hier: Sachstandsbericht zu bereits erfolgten und geplanten Maßnahmen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Maßnahmen vor Eintritt der Gefahrenlage an der
Heide-Hauptschule
Bereits vor dem Vorfall am 18.12.2009 an der Heideschule
wurden präventive Maßnahmen an Bergkamener Schulen für einen Amok-Fall
diskutiert und ausgeführt. Hierbei wurde hauptsächliches Augenmerk auf die
weiterführenden Schulen gerichtet.
Zwar kann sich eine Gefahrenlage auch an einer Grundschule
ergeben, hier wird es sich jedoch in der Regel um Täter handeln, die von außen
in das Schulgebäude eindringen. Hierzu gibt es eine Anweisung, dass
Eingangstüren in Grundschulen auch während der Unterrichtszeit grundsätzlich
verschlossen sein müssen.
An allen Bergkamener Grundschulen wird dies umgesetzt. An
Grundschulen, in denen sich das Sekretariat nah der Eingangstür befindet,
öffnet die Sekretärin oder der Hausmeister auf Klingelzeichen (z.B.
G.-Hauptmann-Schule, Pestalozzischule). An den anderen Schulen, in denen sich
das Sekretariat im 1. Obergeschoss befindet, wurde eine Gegensprechanlage z.T.
mit Monitor eingebaut (Preinschule, Frh.-v.-Ketteler-Schule) so dass im
Sekretariat erkennbar ist, wer in die Schule möchte.
Im August 2007 wurden durch das Ministerium für Schule und
Weiterbildung Notfallpläne an die Schulen in NRW verteilt, die
situationsbezogen Handlungs- und Ausstattungsempfehlungen enthielten. Schon vor
Erscheinen dieser Notfallpläne gab es Gespräche seitens des Schulträgers mit
der Polizei. Aufgrund einer Handlungsempfehlung des Polizeipräsidiums Dortmund,
herausgegeben anlässlich einer Dienstbesprechung mit den Schulaufsichten und
Schulverwaltungsämtern des Regierungsbezirks Arnsberg im März 2007, fand im
April ein Gespräch mit dem damaligen Leiter der Polizeiwache Bergkamen,
Herrn Buschjäger, statt.
Daraufhin wurde folgendes umgehend veranlasst:
- Sammelplätze
an Schulen wurden mit den Schulen abgestimmt, aufgelistet und an die
Polizei weitergegeben.
- In
Zusammenarbeit mit dem Amt für Grundstücks- und Gebäudewirtschaft und den
Schulen wurden in aktuellen Lageplänen eindeutige Raumbezeichnungen
eingetragen. Die Räume wurden an allen Schulen auch von innen erkennbar
durch Beschilderung gekennzeichnet. Die Lagepläne mit den
Raumbezeichnungen wurden an die Schulen und die Polizei weitergegeben und
liegen dem Amt für Grundstücks- und Gebäudewirtschaft vor.
- Die
äußere Gebäudebezeichnung wurde analog der inneren Raumbezeichnung
vorgenommen.
- Durch
das Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport wurde ein
Schlüsselkasten mit den Eingangsschlüsseln aller Bergkamener Schulen
bestückt, bezeichnet und der Polizeiwache Bergkamen übergeben.
- Schulorganisatorische
Maßnahmen wie Anwesenheits- und Abwesenheitsfeststellungen,
Elterninformationen usw. wurden als innere Schulangelegenheiten auf die
Schulleitungen übertragen.
Problematisch für den Schulträger gestaltete sich die Frage
der Alarmierung. Für den Amokfall sollte eine gesonderte Alarmierung erfolgen,
die sich von der Pausenklingel und der Alarmierung im Brandfall unterscheidet.
Dies ist notwendig, da in beiden Fällen verschiedene Verhaltensweisen zu folgen
haben: im Brandfall ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen, in einer
Gefahrensituation sollen sich Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer
einschließen und auf den Boden legen. Laut eindeutiger Aussage der Polizei
besteht nicht die Notwendigkeit, eine Durchsagemöglichkeit für alle Schulräume
zu schaffen, wie sie in den Handreichungen des Ministeriums benannt wird. Klar
ausreichend ist eine eindeutig unterscheidbare akustische Alarmierung.
Dies war an einigen Schulen unproblematisch, wie z.B an der
Hellwegschule, der Oberstufe der Willy-Brandt-Gesamtschule und der Pfalzschule,
wo es bereits eine Durchsagemöglichkeit in alle Klassenräume gab. An einigen
Schulen wie der Albert-Schweitzer-Schule, dem Gymnasium und der Overberger
Schule konnte ein gesonderter Alarmton eingerichtet werden. An allen anderen
Schulen mussten individuelle Lösungen gefunden werden, die sukzessive umgesetzt
werden. Bis zu den Herbstferien sollen die Maßnahmen an allen Schulen
abgeschlossen sein.
2. Maßnahmen nach Eintritt der Gefahrenlage an der
Heide-Hauptschule
Unmittelbar nach dem Vorfall am 18.11.2009 an der
Heideschule haben sich alle Beteiligten mit der Fragestellung der zukünftigen
Verbesserung und Handhabung von Gefahrensituationen in Anlehnung an den Ablauf
des aufgetretenen Falls beschäftigt.
Als eine der ersten Maßnahmen wurde die Möglichkeit
geschaffen, die Telefone der Schulen auf Nummern im Rathaus umzustellen, um
z.B. Eltern im Rahmen der Möglichkeiten über die Situation oder über
Ausweich-Sammelstellen zu informieren.
In einer Besprechung mit den Leiterinnen und Leitern der
Bergkamener Schulen sowie dem Leiter der Polizeiinspektion Nord, Herrn Link und
Herrn Neumann, ebenfalls von der Polizeiinspektion Nord, wurden anhand eines
vorab erstellten Fragenkatalogs weitere Punkte mit folgendem Ergebnis
thematisiert:
- Die
Polizei weist darauf hin, dass in einer Gefahrensituation umgehend die
Notrufnummer 110 zu wählen ist. Anrufe bei der Wache oder auf das Handy
eines Bezirksbeamten verzögern den Einsatz
- Die
Zuständigkeit bei Gefahrenlagen liegt für die Schulen des
Regierungsbezirkes Arnsberg beim Polizeipräsidium Dortmund. Während des
Einsatzes ist es nicht möglich, Informationen über die Situation vor Ort
weiterzugeben, da die Beamten ausschließlich mit der Bewältigung der Lage
beschäftigt sind. Konkrete Informationen haben daher im Fall der
Heideschule weder der Schulträger noch die Schulleitungen benachbarter
Schule über die Bezirksregierung erhalten. An Herrn Link wurde der Wunsch weitergeleitet,
den Schulträger über das reine Vorliegen einer Gefahrensituation zu
informieren und die betroffenen Schule zu benennen, damit von dieser
Stelle wenigstens die anderen Schulen grundsätzlich informiert werden
können.
- Allgemein
gültige Verhaltensmaßregeln für andere Schulen gibt es nicht. Die
Entscheidungsbefugnis liegt grundsätzlich bei den Schulleitungen. Die
Polizei empfiehlt jedoch, die Schülerinnen und Schüler in den Schulen zu
behalten.
- Durch
die Polizei wird ausdrücklich die Alarmierung in den Schulen durch einen
Signalton und nicht durch eine Durchsage favorisiert, da im Ernstfall eine
Situation nicht neutral geschildert werden kann. Gleichzeitig wird das
Üben entsprechender Verhaltensweisen nach der Alarmierung empfohlen.
- Auf
Wunsch und Anregung der Polizei soll eine Neuerfassung aller Bergkamener
Schulen mit einer einheitlichen Raumbezeichnung vorgenommen werden.
Unmittelbar nach der Dienstbesprechung wurde in
Zusammenarbeit mit der Polizeiwache und dem Amt für Grundstücks- und Gebäudewirtschaft
eine für alle Schulen einheitliche Raumbenennung abgesprochen, in entsprechende
Pläne eingetragen und den Schulen und der Polizeiwache jeweils in zweifacher
Ausfertigung ausgehändigt. Die Beschriftung innerhalb der Räume wird ebenfalls
angepasst, so dass Personen in den Räumen sofort eine klare Ortsangabe machen
können. Einheitlich bedeutet, dass die Bezeichnung für Kellerräume mit 0
beginnt, für Räume im Erdgeschoss mit 1 usw.. Die Beschilderung der einzelnen
Räume erfolgt derzeit sukzessive an den Schulen. Die Schulleitungen erhalten
von den Plänen jeweils 2 Ausfertigungen, Polizei und Schulträger je einen Satz.
Die Kreispolizei ist aktuell dabei, Krisenteams an den
Schulen zu bilden und zu schulen. Für die Beschulung sind noch keine Termine
festgesetzt. Ansprechpartner sind die Beamten der Polizeiwache Bergkamen, die
auch konkrete Fragen der Schulen zum Bereich Amokprävention /Zusammenarbeit mit
Krisenteams beantworten können.
3. Konkrete bauliche Maßnahmen an den einzelnen
Schulen
a) Hauptschulen
Heideschule
Unmittelbar nach dem Vorfall wurden auf Wunsch der
Schulleitung Überwachungskameras installiert. Die Kameras überwachen den
Haupteingang aus zwei Perspektiven, den Nebeneingang und den Nebeneingang am
Schulkiosk. Bildschirme befinden sich im Sekretariat und in der
Hausmeisterloge.
Die Türen der Klassenräume wurden mit Knäufen versehen, die
sich nur von innen ohne Schlüssel öffnen lassen.
Hellwegschule
An der Hellwegschule besteht eine Durchsagemöglichkeit vom
Sekretariat in alle Klassen. Der Eingang ist verschlossen, eine Video- und
Gegensprechanlage befindet sich im Sekretariat.
b) Realschulen
Freiherr-vom-Stein-Realschule
Hier war bereits vor dem 18.11.2009 eine neue Anlage mit der
Möglichkeit einer Sprachdurchsage geplant. Diese wird nun kurzfristig fertig
gestellt werden.
c) Städt. Gymnasium
Am Städt. Gymnasium besteht die Möglichkeit der Alarmierung
über einen separaten Gongton mit Auslösungsmöglichkeit an verschiedenen
Stellen. Die Eingangstüren können aufgrund der Größe der Schule und der
Struktur (ältere Schülerinnen und Schüler mit Freistunden, Aufenthalte in der
Mensa) nicht verschlossen bleiben.
d) Willy-Brandt-Gesamtschule
Im Außenbereich wurde zur Alarmierung ein Sirenensystem
angebracht, die Zentrale befindet sich im Hausmeisterbüro. Über die
Telefonleitungen werden außen am Gebäude angebrachte Lautsprecher aktiviert.
Dies ist bis auf den Bereich geschehen, an dem noch kurzfristig
Fassadenarbeiten durchgeführt werden. Zusammen mit dem Krisenteam wird Anfang
Juni eine weitere Feinabstimmung mit der ausführenden Fachfirma unter
Beteiligung des internen Krisenteams sowie eine Probealarmierung erfolgen.
e) Grundschulen
Schillerschule, G.-Hauptmann-Schule und Overberger Schule
Hier besteht die Möglichkeit der Alarmierung durch einen
gesonderten Ton.
Freiherr-von-Ketteler-Schule
Das Sekretariat im ersten Obergeschoss ist mit einer
Gegensprechanlage an der Eingangstür zum Verwaltungsbereich verbunden.
Preinschule
Im Sekretariat im ersten Obergeschoss befindet sich ein
Monitor, dessen Kamera auf den Haupteingang gerichtet ist und eine
Gegensprechanlage.
Pfalzschule
Hier besteht die Möglichkeit der Durchsage in alle
Klassenräume.
f) Albert-Schweitzer-Schule
Es besteht eine Alarmierungsmöglichkeit durch einen
separaten Klingelton. Die Eingänge sind verschlossen, im Sekretariat befindet
sich eine Kamera, die auf den Haupteingang gerichtet ist.
An allen Schulen, in denen noch nicht die Möglichkeit der Alarmierung im Amok-Fall durch einen separaten Ton oder eine Durchsage besteht, werden bis zu den Herbstferien die entsprechenden Maßnahmen abgeschlossen sein, so dass den Vorgaben und Empfehlungen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und der Polizei entsprochen ist.
4. Fazit
Nach dem Amoklauf von Winnenden wurde durch die Ministerin
Frau Sommer eine Expertengruppe eingeladen, die Analyseaspekte sowie Anregungen
zur Prävention vortrugen. Der zusammenfassende Bericht wurde dem Schulträger
über den Städte- und Gemeindebund NRW am 21.05. zugeleitet.
Ein Hauptaugenmerk liegt hiernach eindeutig auf einer inneren
Schulangelegenheit, der pädagogischen Präventionsarbeit, um bereits im
Vorfeld möglichen Täterinnen und Täter Hilfestellung zu leisten und eine
Eskalation zu verhindern. Hierbei sollen die beteiligten Akteure – Schule,
Polizei und Jugendhilfe – als Netzwerkstruktur zusammenarbeiten.
Zur Verbesserung der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls
sollen in der Schule Notfallpläne vorhanden sein, handlungssicherer Umgang
durch Üben bestimmter Situationen gefestigt werden und schulische Teams für
Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention gebildet werden. Als
Schulträger, der für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig ist, kann in
diesem Bereich allenfalls eine Hilfestellung gegeben werden.
Die Zuständigkeit des Schulträgers ist im Bereich der äußeren
Schulangelegenheiten zu sehen. Hier geht es um die technischen Maßnahmen,
die in den Punkten 1 und 2 der Vorlage erläutert sind. Vom Stellenwert her sind
diese Punkte im Bericht des Expertenkreises aber weniger zentral angesiedelt,
gleichwohl aber trotzdem von einer gewissen Bedeutung.
Als technische Maßnahme wird die Alarmierung durch
gesondertes akustisches Signal empfohlen, wie es an Bergkamener Schulen derzeit
umgesetzt wird.
In allen Gesprächen mit den Beteiligten – Schulleitungen,
Polizei, Sicherheitsbeauftragten, dem Amt für Grundstücks- und
Gebäudewirtschaft usw. – wurde deutlich, dass eine Vorbereitung auf alle
möglich eintretenden Gefahrensituationen nicht getroffen werden kann. Es sind
derart viele verschiedene Szenarien denkbar, dass es nicht möglich ist, ein
allgemein gültiges Ablaufschema zu erstellen.
Ebenso können niemals derartige bauliche Maßnahmen getroffen
werden, dass sämtliche möglichen Gefahrenlagen auszuschließen sind.
Insbesondere wenn es sich bei der Täterin oder dem Täter um Schülerinnen oder
Schüler der Schule handelt, ist es nahezu nicht möglich, Amoksituationen zu
verhindern.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
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