Betreff
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
hier: 16. Änderung
Vorlage
10/0459
Aktenzeichen
70.09.02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 16. Änderungssatzung vom ……….  zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßen-

reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergkamen) vom 21.12.1994, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Gebührenkalkulation wurde in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Heinemann (Disponent) – aufgestellt.

 

 

 

 

1.             Überprüfung des Allgemeininteresses
            (öffentlicher Anteil an den Kosten der Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege

            und Plätze)

 

Nach der im Jahr 1997 erfolgten Abschaffung eines festen Prozentsatzes (25 %) an den Kosten der Straßenreinigung wurde die Ermittlung des öffentlichen Anteils in das Ermessen des Satzungsgebers gestellt. Bei der Stadt Berg­kamen wurde seit diesem Zeitpunkt der öffentliche Anteil als Anteil der Straßenflächen der überörtlichen Straßen an den gesamt zu reinigenden Straßenflächen ermittelt. Diese Art der Ermittlung wurde in den jüngsten Urteilen des OVG Münster bestätigt.

Im Zuge der Ermittlung der Wertansätze für die Straßen, Wege und Plätze in der Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen wurden die Fahrbahnflächen gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW vermessen.

Der für 2011 anzuwendende öffentliche Anteil an den Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes wird mit 21,86 % ermittelt.

Der so ermittelte öffentliche Anteil ist gebührenmindernd in der Kalkulation zu berücksichtigen.

 

 

2.            Änderung des Straßenverzeichnisses

 

Das Straßenverzeichnis ist in folgenden Punkten zu ändern:

 

·         Am Burghang
Die Straße „Am Burghang“ ist 2010 gewidmet worden. Es ist eine reine Anliegerstraße mit ausschließlichem Ziel- und Quellverkehr. Von daher werden Straßenreinigung und Winterdienst auf die Anlieger übertragen.

·         Auf der Lette

Die Straße „Auf der Lette“ war bisher als Anliegerstraße klassifiziert. Da sie aber auch Erschließungsfunktion für die Seitenarme und die Straße „Am Hagen“ besitzt, ist sie aufgrund des Ausbaustandards – auch im Hinblick auf das neue Wohngebiet „Am Alkenbach“ – als innerörtliche Straße neu zu klassifizieren. Zudem war in der letzten Wintersaison feststellbar, dass die Anlieger dieser Aufgabe nicht nachkommen konnten und um Hilfe bei der Stadt Bergkamen ersuchten.


 

·         Bachstraße

Die Bachtraße war bisher als Anliegerstraße klassifiziert. Die örtliche Wohnungsbaugesellschaft hatte bisher die Straßenreinigung und Winterdienst privat beauftragt. Der Umfang dieser Reinigung war nicht ausreichend. Dies dokumentiert sich durch zahlreiche Bürger­beschwerden. Zudem haben sich die Verkehre derart erhöht, dass ein Klassifizierung als innerörtliche Straße zu erfolgen hat und den Anliegern die Reinigung nicht zumutbar ist.

 

·         Heideweg
Der Heideweg wurde bisher durch die Anlieger gereinigt. Aufgrund des Verkehrsaufkommens und der Winterdienstproblematik zwischen den beiden Haupterschließungen Jahnstraße und „In der Schlenke“ ist den Anliegern die Reinigung nicht weiter zumutbar.

 

·         In der Dille
Die Straße „In der Dille“ wurde bisher durch die Anlieger gereinigt. Aufgrund des Verkehrsaufkommens und der Winterdienstproblematik zwischen den beiden Haupterschließungen Kanalstraße, Rünther Straße, Schachtstraße und in Analogie zur Straße „Zur Seige“ ist den Anliegern die Reinigung nicht weiter zumutbar.

 

·         In der Schlenke (Heideweg bis Pantenweg)

Dieser Teilabschnitt der Straße „In der Schlenke“ wurde bisher durch die Anlieger gereinigt. Aufgrund des Verkehrsaufkommens und der Winterdienstproblematik sowie des Schulweges zur Realschule Oberaden ist in Analogie zum Nordabschnitt die Straßenreinigung und der Winterdienst durch den EBB durchzuführen.

 

·         Lindenweg (von „Im Sonneneck“ bis Töddinghauser Straße)

Dieser Teilabschnitt des Lindenweges wurde bisher durch die Anlieger ge­reinigt. Aufgrund des Verkehrsaufkommens nach dem erfolgten Straßenendausbau und der Klassifizierung als innerörtliche Straße mit Erschließungsfunktion auch für die angrenzenden Straßen (Espen-, Weiden-, Eschen-, Pappel-, Rotdorn-, Akazienweg und „Im Sonneneck“), ist in Analogie zum Westabschnitt die Straßenreinigung und der Winterdienst durch den EBB durchzuführen.

 

·         Marie-Curie-Straße
Die hier ansässigen Gewerbebetriebe waren völlig überrascht in der letzten Wintersaison von ihrer Zuständigkeit für Straßenreinigung und Winterdienst. Die Stadt Bergkamen wurde gebeten diese beiden Felder in ihre Zuständigkeit zu übernehmen, was auch im Hinblick auf die Erschließungsfunktion für die Emilie-Winkelmann-, Bertha-von-Suttner- und Lise-Meitner-Straße gilt.

 

·         Nordfeldstraße (von Heinrichstraße bis „Auf dem Braam“)

Aufgrund der Bebauung dieses Abschnitts (Wohngebiet Föhrenweg) und des damit verbundenen Verkehrsaufkommens ist den Anliegern die Reinigung und der Winterdienst nicht mehr zumutbar. In Analogie zum Abschnitt zwischen Bambergstaße und „Kugelbrink“ ist die Straßenreinigung und der Winterdienst zukünftig durch den EBB durchzuführen.


 

·         Schlägelstraße

Die Schlägelstraße wurde bisher durch die Anlieger gereinigt. Ständige Beschwerden über nicht durchgeführte Straßenreinigung und Winterdienst unter Berücksichtigung des Schulstandortes der Freiherr-von-Ketteler-Grundschule sind  Gründe zukünftig die Straßenreinigung und den Winter­dienst durch den EBB durchzuführen.

 

 

Änderung des Straßenverzeichnisses:

 

Straße

Abgrenzung

Klassifizierung

Straßenreinigung/

Winterdienst

Priorität

Am Burghang

 

Anl.

Anlieger

 

Auf der Lette

 

i. ö.

EBB

2

Bachstraße

 

i. ö.

EBB

2

Heideweg

 

Anl.

EBB

2

In der Dille

 

Anl.

EBB

3

In der Schlenke

Heideweg bis Pantenweg

Anl.

EBB

1

Lindenweg

Von „Im Sonneneck“ bis Töddinghauser Straße

i. ö.

EBB

2

Marie-Curie-Straße

 

Anl.

EBB

2

Nordfeldstraße

Von Heinrich­straße bis „Auf dem Braam“

Anl.

EBB

2

Schlägelstraße

 

Anl.

EBB

3

 

 

 

3.             Gebührenkalkulation

 

 

3.1             Kalkulationszeitraum

 

Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW kann der Gebührenkalkulation ein Zeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Kalkulationszeitraum auf ein Jahr festzulegen.

 

 

3.2             Gewinn und Verlustvortrag gemäß KAG NRW

 

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2008 sieht einen Gewinnvortrag für den Winterdienst von rd. 20.619 € und einen Verlustvortrag von rd. 7.629 € für die Straßenreinigung vor. Die Vorträge werden in der Kalkulation für 2011 berücksichtigt.


 

3.3            Wesentliche Einflussfaktoren bei der Kostenentwicklung

 

Wesentliche Einflussfaktoren sind leicht gestiegene Personalkosten, der strenge Winter (auch im Fünfjahresmittel), höhere Abschreibungen und Verzinsungen unter anderem aufgrund der volljährigen Berücksichtigung der notwendigen Investitionen im Bereich des Winterdienstes für den Einsatz von Feuchtsalz FS 30 sowie Minder­einnahmen aus Drittaufträgen.

 

 

3.4 Ergebnis

Bedingt durch die dargelegten Faktoren steigen die durch Gebühren zu deckenden Kosten für die Straßenreinigung im Vergleich zum Vorjahr um rd. 5.740 €, im Bereich des Winterdienstes ist eine Steigerung der durch Gebühren zu deckenden Kosten in Höhe von rd. 11.600 € zu verzeichnen.

 

 

3.4.1             Gebühren für die Straßenreinigung

 

Die nachfolgende Gebührenkalkulation führt zu einem Gebührensatz von 1,4965 € je Meter.

 

Dieses entspricht einer Erhöhung gegenüber dem Gebührensatz von 2010 von 6,38% (= 0,09 €).

 

3.4.2            Gebühren für den Winterdienst

           
Aufgrund der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:

Straße

2011

2010

Veränderung

Priorität 1

1,05 €

0,78 €

  34,62 %

Priorität 2

1,05 €

0,78 €

  34,62 %

Priorität 3

0,79 €

0,58 €

  36,21 %

 

 

3.4.3 Gesamtgebühren Straßenreinigung/Winterdienst

In der Regel werden die Gebührenpflichtigen sowohl zu Straßenreinigungs- als auch zu Winterdienstgebühren herangezogen.

Über beide Gebührenarten ergeben sich je Veranlagungsmeter folgende Veränderungen:

 

Straße

2011

2010

Veränderung

Priorität 1

2,55 €

2,19 €

+  16,44 %

Priorität 2

2,55 €

2,19 €

+  16,44 %

Priorität 3

2,29 €

1,99 €

+  15,08 %

 


 

4.                  Gebührenbedarfsermittlung

4.1            Personalkosten

4.1.1            Personalkosten Einsatzleitung            11.385,00 €


            Die Einsatzplanung von Personal und Fahrzeugen wird von Personen (anteilig) des 

            Baubetriebshofes wahrgenommen.

 

4.1.2  Kosten des Büroarbeitsplatzes 3.120,00 €

      
Es kommen die Pauschalansätze lt. KGSt-Bericht 2/2009 zur Anwendung.

4.1.3  Personalkosten Fahrer 91.004,00 €

Für die beiden Kehrmaschinen sind zwei Mitarbeiter vom EBB tätig.

4.1.4  Kosten des Arbeitsplatzes 9.100,00 €

Nach KGSt können für Nicht-Büroarbeitsplätze 10 % der Personalkosten für die Abgeltung von z. B. Dienstkleidung, Kosten für Sozialräume etc. berücksichtigt werden.

 

4.2        Kalkulatorische Abschreibungen

4.2.1 Kehrmaschinen und Zusatzgeräte 37.259,00 €

            Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.

4.2.2 Zusatzgeräte im Winterdienst 14.158,00 €

Hier sind u. a. neue Streugeräte mit Feuchtsalztechnologie und ein neuer Schnee­pflug berücksichtigt. Auch hier werden die Wiederbeschaffungszeitwerte zugrunde gelegt.

 

4.3 Kalkulatorische Zinsen 17.256,00€

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem unveränderten kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 %.

 

4.4       Sonstige Kosten

 

4.4.1 Unterhaltung Kehrmaschinen 82.615,00 €

            Es werden fixe Kosten berücksichtigt wie TÜV-Gebühren und Versicherungen. Weiterhin finden Kraftstoffverbrauch und ein Voll-Service-Vertrag hier ihren Niederschlag.

4.4.2 Unterhaltung WD-Abrollkipper 14.468,00 €

Für den Einsatz von Feuchtsalz wird der neue Abrollkipper zu 40 % im Winterdienst eingesetzt.

4.4.3 Unterhaltung Zusatzgeräte Winterdienst 5.000,00 €

Hier handelt es sich um Durchschnittswerte der letzten fünf Jahre.

 

4.4.4  Kosten des Winterdienstes 40.382,00 €

Für die Fahrzeuge sind im Winter besondere Aufsätze notwendig, die teilweise geleast sind. Hierfür sind Leasinggebühren zu zahlen. Für die Einsatzplanung werden Angaben des Wetterdienstes benötigt.

Des Weiteren wird der Ankauf von Streumitteln berücksichtigt.

 

4.4.5 Verwertung von Straßenkehricht 22.000,00 €

Für die Entsorgung von Straßenkehricht nicht nur von den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sondern auch von Schulhöfen und sonstigen nicht gewidmeten Flächen fallen Kosten an.

 

4.5 Leitungs-/Verwaltungskosten EBB 54.123,00 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Zahlung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof (Mietereinbauten) an.

Die Verteilung der Gesamtsumme erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.

Die Verteilung der Gesamtverwaltungskosten richtet sich nach den zu vertretenden Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes.


4.6 Aufteilung der Kosten der Straßenreinigung

Die hier ausgewiesenen Gesamtkosten der Straßenreinigung beinhalten auch Kosten, die für die Reinigung von nicht gewidmeten Flächen entstehen.

Über die Straßenreinigungsgebühren dürfen aber nur die Kosten finanziert werden, die für die Reinigung der gewidmeten Straßen, Wege und Plätze entstehen.

Die Aufteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Kehrmaschinen für die unterschiedlichen Bereiche.


 

4.7 Leistungen des Baubetriebshofes 139.100,00 €

Die Reinigung der Fußgängerzone und des Bereichs des Busbahnhofes sind überwiegend manuell vorzunehmen. Das notwendige Personal (ca. 600 Std.) sowie die benötigte Ausrüstung wird vom Baubetriebshof in Anspruch genommen.

Für die Winterwartung werden ebenfalls weiterhin das Personal (ca. 1.500 Std.) des Baubetriebshofes sowie die notwendigen Fahrzeuge in Anspruch genommen.

 

4.8 Öffentlicher Anteil

Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes belaufen sich ohne die Kosten der Verwaltung auf

- Straßenreinigung 238.983,00 €
- Winterdienst 178.375,00 €

Diese Kosten dürfen jedoch nicht komplett auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden, da die Allgemeinheit einen Teil der Kosten zu tragen hat, wie z. B. die Beseitigung der Verschmutzung durch den Durchgangsverkehr.

Daher wird bei der Stadt Bergkamen der öffentliche Anteil anhand der zu reinigenden Straßenflächen für überörtliche Straßen an den gesamt zu reinigenden Straßenflächen gemessen; der Anteil beträgt 21,86 %.


- Straßenreinigung 52.251,00 €
- Winterdienst 39.000,00 €

Den dann durch Gebühren zu deckenden Kosten sind die Kosten der Verwaltung hinzuzurechnen.

 

 

4.9              Kosten der Verwaltung

4.9.1  Kosten der Verwaltung - Personal - 28.857,00 €

            Der EntsorgungsBetriebBergkamen nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen und Versenden der Gebührenbescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.

 

4.9.2        Kosten der Verwaltung - sächlich -     2.682,00 €

Mit diesem Betrag sind Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern (s. o.) für die Beschäftigung mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst entstehen.

Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.

Die Umlage der Verwaltungskosten erfolgt je zur Hälfte auf die Straßenreinigung und den Winterdienst, da die Anzahl der Veranlagungen identisch ist.

 

4.10          Gewinn- bzw. Verlustvortrag 2008

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW müssen die Gewinne bzw. Defizite aus 2008 im Bereich der Straßenreinigung und im Bereich des Winterdienstes berücksichtigt werden.

Es ergeben sich somit durch Gebühren zu deckende Kosten für

- die Straßenreinigung 210.131,00 €
- den Winterdienst 134.526,00 €

 

5.                  Kalkulation


5.1              Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren

Insgesamt sind 140.414 Meter zu veranlagen. Bei Division der Kosten (210.131,00 €) durch die Veranlagungsmeter ergibt sich ein Gebührensatz von 1,4965 €.

Der Gebührensatz sollte auf 1,50 € gerundet und festgesetzt werden.

 

5.2              Kalkulation der Winterdienstgebühren

      Um den unterschiedlichen Vorteil der erhaltenen Leistung darstellen zu können, bedient man sich der Äquivalenzziffernrechnung.

Die Winterdienstleistungen der Prioritäten 1 und 2 erfolgen in gleichem Umfang und werden mit der Äquivalenzziffer 1 bewertet.

Die Winterdienstleistung der Priorität 3 umfasst einen geringeren Umfang und wird mit der Ziffer 0,75 berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, dass Anlieger der Straßen mit der Priorität 3 auch einen Anteil an den so genannten Vorhaltekosten (Abschreibungen, Zinsen, Leasinggebühren etc.), die unabhängig von einem tatsächlichen Winterdienst anfallen, mittragen.

 

5.3              Nach Anwendung der Äquivalenzziffernrechnung ergibt sich ein gewichteter Gebührensatz von 1,0507 €.

Für die unterschiedlichen Prioritäten sollten die Gebührensätze wie folgt festgesetzt werden:

Priorität 1 1,05 €
Priorität 2 1,05 €
Priorität 3 0,79 €

 

 

Bei der Änderung des § 7 Abs. 2 der Satzung handelt es sich um eine Formulierungs­empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter u. Betriebsleiter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger