Betreff
Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: Verkehrsberuhigung der Cheruskerstraße
Vorlage
10/0170
Aktenzeichen
bo-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bergkamen beschließt, der Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung der Frau Jennifer Dubben auf Einrichtung einer Spielstraße in der Cheruskerstraße nicht zu folgen. Der Antragstellerin sind die in der Vorlage genannten Daten und Gründe der Ablehnung darzulegen.

Sachdarstellung:

 

Mit Datum vom 22. Oktober 2009 hat Frau Jennifer Dubben, Cheruskerstraße 15, Bergkamen, eine Anwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW an den Rat der Stadt Bergkamen gestellt. Inhalt der Einwohneranregung ist

 

-          die Cheruskerstraße zu einer Spielstraße auszuschildern.

 

Begründet wird dies insbesondere mit den Geschwindigkeiten, die durch Autos, Roller und Motorräder in der Straße gefahren werden. Es wird darauf verwiesen, dass die Cherusker-straße vor ein paar Jahren schon einmal als Spielstraße ausgewiesen gewesen sei. Dem Antrag (siehe Anlage 1) ist eine Unterschriftenliste beigefügt.

 

Die Cheruskerstraße ist eine Anwohnerstraße, die mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 km/h versehen ist. Bei der Straße handelt es sich um eine durchgehend gepflasterte Fläche, in der im Mittelbereich die Entwässerungsrinne farbig abgesetzt verläuft. Ausgewiesene Stellplatzflächen gibt es in diesem Bereich auf den öffentlichen Verkehrsflächen nicht. Auf den Privatflächen sind Stellplätze im Längsparken angelegt. Eine Bepflanzung des Straßenraums ist in weiten Teilen nicht vorhanden.

 

Zur Beurteilung, wie stark die Verkehrsmenge auf der Cheruskerstraße ist und welche Geschwindigkeiten gefahren werden, ist im Zeitraum vom 17.11.2009 bis zum 20.11.2009 eine Verkehrsmessung durchgeführt worden. Aus dem Ergebnis ist ableitbar, dass in beiden Richtungen 273 Fahrzeuge am Tag die Straße nutzen. Im Zeitraum von 6.00 bis 22.00 Uhr waren es 252 Fahrzeuge, im Zeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr 16 Fahrzeuge. Wie oben dargestellt, ist die Cheruskerstraße mit Tempolimit 30 km/h versehen. Während des Beurteilungszeitraums betrug V 85 = 34 km/h. Das heißt, dass zu einem größten Teil die Geschwindigkeit Tempo 30 km/h von den Verkehrsteilnehmern in diesem Bereich eingehalten wird. V 50 liegt bei 26,5 km/h und V 15 bei 18,6 km/h. Sicherlich hat es auch vereinzelt Ausreißer gegeben, aber selbst V max mit 48 km/h wurde im Beurteilungszeitraum nur 3 Mal erreicht.  Aufgrund der Verkehrsdaten besteht aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde kein Handlungsbedarf. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone (den Begriff Spielstraße gibt es in der StVO nicht) würde bedeuten, dass die Straße umgebaut werden müsste. Haushaltsmittel für den Umbau dieser Straße stehen nicht zu Verfügung.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

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