Betreff
Erlass einer Beitragssatzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW
Vorlage
10/0473
Aktenzeichen
hs-vie
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat Stadt Bergkamen beschließt, die Beitragssatzung über die Erhebung von Kanalan-

schlussbeiträgen gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage

 – Entwässerungssatzung der Stadt Bergkamen  - vom .........., die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen erhebt zum Ersatz ihres durchschnittlichen jährlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlagen einen Anschlussbeitrag. Dieser beträgt nach der aktuell gültigen Satzung vom 01.07.1997 5,11 €/m² Grundstücksfläche. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es erforderlich, eine neue Satzung zu erlassen. Dazu hat der Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (i. F. SEB) die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH (i. F. KuA-NRW) damit beauftragt, die Neuberechnung des Beitragssatzes durchzuführen. Auf der Basis dieser Berechnungen wurde der vorgelegte Satzungsentwurf nach Prüfung durch das Amt für Bauberatung und Bauordnung sowie das Rechtsamt erstellt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Satzung die Variante 4 der Beitragsberechnungen zu Grunde zu legen. Daraus folgt, dass sich der einmalige Kanalanschlussbeitrag ab dem 01.01.2011 von 5,11 € derzeit, auf 3,62 €/m² verringern würde.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

Die Betriebsleitung SEB

 

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Betriebsleiter

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Buhl

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Heiles

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger