Betreff
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen
hier: Billigungs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
10/0501
Aktenzeichen
jö-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf des Flächennutzungsplans sowie die städtebauliche Begründung und den Umweltbericht und beschließt die Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat im Februar 2007 die Neuaufstellung des Flächennutzungs­plans beschlossen. Gründe hierfür sind neben den geänderten rechtlichen Rahmenbedin­gungen der demografische Wandel und seine Folgen sowie der Strukturwandel, der eine neue Definition der Stadtentwicklungsziele notwendig macht.

Im Vorfeld des formalen Verfahrens wurde gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern ein so genanntes Werkstattverfahren durchgeführt, bei dem die zukünftige Stadtentwicklung ge­meinsam diskutiert und Ziele sowohl stadtteilbezogen als auch für die Gesamtstadt aufgestellt wurden.

Als erster formaler Schritt des Verfahrens fand am 23. August 2007 der Scopingtermin im Sinne von § 4 Abs. 1 BauGB mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden statt. Bei diesem Termin wurde der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt und es wurden Hinweise gegeben, welche Fachplanungen im weiteren Aufstellungsverfahren Berücksichtigung finden sollten.

Die formale frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form von drei Bürgerversammlungen für die drei Siedlungsschwerpunkte am 06., 09. und 13. September 2010, bei denen der Planvorentwurf vorgestellt wurde. An diesen Veranstal­tungen nahmen insgesamt knapp 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer teil. Es wurden eini­ge Rückfragen gestellt, der Plan selbst jedoch in seinen Grundzügen nicht infrage gestellt. Die Protokolle dieser Veranstaltungen sind in Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt. Im Nach­gang zu den Veranstaltungen bestand vom 14. bis einschließlich 28. September 2010 die Möglichkeit, auf dem Wege der elektronischen Datenkommunikation oder persönlich im Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt Stellung zu nehmen. Die hier vorgebrachten Hinweise be­trafen im Wesentlichen Einzelflächen, bei denen der Wunsch nach einer anderen Darstellung geäußert wurde. Diesen Änderungswünschen konnte nur zum Teil gefolgt werden, da eine deutliche Erweiterung der Wohnbauflächendarstellung aufgrund des fehlenden Bedarfs nicht möglich ist. Insgesamt nahmen nur ca. 10 Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit zur nach­träglichen Einsichtnahme in den Plan wahr, sodass insgesamt von einer großen Konsens­fähigkeit der Planung ausgegangen werden darf.

In der Zeit vom 01. September bis einschließlich 01. Oktober 2010 fand die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öf­fentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB statt. Es wurden Anregungen vorgebracht, die in Anlage 5 zu dieser Vorlage aufgeführt sind. Aufgrund der vorgebrachten Anregungen wurden Änderungen im Planentwurf, in der städtebaulichen Begründung sowie im Umwelt­bericht vorgenommen.

Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat mit Schreiben vom 08. September 2010 Stellung zur Landesplanerischen Anfrage der Stadt nach § 34 Abs. 1 LPlG NRW genommen: Demnach bestehen gegen die dargestellten Wohnbauflächen keine Bedenken.
Gegen die Darstellung der gewerblichen Bauflächen bestehen ebenfalls keine Bedenken mit Ausnahme der Fläche des ehemaligen Schachtstandorts Grillo 4 in Overberge. Es handelt sich nach Meinung des RVR um einen nicht integrierten Standort im Freiraum. Daher wird angeregt, die Fläche als “Fläche für die Landwirtschaft” auszuweisen, weil diese Darstellung den bisherigen regionalplanerischen Zielaussagen des Regionalplans / Gebietsentwicklungs­plans Dortmund – Unna – Hamm (Agrarbereich / Freiraumbereich) entspricht. Da mit einer solchen Ausweisung der Bestand des Betriebs nicht gefährdet ist, ist der Anregung durch eine Änderung des Planentwurfs gefolgt worden.
Gegen die dargestellten Sondergebiete “großflächiger Einzelhandel” bestehen ebenfalls kei­ne grundsätzlichen landesplanerischen Bedenken. Der Anregung, neben der Zweckbestim­mung und der Art der Nutzung auch Verkaufsflächen und Sortimente im Plan darzustellen, wird nicht gefolgt, da für alle Gebiete bereits im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. über die Baugenehmigungsverfahren diese Festlegung erfolgt ist bzw. künftig erfolgen wird.
Da hinsichtlich der landesplanerischen Bedenken der Anregung des Regionalverbands Ruhr gefolgt wurde, kann die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans als an die Ziele der Raum­ordnung und Landesplanung angepasst gelten. Bezüglich der Darstellung des Evolutionsparkes steht das Anpassungsverfahren – wie mit RVR und Bezirksregierung verabredet – kurz vor dem Abschluss. Die beiden Behörden haben bereits im Vorfeld ihre Zustimmung signalisiert.

Als nächster formaler Verfahrensschritt steht nun Offenlegung des Planentwurfs (Anlage 1) sowie der städtebaulichen Begründung (Anlage 2) und des Umweltberichts (Anlage 3) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an. Die Ver­waltung schlägt daher vor, die beigefügten Planunterlagen zu billigen und die Offenlegung zu beschließen.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 5 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Jöne