Betreff
8. Änderungssatzung vom ......... der Satzung über die Erhebung von Standgeld an Markttagen, Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Bergkamen vom 17.12.2001
Vorlage
10/0129
Aktenzeichen
32 57 01 hö-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 8. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Standgeld an Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Bergkamen so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

1.      Öffentliche Einrichtungen und Betriebe gewerblicher Art

Der § 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eröffnet den Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die Möglichkeit für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner die erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen.

Dazu gehört die Bereitstellung und Unterhaltung von Plätzen für das Abhalten von Markt, Kirmes und sonstigen Veranstaltungen.

Diese öffentliche Einrichtung dient überwiegend einzelnen Personen oder Personengruppen (Marktbeschickern). Demzufolge sind nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) kostendeckende Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu erheben.

Mit Urteil vom 24.01.2008 hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das Abhalten von Marktveranstaltungen eine umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung darstellt, wenn die Vermietung des Grundstücks im Vordergrund steht. Nach Auffassung der Verwaltung steht die Grundstücksvermietung im Vordergrund, da der Markthändler ein Interesse daran hat, eine Fläche auf dem Markt zur Verfügung gestellt zu bekommen, die er unter Inanspruchnahme sonstiger Leistungen für seine Verkaufstätigkeit nutzen kann.

Die Gesamtleistung (Grundstücksvermietung und sonstige Leistungen) sind somit umsatzsteuerfrei, was gleichzeitig auch den Verzicht auf den Vorsteuerabzug beinhaltet.

 

2.      Gewinn- und Verlustvortrag nach KAG NRW

Mit Wirkung zum 01.01.1999 ist der § 6 KAG NRW dahingehend geändert worden, dass Gewinne aus Gebührenkalkulationen innerhalb der nächsten drei Jahre nach Beendigung des Kalkulationszeitraumes gebührenmindernd, Verluste als gebührenerhöhend in die Kalkulation einzustellen sind.

In der Betriebsabrechnung für das Jahr 2007 wurde für das Abhalten von Marktveranstaltungen ein vortragsfähiger Verlust von 41.128,00 EUR festgestellt. Hiervon sind bereits 20.564,00 EUR in der Kalkulation 2009 als Verlustvortrag berücksichtigt worden, so dass nunmehr noch ein Verlustvortrag von 20.564,00 EUR verbleibt.

Die Betriebsabrechnung 2008 endete mit einem geringen Verlust von nur 1.890,00 EUR, der vollständig und gebührenerhöhend in die Kalkulation 2010 vorgetragen wird.

Das im Vergleich zu den vorherigen Jahren sehr gute Abrechnungsergebnis für das Jahr 2008 ist im Wesentlichen auf die eingeleiteten und erstmals wirkenden Maßnahmen zur Kostensenkung (Anpassung von Marktflächen, Wegfall der Abfallentsorgung, Streichung von Marktveranstaltungen an Feiertagen) zurückzuführen.


 

 

 

 

3.      Wesentliche Änderungen im Marktbetrieb

Durch Änderungen in der Marktsatzung wurden ab dem Jahr 2008 verschiedene Maßnahmen zur Kostensenkung eingeleitet.

Unter anderem wurde die freiwillige Serviceleistung der Stadt, d.h. die Möglichkeit der Abfallentsorgung nach Ende des Marktbetriebes, abgeschafft, so dass die Markthändler den Müll auf eigene Kosten bzw. auf dem vorgegebenen Weg des Kreislaufwirtschaftsgesetzes über den Großhändler, zu entsorgen haben.

Weiterhin werden Marktveranstaltungen, die auf einen Feiertag fallen, nicht mehr verlegt, sondern ersatzlos gestrichen.

Darüber hinaus wurden ab 2008 zunächst die Marktflächen in Oberaden am Freitag und in der Fußgängerzone am Samstag verkleinert sowie Flächen auf dem Stadtmarkt am Donnerstag, die durch die Einrichtung einer Imbiss- und Aufenthaltsecke weggefallen waren, angepasst und so die zu berücksichtigenden Verkaufsfronmeter korrigiert.

Aufgrund geringer Auslastung und einer damit einhergehenden Unwirtschaftlichkeit wurde der Markt in Oberaden zum 01.01.2009 schließlich ersatzlos aus der Marktsatzung herausgenommen.


4.      Kalkulation 2010

 

4.1.   Kalkulationszeitraum

Der Kalkulationszeitraum für die Marktstandsgebühren beträgt 1 Jahr.

4.2.   Ergebnis

Aufgrund der als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 2,7715 EUR. Deshalb wird ein festzusetzender Betrag von 2,77 EUR je lfd. Meter vorgeschlagen.

Die Einnahmen belaufen sich bei einem Gebührensatz von 2,77 EUR auf 151.048,00 EUR.

Die Kosten einschließlich der Verlustvorträge werden in Höhe von 151.128,00 EUR erwartet. Der Kostendeckungsgrad beträgt somit 99,95 %.

4.3.   Ermittlung des Gebührenbedarfs

4.3.1.      Allgemeines

Im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sind viele Ausgabehaushaltsstellen zu sogenannten Konten zusammengefasst worden.

Werden in die Kalkulation Kosten übernommen, deren Höhe mit dem Betrag des NKF-Kontos übereinstimmt, sind diese mit der Kontonummer und der Kontenbezeichnung in der Kalkulation kenntlich gemacht.

Bei der Zusammenfassung mehrerer NKF-Konten erscheint nur der Oberbegriff.

Die kalkulatorischen Kosten können keinen NKF-Konten zugeordnet werden.

4.3.2.      Personalkosten

Kosten                                           59.736,00 EUR

Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus der Stände und des reibungslosen Marktbetriebes sowie für die verwaltungsmäßige Abwicklung wird städtisches Personal eingesetzt.

Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten einschließlich der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte des Jahres 2010 der für den Bereich der Märkte tätigen Mitarbeiter.

4.3.3.      Unterhaltung der sonstigen unbebauten Flächen

Kosten                                             3.000,00 EUR

Für die Unterhaltung der Marktflächen sowie der Betriebsvorrichtungen sind Kosten in o.g. Höhe einzuplanen.

4.3.4.      Bewirtschaftung der Grundstücke

Kosten                                             4.100,00 EUR

Unter diesen Kosten sind Aufwendungen für folgende Leistungen zusammengefasst:

§         Grundbesitzabgaben                              100,00 EUR

Hierbei handelt es sich um anteilige Straßenreinigungsgebühren, die vor den Marktgrundstücken anfallen.

§         Reinigung                          2.500,00 EUR

An den Markttagen am Donnerstag ist die Toilettenanlage im Gebäude am Marktplatz für den Marktbetrieb geöffnet. Für die Reinigung dieser Toilettenanlage wird mit Kosten in angegebener Höhe gerechnet.

§         Strom, Wasser                           1.000,00 EUR

Hierbei handelt es sich um Wasserkosten sowie um Kosten des Allgemeinstroms. Die Stromkosten für spezielle Einrichtungen der Marktbeschicker werden nach Verbrauch in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation.

§         Versicherung                              500,00 EUR

Die Versicherung dient dem Schutz der dem Marktbetrieb zugehörenden Einrichtungen und reguliert etwaige Schadensfälle.

4.3.5.      Erstattung von Aufwendungen an private Unternehmen

Kosten                                             1.250,00 EUR

Für die Toilettennutzung durch Marktbesucher sowie Marktbeschicker am Samstag öffnet das Eiscafe an der Präsidentenstraße zu einem früheren Zeitpunkt. Der Betreiber erhält hierfür eine Nutzungsentschädigung.

Weiterhin ist die Stadt Bergkamen an dem Gebäude am Marktplatz beteiligt. Für die anteilige bauliche Unterhaltung der an den Markttagen geöffneten Markttoiletten ist an die Verwaltung für das Gebäude eine Entschädigung zu zahlen.

4.3.6.      Auszahlungen für sonstige Dienstleistungen

Kosten                                             7.300,00 EUR

Der Entsorgungsbetrieb Bergkamen (EBB) führt die maschinelle Reinigung der Marktflächen durch. Die entstehenden Kosten sind zu erstatten.

4.3.7.      Geschäftsausgaben

Kosten                                             2.070,00 EUR

Die Mitarbeiter des Außendienstes des Ordnungsamtes erhalten für die Nutzung Ihres privaten PKW im Zusammenhang mit Marktveranstaltungen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz.

4.3.8.      Baubetriebshofleistungen

Kosten                                           31.000,00 EUR

Für die Absperrung und Räumung der Marktplätze vor und nach den Marktveranstaltungen erhält der Baubetriebshof (BBH) einen Pauschalpreis.

4.3.9.      Sonstige interne Leistungsbeziehungen

Kosten                                             8.120,00 EUR

Bei diesen Kosten handelt es sich um den sogenannten Verwaltungskostenbeitrag. Hiermit sind Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die Bewirtschaftung der Märkte entstehen. Dazu gehören u.a. Heizkosten, Büromaterialien, Strom, usw., ermittelt anhand von Personalschlüsseln auf Basis der Betriebsabrechnung 2008.

4.3.10.  Kalkulatorische Kosten

Kosten                                           12.098,00 EUR

Die Abschreibungen in Höhe von 7.876,00 EUR ermitteln sich anhand des Wiederbeschaffungswertes. Bei der Ermittlung der Zinsen in Höhe von 4.222,00 EUR wurde ein Zinssatz von 6,5 % zugrunde gelegt (Basis: Anschaffungskosten).


4.3.11.  Verlustvortrag

Verlust 2007 (hälftig)                                           20.564,00 EUR
Verlust 2008                                             1.890,00 EUR

Der hälftige Verlust des Jahres 2007 und der volle Verlust des Jahres 2008 werden als gebührenerhöhend berücksichtigt.

5.      Ermittlung der Frontmeter

Bei Vollauslastung der Marktflächen ergeben sich folgende Frontmeter:

Markt Mitte

1.010 m

48 Veranstaltungen

Markt Mitte Verlegung

900 m

2 Veranstaltungen

Markt Fußgängerzone

85 m

50 Veranstaltungen

Gesamtmeter pro Jahr

56.550 m

 



6.      Gebührenkalkulation

Nach Division der Gesamtkosten von 151.128,00 EUR durch 56.550 mögliche Frontmeter ergibt sich eine Gebühr von 2,7715 EUR je laufenden Frontmeter.

Die Gebühr für das Jahr 2010 sollte daher auf 2,77 EUR festgesetzt werden. Die Gebühr für das Jahr 2009 betrug 2,79 EUR.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Busch

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Höll

Sichtvermerk

StA 30

 

 

 

Roreger