf die Unterstützung kommunaler Handlungsmöglichkeiten im Bildungswesen auszurichten.

 

 

Nächste Schritte

Die Städte und Kreise arbeiten gemeinsam an der Ausformung und Umsetzung der “Schwerpunkte 2011” und stimmen diese mit den zeitgleichen interkommunalen Aktivitäten – zum Beispiel im Zusammenhang mit dem “Konzept Ruhr” oder der Regionalplanung beim RVR – ab. Wegen des erheblichen Zeitdrucks haben die Gespräche mit dem Land NRW zur Fortführung der EU-Förderung nach 2014 auf administrativer Ebene bereits begonnen.

Sofern es die Beschlusslage erlaubt, ist nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen eine gemeinschaftliche, öffentliche Erklärung aller Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte zur Unterstützung des Diskussionsprozesses mit Land, Bund und EU sinnvoll.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden