Betreff
Vorstellung des Projektes "100 Klimaschutzsiedlungen in NRW"
Vorlage
10/0374
Aktenzeichen
36.04.00.01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Auf Anregung der Grüne/GAL-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen (siehe Anlage zur Vorlage) haben der Ausschussvorsitzende Heinzel und der Technische Beigeordnete Dr.-Ing. Peters entschieden, das folgende Thema auf die Tagesordnung dieser Sitzung zu setzen:

 

Projekt “100 Klimaschutzsiedlungen in NRW”

 

Klimaschutz und Klimaanpassungen gehören zu den wichtigsten Herausforderungen, denen sich alle gesellschaftlichen Teile, ausgehend von internationalen Abkommen über nationale politische Entscheidungen bis zu kommunalen und lokalen Vorgehensweisen, in den nächsten Jahren stellen müssen. Letztendlich reicht dieser Handlungsfaden bis hin zu jedem Einzelnen und dessen ganz persönlichem Energiebedarf für das tägliche Leben, Fortbewegen und Wohnen.

 

Etwa ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland wird für die Raumwärme und Warmwassererzeugung in Gebäuden benötigt. Somit spielt das energieeffiziente Bauen und die energetische Sanierung von Gebäuden im Rahmen der Klimaschutzpolitik eine wichtige Rolle.

Mit dem Bau und der Sanierung von Einzelhäusern, vor allem aber von kompletten Siedlungen, eröffnen sich weitreichende Möglichkeiten zur CO2-Reduzierung. In der Vergangenheit konnten in Nordrhein-Westfalen durch die Kombination von Energieeinsparung und Einsatz von Solarenergie bereits Erfolge bei der CO2-Reduzierung erzielt werden.

 

Übertragen auf die lokale Bergkamener Ebene sei hier an die seit mehreren Jahren erfolgreich eingeführten ganzheitlichen Energiekonzepte, die durchgeführten energetischen Gebäudesanierungen des städtischen Gebäudebestandes sowie die Nutzung geeigneter städtischer Dachflächen für Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen erinnert. Die sich daraus ergebenden Verbrauchs-, vor allem aber die im Sinne des Klimaschutzes erzielten CO2-Reduzierungen, sind im jährlich vorgestellten Energiebericht der Stadt Bergkamen dokumentiert. So konnte im Zeitraum von 1995 bis 2009 der Gesamtenergieverbrauch der städtischen Gebäude um 31,66 %, entspricht 10.345 MWh, und damit verbunden die CO2-Emissionen um 34,89 %, entspricht 3.765 Tonnen, gesenkt werden.

 

Auch im Bereich der Solarenergie hat sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Fotovoltaikanlagen in Bergkamen deutlich erhöht. Nicht zuletzt durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien und die Möglichkeit, auf zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau zurückgreifen zu können, haben diese Entwicklung, trotz der Reduzierung der Einspeisevergütung, gefördert. So waren bis Ende 2009 insgesamt 210 private Fotovoltaikanlagen in Bergkamen mit einer installierten Leistung von 2.633 kW errichtet worden. Hinzu kommen sechs Fotovoltaikanlagen und eine solarthermische Anlage auf städtischen Gebäuden.

 

Im Rahmen der energetischen Sanierung von Altgebäuden wird seit mehreren Jahren auch in Bergkamen den Hauseigentümern die Möglichkeit geboten, ihr Gebäude durch Thermografieaufnahmen auf fehlende oder mangelnde energetische Isolierungen sowie Kältebrücken und damit verbundene Heizenergieverluste kostenreduziert untersuchen zu lassen. Die thermografischen Auswertungen können dann als Basis für eine energetische Renovierung, unter Nutzung der auf landesebene vorhandenen Fördermöglichkeiten, dienen.

 

Als Bestandteil der nordrhein-westfälischen Energie- und Klimaschutzstrategien sollen mit dem Projekt “100 Klimaschutzsiedlungen in NRW” des Wirtschaftsministeriums NRW die wärmebedingten CO2-Emissionen in Wohnsiedlungen weiter reduziert werden. Hierfür können alle Technologien, die zur CO2-Einsparung geeignet sind, eingesetzt werden. Architekten und Investoren haben dadurch die Möglichkeit, aus einer großen Bandbreite innovativer Gebäudestandards und Versorgungsvarianten auszuwählen. Ein vom Landesministerium zum Projekt erstellter Planungsleitfaden enthält die entsprechenden Anforderungen und Empfehlungen für Klimaschutzsiedlungen.

 

 

Zu den energetischen Anforderungen an projektkonforme Siedlungen gehören:

 

§         Begrenzung der CO2-Emissionen für Heizung, Warmwasserbereitung und Hilfsenergie, jedoch ohne Haushaltsstrom, max. 9 kg/CO2/m² und Jahr; damit läge der CO2-Ausstoß der Neubauten in einer Klimaschutzsiedlung rund 50 – 60% unter den Werten von Referenzgebäuden gem. Energieeinsparverordnung 2009

 

§         Wärmedämmstandard entsprechend einem Passivhaus (Heizwärmebedarf max. 15 kWh/m² und Jahr)oder “3-Liter-Haus (Heizwärmebedarf max. 35 kWh/m² und Jahr)

 

§         Luftdichtheit der Gebäude

 

 

Über den Schwerpunkt der CO2-Reduzierung hinaus sollen sich die dem Projektziel entsprechenden Klimaschutzsiedlungen durch besondere städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen und dadurch eine nachhaltige Siedlungsentwicklung fördern.

  

 

Zu den weiteren Anforderungen an Klimaschutzsiedlungen werden genannt:

 

§         Mindestgrößen der Siedlungen, d.h. 20 Eigenheime oder 30 Wohnungen oder 50 Heimplätze

§         Optimierung des Städtebaus, u.a. bezogen auf die Lage, Ausrichtung und Verschattung der Gebäude

§         Gute Anbindung an den ÖPNV und sonstige infrastrukturelle Einrichtungen

 

 

Das Projekt “100 Klimaschutzsiedlungen in NRW” ist eingebunden in das “Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen des Landes NRW”, dem sog. “progres.nrw”. “progres.nrw.” ist das Nachfolgeprogramm des über mehrere Jahre hinweg erfolgreich eingesetzten REN-Programms, mit dem der Einsatz regenerativer Energieträger im Gebäudebestand gefördert wurde.

Beim “progres.nrw” nennen die Förderrichtlinien als Zuwendungsempfänger Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, Einrichtungen der technologischen und wissenschaftlichen Infrastruktur, Gemeinschaftseinrichtungen der Wirtschaft, Kommunen und kommunale Unternehmen.

 

Für die Förderung zur Errichtung einer Klimaschutzsiedlung entsprechend der Anforderungen und Empfehlungen des Planungsleitfadens zum Projekt gehören damit z.B. Architekten, Investoren, Bauträger, Wohnungs- bzw. Siedlungsgesellschaften und –genossenschaften oder Kommunen bzw. kommunale Unternehmen, die entsprechende Siedlungen planen und errichten bzw. Technologien der rationellen Energieverwendung und Nutzung regenerativer Energieträger im Gebäudebestand einsetzen wollen,  zu den möglichen Zuwendungsempfängern.

 

 

 

 

Aus den Förderkonditionen 2010 seien hier beispielhaft genannt:

 

§         Wohnlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung          1.200,- €

§         Thermische Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung      200,- €/m² Kollektorfläche

§         Fotovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 1 kWp      500,- €/kWp

§         Passivhaus-Standard                                                3.500,- €/Einfamilienhaus

§         Passivhaus-Standard                                                2.200,-€/Wohnung in MFH

§         Fernwärmeanschluss mit Kraft-Wärme-Kopplung         1.500,- €

 

 

Das Projekt der 100 Klimaschutzsiedlungen richtet sich vor allem an Bauträger bzw. Investoren, die entweder Neubausiedlungen entsprechend der Anforderungen des Projektes errichten oder bestehende Siedlungen unter dem Gesichtpunkt des Klimaschutzes sanieren wollen. Die Stadt Bergkamen tritt in diesem Zusammenhang weniger als eigenständiger Bauherr denn vielmehr als städtebauliche Planungsbehörde auf. Dem städtebaulichen Planungsaspekt trägt der Planungsleitfaden des Projektes entsprechend Rechnung und gibt Empfehlungen hinsichtlich der Standortwahl bzw. den ökologischen Standortfaktoren (z.B. Boden, Wasser, Luft, Lärm, Artenschutz), der infrastrukturellen Anbindung, der Gebäudeausrichtung sowie der Erschließung des Plangebietes für eine Klimaschutzsiedlung. Allerdings sind alle diese Faktoren bereits heute Bestandteil der Bauleitplanung, wie sie auch von der Stadt Bergkamen im Rahmen der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen Berücksichtigung finden. Nicht zuletzt durch gesetzliche Vorgaben wie Baugesetzbuch, Landesbauordnung, Naturschutzgesetz und Landschaftsgesetz umfasst die Bauleitplanung umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen, deren Ziel auch die nachhaltige Siedlungsentwicklung, der Freiraum- und Artenschutz sowie der Klimaschutz ist.    

                       

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Technischer Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Busch