Betreff
Wahl eines Ortsvorstehers für den Stadtteil Bergkamen-Oberaden
Vorlage
10/0402
Aktenzeichen
hr-ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen wählt gemäß § 39 Abs. 6 und 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen vom 02.11.2009 unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates am 30.08.2009 im Gemeindebezirk Bergkamen-Oberaden erzielten Stimmverhältnisses ab dem 01.10.2010 für die Dauer der Wahlzeit

 

Herrn Michael Jürgens zum Ortsvorsteher für den Stadtteil Bergkamen-Oberaden.

 

Der Ortsvorsteher ist für das Gebiet des Stadtteiles Bergkamen-Oberaden mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung zu beauftragen und zum Ehrenbeamten zu ernennen.

Sachdarstellung:

 

Der Stadtverordnete, Herr Martin Blom, wird auf eigenen Wunsch das Amt des Ortsvorstehers für den Stadtteil Bergkamen-Oberaden mit Ablauf des 30.09.2010 niederlegen.

 

Somit wird es notwendig, für den Stadtteil Bergkamen-Oberaden eine neue Ortsvorsteherin bzw. einen neuen Ortsvorsteher zu wählen.

 

Gesetzliche Grundlage für die Wahl der Ortsvorsteher ist § 39 Abs. 2, Abs. 6 und Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen vom 02.11.2009.

 

Entsprechend dieser Vorschriften sind für jeden Gemeindebezirk vom Rat Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher zu wählen (§ 39 Abs. 2 GO NRW). Die Wahl erfolgt unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmverhältnisses und gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates (§ 39 Abs. 6 GO NRW).

 

Wählbar als Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind Personen, die in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können (§ 39 Abs. 6 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen).

 

Aufgabe der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers ist es, die Belange ihres/seines Bezirkes gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Falls die gewählte Person nicht Ratsmitglied ist, darf sie in den Sitzungen des Rates weder entscheidend noch mit beratender Stimme mitwirken; das Recht, auch dort gehört zu werden, kann zugelassen werden. Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher kann für das Gebiet ihrer/seiner Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden. Die gewählte Person ist zum Ehrenbeamten zu ernennen und führt diese Geschäfte in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch (§ 39 Abs. 7 GO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und 4 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen).

 

Bei der Kommunalwahl am 30.08.2009 wurde folgendes Ergebnis erzielt:

 

Bergkamen-Oberaden

 

SPD

= 58,1 % der gültigen abgegebenen Stimmen

CDU

= 20,9 % der gültigen abgegebenen Stimmen

Grüne/GAL

= 10,4 % der gültigen abgegebenen Stimmen

FDP

=   5,7 % der gültigen abgegebenen Stimmen

BergAUF

=   4,9 % der gültigen abgegebenen Stimmen

 

 

 

Unter Berücksichtigung der o.g. Vorschriften und des bei der Kommunalwahl am 30.08.2009 erzielten Wahlergebnisses schlägt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen

 

Herrn Michael Jürgens, Auf den Goldäckern 11, 59192 Bergkamen-Oberaden,

 

als Ortsvorsteher für den Stadtteil Bergkamen-Oberaden vor.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Heuer