Beschlussvorschlag:
Der Rat Stadt
Bergkamen beschließt, die Beitragssatzung über die Erhebung von Kanalan-
schlussbeiträgen
gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW zur Satzung über die Entwässerung der
Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage
– Entwässerungssatzung der Stadt
Bergkamen - vom .........., die der
Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen erhebt zum Ersatz ihres durchschnittlichen jährlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlagen einen Anschlussbeitrag. Dieser beträgt nach der aktuell gültigen Satzung vom 01.07.1997 5,11 €/m² Grundstücksfläche. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es erforderlich, eine neue Satzung zu erlassen. Dazu hat der Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (i. F. SEB) die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH (i. F. KuA-NRW) damit beauftragt, die Neuberechnung des Beitragssatzes durchzuführen. Auf der Basis dieser Berechnungen wurde der vorgelegte Satzungsentwurf nach Prüfung durch das Amt für Bauberatung und Bauordnung sowie das Rechtsamt erstellt.
Die Verwaltung schlägt vor, der Satzung die Variante 4 der Beitragsberechnungen zu Grunde zu legen. Daraus folgt, dass sich der einmalige Kanalanschlussbeitrag ab dem 01.01.2011 von 5,11 € derzeit, auf 3,62 €/m² verringern würde.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Dr. Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
Die Betriebsleitung SEB Mecklenbrauck Betriebsleiter |
Amtsleiter Buhl |
Sachbearbeiterin Heiles |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |