Betreff
Stromkosten der Straßenbeleuchtung
hier: Zustimmung zur Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung
Vorlage
10/0147
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02.5279 eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 157.923,42 €.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann nur teilweise in Höhe von 6.000,-- € bei den Buchungsstellen 12.54.03.5279 “Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen” und 14.56.01.5279 “Sonstige besondere Verwaltungsaufwendungen” bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage. Weitere Deckungsmöglichkeiten bestehen z. Z. nicht.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen hat zur Erfüllung der Pflichtaufgabe Straßenbeleuchtung zuletzt 2006 einen modifizierten Vertrag mit den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen, Bergkamen, Bönen zum Betrieb und zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Bergkamen geschlossen.

 

Bei der Vertragsüberarbeitung wurden sämtliche Möglichkeiten von Kosteneinsparungen berücksichtigt, verhandelt und umgesetzt. Zur Erfüllung dieser vertraglichen Verpflichtung steht im Budget des StA. 61 im Produkt 12.54.02 auf dem Sachkonto 5279 im Haushaltsjahr 2009 ein Betrag in Höhe von 595.000,-- € zur Verfügung. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass nicht nur Aufwendungen der Straßenbeleuchtung aus dem Sachkonto bezahlt werden, sondern auch Aufwendungen für den Betrieb der Signalanlagen und Signalschauen. Die in 2009 gezahlten Aufwendungen für den Bereich der Straßenbeleuchtung, Signalanlagen und Signalschauen belaufen sich auf 595.000,-- €, wobei der 4. Abschlag lediglich als Anzahlung in Höhe von 43.887,61 € gezahlt werden konnte. Aus der vertraglichen Forderung der GSW für die Straßenbeleuchtung von 734.000,-- € - aufgeschlüsselt in Energiekosten von 234.000,-- € und den Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung von 500.000,-- € - und bereits gezahlten Aufwendungen für den v. g. Bereich aus dem Sachkonto von 612,39 € verbleibt eine Differenz bzw. ein Fehlbetrag für die letzte Abschlagszahlung in Höhe von 139.612,30 €. Hinzu kommt eine vorausberechnete Nachforderung von 18.311,03 €, welche den Mittelbetrag auf 157.923,42 € erhöht.

 

Um die Gesamtforderung der GSW an die Stadt Bergkamen begleichen zu können, ist es notwendig, die Buchungsstelle 12.54.02.5279 “Sonstige besondere Verwaltungsaufwendungen” um den o. g. Fehlbetrag zu verstärken. Zur Leistung dieser Zahlung im lfd. Haushaltsjahr ist die Stadt Bergkamen aufgrund des mit den GSW geschlossenen Vertrages rechtlich verpflichtet; ebenso besteht die Beleuchtungsverpflichtung im Rahmen der grundsätzlichen Verkehrssicherungspflicht lt. Straßen- und Wegegesetz NRW. Somit steht fest, dass die überplanmäßige Aufwendung sowohl zeitlich als auch sachlich unabweisbar ist.

 

Die Voraussetzung der überplanmäßigen Aufwendung ergibt sich aus § 83 GO NRW. Die Unabweisbarkeit ist in ausreichender Weise begründet. Folgende Mittel können durch das Fachamt aus dem Budgetbereich 61 zur Deckung der letzten Abschlagszahlung zur Verfügung gestellt werden:

 

1.      12.54.03.5279      Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen      5.000,-- €

2.      14.56.01.5279      Sonstige besondere Verwaltungsaufwendungen      1.000,-- €

Summe:                                                                                                          6.000,-- €

 

Allerdings liegt keine vollständige Deckung gem. § 83 GO NRW Abs. 1 Satz 2 für das lfd. Haushaltsjahr 2009 vor. Im großen Teil macht es die Verkehrssicherungspflicht gem. Straßen- und Wegegesetz NRW erforderlich, dass die Straßenbeleuchtung nachts nicht ausgeschaltet werden kann. Somit ergibt sich zwischen der Forderung des § 83 GO NRW und der Verpflichtung, die Verkehrssicherungspflicht aufrecht zu erhalten, eine Güterabwägung, welche zu Gunsten der Beleuchtungspflicht ausgelegt wird. Nach Rücksprache mit der Kämmerei ist die Deckung nach Abzug der noch vorhandenen Mittel in Höhe von 6.000,-- € im Budget und auch im Budgetbereich anderweitig nicht möglich.

 

Die Aufwendungen der Straßenbeleuchtung führen am Jahresende zu überplanmäßigen Ausgaben. Mittelfristig ist es notwendig, gemeinsam mit den GSW eine überarbeitete Aufgabenstruktur zu entwickeln. Dabei ist das prioritäre Ziel der Verwaltung eine weitere Kosteneinsparung für die Stadt Bergkamen. Diese zu erwartende Kostenreduzierung wird auch in das aufzustellende Haushaltssicherungskonzept integriert.

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 157.923,42

Produkt-/Sachkonto:              12.54.02.5279

 

Kosten der Straßenbeleuchtung

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung                                                       

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Kämmerer

 

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hoffmann

Sichtvermerk StA. 20