Betreff
Ertragsverbesserung bei der VHS Bergkamen
Vorlage
10/0445
Aktenzeichen
os-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Ertragsverbesserung bei der VHS Bergkamen

 

 

 

1. Ertragssituation

 

An der grundsätzlichen Ertragssituation bei der VHS Bergkamen hat es in den letzten Jahren keine wesentlichen Änderungen gegeben. Ein Teil der Erträge kann von der VHS auch nicht direkt beeinflusst werden. Hier sind z.B. die Zuschüsse zu erwähnen, die das Land NRW nach dem Weiterbildungsgesetz gewährt. Auf andere Posten wie z.B. die Höhe der Teilnehmerentgelte hat die Kommune aber einen unmittelbaren Einfluss.

 

Im Rahmen des HSK ist die Zielvorgabe, ab dem Jahr 2012 einen Konsolidierungsbeitrag von 25.000,-- EUR zu erzielen.

 

Dazu soll zunächst die Ertragssituation genauer erläutert werden. Insgesamt gibt es drei Bereiche, aus denen die VHS sich finanziert. Neben den öffentlichen Zuschüssen sind dies die Drittmittel, die i.d.R. maßnahmespezifisch gewährt werden und die Teilnehmerentgelte.

 

Laut DVV-Statistik (Deutscher Volkshochschulverband) von 2009 betrugen die öffentlichen Zuschüsse für die VHS insgesamt 467.541,00 €.

 

Die öffentlichen Zuschüsse für die VHS verteilten sich wie folgt:

 

Gemeinde:                        305.722,00 €

Kreis:                  1.200,00 €

Land:                        160.619,00 €

 

Die Teilnehmerentgelte betrugen im Jahr 2009 85.679,00 €.

 

An sogenannten Drittmitteln konnte die VHS folgende Beträge verbuchen:

 

1. SGB-Mittel                        30.122,00 € (ARGE: Schubs)

2. Bundesmittel                        88.288,00 € (Integrationskurse)

3. EU-Mittel       2.710,00 € (Weiterbildung geht zur Schule)

4. sonstige Einnahmen                        10.067,00 €

 

Zusammengefasst sieht dies wie folgt aus:

 

Zuschüsse                              467.541,-- EUR                        68,32 %

Teilnehmerentgelte                  85.679,-- EUR                        12,52 %

Drittmittel                                131.187,-- EUR                        19,16 %

 

Insgesamt:                              684.407,-- EUR

 

Bei der Betrachtung der Gesamtfinanzierung der VHS Bergkamen auf der Basis des Zahlenmaterials der DVV-Statistik von 2009 fällt auf, dass der Anteil der Teilnehmerentgelte an der Gesamtfinanzierung mit 12,52 % ausbaufähig ist. Die Stadt Bergkamen kann diese Erträge erhöhen, was unmittelbar zu einer Senkung der städt. Eigenanteile führt.

 

 

2. Aufwandssituation

 

„Betrachtet man die Aufwands- und Ertragsstrukturen, so ergibt sich in der Regel für die einzelnen Programmbereiche ein Zuschussbedarf. Dadurch könnte man zu dem Ergebnis kommen, dass eine Reduzierung des Angebotes direkt eine Einsparung bringt. Diese Schlussfolgerung ist aber falsch, denn bei den Aufwands- und Ertragsstrukturen handelt es sich um eine Vollkostenbetrachtung. Würde ein Programmbereich reduziert oder gestrichen, so würden nicht die gesamten Aufwendungen des Programmbereiches wegfallen. Ein großer Teil bliebe erhalten und müsste auf die verbleibenden Programmbereiche verteilt werden, die damit entsprechend teurer würden.

Deshalb sollte mit dem vorhandenen Personal so viele Veranstaltungen durchgeführt werden, wie möglich ist“

(Allevo  Kommunalberatung „Volkshochschulen wirtschaftlich steuern“, 12/2008, S. 11)

 

Auf der einen Seite steigert ein umfangreiches Programmangebot die Attraktivität der VHS ist auf der anderen Seite aber auch immer mit dem Thema Ausfallquote verbunden.

 

Aber das Bemühen um Innovation ist immer mit dem Risiko verbunden, dass eine Veranstaltung nicht zustande kommt.

 

 

3. Maßnahmen zur Erhöhung der Erträge

 

a) Teilnehmerentgelte anpassen

 

Zurzeit gehören die Teilnehmerentgelte der VHS Bergkamen in fast allen Fachbereichen zu den preiswerteren Entgelten beim VHS-Vergleich im Kreis Unna. Die letzte Entgelterhöhung der VHS Bergkamen wurde mit der Änderung der Entgeltordnung im Jahr 2006 beschlossen.

 

Eine Entgelterhöhung mit dem Ziel, den Anteil der Teilnehmerentgelte an der Gesamtfinanzierung um ca. 3 % zu steigern, kommt der angestrebten wirtschaftlichen Verbesserung der Ertragssituation der VHS um 25.000,00 € als ein wichtiger finanzieller Baustein entgegen.

 

Für folgende Kurse bzw. Fachbereiche schlägt die VHS eine Änderung der Entgelttarife vor:

 

1.      Freizeitorientierte Kurse

2.      Kurse der Gesundheitsbildung

3.      Sprachkurse

4.      EDV-Kurse

5.      Schulabschlüsse (Verwaltungsgebühr)

 

 

Zu 1.:   Die Entgelte für freizeitorientierte Kurse sollten von derzeit 2,00 € auf 3,00 € pro Unterrichtsstunde erhöht werden.

            Auch schon in der Vergangenheit  wurden diese Kurse honorarkostendeckend angeboten. Mit einer weiteren Änderung der Entgeltordnung soll die Attraktivität dieser Angebote ertragssteigernd genutzt werden.

 

            In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass freizeitorientierte Kurse im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes nicht förderungsfähig sind und nach § 11 WbG nicht zum Standard der Grundversorgung nach WbG gehören.

 

            Mit freizeitorientierten Kursen sind hier aktuelle Angebote wie "Cocktails mixen", "Fingerfood zum Sekt" oder "Tanzen: Disco-Fox" gemeint. Im Rahmen der Angebotsdifferenzierung sind freizeitorientierte Kurse für das Programm der VHS interessant, zudem über diese Veranstaltungen Neukunden angesprochen werden.

 

 

Zu 2.:   Mit einem Entgelt von 1,50 € pro Unterrichtsstunde im Gesundheitsbereich ist die VHS Bergkamen zurzeit mit Abstand der preiswerteste Anbieter der Volkshochschule im Kreis Unna.

            Durch eine Erhöhung von 0,50 € pro Unterrichtsstunde auf 2,00 € bleibt die VHS Bergkamen weiterhin mit einer anderen VHS im Kreis Unna der preiswerteste Anbieter in diesem Fachbereich.

            Entgelte variieren hier beim kreisweiten Vergleich von 2,00 € bis 3,65 €.

 

 

Zu 3.:   Für den Sprachenbereich schlägt die VHS eine Anhebung des Teilnehmerentgeltes von derzeit 1,50 € auf 1,80 € vor.

            Die Vergleichszahlen für den Kreis Unna liegen hier zwischen 1,30 € und 2,50 € + 4,00 € Anmeldegebühr.

 

 

Zu 4.:   Für den EDV-Bereich ist ebenfalls eine Entgelterhöhung von 0,30 € pro Unterrichtsstunde vorgesehen, nämlich von 2,00 € auf 2,30 € pro Unterrichtsstunde. Die Vergleichsentgelte der Volkshochschulen im Kreis Unna liegen hier zwischen

            1,90 € pro Unterrichtsstunde und 3,50 € pro Unterrichtsstunde.

 

 

Zu 5.:   Die Schulabschluss-Kurse der VHS Bergkamen sollen nach wie vor entgeltfrei angeboten werden.

 

            Genehmigte und entgeltfreie Sek I-Lehrgänge werden nach § 10 Abs. 1 HHG '94 (Haushaltsgesetz) gesondert gefördert und nicht auf die übliche WbG-Förderung (Förderung nach Weiterbildungsgesetz) angerechnet.

            Von dieser Regelung, die nach Rücksprache mit der Bezirksregierung nach wie vor in Kraft ist, macht die VHS Bergkamen Gebrauch.

 

            In der Vergangenheit konnte die VHS Bergkamen die Schulabschluss-Lehrgänge kostenneutral anbieten; d. h. die Ausgaben für Honorare und Fahrtkosten wurden durch den Landeszuschuss gedeckt. Seit 2009 ist dies nicht mehr der Fall.

 

            An Förderung konnte die VHS für 2009 27.598,51 € verbuchen. Für Honorare und Fahrtkosten wurden 31.288,19 € gezahlt. Somit ergibt sich ein Defizit von 3.689,68 €. Dieses Defizit erklärt sich durch folgende Faktoren:

 

1.      Anhebung der Honorare von 17,00 € auf 18,50 € pro Unterrichtsstunde
(mit Wirkung vom 01.01.2009)

2.      Durch ein zusätzliches notwendiges Fächerangebot (hier: Informatik)

3.      Durch eine Veränderung der Fahrtkostensituation einzelner Dozenten

 

            Um dieses Defizit ein wenig zu minimieren, schlägt die VHS eine Verwaltungspauschale pro Anmeldung von 20,00 € pro Teilnehmer vor. Bei ca. 50 Anmeldungen pro Jahr ergibt sich hier eine Summe von 1.000,00 € pro Jahr. Neben der Kostenminimierung ergibt sich ein weiterer Effekt: Anmeldungen in diesem Bereich bekommen eine deutlich höhere Verbindlichkeit, so dass aufwändige Nachrückverfahren weitgehend unterbleiben können.

 

 

Im Haushaltsjahr 2009 konnte die VHS in den vorgenannten Kurs-Fachbereichen

Teilnehmerentgelte in Höhe von 71.502,00 € erzielen (ohne Teilnehmerentgelte aus dem

Fachbereich Politik – Gesellschaft und Selbstzahler aus Integrationskursen).

 

Durch die vorgeschlagene gestaffelte Entgelterhöhung könnten die Einnahmen um insgesamt

21.171,00 € (Vorgabe: 25.000,00 €) gesteigert werden. Wichtig in diesen Zusammenhang ist der

Hinweis, dass dies nur unter der Prämisse gilt, dass die Anmeldesituation stabil bleibt und sich

nicht rückläufig entwickelt.

 

Die Regelungen der Entgeltermäßigung für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen sollten als soziale Komponente unberührt bleiben. Hier sieht sich die VHS dem Leitbild der VHS verpflichtet. Im Leitbild heißt es: "Die Schwelle zur Teilnahme von einkommensschwächeren und bildungsfernen Bevölkerungsgruppen wird durch Ermäßigungsregelungen und gebührenfreie Veranstaltungen niedrig gehalten."

Zudem ist eine Minderung der Teilnehmerentgelte durch gewährte Entgeltermäßigungen relativ

gering. So lag die Summe der in 2009 gewährten Entgeltermäßigungen bei insgesamt 4.950,00 €.

 

 

b) Sonstige Erträge erhöhen

 

Um die Einnahmesituation zu verbessern, ist die VHS in der Vergangenheit verschiedene Wege

gegangen, um neben den Teilnehmerentgelten und öffentlichen Zuschüssen andere

Finanzierungsquellen zu erschließen.

 

            Zu nennen sind hier:

 

            1. EU-Mittel            (Weiterbildung geht zur Schule)

            2. SGB-Mittel      (Schubs-Lehrgang im Vormittagsbereich; siehe Vorlage vom 11.03.2008, Drucksache Nr. 9/1225)

            3. Bundesmittel/BAMF-Mittel            (BAMF= Bundesamt für Migration und Flüchtlinge;

                                    Integrationskurse)

 

Diese Finanzquellen tragen mit dazu bei, die finanzielle Gesamtsituation der VHS zu verbessern.

Aber für weitere Ertragsverbesserungen, die benötigt werden, um die Zielmarke von 25.000,00 € zu erreichen, sind EU-Mittel und SGB-Mittel zurzeit ausgereizt.

Hier bietet lediglich der Bereich der Integrationskurse (BAMF-Mittel) Möglichkeiten, den noch

fehlenden Betrag zu erzielen.

 

Die VHS wird versuchen, einen weiteren kompletten Integrationskurs zu installieren (600 U.-Std.

Sprachkurs, 45 U.-Std. Orientierungskurs). Die Modellrechnung für einen mit 12 Teilnehmern

besetzten Integrationskurs (alle Teilnehmer sind BAMF-gefördert) sieht wie folgt aus:

 

Zunächst einige Eckdaten:

            18,70 € Honorar pro U.-Std. incl. 10 % Fahrtkostenpauschale

              2,35 € pro U.-Std. für jeden BAMF-geförderten Teilnehmer

 

Modellrechnung für einen mit 12 Teilnehmern geförderten Integrationskurs:

            BAMF-Zuschuss:            2,35 € x 645 x 12 =            18.189,00 €

            Aufwand:                 18,70 € x 645 =            12.061,50 €

            Ertrag:                         6.127,50 €

 

Die Einrichtung nur eines weiteren entsprechenden Kurses kann also dazu beitragen, den

geforderten Konsolidierungsbeitrag zusammen mit der Erhöhung der Teilnehmerentgelte zu

erwirtschaften. Weitere Kurse durchzuführen wird nicht möglich sein, weil natürlich genügend

Kursteilnehmer vorhanden sein müssen.

 

 

 

 

4.                  Weitere Vorgehensweise

 

Zielvorgabe ist es, den Konsolidierungsbeitrag ab 2012 zu erwirtschaften. Das Kalenderjahr wird in zwei Semester aufgeteilt. Es wird vorgeschlagen, die Änderung der Entgelttarife zum Semesterbeginn II/2011 unmittelbar nach den Sommerferien 2011 umzusetzen. Insbesondere die Schulabschlusskurse, die als Jahreskurse ausgewiesen sind, beginnen zu diesem Zeitpunkt.

Die angestrebte Ertragsverbesserung wird sich dann vollständig im Haushaltsjahr 2012 auswirken.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Ostrowski