Betreff
13. Änderungssatzung vom ................................ zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991
Vorlage
10/0453
Aktenzeichen
67.31.02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 13. Änderungssatzung vom ................................. zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 

Sachdarstellung:

 

 

 

  1. Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2009

    Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG sind Gewinne innerhalb von drei Jahren Gebühren mindernd einzusetzen; Unterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

    In der Kalkulation der Gebühren 2009 wurden die Gebühren mit einem 100 %- igen Kostendeckungsgrad festgesetzt. Den Kosten werden die Erträge gegenübergestellt. Für das Jahr 2009 wurden lt. Betriebsabrechnung folgende Ergebnisse erzielt:

    Erwerbsgebühren:  Unterdeckung          - 4.757,00 €
    Bestattungsgebühren:  Gewinn        7.956,00 €
    Verwaltungsgebühren  Unterdeckung  - 1.832,00 €

    Der Gewinn bei den Bestattungsgebühren ist gemäß den Bestimmungen des KAG NRW Gebühren mindernd einzusetzen.

    Die Unterdeckung bei den Erwerbs- und Verwaltungsgebühren sollte Gebühren erhöhend eingesetzt werden.
     

    Die Verwaltung schlägt vor, den Gewinn bei den Bestattungsgebühren zu 50 % nach 2011 vorzutragen.

    Der Verlust bei den Erwerbsgebühren ist zu 50 % nach 2011 und 2012 vorzutragen zzgl. des Gewinns (50 %) aus 2008.
    Der Verlust bei den Verwaltungsgebühren ist zu 50 % nach 2011 und 2012 vorzutragen.


  2. Festlegung von Äquivalenzziffern

    Die Äquivalenzziffernrechnung ist ein Kalkulationsverfahren für eng verwandte Leistungen.
    Die Äquivalenzziffern sollen das Kostenverhältnis zwischen den einzelnen Leistungen ausdrücken. Mit der Bildung von Äquivalenzziffern im Friedhofsbereich soll ermöglicht werden, die Vorteile, die einem Nutzungsberechtigen im Vergleich zu einer anderen Nutzungsart erwachsen, darzustellen, um so eine gerechte Gebührenfestsetzung zu ermöglichen.
    Eine Änderung der Äquivalenzziffern ist nicht notwendig.
     

  3. Ergebnis der Gebührenkalkulation für 2011

    In der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung werden die voraussichtlichen Kosten des Jahres 2011 sowie aus der Betriebsabrechnung 2009 abgeleitete Fallzahlen für die Ermittlung der Gebührentarife mit 100 %- iger Kostendeckung zugrunde gelegt.

 

Erwerbsgebühren

Gebührentarif

2010

Ergebnis der Kalkulation für

2011

Steigerung/

Senkung

Wahlgrab

1.430,00 €

1.427,00 €

          -   0,21 %

Wahlgrab im Rasenfeld

1.300,00 €

1.299,00 €

-   0,07 %

Reihengrab

855,00 €

853,00 €

-   0,23 %

Urnenwahlgrab

1.090,00 €

1.084.00 €

-   0,55 %

Urnenreihengrab

510,00 €

510,00 €

   0,00 %

Urnenwahlgrab im Rasenfeld

960,00 €

956,00 €

-   0,41 %

Kindergrab

640,00 €

641,00 €

+   0,15 %

Reihenrasen und anonym

790,00 €

790,00 €

   0,00 %

Urnenrasen und anonym

450,00 €

447,00 €

-   0,66 %

Streufeld

255,00 €

255,00 €

   0,00 %

Urnenbaumgrab

            510,00 €

510,00 €

               0,00 %

Kindergrab im Rasenfeld

           580,00 €

578,00 €

           -   0,34% 

Schmetterlingsfeld

          310,00 €

311,00 €

          +   0,32 %

Urnenfamiliengrab

       1.215,00 €

1.213,00 €

          -   0,16 %

 

 

 

 

 

Bestattungsgebühren

Gebühren-tarif

2010

Ergebnis der Kalkulation für

2011

Rundung

Senkung

 

Wahlgrab

805,00 €

761,00 €

760,00 €

       -  5,59 %

Reihengrab

610,00 €

576,00 €

575,00 €

       -  5,73 %

Urnengrab

120,00 €

115,00 €

        115,00 €

       -  4,16 %

Kindergrab

270,00 €

254,00 €

        255,00 €

      -  5,55 %

Urnenbaumgrab

        170,00 €

161,00 €

        160,00 €

       -  5,88 %

Schmetterlingsfeld

       120,00 €

115,00 €

115,00 €

       -  4,16 %

 

   Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der Geringfügigkeit der notwendigen Änderungen die Erwerbsgebühren nicht zu verändern.

Die Bestattungsgebühren sollten für das Jahr 2011 in der kalkulierten Höhe – abgerundet bzw. aufgerundet - erhoben werden.

 

             

4.              Kalkulation 2011


4.1
              Kalkulationszeitraum

              Der Kalkulationszeitraum für die Friedhofsgebühren beträgt ein Jahr.


4.2              Ermittlung des Gebührenbedarfes


4.2.1     Personalkosten 83.932,00 €

Bei den Personalkosten der Verwaltung werden alle Personen berücksichtigt, die für die   Friedhöfe ganz oder teilweise tätig sind. Diese Personalkosten werden prozentual, nach Tätigkeit für den Bereich Friedhöfe, aufgeteilt.

Bei den Kosten, die dem Erwerb zugeordnet sind, handelt es sich um Kosten für geringfügig Beschäftigte, die auf den Friedhöfen einen Schließ- und Wachdienst durchführen.


Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten des Jahres 2011 einschließlich der Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen


4.2.2 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 3.030,00 €

Für die verbleibenden, dem Friedhofszweck dienenden Anlagen (z. B. Wasserstellen) wird mit Instandhaltungskosten in o. g. Höhe gerechnet. Die Verteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.


4.2.3 Unterhaltung der sonstigen unbebauten Grundstücke 70.900,00 €

Dieses Konto beinhaltet Kosten für die Unterhaltung und Ersatzbeschaffung sowie Bergschadensbeseitigung der Friedhofsanlagen. 
                
Auf die Erwerbsgebühren werden 65.900,00 € umgelegt; den Kriegsgräbern werden 5.000,00 € zugeordnet.


             

4.2.4          Erstattungen an Sondervermögen          67.490,00 €

Diese Kostenposition beinhaltet die Erstattung von Kosten für die Entsorgung von Abfällen auf den Friedhöfen. Die Erstattung erfolgt an den EBB. Als Aufwand werden 59.990,00 € für die Entsorgung folgender Mengen berücksichtigt:

Deponierung Grünschnitt:          210 t
Deponierung Sonstiges          275 t
Verbrennung          160 t

Weiterhin wird damit gerechnet, dass seitens des EBB 7.500,00 € für maschinelle Reinigungsleistungen der Friedhofsanlagen berechnet werden.

 

4.2.5 Bewirtschaftung der Grundstücke 14.450,00 €

Hierunter zusammengefasst sind Kosten für Strom, Wasser, Grundbesitzabgaben, Reinigungsmittel und Versicherungen für die Friedhofsanlagen sowie Reinigungskosten für den angemieteten Sozialtrakt.


4.2.6  Mieten und Pachten 12.296,00 €

Nach dem Verkauf der Gebäude am Hauptfriedhof ist für die Beschäftigten, die auf dem Hauptfriedhof arbeiten, der Sozialtrakt zurückgemietet worden. Die erwarteten Kosten beinhalten die Kaltmiete sowie Betriebskosten.


4.2.7 Geschäftsaufwendungen 370,00 €

Hierbei handelt es sich um Kosten für Porto, Telefon sowie Dienstreisen, die zunächst dem Kostenträger Verwaltung zugerechnet werden.

 

4.2.8 Übrige sonstige Aufwendungen 250,00 €

Aus diesem Konto werden die Beiträge für die Kriegsgräberfürsorge beglichen.


4.2.9 Aufwendungen BBH 212.832,00 €
       

Der Baubetriebshof übernimmt im Wesentlichen die mit der Bestattungsgebühr bzw. Erwerbsgebühr abzugeltenden Leistungen.

Für die zu erwartenden Bestattungen werden 890,00 Std. berücksichtigt.

Für die Pflege der Kriegsgräber wird von einem Personalaufwand von 300 Std. ausgegangen.

Die Pflegeleistungen sind zunächst auf 3.250 Std. beschränkt.

An Fahrzeugkosten werden voraussichtlich 45.000,00 € entstehen. Die Aufteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.


 

4.2.10              Interne Leistungsbeziehung              11.895,00 €

              Verwaltungskostenbeitrag
             

Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die Kosten zu begleichen, die in den  Fachämtern für die Beschäftigung mit den Friedhöfen entstehen. Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personalschlüsseln.

 


 

4.2.11  Kalkulatorische Kosten

-

Abschreibungen

12.706,00 €

-

Zinsen

82.757,00 €

 

              Basis für die Abschreibungen und Zinsen ist der Anschaffungswert; als Verzinsung wird ein Zinssatz von 5 % berücksichtigt.


4.2.12 Ermittlung der Kostenstellenumlage Verwaltung 80.506,00 €

Die Verteilung dieser Kosten erfolgt anhand der in der Verwaltung durchschnittlich zu bearbeitenden Fallzahlen.

 

4.2.13  Öffentlicher Anteil 177. 778,00 €

Mit Ratsbeschluss vom 07.11.2007 wurde der öffentliche Anteil aufgrund des Parkcharakters des Parkfriedhofes auf 40 % angehoben.


4.2.14 Gewinn-/Verlustvortrag 2008/2009

Wie bereits erwähnt, sind Gewinne aus Betriebsabrechnungen Gebühren mindernd einzusetzen.
Verluste aus Betriebsabrechnungen können Gebühren erhöhend eingesetzt werden.



5.              Gebührenkalkulation

5.1 Kriegsgräber

Kosten: 28.726,00 €

Für die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber erhält die Stadt Bergkamen einen Zuschuss in Höhe von 10.479,00 €. Der Differenzbetrag von 18.247,00 € kann durch die Erhöhung des öffentlichen Anteils erreicht werden, da die Pflege der Kriegsgräber im öffentlichen Interesse liegt.


5.2 Erwerbsgebühren

Kosten: 262.743,00 €

Die Ermittlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe von Äquivalenzziffern.

Bei der zu berücksichtigenden Anzahl an Erwerben wird von Erfahrungswerten ausgegangen.

Die Kalkulation 2011 berücksichtigt folgende Fallzahlen und führt zu folgenden kostendeckenden Gebühren:

 

Anzahl

Erwerbe

 Ergebnis nach Kalkulation 2011

Wahlgrab

70

1.427,00 €

Wahlgrab im Rasen

 2

1.299,00 €

Reihengrab

15

853,00 €

Urnenwahlgrab

60

1.084,00 €

Urnenreihengrab, Baumgrab

20

510,00 €

Urnenwahlgrab im Rasen

25

956,00 €

Kindergrab

 1

641,00 €

Reihenrasen und anonym

15

790,00 €

Urnenrasen und anonym

75

447,00 €

Streufeld

1

255,00 €

Kindergrab im Rasenfeld

1

578,00 €

Schmetterlingsfeld

1

311,00 €

Urnenfamiliengrab

1

1.213,00 €



5.3 Bestattungsgebühren

Kosten: 82.063,00 €

Der Stundenaufwand beträgt bei einer Bestattung im Wahlgrab 8,25 Std., im Reihengrab 6,25 Std., im Urnengrab 1,25 Std., im Kindergrab 2,75 Std., im Baumgrab 1,75 Std. und im Schmetterlingsfeld 1,25 Std.

Um bei der Ermittlung der Gebühr den unterschiedlichen Zeitanfall zu berücksichtigen, werden Äquivalenzziffern vergeben, die dem Zeitaufwand entsprechen.

Die Kalkulation ergibt auf- bzw. abgerundet folgende kostendeckende Gebühren:

 

Ergebnis nach Kalkulation 2011

Wahlgrab

         760,00 €

Reihengrab

         575,00 €

Urnengrab

         115,00 €

Kindergrab

         255,00 €

Baumgrab

         160,00 €

Schmetterlingsfeld

         115,00 €



5.4 Gebühren für sonstige Verwaltungsleistungen

              Kosten: 11.853,00 €



Im Durchschnitt ist von 190 Fällen von sonstigen Verwaltungsleistungen auszugehen:

Art der

Leistung

Anzahl

Äquivalenz-ziffer

Rechnungs-einheit

Betrag

Ergebnis nach Kalk.

Grabmäler

170

4

680,00

16,694 €

66,78 €

Gewerbe

20

1,5

30,00

16,694 €

25,04 €

 

 

 

710,00

 

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren für sonstige Verwaltungsleistungen für das Jahr 2011 in der kalkulierten Höhe – aufgerundet bzw. abgerundet – zu erheben.

Der bisherige Gebührentarif Nr. 4.1.2 „Gebühren für die Berechtigung zur Ausführung gewerblicher Tätigkeiten auf den Friedhöfen; einmalige Tätigkeiten“ entfällt zukünftig.

Der Verwaltungsaufwand zur Ausstellung der Genehmigung für das Kalenderjahr oder für einmalige Tätigkeiten ist identisch, so dass zukünftig alle Genehmigungen für ein Kalenderjahr ausgestellt werden.          

 

 

5.5            Gebühren für die Pflege einer Grabstelle im Rasenquartier sowie der anonymen Gräber

 

Zur Festsetzung der Gebühr für die Pflegekosten wird ein Pflegekostenbetrag in Höhe von 3,00 € je qm Grabfläche/Jahr angesetzt. Weiterhin wurde die Größe von Erdreihengräbern und Urnenreihengräbern ermittelt.

Bei den Pflegekosten ergeben sich keine Änderungen der Gebühren.



Pflegekosten                                                                        Gebührentarif 2011       
 

Rasenreihengräber/anonyme

Reihengräber (für 30 Jahre)                                                  280,00 €

Rasenurnenreihengräber/

anonyme Urnenreihengräber                                                       45,00 €.

(für 20 Jahre)

 

 

 

                       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Kupfer                 Gläser

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger