Betreff
Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW
hier: Zunehmende Verkehrslärmbelästigung "Im Breil"
Vorlage
10/0325
Aktenzeichen
bo-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bergkamen beschließt, der Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Herrn Dr. G. Danner und des Herrn R. Bronheim in Teilen zu folgen. Ortsbesichtigungen und Geschwindigkeitsmessungen sind bereits durchgeführt. Die in der Vorlage genannten Daten und Gründe, warum keine baulichen Maßnahmen ergriffen werden, sind den Antragstellern schriftlich dazulegen.

Sachdarstellung:

 

Mit Schreiben vom 23.07.2009 haben Herr Dr. Danner und Herr Bronheim, wohnhaft Heinrich-Mann-Straße/Ecke im Breil, im Namen der Anlieger der Straße “Im Breil” eine Eingabe (s. Anlage) wegen der zunehmenden Lärmbelästigungen durch das Verkehrsaufkommen getätigt. Wegen der zusätzlichen Verkehrsmengen wurde um Geschwindigkeitsmessungen und Ortsbesichtigungen gebeten.

 

Der Antrag ist im Sinne des § 34 GO NRW zu werten. Wegen der 2009 stattgefundenen Kommunalwahl hat die abschließende Bewertung im vergangenen Jahr nicht stattgefunden. Die Eingabe wird daher erst jetzt vorgelegt.

 

Die Geschwindigkeitsmessungen in der Zeit vom 12.09. bis 18.09.2009 brachten folgendes Ergebnis:

 

Im Bereich der Straße Im Breil wurden real 753 Fahrzeuge pro Tag gezählt, ca. 44 im Durchschnitt pro Stunde. Die Geschwindigkeit V 85 betrug 37,6 km/h. Dies ist in einer Tempo-30-Zone ein Wert, der als angemessen gilt und bei dem aus Gründen der Verkehrssicherheit keine baulichen Maßnahmen ergriffen werden müssen. V 50 lag sogar bei 30 km/h, genau der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Pro Zeitintervall der Messungen gab es keine besonderen Auffälligkeiten. Mit diesem Ergebnis hat es dann mit den Petenten einen Ortstermin am 25. November 2009 gegeben, bei dem dieses Ergebnis diskutiert wurde. Die Petenten blieben bei ihrer Darstellung der besonders großen Verkehrsmengen und der dadurch bedingten Lärmbelästigung. Vor Ort wurde von der Verwaltung zugesagt, die Zahl der Durchgangsverkehre zu ermitteln, da schon erkennbar war, dass zwischen einer Zählung von Februar 2007 und von September 2009 eine Steigerung von ca. 260 Fahrzeugen pro Tag zu verzeichnen war. Diese Steigerung war natürlich auch deswegen zu verzeichnen, weil sich die Heinrichstraße in diesem Zeitraum in Teilabschnitten im Bau befand. Mit den Petenten wurde vereinbart, den Durchgangsverkehr durch Kennzeichenverfolgungsmessungen besser zu ermitteln.

 

Im Mai 2010 wurde diese Kennzeichenverfolgung durch Mitarbeiter der Verwaltung durchgeführt. Danach sind am 05. Mai 174 Fahrzeuge bei einer maximalen Fahrzeit von 3 Minuten tatsächlich durch die Straße Im Breil gefahren. Gezählt wurde an der Einmündung Im Breil/Heinrichstraße und an der Einmündung Im Breil/Bambergstraße. Insgesamt wurden bei den Ein- und Ausfahrten ca. 1.500 Kennzeichen erfasst. Dass Durchgangsverkehre die Straße Im Breil zur Verbindung zwischen Stadtmitte und östlichem Stadtgebiet nutzen, ist nach diesem Zählergebnis unstrittig.

 

 

Fazit:

Selbst wenn bei einer Fahrzeugmenge von ca. 750 Fahrzeugen am Tag 174 Fahrzeuge die Straße Im Breil als Hauptsammelstraße nutzen und von der Bambergstraße zur Heinrichstraße oder zurück, kann objektiv nicht von einer dadurch bedingten zusätzlichen Verlärmung gesprochen werden. Subjektiv wird man diese Menge immer als zusätzlichen Verkehr erfahren. Aber immer noch befährt der größte Teil der Anlieger aus dem Baugebiet selbst die Straße Im Breil. Sie ist und bleibt eine Sammelstraße für das Baugebiet. Bei einem höheren Motorisierungsgrad führt dies zwangsläufig auch zu einer höheren Verkehrsbelastung im Baugebiet. Durch die zusätzliche Verkehrsmenge ist keine zusätzliche wahrnehmbare Verkehrslärmbelastung gegeben.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die verkehrliche Situation zu belassen:

 

-          mit der Ausschilderung eines Tempo-30-Gebietes,

-          dem Durchfahrtsverbot in den Straßen Im Breil und in der Eichendorffstraße.

Mit dem Bezirksbeamten der Polizei soll gemeinsam darauf eingewirkt werden, dass die getroffenen StVO-Zeichenregelungen auch eingehalten werden.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden