Betreff
Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 9 - familienergänzende und familienersetzende Maßnahmen bei den Buchungsstellen:
06.36.09.5331 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 46.714,00 € und
06.36.09.5332 Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen in Höhe von 1.815.134,00 €
Vorlage
10/0359
Aktenzeichen
ha-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 9 – familienergänzende und familienersetzende Maßnahmen bei den Buchungsstellen

- 06.36.09.5331 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in  

  Höhe von 46.714,00 € und

- 06.36.09.5332 Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen in Höhe

  von  1.815.134,00 €.

                      

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 6 i. V. m. §§ 27 ff. Sozialgesetzbuch VIII verpflichtet, bei nachgewiesenem Bedarf Hilfen zur Erziehung zu gewähren. Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2010 für das Produkt 9 (Familienergänzende, -ersetzende Maßnahmen) folgende Finanzmittel für die Sachkonten

 

06.36.09.5331          soziale Leistungen an natürliche Personen

                           außerhalb von Einrichtungen (Familienpflege)                960.000,00 €

und

 

06.36.09.5332   soziale Leistungen an natürliche Personen    

                          innerhalb von Einrichtungen (Heimpflege)                      3.955.000,00 €

 

zur Verfügung gestellt.

 

Grundlage für die Mittelanmeldung des Jugendamts waren die Fallzahlen Mitte 2009. Der danach einsetzende deutliche Anstieg der stationären Unterbringungen (+ 19 Fälle) war zum Zeitpunkt der Mittelanforderung nicht erkennbar. Zwar ist es dem Jugendamt bisher gelungen, einen weiteren Anstieg der Fallzahlen 2010 zu vermeiden, doch bewegen sich die Zahlen der in Heimen untergebrachten Kinder und Jugendlichen mit zurzeit 97 Fällen konstant auf sehr hohem Niveau.

 

Aufgrund der konstant hohen Fallzahlen werden die bereitgestellten Haushaltsmittel bereits Anfang September 2010 vollständig verausgabt sein. Um die Rechnungen für die Leistungsperiode 2010 begleichen zu können, sind deshalb zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.861.848,-- € notwendig.

 

Als Ergebnis einer Untersuchung der sozialen Dienste durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wurde der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamts mit zusätzlichem Personal ausgestattet. Mit dem zusätzlichen Personal, das die Falldichte für den einzelnen Sozialarbeiter verringern soll, durch die Bildung von Sozialraumteams, die Einrichtung eines Rückführungsmanagements und einer Reihe von organisatorischen Veränderungen wird das Jugendamt in der zweiten Jahreshälfte versuchen, die hohen Fremdunterbringungszahlen schrittweise wieder abzubauen. In einer Zielvereinbarung mit dem Verwaltungsvorstand hat sich das Jugendamt verpflichtet, ab 2010 die Fallzahlen kontinuierlich um jährlich drei Fälle (= 1.100 Betreuungstage) zu reduzieren. Da das für eine Neuorganisation benötigte Personal erst im letzten Quartal vollständig zur Verfügung stehen wird, werden einzelne Maßnahmen allerdings frühestens Ende der zweiten Jahreshälfte greifen können.  

 

Nach einer aktuellen Hochrechnung werden folgende Haushaltsmittel benötigt:

 

-  Sachkonto 06.36.09 5331 Leistungen außerhalb von Einrichtungen                         +      46.714,00 €

-  Sachkonto 06.36.09.5332 Leistungen innerhalb von Einrichtungen   + 1.815.134,00 €

 

insgesamt                                                                                                                      + 1.861.848,00 €

 

Die notwendigen Mehraufwendungen können nicht innerhalb des Jugendamtbudgets ausgeglichen werden. Da auch keine wesentlichen Mehrerträge in diesem Jahr zu erwarten sind, müssen die Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige Aufwendung nur zulässig, wenn eine Deckung der Aufwendungen im lfd. Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Aufwendungen       - wie im vorliegenden Fall - erheblich sind, ist der Kämmerer verpflichtet, die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen.

 

Eine Deckung ist im Budget des Jugendamtes und im Budgetbereich 2 nicht vorhanden. Die überplanmäßige Aufwendung ohne Deckung ist in jeder Hinsicht unumgänglich und zur Erfüllung einer Pflichtaufgabe erforderlich. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus, um die noch ausstehenden Heimrechnungen für die Monate September bis Dezember 2010 und die Kostenerstattungen anderer Jugendämter in der Familienpflege für das 2. Halbjahr 2010 zahlbar machen zu können.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden.

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 1.861.848,00

Produkt-/Sachkonto:             

06.36.09.5331 Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. von Einrichtungen       46.714,00 €

06.36.09.5332 Soz. Leistungen an natürl. Pers. innerh. von Einrichtungen   1.815.134,00 €

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

keine Deckung vorhanden

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

nein

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

I. Beigeordneter

Mitunterzeichnung

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Marquardt