Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage Drucksache Nr. 10/0323 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Rat der
Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 25.06.2009 beschlossen, die Ziele der
MAGNA CHARTA RUHR.2010, Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit, ohne jede
Einschränkung voll zu unterstützen und die Verwaltung beauftragt, sich intensiv
mit den Zielen der MAGNA CHARTA RUHR.2010 zu beschäftigen, um eine praktikable
Umsetzung in der Praxis sicherzustellen.
Um eine
praktikable Umsetzung für die Praxis zu finden, wurden seitens der Verwaltung
zum einen die vorhandenen Informationsquellen im Internet recherchiert als auch
Anfragen beim kommunalen Spitzenverband, dem Städte- und Gemeindebund NRW,
gestellt. Die Gemeindeprüfungsanstalt Herne wurde angeschrieben, ebenso wie der
Initiator für Bergkamen, die evangelische Friedenskirchengemeinde.
Sowohl vom
Städte- und Gemeindebund als auch von der Gemeindeprüfungsanstalt kamen die
Rückmeldungen, dass keine praktikablen Lösungsvorschläge vorliegen
beziehungsweise bekannt sind. Von der evangelischen Friedenskirchengemeinde kam
keine Rückmeldung.
Auf Einladung
des Forums für Umwelt und gerechte Entwicklung (FUgE) in Hamm hat ein Vertreter
des Fachdezernats Innere Verwaltung am 24.02.2010 an einer Fachkonferenz für
kommunale Beschaffer teilgenommen, welche rund um das Thema „Bekämpfung
ausbeuterischer Kinderarbeit“ informiert hat.
Am 21.04.2010
erfolgte dann die Teilnahme an einem Workshop des Deutschen Städtetages, des
Eine Welt Netzes NRW sowie des Netzwerkes Faire Kulturhauptstadt Ruhr.2010 zum
Thema „Magna Charta für sozial gerechte Beschaffung – so geht es !“
Sozial gerechte Beschaffung bezeichnet eine
Einkaufspolitik und Auftragsvergabe, welche sich an sozialen und ökologischen
Kriterien orientiert.
Sozial gerechte
Beschaffung bedeutet unter anderem:
- Vermeidung von ausbeuterischer
Kinderarbeit
- Garantiertes Mindesteinkommen
- Gewährleistung international anerkannter
Arbeitsrechte
- Unabhängige Kontrolle der vorgegebenen
Standards und Kennzeichnung durch Qualitätssiegel
Bund, Länder und Kommunen geben jährlich rund 360 Mrd. Euro
für Güter und Dienstleistungen aus, das entspricht 17% des
Bruttoinlandprodukts. Die Hälfte davon entfällt auf die Kommunen. Als große
Auftraggeber mit solch umfassendem Auftragsvolumen kommt den Stadtverwaltungen
eine bedeutende Rolle und Verantwortung zu.
Berücksichtigt die öffentliche Hand soziale und ökologische
Kriterien beim Einkauf, kann sie als Vorbild für Unternehmen und Konsumenten
fungieren und zu einer Verbesserung der Lebenssituation, vor allem in Schwellen-
und sogenannten Entwicklungsländern, beitragen.
Die Philosophie des fairen Handels und der gerechten,
nachhaltigen Beschaffung hat sich bei den Verantwortlichen des
Beschaffungswesens in Deutschland bisher kaum etabliert, obwohl es zahlreiche
Gründe gibt, sich für den fairen Handel zu entscheiden. Dabei betreffen eine
Vielzahl von Produkten auch die öffentliche Hand. Insbesondere sind dies
·
Landwirtschaftliche
Produkte (z.B. Kaffee, Kakao, Orangensaft, Pflanzen, Schnittblumen,
Tomatensaft)
·
Bleistifte
und Radiergummis (Gewinnung der Rohstoffe: Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk)
·
Lederprodukte
·
Natursteine
·
Spielwaren
·
Sportartikel
(Bekleidung und Geräte)
·
Teppiche
·
Textilien
Konsumenten die ökologisch und sozialverträglich einkaufen
wollen, brauchen glaubwürdige Informationen zu den Produkten. Die Transparenz
der Produktionskette und eine unabhängige Kontrolle sind die Grundlage für ein
glaubwürdiges Siegel. Im Rahmen der Zertifizierung werden Standards gesetzt und
deren Einhaltung kontrolliert. Immer mehr Unternehmen lassen ihre Produkte
hinsichtlich sozialer und ökologischer Kriterien zertifizieren und tragen ein
entsprechendes Siegel. Als Anlage zu dieser Vorlage soll eine Auswahl an
Siegeln vorgestellt werden, die für die Einhaltung von sozialen und
ökologischen Standards stehen (Quelle: www.fairkaufennrw.de). Weitere
Einzelheiten zu den Standards der Siegel, die Produktpaletten und die
Bezugsquellen können auf den jeweiligen Internet-Seiten eingesehen werden,
beispielsweise bei Fairtrade rund 400 Produkte aus den Bereichen
Baumwollprodukte, Blumen, Früchte, Getränke, Gewürze, Honig, Kaffee, Kakao,
Reis, Sportbälle, Süßwaren, Tee, Trockenfrüchte/Nüsse oder Zucker.
Über eine
hausinterne Information werden nun die Beschäftigten der Stadtverwaltung über
die ausgewählten Produkte und Gütesiegel unterrichtet und aufgefordert, fair
gehandelte Produkte bei ihrer Beschaffung zu berücksichtigen.
Am 12.06.2010, dem
internationalen Tag gegen ausbeuterische Kinderarbeit, erfolgte in Dortmund
durch den Beigeordneten Bernd Wenske im Namen der Stadt Bergkamen die
Unterzeichnung der Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
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