Betreff
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
Vorlage
10/0456
Aktenzeichen
20.20 mq-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 18.03.2010 die Haushaltssatzung für die Jahre 2010 und 2011 beschlossen. Grundlage hierfür ist § 78 Abs. 3 Satz 2 GO NRW, wonach die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre - nach Jahren getrennt - enthalten kann. Wird diese Möglichkeit genutzt, ist auch § 9 Abs. 2 u. 3 GemHVO NRW zu beachten.

 

Nach dieser Vorschrift ist die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im ersten Haushaltsjahr dem Rat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen. Außerdem müssen Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 u. 9 GemHVO NRW, die nach der Beschlussfassung über einen Haushaltsplan nach § 9 Abs. 1 GemHVO NRW erstellt worden sind, der Fortschreibung beigefügt werden.

 

Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es u. a., dem Rat als Budgetverantwortlichem realistische Prognosen zu ermöglichen sowie Transparenz zu schaffen.

 

Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 sind die Wirtschaftspläne und die neuesten Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB) und EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB). Hier wird auf die aktuellen Vorlagen Drucksache Nr. 10/0386 und Nr. 10/454 (SEB) sowie Drucksache Nr. 10/0413 und Nr. 10/460 (EBB), die ebenfalls am 16.12.2010 vom Rat beschlossen werden, verwiesen.

 

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf bekannte und voraussichtliche Veränderungen in den Jahren 2010 und 2011. Für die Folgejahre 2012 bis 2014 werden zurzeit keine wesentlichen Veränderungen erwartet.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2012/2013 erfolgt eine Anpassung und Ausweitung (Haushaltsjahr 2015) der Ergebnis- und Finanzplanung.

 

Veränderungen bei den Investitionen sind zurzeit nicht geplant. Für den Fall einer Bewilligung für die Fördermaßnahme „Wasserstadt Aden“ wird ein Nachtragshaushalt aufgestellt.

 

Unter Einbeziehung der Umsetzung der Maßnahmen des genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) schließt die Ergebnisplanung zurzeit wie folgt ab:

 

 

Fehlbedarfe/Überschuss unter Einbeziehung der HSK-Maßnahmen

 

2010

2011

2012

2013

2014

Finanzplanung

Haushalt 2010/2011

- 20.081.206

- 10.802.977

-  11.505.103                   

-   7.143.839

-   4.903.060

HSK-Maßnahmen

 

       246.607

       728.990

    2.278.692

    3.070.929

    4.940.452

Fehlbedarfe/

Überschuss

- 19.834.599

- 10.073.987

-   9.226.411

-   4.072.910

           37.392                   

 

 


 

Veränderungen im Haushaltsjahr 2010

 

Nach dem aktuellen Budgetbericht der dem Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2010, Drucksache Nr. 10/0442, zur Kenntnis gegeben wurde, ergibt sich rechnerisch eine Ergebnisverbesserung gegenüber der Planung von 232 T€. Den erheblichen Verschlechterungen im Sozial- und Jugendhilfebereich (Asylbewerberleistungsgesetz, Kosten der Heim- und Familienpflege) stehen insbesondere Verbesserungen im Budgetbereich 9 - Allgemeine Finanzwirtschaft - (erhöhte Schlüsselzuweisungen, Verringerung der Kreisumlage, Ausgleichszahlung zur Wohngeldentlastung) gegenüber. Die detaillierten Veränderungen sind im Budgetbericht ausführlich erläutert.

 

 

 

Voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr 2011

 

 

1.    Gewerbesteuer

 

Für das Haushaltsjahr 2011 beträgt der geplante Haushaltsansatz 12,0 Mio. €. Nach aktuellen Berechnungen des Steueramtes belaufen sich die voraussichtlichen Vorauszahlungen auf 13,1 Mio. €, so dass sich Mehrerträge in Höhe von 1,1 Mio. € ergeben

 

 

2.    Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

 

Die Einplanung für das Jahr 2011 beläuft sich auf 12.060 T€. Bedingt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise ist das bundesweite Aufkommen an der Einkommensteuer erheblich eingebrochen.

 

Nach der Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung 2010 ergibt sich unter Zugrundelegung der aktuellen Schlüsselzahl lediglich ein Aufkommen in Höhe von 10.492 T€.

 

Die aktuelle November-Steuerschätzung geht gegenüber der Mai-Schätzung von einer Steigerung von 5,4 % aus. Da die Regionalisierung der Steuerschätzung noch nicht vorliegt, wurde unterstellt, dass der vorgenannte Prozentsatz auch für die Stadt Bergkamen Bestand hat.

 

Demnach ergibt sich ein rechnerisches Aufkommen in Höhe von 11.492 T€. Der voraussichtliche Minderertrag beläuft sich somit auf 568 T€.

 

 

3.    Schlüsselzuweisungen des Landes

 

Nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (Schnellbrief 135/2010 vom 09.11.2010) wird der Gesetzentwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 (GFG) nicht vor Ende Januar/Anfang Februar 2011 in den Landtag eingebracht. Erst mit der Einbringung in den Landtag wird eine erste Proberechnung zur Verfügung gestellt.

 

Positiv ist anzumerken, dass die Landesregierung beabsichtigt, die Aufstockung der verteilbaren Finanzausgleichsmasse um ca. 300 Mio. €

 

  • Wegfall der Befrachtung in Höhe von 166,2 Mio. €, die als kommunaler Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes vorgesehen war,

  • Beteiligung der Kommunen in Höhe des Verbundsatzes an 4/7 der Einnahmen des Landes aus der Grunderwerbsteuer über den fakultativen Steuerverbund als Verbundgrundlage in Höhe von 133,6 Mio. €,

 

entsprechend der Änderung des GFG 2010 auch für die Folgejahre beibehalten will.

 

Entsprechend der Annahme des Kreises Unna wird unterstellt, dass sich die Finanzausgleichsmasse 2011 gegenüber dem Jahr 2010 nicht verändert.

 

Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Steuerkraftmesszahl sowie eines Grundbetrages von 804,84 € (entsprechend Nachtragsentwurf GFG 2010) ergibt sich rechnerisch eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 29.612 T€. Gegenüber der Einplanung ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 525 T€.

 

 

4.    Kreisumlage

 

Unter der Annahme, dass die Schlüsselzuweisungen sowohl bei den Gemeinden des Kreises als auch beim Kreis Unna gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben, wird sich die Umlagegrundlage voraussichtlich auf 437,4 Mio. € belaufen.

 

Für die Stadt Bergkamen ergibt sich rechnerisch eine zu zahlende Kreisumlage in Höhe von 29.086 T€. Gegenüber der Einplanung von 30.000 T€ ergibt sich eine Verbesserung in Höhe von 914 T€.

 

 

5.    Mehraufwendungen bei der Heim- und Familienpflege

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 30.09.2010 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.862 T€ beim Produkt 06.36.09 beschlossen (Familien ergänzende und Familien ersetzende Maßnahmen). Aufgrund der hohen Fallzahlen wird auch im Haushaltsjahr 2011 mit überplanmäßigen Aufwendungen in derselben Höhe gerechnet.

 

 

 

Zusammenfassung

 

 

Lfd.

Nr.

Bezeichnung

+ Verbesserung/

-  Verschlechterung

1.

Gewerbesteuer

+          1.100 T€         

2.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

-              568 T€

3.

Schlüsselzuweisungen des Landes

+             525 T€

4.

Kreisumlage

+             914 T€

5.

Mehraufwendungen bei der Heim- und Familienpflege

-           1.862 T€

 

 

+             109 T€

 

 

Abschließend ist festzustellen, dass zurzeit sowohl im Haushaltsjahr 2010 als auch im Haushaltsjahr 2011 mit geringfügigen Verbesserungen gerechnet wird. Die Ertragsverbesserung bzw. Aufwandsminderungen gelten entsprechend für die Finanzkonten (Einzahlung/Auszahlung).

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt