Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die öffentliche
Kinderschutzdebatte, ausgelöst durch spektakuläre Fälle von
Kindeswohlgefährdung, hat in den letzten Jahren eine neue Qualität des
staatlichen Handelns hervorgebracht. Der 2005 in das Kinder- und
Jugendhilfegesetz (SGB VIII) aufgenommene § 8 a verpflichtet die Akteure der
Jugendhilfe, das Erkennen von Kindeswohlgefährdung, die Beurteilung der
Hinweise und die Einleitung von Kinderschutzmaßnahmen einem bestimmten
qualitativ gesicherten Verfahren zu unterziehen. Das Land NRW verabschiedete
2007 das Handlungskonzept für einen besseren und wirksamen Kinderschutz in NRW.
Ein Teil dieses Konzeptes ist die Durchführung von Früherkennungsuntersuchungen.
Hierzu trat am 11. September 2008 die Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme
an Früherkennungsuntersuchungen in Kraft.
Diese regelt
vor allem das Meldeverfahren durchgeführter Früherkennungsuntersuchungen und
zwar von der U 5 bis einschließlich U 9. Gem. § 4 Abs. 3 wird der örtliche
Träger der öffentlichen Jugendhilfe beauftragt, bei versäumten Untersuchungen
tätig zu werden und in eigener Zuständigkeit zu prüfen, "ob gewichtige
Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes vorliegen".
Seit September
2009 erhält das Jugendamt somit regelmäßig Hinweise des Landesinstitutes für
Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen, kurz LIGA genannt. Die
LIGA teilt in ihrem Schreiben mit, über welche Kinder nach ihren vorliegenden
Informationen keine U-Untersuchung durchgeführt worden ist. Das hiesige
Jugendamt muss somit vor Ort prüfen, ob es weitere Anhaltspunkte für eine
Kindeswohlgefährdung gibt. Dies geschieht
dergestalt, dass die Eltern angeschrieben werden und aufgefordert
werden, falls eine U-Untersuchung durchgeführt worden ist, einen entsprechenden
Nachweis dem Jugendamt vorzulegen. Bei Nichterfolgung kündigen die Mitarbeiter
des Allgemeinen Sozialen Dienstes einen Hausbesuch an, um sich vor Ort über den
Zustand des Kindes ein Bild machen zu können.
Von den im
Jahre 2009 eingegangenen 39 Meldungen sind nur in 3 Fällen die U-Untersuchungen
durch die Eltern nicht durchgeführt worden. In diesen 3 Fällen sind die
U-Untersuchungen verspätet von den Eltern nachgeholt worden und es hat sich
kein Fall von Kindeswohlgefährdung oder weiterer Anhaltspunkte ergeben. Alle
anderen Meldungen basierten auf Fehlmeldungen, die zum einen aufgrund von
mangelnden Arztmeldungen bzw. von falschen Zuordnungen der übermittelten
Personenstandsdaten begründet liegen. Der gemessene Aufwand innerhalb des
Jugendamtes lag für die Abarbeitung dieser Aufgaben bei insgesamt 1.200
Minuten. Diese Tendenz der Fehlmeldungen hat sich bei einer Tagung des
Landesjugendamtes am 18. Januar 2010 ebenfalls bestätigt, sodass für den
Bereich des Landesjugendamtes bei kleinen Städten eine Fehlerquote von 81 %
vorliegt und bei Kreisen von 86 %.
Durch die
Aufnahme der weiteren U-Untersuchungen, bisher sind im Jahre 2009 nur die U 5
und U 6 gemeldet worden, hat es im Jahre 2010 einen explosionsartigen Anstieg
der Meldungen gegeben. So sind bis zum 16. Februar 2010 insgesamt 45 Meldungen
über angeblich nicht durchgeführte U-Untersuchungen eingegangen. Der
Arbeitsaufwand hat sich entsprechend vergrößert.
Da jedoch immer
wieder der Zusammenhang zum Kinderschutzparagraphen 8 a des SGB VIII gezogen
wird, bleibt vor Ort keine andere Möglichkeit als diesen Hinweisen unverzüglich
nachzugehen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Beckmann |
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