Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt die 8. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Standgeld an
Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Bergkamen
so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1.
Öffentliche Einrichtungen und Betriebe gewerblicher
Art
Der § 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eröffnet
den Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die Möglichkeit für die
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner die
erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen.
Dazu gehört die Bereitstellung und Unterhaltung von Plätzen für das Abhalten
von Markt, Kirmes und sonstigen Veranstaltungen.
Diese öffentliche Einrichtung dient überwiegend einzelnen Personen oder
Personengruppen (Marktbeschickern). Demzufolge sind nach § 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
kostendeckende Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu
erheben.
Mit Urteil vom 24.01.2008 hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das
Abhalten von Marktveranstaltungen eine umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung
darstellt, wenn die Vermietung des Grundstücks im Vordergrund steht. Nach
Auffassung der Verwaltung steht die Grundstücksvermietung im Vordergrund, da
der Markthändler ein Interesse daran hat, eine Fläche auf dem Markt zur
Verfügung gestellt zu bekommen, die er unter Inanspruchnahme sonstiger
Leistungen für seine Verkaufstätigkeit nutzen kann.
Die Gesamtleistung (Grundstücksvermietung und sonstige Leistungen) sind somit
umsatzsteuerfrei, was gleichzeitig auch den Verzicht auf den Vorsteuerabzug
beinhaltet.
2.
Gewinn- und Verlustvortrag nach KAG NRW
Mit Wirkung zum 01.01.1999 ist der § 6 KAG NRW dahingehend geändert worden,
dass Gewinne aus Gebührenkalkulationen innerhalb der nächsten drei Jahre nach
Beendigung des Kalkulationszeitraumes gebührenmindernd, Verluste als
gebührenerhöhend in die Kalkulation einzustellen sind.
In der Betriebsabrechnung für das Jahr 2007 wurde für das Abhalten von
Marktveranstaltungen ein vortragsfähiger Verlust von 41.128,00 EUR
festgestellt. Hiervon sind bereits 20.564,00 EUR in der Kalkulation 2009 als
Verlustvortrag berücksichtigt worden, so dass nunmehr noch ein Verlustvortrag
von 20.564,00 EUR verbleibt.
Die Betriebsabrechnung 2008 endete mit einem geringen Verlust von nur 1.890,00
EUR, der vollständig und gebührenerhöhend in die Kalkulation 2010 vorgetragen
wird.
Das im Vergleich zu den vorherigen Jahren sehr gute Abrechnungsergebnis für das
Jahr 2008 ist im Wesentlichen auf die eingeleiteten und erstmals wirkenden
Maßnahmen zur Kostensenkung (Anpassung von Marktflächen, Wegfall der
Abfallentsorgung, Streichung von Marktveranstaltungen an Feiertagen)
zurückzuführen.
3.
Wesentliche Änderungen im Marktbetrieb
Durch Änderungen in der Marktsatzung wurden ab dem Jahr 2008 verschiedene
Maßnahmen zur Kostensenkung eingeleitet.
Unter anderem wurde die freiwillige Serviceleistung der Stadt, d.h. die
Möglichkeit der Abfallentsorgung nach Ende des Marktbetriebes, abgeschafft, so
dass die Markthändler den Müll auf eigene Kosten bzw. auf dem vorgegebenen Weg
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes über den Großhändler, zu entsorgen haben.
Weiterhin werden Marktveranstaltungen, die auf einen Feiertag fallen, nicht
mehr verlegt, sondern ersatzlos gestrichen.
Darüber hinaus wurden ab 2008 zunächst die Marktflächen in Oberaden am Freitag
und in der Fußgängerzone am Samstag verkleinert sowie Flächen auf dem
Stadtmarkt am Donnerstag, die durch die Einrichtung einer Imbiss- und
Aufenthaltsecke weggefallen waren, angepasst und so die zu berücksichtigenden
Verkaufsfronmeter korrigiert.
Aufgrund geringer Auslastung und einer damit einhergehenden Unwirtschaftlichkeit
wurde der Markt in Oberaden zum 01.01.2009 schließlich ersatzlos aus der
Marktsatzung herausgenommen.
4. Kalkulation
2010
4.1. Kalkulationszeitraum
Der Kalkulationszeitraum für die Marktstandsgebühren beträgt 1 Jahr.
4.2. Ergebnis
Aufgrund der als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich
eine Gebühr in Höhe von 2,7715 EUR. Deshalb wird ein festzusetzender Betrag von
2,77 EUR je lfd. Meter vorgeschlagen.
Die Einnahmen belaufen sich bei einem Gebührensatz von 2,77 EUR auf 151.048,00
EUR.
Die Kosten einschließlich der Verlustvorträge werden in Höhe von 151.128,00 EUR
erwartet. Der Kostendeckungsgrad beträgt somit 99,95 %.
4.3. Ermittlung
des Gebührenbedarfs
4.3.1. Allgemeines
Im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sind viele
Ausgabehaushaltsstellen zu sogenannten Konten zusammengefasst worden.
Werden in die Kalkulation Kosten übernommen, deren Höhe mit dem Betrag des
NKF-Kontos übereinstimmt, sind diese mit der Kontonummer und der
Kontenbezeichnung in der Kalkulation kenntlich gemacht.
Bei der Zusammenfassung mehrerer NKF-Konten erscheint nur der Oberbegriff.
Die kalkulatorischen Kosten können keinen NKF-Konten zugeordnet werden.
4.3.2. Personalkosten
Kosten 59.736,00 EUR
Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus der Stände und des
reibungslosen Marktbetriebes sowie für die verwaltungsmäßige Abwicklung wird
städtisches Personal eingesetzt.
Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten
einschließlich der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für
Beamte des Jahres 2010 der für den Bereich der Märkte tätigen Mitarbeiter.
4.3.3. Unterhaltung
der sonstigen unbebauten Flächen
Kosten 3.000,00 EUR
Für die Unterhaltung der Marktflächen sowie der Betriebsvorrichtungen sind
Kosten in o.g. Höhe einzuplanen.
4.3.4. Bewirtschaftung
der Grundstücke
Kosten 4.100,00 EUR
Unter diesen Kosten sind Aufwendungen für folgende Leistungen zusammengefasst:
§
Grundbesitzabgaben 100,00 EUR
Hierbei handelt es sich um anteilige Straßenreinigungsgebühren, die vor den
Marktgrundstücken anfallen.
§
Reinigung 2.500,00 EUR
An den Markttagen am Donnerstag ist die Toilettenanlage im Gebäude am
Marktplatz für den Marktbetrieb geöffnet. Für die Reinigung dieser
Toilettenanlage wird mit Kosten in angegebener Höhe gerechnet.
§
Strom, Wasser 1.000,00 EUR
Hierbei handelt es sich um Wasserkosten sowie um Kosten des Allgemeinstroms.
Die Stromkosten für spezielle Einrichtungen der Marktbeschicker werden nach
Verbrauch in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation.
§
Versicherung 500,00 EUR
Die Versicherung dient dem Schutz der dem Marktbetrieb zugehörenden Einrichtungen
und reguliert etwaige Schadensfälle.
4.3.5. Erstattung
von Aufwendungen an private Unternehmen
Kosten 1.250,00 EUR
Für die Toilettennutzung durch Marktbesucher sowie Marktbeschicker am Samstag
öffnet das Eiscafe an der Präsidentenstraße zu einem früheren Zeitpunkt. Der
Betreiber erhält hierfür eine Nutzungsentschädigung.
Weiterhin ist die Stadt Bergkamen an dem Gebäude am Marktplatz beteiligt. Für
die anteilige bauliche Unterhaltung der an den Markttagen geöffneten
Markttoiletten ist an die Verwaltung für das Gebäude eine Entschädigung zu
zahlen.
4.3.6. Auszahlungen
für sonstige Dienstleistungen
Kosten 7.300,00 EUR
Der Entsorgungsbetrieb Bergkamen (EBB) führt die maschinelle Reinigung der
Marktflächen durch. Die entstehenden Kosten sind zu erstatten.
4.3.7. Geschäftsausgaben
Kosten 2.070,00 EUR
Die Mitarbeiter des Außendienstes des Ordnungsamtes erhalten für die Nutzung
Ihres privaten PKW im Zusammenhang mit Marktveranstaltungen Entschädigungen
nach dem Landesreisekostengesetz.
4.3.8. Baubetriebshofleistungen
Kosten 31.000,00 EUR
Für die Absperrung und Räumung der Marktplätze vor und nach den
Marktveranstaltungen erhält der Baubetriebshof (BBH) einen Pauschalpreis.
4.3.9. Sonstige
interne Leistungsbeziehungen
Kosten 8.120,00 EUR
Bei diesen Kosten handelt es sich um den sogenannten Verwaltungskostenbeitrag.
Hiermit sind Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Bewirtschaftung der Märkte entstehen. Dazu gehören u.a. Heizkosten, Büromaterialien,
Strom, usw., ermittelt anhand von Personalschlüsseln auf Basis der
Betriebsabrechnung 2008.
4.3.10. Kalkulatorische
Kosten
Kosten 12.098,00 EUR
Die Abschreibungen in Höhe von 7.876,00 EUR ermitteln sich anhand des
Wiederbeschaffungswertes. Bei der Ermittlung der Zinsen in Höhe von 4.222,00
EUR wurde ein Zinssatz von 6,5 % zugrunde gelegt (Basis: Anschaffungskosten).
4.3.11. Verlustvortrag
Verlust 2007 (hälftig) 20.564,00 EUR
Verlust 2008 1.890,00 EUR
Der hälftige Verlust des Jahres 2007 und der volle Verlust des Jahres 2008
werden als gebührenerhöhend berücksichtigt.
5.
Ermittlung der Frontmeter
Bei Vollauslastung der Marktflächen ergeben sich folgende Frontmeter:
Markt Mitte |
1.010 m |
48 Veranstaltungen |
Markt Mitte Verlegung |
900 m |
2 Veranstaltungen |
Markt Fußgängerzone |
85 m |
50 Veranstaltungen |
Gesamtmeter pro Jahr |
56.550 m |
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6.
Gebührenkalkulation
Nach Division der Gesamtkosten von 151.128,00 EUR durch 56.550 mögliche
Frontmeter ergibt sich eine Gebühr von 2,7715 EUR je laufenden Frontmeter.
Die Gebühr für das Jahr 2010 sollte daher auf 2,77 EUR festgesetzt werden. Die
Gebühr für das Jahr 2009 betrug 2,79 EUR.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Busch |
Sachbearbeiter Höll |
Sichtvermerk StA 30 Roreger
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