Betreff
Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen vom 24.03.2010 zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes NRW in Bergkamen
Vorlage
10/0299
Aktenzeichen
he-ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage - Drucksache Nr. 10/0299 - zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem als Anlage 1 beigefügten Antrag der CDU-Fraktion wie folgt Stellung:

 

Durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen am 08.04.2009 stehen im Rahmen des 2. Konjunkturpaketes der Bundesregierung 2,844 Mrd. € für zusätzliche Investitionen überwiegend in den Kommunen in NRW bereit.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat bereits in der Sitzung am 12.02.2009 (Drucksache Nr. 9/1481) ein umfassendes Maßnahmepaket beschlossen, um unverzüglich die förderfähigen Maßnahmen beschäftigungswirksam umsetzen zu können.

 

Am 08.04.2009 wurde der Stadt Bergkamen der pauschale Bewilligungsbescheid in Höhe von 3.637.506 € für den Investitionsschwerpunkt “Bildung” und von 2.653.673 € für den Bereich “Infrastruktur”, insgesamt über 6.291.179 €, durch die Bezirksregierung Arnsberg zugeleitet und darin die Förderungsvoraussetzungen konkretisiert.

 

Die Stadt Bergkamen hat sich mit einem Eigenanteil von 786.397 € (12,5 %) an der Gesamtbewilligung zu beteiligen. Ab 2012 ist der Eigenanteil in 10 feststehenden Jahresbeträgen zu tilgen. Die Tilgung erfolgt durch einen pauschalen Abzug bei den finanzkraftunabhängigen Zuweisungen nach Maßgabe des jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes.

 

Investitionsziel und Fördervoraussetzung ist die nachhaltige Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude. So muss für den Investitionsschwerpunkt “Bildung” die energetische Sanierung der Objekte auf der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung prägend sein.

 

Die vom Rat der Stadt Bergkamen vor Erteilung des Bewilligungsbescheides beschlossenen Projekte mussten daher von der Verwaltung entsprechend überprüft und modifiziert werden.

 

Ferner hat der Bundesrat am 12.06.2009 der Änderung des Art. 104 b Grundgesetz zugestimmt. Die Mittel des Konjunkturpaketes II dürfen damit wesentlich “breiter” verwendet werden. Die im Februar 2009 beschlossene Errichtung des Kunstrasenplatzes für den Schul- und Vereinssport in Overberge wurde dadurch möglich.

 

Schließlich kann damit auch die Sanierung und Erweiterung des Umkleidegebäudes “Nordbergstadion” (Beschluss des Rates vom 10.12.2009, Drucksache Nr. 10/0140) erfolgen.

 

Die Verwaltung hat sämtliche vom Rat der Stadt Bergkamen beschlossenen Maßnahmen der Bezirksregierung gemeldet. Die Maßnahmen wurden von der Bezirksregierung nach erfolgter Plausibilitätsprüfung als förderungsfähig eingestuft.

 

Gemäß § 5 des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes vom 02.03.2009 (ZuInvG) dürfen die Mittel nur für zusätzliche, bisher nicht im Haushaltsplan veranschlagte Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis Ende 2010 begonnen werden. Bis Ende 2011 können Mittel abgerufen werden, jedoch ausschließlich zur Finanzierung der in 2010 begonnenen Vorhaben.

 

Zur Beschleunigung der Investitionen wurden die Vergabevorschriften bis zum 31.12.2010 gelockert. Freihändige Vergaben können bis zu einem Auftragswert von 100.000 € und beschränkte Ausschreibungen bis 1 Mio. € durchgeführt werden. Es ist somit gewährleistet, dass diese Investitionen auch die heimischen Handwerksbetriebe erreichen und damit Beschäftigung und Arbeitsplätze sichern helfen.

 

Die Stadt hat bisher nur Aufträge an Unternehmen aus dem hiesigen Raum erteilt.

 

Die erforderliche Modifizierung der beschlossenen Maßnahmen und der Stand der Umsetzung sind in den beigefügten Anlagen 2 und 3 dargestellt. Der Überblick über die vergebenen Aufträge kann der Anlage 4 entnommen werden.

 

Die prognostizierte Energie- und Kosteneinsparung sowie CO2-Reduzierung wird von der Verwaltung nach Abschluss der Maßnahmen im Rahmen der Energieberichte dokumentiert.

 

Vor dem Hintergrund der Pressemitteilung aus dem Finanzministerium NRW bittet die CDU, die Frage der Möglichkeit, Gelder aus dem Konjunkturpaket II für die Instandsetzung städt. Straßen zu klären.

 

Der Förderbereich “kommunale Straßen” ist gem. § 3 Abs. 1 des ZulnvG auf Lärmschutzmaßnahmen beschränkt. Gefördert werden die Sanierung und Instandsetzung einer lauten Fahrbahndecke (Deckschicht und ggf. Binderschicht). Dabei soll es sich um großflächige Maßnahmen handeln. Im Sinne der vom Lärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wird empfohlen, lärmmindernde Deckschichten zu verwenden. Diese Anforderungen müssen auch erfüllt sein, wenn die Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen förderfähig sein soll.

 

Fördervoraussetzung ist, dass die Maßnahme oder Maßnahmenkombination zu einer Verbesserung des Lärmschutzes geeignet ist. Sie muss zu einer wahrnehmbaren Entlastung der Betroffenen führen. Mit der Maßnahme sollte eine Pegelminderung von mindestens 2 dB(A) erreicht werden. Die Pegelminderung ist gutachterlich zu belegen. Diese Anforderungen müssen auch erfüllt sein, wenn die Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen förderfähig sein soll.

 

Wie bereits ausgeführt, dürfen die Fördermittel nur für zusätzliche Vorhaben eingesetzt werden. Da im Haushaltsplan der Stadt Bergkamen für Straßenwiederherstellungen und –instandsetzungen Mittel etatisiert sind, kann die Zusätzlichkeit nicht belegt werden.

 

Im Übrigen sind die der Stadt Bergkamen zugewiesenen Mittel ausgeschöpft. Restmittel sind als Sicherheit für Unvorhergesehenes und Kostensteigerungen bei von der Bezirksregierung freigegebenen Maßnahmen vorzuhalten.

 

Die Verwaltung hat mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr, Herrn Thomas Heinzel, vereinbart, dass der  Ausschuss im Rahmen seiner Sitzung am 29.06.2010 verschiedene durchgeführte Maßnahmen besichtigt.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Heermann

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Schulte