Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den “Frauenförderplan der Stadt Bergkamen vom 18.03.2010 bis 17.03.2013” mit sofortiger Wirkung.
Sachdarstellung:
Mit Wirkung vom 20.11.1999 trat das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) in Kraft. Es verpflichtet u. a. Kommunen zur Aufstellung eines Frauenförderplanes für den Zeitraum von jeweils drei Jahren. Der aktuelle Frauenförderplan der Stadt Bergkamen läuft bis zum 28.03.2010, so dass die Fortschreibung für weitere drei Jahre vorgenommen werden muss.
Der bisherige Frauenförderplan wurde durch das FDI in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten und unter Beteiligung des Personalrates überprüft. Da sich die Regelungen des Frauenförderplanes in der Vergangenheit bewährt haben, sind nur geringfügige redaktionelle Änderungen eingearbeitet worden.
Der fortgeschriebene “Frauenförderplan vom 18.03.2010 bis 17.03.2013” liegt nun als Anlage zur Beschlussfassung durch den Rat vor.
Der Frauenförderplan gibt einen Überblick über die Personalentwicklung bis 2014 und formuliert die sich aus den Daten ergebende Zielvorgabe für die Personalpolitik der nächsten drei Jahre. Die dazu notwendigen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen sind im folgenden zusammengestellt. Hinzu kommen spezielle Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Frauenförderplan beinhaltet darüber hinaus die Aufgaben und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten. Die Bestimmungen zur Umsetzung sowie zur Fortschreibung schließen den Frauenförderplan ab.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Hampel |
Sichtvermerk GST Bierkämper |