Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 13. Änderungssatzung vom ................................. zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
- Ergebnisse der
Betriebsabrechnung 2009
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG sind Gewinne innerhalb von drei Jahren Gebühren mindernd einzusetzen; Unterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
In der Kalkulation der Gebühren 2009 wurden die Gebühren mit einem 100 %- igen Kostendeckungsgrad festgesetzt. Den Kosten werden die Erträge gegenübergestellt. Für das Jahr 2009 wurden lt. Betriebsabrechnung folgende Ergebnisse erzielt:
Erwerbsgebühren: Unterdeckung - 4.757,00 €
Bestattungsgebühren: Gewinn 7.956,00 €
Verwaltungsgebühren Unterdeckung - 1.832,00 €
Der Gewinn bei den Bestattungsgebühren ist gemäß den Bestimmungen des KAG NRW Gebühren mindernd einzusetzen.
Die Unterdeckung bei den Erwerbs- und Verwaltungsgebühren sollte Gebühren erhöhend eingesetzt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Gewinn bei den Bestattungsgebühren zu 50 % nach 2011 vorzutragen.
Der Verlust bei den Erwerbsgebühren ist zu 50 % nach 2011 und 2012 vorzutragen zzgl. des Gewinns (50 %) aus 2008.
Der Verlust bei den Verwaltungsgebühren ist zu 50 % nach 2011 und 2012 vorzutragen.
- Festlegung von
Äquivalenzziffern
Die Äquivalenzziffernrechnung ist ein Kalkulationsverfahren für eng verwandte Leistungen.
Die Äquivalenzziffern sollen das Kostenverhältnis zwischen den einzelnen Leistungen ausdrücken. Mit der Bildung von Äquivalenzziffern im Friedhofsbereich soll ermöglicht werden, die Vorteile, die einem Nutzungsberechtigen im Vergleich zu einer anderen Nutzungsart erwachsen, darzustellen, um so eine gerechte Gebührenfestsetzung zu ermöglichen.
Eine Änderung der Äquivalenzziffern ist nicht notwendig.
- Ergebnis der
Gebührenkalkulation für 2011
In der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung werden die voraussichtlichen Kosten des Jahres 2011 sowie aus der Betriebsabrechnung 2009 abgeleitete Fallzahlen für die Ermittlung der Gebührentarife mit 100 %- iger Kostendeckung zugrunde gelegt.
Erwerbsgebühren |
Gebührentarif 2010 |
Ergebnis der Kalkulation für 2011 |
Steigerung/ Senkung |
Wahlgrab |
1.430,00 € |
1.427,00 € |
- 0,21 % |
Wahlgrab im Rasenfeld |
1.300,00 € |
1.299,00 € |
- 0,07 % |
Reihengrab |
855,00 € |
853,00 € |
- 0,23 % |
Urnenwahlgrab |
1.090,00 € |
1.084.00 € |
- 0,55 % |
Urnenreihengrab |
510,00 € |
510,00 € |
0,00 % |
Urnenwahlgrab im Rasenfeld |
960,00 € |
956,00 € |
- 0,41 % |
Kindergrab |
640,00 € |
641,00 € |
+ 0,15 % |
Reihenrasen und anonym |
790,00 € |
790,00 € |
0,00 % |
Urnenrasen und anonym |
450,00 € |
447,00 € |
- 0,66 % |
Streufeld |
255,00 € |
255,00 € |
0,00 % |
Urnenbaumgrab |
510,00 € |
510,00 € |
0,00 % |
Kindergrab im Rasenfeld |
580,00 € |
578,00 € |
- 0,34% |
Schmetterlingsfeld |
310,00 € |
311,00 € |
+ 0,32 % |
Urnenfamiliengrab |
1.215,00 € |
1.213,00 € |
- 0,16 % |
|
|
Bestattungsgebühren |
Gebühren-tarif 2010 |
Ergebnis der Kalkulation für 2011 |
Rundung |
Senkung |
Wahlgrab |
805,00 € |
761,00 € |
760,00 € |
- 5,59 % |
Reihengrab |
610,00 € |
576,00 € |
575,00 € |
- 5,73 % |
Urnengrab |
120,00 € |
115,00 € |
115,00 € |
- 4,16 % |
Kindergrab |
270,00 € |
254,00 € |
255,00 € |
- 5,55 % |
Urnenbaumgrab |
170,00 € |
161,00 € |
160,00 € |
- 5,88 % |
Schmetterlingsfeld |
120,00 € |
115,00 € |
115,00 € |
- 4,16 % |
Die Verwaltung
schlägt vor, aufgrund der Geringfügigkeit der notwendigen Änderungen die
Erwerbsgebühren nicht zu verändern.
Die Bestattungsgebühren sollten für das Jahr 2011 in der kalkulierten Höhe – abgerundet bzw. aufgerundet - erhoben werden.
4. Kalkulation 2011
4.1 Kalkulationszeitraum
Der Kalkulationszeitraum für
die Friedhofsgebühren beträgt ein Jahr.
4.2 Ermittlung des Gebührenbedarfes
4.2.1
Personalkosten 83.932,00 €
Bei den Personalkosten der Verwaltung werden alle Personen berücksichtigt,
die für die Friedhöfe ganz oder
teilweise tätig sind. Diese Personalkosten werden prozentual, nach Tätigkeit
für den Bereich Friedhöfe, aufgeteilt.
Bei den Kosten, die dem Erwerb zugeordnet sind, handelt es sich um Kosten für
geringfügig Beschäftigte, die auf den Friedhöfen einen Schließ- und Wachdienst
durchführen.
Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten des Jahres
2011 einschließlich der Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen
4.2.2 Unterhaltung
der Grundstücke und baulichen Anlagen 3.030,00
€
Für die verbleibenden, dem Friedhofszweck dienenden Anlagen (z. B.
Wasserstellen) wird mit Instandhaltungskosten in o. g. Höhe gerechnet. Die Verteilung
erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.
4.2.3 Unterhaltung
der sonstigen unbebauten Grundstücke 70.900,00
€
Dieses Konto beinhaltet Kosten für die Unterhaltung und Ersatzbeschaffung sowie
Bergschadensbeseitigung der Friedhofsanlagen.
Auf die Erwerbsgebühren werden 65.900,00 € umgelegt; den Kriegsgräbern werden
5.000,00 € zugeordnet.
4.2.4 Erstattungen an Sondervermögen 67.490,00 €
Diese Kostenposition beinhaltet die Erstattung von Kosten für die Entsorgung
von Abfällen auf den Friedhöfen. Die Erstattung erfolgt an den EBB. Als Aufwand
werden 59.990,00 € für die Entsorgung folgender Mengen berücksichtigt:
Deponierung Grünschnitt: 210 t
Deponierung Sonstiges 275 t
Verbrennung 160 t
Weiterhin wird damit gerechnet, dass seitens des EBB 7.500,00 € für maschinelle
Reinigungsleistungen der Friedhofsanlagen berechnet werden.
4.2.5 Bewirtschaftung
der Grundstücke 14.450,00 €
Hierunter zusammengefasst sind Kosten für Strom, Wasser,
Grundbesitzabgaben, Reinigungsmittel und Versicherungen für die
Friedhofsanlagen sowie Reinigungskosten für den angemieteten Sozialtrakt.
4.2.6 Mieten
und Pachten 12.296,00 €
Nach dem Verkauf der Gebäude am Hauptfriedhof ist für die Beschäftigten, die
auf dem Hauptfriedhof arbeiten, der Sozialtrakt zurückgemietet worden. Die
erwarteten Kosten beinhalten die Kaltmiete sowie Betriebskosten.
4.2.7 Geschäftsaufwendungen 370,00 €
Hierbei handelt es sich um Kosten für Porto, Telefon sowie Dienstreisen,
die zunächst dem Kostenträger Verwaltung zugerechnet werden.
4.2.8 Übrige
sonstige Aufwendungen 250,00 €
Aus diesem Konto werden die Beiträge für die Kriegsgräberfürsorge
beglichen.
4.2.9 Aufwendungen
BBH 212.832,00 €
Der Baubetriebshof übernimmt im Wesentlichen die mit der
Bestattungsgebühr bzw. Erwerbsgebühr abzugeltenden Leistungen.
Für die zu erwartenden Bestattungen werden 890,00 Std. berücksichtigt.
Für die Pflege der Kriegsgräber wird von einem Personalaufwand von 300 Std.
ausgegangen.
Die Pflegeleistungen sind zunächst auf 3.250 Std. beschränkt.
An Fahrzeugkosten werden voraussichtlich 45.000,00 €
entstehen. Die Aufteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.
4.2.10 Interne Leistungsbeziehung 11.895,00 €
Verwaltungskostenbeitrag
Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit den Friedhöfen entstehen. Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personalschlüsseln.
4.2.11 Kalkulatorische
Kosten
- |
Abschreibungen |
12.706,00 € |
- |
Zinsen |
82.757,00 € |
Basis
für die Abschreibungen und Zinsen ist der Anschaffungswert; als
Verzinsung wird ein Zinssatz von 5 % berücksichtigt.
4.2.12 Ermittlung der Kostenstellenumlage
Verwaltung 80.506,00 €
Die Verteilung dieser Kosten erfolgt anhand der in der Verwaltung
durchschnittlich zu bearbeitenden Fallzahlen.
4.2.13 Öffentlicher Anteil 177. 778,00 €
Mit Ratsbeschluss vom 07.11.2007 wurde der öffentliche Anteil aufgrund des
Parkcharakters des Parkfriedhofes auf 40 % angehoben.
4.2.14 Gewinn-/Verlustvortrag 2008/2009
Wie bereits erwähnt, sind Gewinne aus Betriebsabrechnungen Gebühren mindernd
einzusetzen.
Verluste aus Betriebsabrechnungen können Gebühren erhöhend eingesetzt werden.
5. Gebührenkalkulation
5.1 Kriegsgräber
Kosten: 28.726,00 €
Für die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber erhält die Stadt Bergkamen
einen Zuschuss in Höhe von 10.479,00 €. Der Differenzbetrag von 18.247,00 €
kann durch die Erhöhung des öffentlichen Anteils erreicht werden, da die Pflege
der Kriegsgräber im öffentlichen Interesse liegt.
5.2 Erwerbsgebühren
Kosten: 262.743,00 €
Die Ermittlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe von Äquivalenzziffern.
Bei der zu berücksichtigenden Anzahl an Erwerben wird von Erfahrungswerten
ausgegangen.
Die Kalkulation 2011 berücksichtigt folgende Fallzahlen und führt zu folgenden kostendeckenden
Gebühren:
|
Anzahl Erwerbe |
Ergebnis nach Kalkulation 2011 |
Wahlgrab |
70 |
1.427,00 € |
Wahlgrab im Rasen |
2 |
1.299,00 € |
Reihengrab |
15 |
853,00 € |
Urnenwahlgrab |
60 |
1.084,00 € |
Urnenreihengrab, Baumgrab |
20 |
510,00 € |
Urnenwahlgrab im Rasen |
25 |
956,00 € |
Kindergrab |
1 |
641,00 € |
Reihenrasen und anonym |
15 |
790,00 € |
Urnenrasen und anonym |
75 |
447,00 € |
Streufeld |
1 |
255,00 € |
Kindergrab im Rasenfeld |
1 |
578,00 € |
Schmetterlingsfeld |
1 |
311,00 € |
Urnenfamiliengrab |
1 |
1.213,00 € |
5.3 Bestattungsgebühren
Kosten: 82.063,00 €
Der Stundenaufwand beträgt bei einer Bestattung im Wahlgrab 8,25 Std., im
Reihengrab 6,25 Std., im Urnengrab 1,25 Std., im Kindergrab 2,75 Std., im
Baumgrab 1,75 Std. und im Schmetterlingsfeld 1,25 Std.
Um bei der Ermittlung der Gebühr den unterschiedlichen Zeitanfall zu berücksichtigen,
werden Äquivalenzziffern vergeben, die dem Zeitaufwand entsprechen.
Die Kalkulation ergibt auf- bzw. abgerundet folgende kostendeckende Gebühren:
|
Ergebnis nach Kalkulation 2011 |
Wahlgrab |
760,00 € |
Reihengrab |
575,00 € |
Urnengrab |
115,00 € |
Kindergrab |
255,00 € |
Baumgrab |
160,00 € |
Schmetterlingsfeld |
115,00 € |
5.4 Gebühren für sonstige Verwaltungsleistungen
Kosten: 11.853,00 €
Im Durchschnitt ist von 190 Fällen
von sonstigen Verwaltungsleistungen auszugehen:
Art
der Leistung |
Anzahl |
Äquivalenz-ziffer |
Rechnungs-einheit |
Betrag |
Ergebnis nach Kalk. |
Grabmäler |
170 |
4 |
680,00 |
16,694 € |
66,78 € |
Gewerbe |
20 |
1,5 |
30,00 |
16,694 € |
25,04 € |
|
|
|
710,00 |
|
|
Die Verwaltung schlägt vor,
die Gebühren für sonstige Verwaltungsleistungen für das Jahr 2011 in der
kalkulierten Höhe – aufgerundet bzw. abgerundet – zu erheben.
Der bisherige Gebührentarif Nr. 4.1.2 „Gebühren für die Berechtigung zur
Ausführung gewerblicher Tätigkeiten auf den Friedhöfen; einmalige Tätigkeiten“
entfällt zukünftig.
Der Verwaltungsaufwand zur Ausstellung der Genehmigung für das Kalenderjahr
oder für einmalige Tätigkeiten ist identisch, so dass zukünftig alle
Genehmigungen für ein Kalenderjahr ausgestellt werden.
5.5 Gebühren für die Pflege einer Grabstelle im Rasenquartier sowie der anonymen Gräber
Zur Festsetzung der Gebühr für die Pflegekosten
wird ein Pflegekostenbetrag in Höhe von 3,00 € je qm Grabfläche/Jahr angesetzt.
Weiterhin wurde die Größe von Erdreihengräbern und Urnenreihengräbern
ermittelt.
Bei den Pflegekosten ergeben sich keine Änderungen der Gebühren.
Pflegekosten Gebührentarif
2011
Rasenreihengräber/anonyme
Reihengräber (für 30
Jahre)
280,00 €
Rasenurnenreihengräber/
anonyme Urnenreihengräber 45,00 €.
(für 20 Jahre)
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
|
Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiter Kupfer Gläser |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |