Betreff
Abwasserbeseitigung, hier: Erlass der Entwässerungsgebührensatzung
Vorlage
10/0444
Aktenzeichen
22.60 gl-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gebührensatzung vom ............ zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 26.09.2008, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:



1.          Erlass einer neuen Entwässerungsgebührensatzung

Mit Datum vom 16.03.2010 wurde das Wassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geändert. Hieraus ergeben sich umfangreiche Änderungen, die es notwendig machen, auch die Entwässerungsgebührensatzung den Gegebenheiten des Landeswassergesetzes anzupassen.

Eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Fassung der Entwässerungsgebührensatzung ist als Anlage 2 beigefügt.


2.          Entwicklung der Lippeverbandsumlage

Während sich die Kosten für die Fortleitung und Reinigung der Abwässer relativ konstant darstellen, ist der Kostenbestandteil für das Sesekeprogramm weiter rückläufig. Der Anteil verringerte sich um rd. 100 T€.


3.          Auswirkungen des Kommunalabgabengesetzes auf die Kosten

3.1          Kalkulatorische Abschreibungen

Zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen dienen als Basis die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Kosten werden mit dem Baupreisindex für Ortskanäle hochgerechnet.

Nach Mitteilung des IT.NRW betrug der Baupreisindex für das Jahr 2009 116,4 Punkte, was eine Steigerung gegenüber 2007 von 2,4 % bedeutet. Tendenzen für 2010 zeigen eine Steigerung von 1 %, diese wurde auch für 2011 angewendet.

 3.2          Kalkulatorische Zinsen

Die Verwaltung schlägt vor, die kalkulatorische Verzinsung mit 6,5 % unverändert zu belassen. Seitens der Rechtsprechung werden weiterhin 7 % bei der kalkulatorischen Verzinsung toleriert.

3.3          Gewinn- und Verlustvorträge

Die Betriebsabrechnung 2009 endet mit einem negativen Ergebnis in Höhe von 72.688,38 €.

Dieses teilt sich wie folgt auf:

- Schmutzwasser Lippeverband          ./.          132.757,22 €
- Niederschlagswasser Lippeverband          ./.          36.190,06 €
- Schmutzwasser Kanalbetrieb          +          29.065,66 €
- Niederschlagswasser Kanalbetrieb          +          67.193,24 €



Die Verwaltung schlägt vor, die o. g. Beträge nicht in die Kalkulation 2011 vorzutragen und erst im Jahr 2012 in der Kalkulation zu berücksichtigen. Hierdurch wird für 2011 verhindert, dass der Gebührenanstieg beim Schmutzwasser noch höher ausfällt, als in Nr. 4 dieser Vorlage dargestellt.

3.4          Auswirkungen von veränderten Wassermengen und veränderten Kosten

Die durch Gebühren zu deckenden Kosten der Abwasserbeseitigung werden im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich nur um 1 % (= 120 T€) steigen.

Aufgeteilt auf die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser (+ 3,5 %) bzw. Niederschlagswasser (- 3,7 %) wird deutlich, dass die kostendeckenden Gebühren für Schmutzwasser höher, die für Niederschlagswasser geringer festzusetzen sind.

Im Bereich der Schmutzwassergebühren wird der Gebührenanstieg verstärkt durch eine Abnahme des Wasserverbrauches. Nach Mitteilung des Wasserversorgers sind rd. 20.000 cbm Wasser weniger zugrunde zu legen.

 

 

4. Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 3)

Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2011 folgende festzusetzende Gebührensätze:

Gebührenart

2010

2011

Schmutzwasser

      3,59 €/ cbm

      3,74 €/ cbm

Niederschlagswasser

      1,68 €/ qm

      1,63 €/ qm

Schmutzwasser Verbandsmitglieder

(Nutzung städt. Kanalisation)

      1,98 €/ cbm

      2,13 €/ cbm

Niederschlagswasser

Verbandsmitglieder

      1,20 €/ qm

      1,19 €/ qm

Schmutzwasser Lippeverband

(ohne Nutzung städt. Kanalisation)

      1,61 €/ cbm

      1,61 €/ cbm

Niederschlagswasser Lippeverband

      0,48 €/ qm

      0,44 €/ qm

 

              Die Belastung eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushaltes steigt im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung um 27,00 € im Jahr 2011, die Gebührenbelastung im Bereich Niederschlagsentwässerung sinkt um 6,00 €, insgesamt also eine höhere Belastung von 21,00 € pro Jahr.


5. Ermittlung des Gebührenbedarfs

Der Betrieb der Einrichtung der Abwasserbeseitigung ist als eine Aufgabe definiert, die nicht als eine wirtschaftliche Betätigung i. S. des § 107 Abs. 1 GO NRW zu verstehen ist. Dennoch ist die Aufgabe wirtschaftlich zu erfüllen (§ 75 GO NRW).

Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist nur eine kostendeckende Kalkulation der Gebühren zulässig, welche die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten berücksichtigt.

Die als Anlage beigefügte tabellarische Form der Gebührenkalkulation ist dem Kontenrahmen nach NKF-Richtlinien angepasst. Dieses erleichtert die Ableitung der gebührenrelevanten Kosten aus dem Ergebnisplan des SEB.

              Bei vielen Kosten ist es nicht möglich, eine direkte Zuordnung auf die Kosten für die Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen.

              Als verursachungsgerechte Aufteilungsmöglichkeit bietet sich die Kanallänge je Kanalsystem an.

Die gesamte Kanallänge beträgt zurzeit 215.486,53 m.

              Davon entfallen auf

- reine Regenwasserkanäle 17.627,73 m
- reine Schmutzwasserkanäle 14.116,63 m
- Mischwasserkanäle 183.742,17 m

              Mischwasserkanäle dienen sowohl zur Aufnahme von Niederschlagswasser als auch von Schmutzwasser, so dass die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf Niederschlags- bzw. Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.


Somit ergibt sich eine fiktive Länge

- der Niederschlagswasserkanäle von 109.498,82 m   = 50,81 %,
- der Schmutzwasserkanäle von 105.987,72 m   = 49,19 %.

Alle Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden im Verhältnis 50,81 % für Niederschlagswasser und 49,19 % für Schmutzwasser aufgeteilt.

Die kalkulatorischen Kosten für Mischwasserkanäle (Abschreibungen und Zinsen) werden nach einem Verhältnis 53,68 % für Schmutzwasser und 46,32 % für Niederschlagswasser aufgeteilt. Dieses Verhältnis wurde ermittelt anhand von drei repräsentativen Baumaßnahmen mit Mischwassersystem, bei denen unterstellt wurde, dass ein Trennsystem verlegt wurde.


Ermittlung der Erlöse und Kosten

5.1 Kostenerstattungen und -umlagen 275.000,00 €

Es ist davon auszugehen, dass der Bergbau sich an den Unterhaltungskosten für funktionsgestörte Kanäle sowie für Pumpwerke mit einem Betrag von 255.000,00 € beteiligt. Des Weiteren werden Erlöse in der Höhe von 20.000,00 € erwartet für Arbeiten, die das Personal des SEB für die Stadt erbringt.

5.2 Aktivierte Eigenleistungen 365.600,00 €

Da der Stadtbetrieb Entwässerung mit Personal ausgestattet ist, das nicht nur im Rahmen der laufenden Unterhaltung des Kanalnetzes tätig ist, sondern auch die Planung und Bauleitung der Baumaßnahmen übernimmt, sind die Personalkostenanteile zuzüglich eines pauschalen Fertigungsgemeinkostenzuschlages in der Kalkulation Gebühren mindernd zu berücksichtigen.

 

5.3  Summe ordentliche Erträge 640.600,00 €
(Summe 5. 1 bis 5.2)

 

5.4 Personalaufwendungen 555.155,00 €

Hierbei handelt es sich um die Personalkosten der im SEB tätigen Mitarbeiter abzüglich der Personalkostenanteile, die anderen Gebühren (Klärschlamm) zuzuordnen sind. Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten 2011.

5.5 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.472.751,00 €

Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus

§         Kosten für die Kanalunterhaltung 813.500,00 €

Unterhaltung der Sonderbauwerke, Kanalreinigung,
notwendige TV-Inspektionen sowie sonst. technische
Kleinteile

§         Kostenerstattungen an die Stadt 321.800,00 €

Davon entfallen auf

o       Personalleistungen im Rathaus (Erstellen der Bescheide,
Einziehung, Entwässerungsgebühren etc. sowie Einsatz-
leitung der beschäftigten Mitarbeiter des SEB durch den
Baubetriebshof)
            219.000,00 €

o       Sachkosten für die Inanspruchnahme von z. B.
Reinigungsleistungen, Heizkosten der mit der
Abwasserbeseitigung beschäftigten Mitarbeiter
(Querschnittsämter sowie Personal SEB)
            52.800,00 €

o       Inanspruchnahme von Baubetriebshofleistungen
für die Instandsetzung und Pflege der Außenanlagen
an den Bauwerken des SEB
            50.000,00 €

 

§         Sonstiger betrieblicher Aufwand 97.600,00 €

Hierunter fallen z. B. Strom- und Wasserkosten für die
Pumpwerke (28.000,00 €), Kosten für die Wartungsver-
träge (50.000,00 €) sowie geringe Kosten für Archivierung
sowie Haltung und Reparaturen des Kfz. (19.600,00 €).


§         Lippeverbandsumlage 5.046.644,00 €

Die Aufteilung auf die unterschiedlichen Kostenträger ist
der Anlage 4 zu entnehmen.

§         Abwasserabgabe 193.207,00 €

Auch hier ist die Aufteilung der Anlage 4 zu entnehmen.

5.6 Kalkulatorische Abschreibungen 4.093.924,00 €

Es ergeben sich folgende Abschreibungsbeträge auf Basis der Wiederbeschaffungskosten:

 

- Schmutzwasserkanäle 191.091,00 €
- Niederschlagswasserkanäle 302.224,00 €
- Mischwasserkanäle 3.558.609,00 €

Der Betrag für die Mischwasserkanäle wird nach dem Verhältnis von Neubaumaßnahmen (s. o.) aufgeteilt, ebenso wie die Abschreibungen für sonstiges technisches Gerät (12.000,00 €) und für das Kfz (20.000,00 €). Insgesamt ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung von

- Schmutzwasser in Höhe von 2.118.530,00 €
- Niederschlagswasser in Höhe von 1.965.394,00 €

Für die Verwaltung (Büroeinrichtung, Software) des Stadtbetriebes werden Abschreibungen in Höhe von 10.000,00 € erwartet.

5.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen        319.300,00 €

Diese sind aufzuteilen in

 

-   Kosten für Gutachter, Beratung und
Jahresabschlussprüfung 209.000,00 €

-   Sonstige Kosten 110.300,00 €

Hierunter sind zusammengefasst Kosten für z. B. Fortbildung, Fahrtkosten, Mieten, Leasing, Gestattungsverträge, Büromaterial etc.

5.8 Sonstige ordentliche Aufwendungen 11.441.130,00 €
(Summe 5.4 bis 5.7)

5.9 Kosten der laufenden Verwaltungstätigkeit 10.800.530,00 €
(Summe 5.8 ./. 5.3)

5.10  Kalkulatorische Zinsen       4.289.202,00 €

Das durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Restbuchwertes des Abzugskapitals.

              Als durchschnittlich zu verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die Restbuchwerte

- für Mischwasserentsorgung 55.786.740,00 € 84,54 %
- für Schmutzwasserentsorgung 3.724.601,00 €  5,64 %
- für Niederschlagswasserentsorgung 6.448.381,00 €  9,77 %
- für Verwaltung 28.000,00 € 0,04 %
gesamt 65.987.722,00 €

Als kalkulatorischer Zinssatz werden 6,5 % berechnet.

              Der o. g. Zinsbetrag wird nach den dargestellten Prozentzahlen auf die unterschiedlichen Entsorgungsanlagen aufgeteilt. Der sich für die Mischwasserentsorgung ergebende Zinsbetrag wird im Verhältnis der Neubaukosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser verteilt.

5.11 Gesamtkosten  15.0889.732,00 €

5.12 Kostenstellenumlage     443.058,00 €

Die unter Verwaltung ausgewiesenen Kosten werden mit Hilfe eines Schlüssels auf die unterschiedlichen Gebührenarten verteilt. Als Grundlage werden die Veranlagungen am Jahresanfang herangezogen.

5.13  Öffentlicher Anteil         2.141.095,00 €

Die o. a. Kosten enthalten auch die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht durch die gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer auszugleichen, sondern dem städtischen Haushalt zuzuordnen sind.

              Der Prozentsatz des Abzugsbetrages für den öffentlichen Anteil ergibt sich aus § 4 Abs. 4 der Satzung und ist anzuwenden auf die Kosten für Niederschlagsentwässerung (Lippeverband und Kanalbetrieb), bereinigt um die Gewinn- und Verlustvorträge.

5.14 Durch Gebühren zu deckende Kosten     12.824.937,00 €


6. Ermittlung der zu berücksichtigenden Abwassermengen bzw. bebauten und

              befestigten Flächen

6.1 Schmutzwasser

 

6.1.1 Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 3 Abs. 8 a) der Satzung)                                   2.305.188 cbm

6.1.2      Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 3 Abs. 8 b) der Satzung)                             2.865 cbm

6.1.3 Abwassermengen, die über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 3 Abs. 8 c) der Satzung)           7.026 cbm

              

6.2              Niederschlagswasser

6.2.1 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 5 a) der Satzung)                           2.617.735 qm

6.2.2 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 5 b) der Satzung)               24.652 qm

6.2.3 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 5 c) der Satzung)                  26.151 qm

6.2.4 Öffentliche Straßen, Wege und Plätze
(§ 4 Abs. 4 der Satzung)                          1.316.508 qm



 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Gläser

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger