hier: Billigungs- und Offenlegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf des Flächennutzungsplans sowie die städtebauliche Begründung und den Umweltbericht und beschließt die Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat im
Februar 2007 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beschlossen. Gründe
hierfür sind neben den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen der
demografische Wandel und seine Folgen sowie der Strukturwandel, der eine neue
Definition der Stadtentwicklungsziele notwendig macht.
Im Vorfeld des formalen Verfahrens wurde
gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern ein so genanntes Werkstattverfahren
durchgeführt, bei dem die zukünftige Stadtentwicklung gemeinsam diskutiert und
Ziele sowohl stadtteilbezogen als auch für die Gesamtstadt aufgestellt wurden.
Als erster formaler Schritt des
Verfahrens fand am 23. August 2007 der Scopingtermin im Sinne von § 4
Abs. 1 BauGB mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
sowie den Nachbargemeinden statt. Bei diesem Termin wurde der erforderliche
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt und es wurden
Hinweise gegeben, welche Fachplanungen im weiteren Aufstellungsverfahren
Berücksichtigung finden sollten.
Die formale frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form von drei
Bürgerversammlungen für die drei Siedlungsschwerpunkte am 06., 09. und 13.
September 2010, bei denen der Planvorentwurf vorgestellt wurde. An diesen
Veranstaltungen nahmen insgesamt knapp 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
teil. Es wurden einige Rückfragen gestellt, der Plan selbst jedoch in seinen
Grundzügen nicht infrage gestellt. Die Protokolle dieser Veranstaltungen sind
in Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt. Im Nachgang zu den Veranstaltungen
bestand vom 14. bis einschließlich 28. September 2010 die Möglichkeit, auf dem
Wege der elektronischen Datenkommunikation oder persönlich im Amt für Planung,
Tiefbau und Umwelt Stellung zu nehmen. Die hier vorgebrachten Hinweise betrafen
im Wesentlichen Einzelflächen, bei denen der Wunsch nach einer anderen
Darstellung geäußert wurde. Diesen Änderungswünschen konnte nur zum Teil
gefolgt werden, da eine deutliche Erweiterung der Wohnbauflächendarstellung
aufgrund des fehlenden Bedarfs nicht möglich ist. Insgesamt nahmen nur ca. 10
Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit zur nachträglichen Einsichtnahme in den
Plan wahr, sodass insgesamt von einer großen Konsensfähigkeit der Planung
ausgegangen werden darf.
In der Zeit vom 01. September bis
einschließlich 01. Oktober 2010 fand die Beteiligung der Nachbargemeinden nach
§ 2 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB statt. Es wurden Anregungen
vorgebracht, die in Anlage 5 zu dieser Vorlage aufgeführt sind. Aufgrund der
vorgebrachten Anregungen wurden Änderungen im Planentwurf, in der
städtebaulichen Begründung sowie im Umweltbericht vorgenommen.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat mit
Schreiben vom 08. September 2010 Stellung zur Landesplanerischen Anfrage der
Stadt nach § 34 Abs. 1 LPlG NRW genommen: Demnach bestehen gegen die
dargestellten Wohnbauflächen keine Bedenken.
Gegen die Darstellung der gewerblichen Bauflächen bestehen ebenfalls keine
Bedenken mit Ausnahme der Fläche des ehemaligen Schachtstandorts Grillo 4 in
Overberge. Es handelt sich nach Meinung des RVR um einen nicht integrierten
Standort im Freiraum. Daher wird angeregt, die Fläche als “Fläche für die
Landwirtschaft” auszuweisen, weil diese Darstellung den bisherigen
regionalplanerischen Zielaussagen des Regionalplans / Gebietsentwicklungsplans
Dortmund – Unna – Hamm (Agrarbereich / Freiraumbereich) entspricht. Da mit
einer solchen Ausweisung der Bestand des Betriebs nicht gefährdet ist, ist der
Anregung durch eine Änderung des Planentwurfs gefolgt worden.
Gegen die dargestellten Sondergebiete “großflächiger Einzelhandel” bestehen
ebenfalls keine grundsätzlichen landesplanerischen Bedenken. Der Anregung,
neben der Zweckbestimmung und der Art der Nutzung auch Verkaufsflächen und
Sortimente im Plan darzustellen, wird nicht gefolgt, da für alle Gebiete
bereits im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. über die
Baugenehmigungsverfahren diese Festlegung erfolgt ist bzw. künftig erfolgen
wird.
Da hinsichtlich der landesplanerischen Bedenken der Anregung des
Regionalverbands Ruhr gefolgt wurde, kann die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans als an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
angepasst gelten. Bezüglich der Darstellung des Evolutionsparkes steht das
Anpassungsverfahren – wie mit RVR und Bezirksregierung verabredet – kurz vor
dem Abschluss. Die beiden Behörden haben bereits im Vorfeld ihre Zustimmung
signalisiert.
Als nächster formaler Verfahrensschritt
steht nun Offenlegung des Planentwurfs (Anlage 1) sowie der städtebaulichen
Begründung (Anlage 2) und des Umweltberichts (Anlage 3) gemäß § 3
Abs. 2 BauGB an. Die Verwaltung schlägt daher vor, die beigefügten
Planunterlagen zu billigen und die Offenlegung zu beschließen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 5 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Stellv. Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiterin Jöne |
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