Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer des Wahlausschusses auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.
Sachdarstellung:
Gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung sind die Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses vor Beginn ihrer Tätigkeit auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, zu verpflichtet.
Die Mitglieder des Wahlausschusses sind – mit Ausnahme der Bewerber um das Amt des Bürgermeisters – nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
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